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kath. Ländern, wie in Frankreich und in Italien, [* 2] wer- den auch jetzt noch viele Schulen von Schulschwestern kath. Orden [* 3] versorgt. In Deutschland [* 4] waren nach den Gesetzen vom und welche alle Orden, die sich nicht ausschließlich der Krankenpflege widmeten, verboten, die Mitglieder weiblicher Orden und namentlich auch die sog. Schul- schwestern von der Schule ausgeschlossen' doch ist durch das Gesetz vom gewissen Orden die Möglichkeit wieder gewährt, unter staatlicher Aussicht zu unterrichten, zumal wenn sich die Ordens- angehörigen einer Prüfung unterzogen haben;
und so sind
in verschiedenen deutschen
Staaten heute wieder zahlreiche Schulschwestern am Unterricht be- teiligt.
- Das Bedürfnis, Lehre
rvereine zu verwenden, ist in
Deutschland von denRegierungen, insbesondere auch durch Gründung von staatlichen
Seminaren (s. d.) für Lehre
rvereine anerkannt, deren sich z. V. in
Preußen
[* 5] neun (neben 112 Lehre
rseminaren) finden.
Die Prüfun- gen, die auf Grund der in Preußen getroffenen Ve- ftimmuugen zum Behuf gegenseitiger Anerkennung eine gewisse inhaltliche Übereinstimmung zeigen, sind meist in ähnlicher Weise wie die der Lehrer geord- net; doch sind sie nur in einzelnen Staaten (Bayern, [* 6] Sachsen, [* 7] Baden, [* 8] Hessen, [* 9] Hamburg, [* 10] Bremen, [* 11] Elsaß- Lothringen) von vornherein in zwei Prüsungen, die eine für Volks-, die andere für höhere Schulen, ge- schieden;
in Preußen ist die Trennung aach durch die Verfügung vom nicht eingeführt worden.
Dagegen ist hier für ^chulvorsteherinnen eine besondere Prüfung vorgesehen und
durch die genannte
Verfügung außerdem noch eine wissen- schaftliche Prüfung eingeführt worden, wodurch die Befähigung
zur Übernahme einer stelle als Oberlehrerin
und nach Ablegung der Schulvor- steherinnenprüsung für
die Leitung einer höhern Mädchenfchulc erworben wird.
Auch ist Frauen der Zugang zu den Schulen als Fachlchrerinnen (als
Hurn-, Zeichen-, Handarbeitslehre
rinnen) eröffnet, wozu sie ihre Befähigung durch besondere Fachprü- fungen darzuthun
haben. - Die an öffentlichen Schulen ständig angestellten Lehre
rvereine erhalten im
Alter und bei eingetretener
Dienstunfähigkeit in den meisten deutschen
Staaten eine gesetzliche Pension wie die
Lehrer. Außerdem sind zur Unterstützung
dienstun- fähig gewordener Lehre
rvereine, meist durch energisches Zusam- menschließen der Lehrervereine selbst,
in neuester Zeit wohlthätig wirkende Anstalten gegründet worden.
Besonders zu erwähnen sind eine Anzahl Lehre
rinnen
Heime,
welche kranke und alte, aber auch alleinstehende Lehre
rvereine aufnehmen, z. V. außer mehrern
in
Berlin
[* 12] das Feierabendhaus zu
Steglitz bei
Berlin, zu
Dresden,
[* 13] das
Wilhelm-Augusta-Stist zu Gandershcim, das mecklenb.
Feierabendhaus zu Waren, das bad. Leh- rerinncnhcim zu Lichtenthal, das Lehrcrinnenheim zu Straßburg, [* 14] ein württembergifches in Fricdrichs- yafcn u. a. Am wurde ferner unter dem Protektorat derjetzigen Kaiserin Friedrich dieAllge - meine Deutsche [* 15] Pensionsanstalt sür und Erzieherinnen gestiftet, welche ohne Unterschied der Stellung und des Bekenntnisses gegen Beiträge, die nach dem Eintrittsalter berechnet werden, Lehrervereine auf- nimmt, die in Bedürftigkeitsfällen aus einem beson- dern Hilfsfonds unterstützt werden und in Krankheits- fällen auf eine Unterstützung aus dem Hilfsfonds Anspruch haben.
Diese Pensionsanstalt zählte Ende 1893: 2679 Mitglieder mit einer Jahreseinnahmc von V2 Mill. M. und 4^/2 Mill. M. Vermögen.
Da- ucbcn dienen noch eine Anzahl von Krankenkassen den Interessen der Lehrervereine, wie überhaupt durch den gan- zen Stand ein energischer Zug der Selbsthilfe geht, der 1890 seinen Ausdruck in der Gründung des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenver- eins (f. Lehrervercine) und in der Errichtung von Fortbildungskursen gefunden bat, die mit und ohne staatliche Hilfe in Berlin, Göttingen [* 16] und an andern Orten ins Leben getreten sind.
Das Organ des Leh- rerinnenvereins ist die von Fr. Löpcr-Housselle her- ausgegebene «Lehrerin».
Lehrerinnenheim, Lehrerinnenpensions- anstalt, s. Lehrerinnen. ^minar. Lehrerseminar, Lehrerinnenfeminar, s. Se- Lehrervereine und Lehrerverfammlungen, zum Unterschied von den amtlichen Konferenzen die frei organisierten Vereinigungen der Lehrer.
Neben zahlreichen lokalen Vereinigungen giebt es allgemei- nere, so für die meisten Provinzen Preußens [* 17] und die einzelnen übrigen deutschen Bundesstaatcn.
Die erste Vereinigung aller Lehrer Deutschlands [* 18] war der Allgemeine Deutsche Lehrerverein, der 1848 aus Anregung von Dresden aus in Eiscnach gegründet wurde und dem sich bald zahlreiche Lan- desoereine anschlössen.
Alljährlich sollten Allgemeine Deutsche Leserversammlungen stattfinden;
als Or- gan beider wurde die «Allgemeine Deiche Lehrer- zcitung» gegründet.
Die wohlgegliederte Organi- fation des Vereins erregte in der Reaktionszeit das Mißtrauen der Regierungen;
er wurde in verschie- denen deutschen Staaten verboten, in Preußen durch Cirkularverfügung vom kam daher überhaupt nicht zu rechter Eutwicklung und löste sich endlich ganz auf.
Die Allgemeinen Deutschen Lehrerversammlungen sind jedoch geblieben. Sie fanden bis 1870 nut zwei Ausnahmen alljähr- lich, von da ab nach je zwei (nur einmal nach drei) Jahren statt.
Durch eine Ministerialverfügung vom wurde auch den prcuß.
Lehrern die Teil- nahme an ihnen wieder gestattet. -1870 wurde auch wieder ein Deutscher Lehr er verein ins Leben gerufen, der seit 187(! alle zwei Jahre (abwechselnd mit der Allgemeinen Deutschen Lehrerversammlung) den Deutschen Lehrertag abgehalten hat.
Dieser war eine Delegiertenversammlung, verbunden mit einer allgemeinen Lebrerversammlung.
Auf der 30. All- gemeinen Deutschen Lehrcrversammlung in Leipzig [* 19] 1893 haben sich diese beiden Vereinigungen zu einer einzigen Körperschaft unter dem Namen Allgc- m eineDeutscheLehrcrversa m m l u n g (D e u t - scher Lehrertag) verschmolzen.
Die Hauptzahl der Mitglieder der genannten Vereiniguugen bilden die Volksschullehrer, obschon auch den Lehrern der höhern Schulen der Veitritt freisteht.
Letztere haben sich jedoch auch unterein- andervielfach zusammengeschlossen.
Scitdcr hundert- jährigen Iubelseier der Universität Göttingen (1837) finden zahlreich besuchte V ers a^mmlungendeut - scher Philologen und Schulmänner mit wenigen Ausnahmen alljährlich statt.
Besondere Vereinigungen von Lehrern höherer Schulen bilden daneben der Verein der deutschen Realschul- männer (seit 1871), derVerein für das höhere Mädchenschulwesen (seit187^), beidemit eigener Zeitschrift, und der Deutsche (^eminarlehrer- tag (seit 1870).
In Sachsen besteht noch ein be- sonderer Verein der Realschullehrer.
Der religiöse Gesichtspunkt wird in den Vorder- grund gestellt bei dem EvangelischenDeutschen Lehrerbunde.
Der von diesem veranstaltete ¶