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Verwandte, treue Diener, alte lcdige Personen, Bei- bilfe zu Erziehungskosten, Mitgift, Berufsstudium, Geschäftseinrichtung, Freiwilligendienst, Kautions- stellung, Auseinandersetzung bei Geschäftsaufgabe und andern Liquidationen, Schulden- und Hypo- thekentilgung u. a. m. Die Prämie richtet sich nach dem Alter des Ein- tretenden und seinem Gesundheitszustand. Normale Prämieneinschätzung genießen nur absolut gesunde Personen; bei den meisten Versicherten ist ein Aus- schlag nötig wegen früherer Krankheiten, erblicher Krankheitsanlagen, schlechter Ernährung, ungesun- der Wohnung, schädlicher Gewohnheiten, körperlicher Fehler, erschöpfter Gesundheit oder Berufsgefahr u. s. w. Für Übernahme einer zeitweilig erhöhten Gefahr (Kriegs- und Scedienst u. s. w.) wird Ertra- prämie erhoben. (S. Kricgsvcrsichcrung.) Ein Teil der Tarifprämie entfällt für Verwaltungskosten, ein weiterer für den Bedarf zum Ausgleich vorzeitiger Sterbesälle, der Nest ist die sog. Ncttoprämie: eine durch die benutzte Sterblichkeitstafel und den angenommenen Zinssuß bestimmte mathem.
Größe, welche notwendig ist, aber auch ausreicht, um in jedem einzelnen Jahre die fällig werdenden ver- sicherten Leistungen zu decken und außerdem die- jenigen Beträge zurückzustellen, welche mit den künftig hinzutretenden Teilen der Prämie und Zinseszinsen der Gesellschaft die Gewähr geben, daß M die von ihr versicherten Leistungen an den voraussichtlichen Fälligkeitsterminen voll zahlen kann. Der nach Abzug des für die erwartungs- mäßigcn Sterbefälle des laufenden Jahres (das sind die «fälligen versicherten Leistungen») erforder- lichen Teils verbleibende Rest der Nettoprämie ohne die eben erwähnten künftig hinzutretenden Präniien- anteileistdiePrämienreserve.
IndcrRegelbleibt nämlich die nach Maßgabe des Eintrittsalters jedes Versicherten berechnete Tarifprämie trotz des steigen- den Alters des Versicherten für die folgenden Jahre gleich. Mit dem Alter steigt aber die Sterblichkeits- wahrscheinlichkcit; es tritt also im Lauf der Versiche- rung ein Moment ein, von welchem ab die Prämie nicht mehr ausreicht, die durch die Sterblichkeit er- forderten jährlichen Kapitalzahlungen zu decken. Deshalb enthält jede Prämie von vornherein einen Betrag, der das anfängliche Risiko übersteigt, aber von den Gesellschaften aufgespart werden muß, um durch Zins und Zinseszins so anzuwachsen, daß er das Minus der spätern Jahresprämie gegenüber dem Plus der spätern Sterblichkeit vollständig ausgleicht.
Dieser Betrag in seiner Gesamtsumme heißt der Prämienreservesonds und ist nichts anderes als das Deckungskapital der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten, die sie ihren Versicherten gegenüber durch den Vcrsichernngsvertrag über- nommen hat, also Eigentum der Versicherten, be- lastet mit der Bestimmung, daraus das höhere Prämienerfordernis ihres spätern Alters zu decken. Je geringer der Zinssnß ist, den man der Berech- nung zu Grunde legt, desto größer muß natürlich die zurückzustellende Reserve sein; dieser rechnerische Zinsfuß muß geringer sein als der Satz, zu dem sich die Kapitalanlagen wirklich verzinsen.
Wenn das der Fall, wenn außerdem die wirkliche Sterblichkeit geringer ist als die rechnungsmäßige, ferner die Ge- schäftsunkosten womöglich unter dem dafür in der Tarifprämie mitcrhobencn Veitrag bleiben, so muß die betreffende Gesellschaft bei genügender Geschästs- ansdehnung bestehen können und sogar Überschuß erzielen. Eine richtig berechnete Prämicnrescrvc in sichern Werten ist der Prüfstein für die Zablungs- säbigkeit einer Lebensversicherungsgesellschaft. Je nach der Dauer ihres Bestandes hat jede einzelne Police durch den für sie berechneten und zurückgestellten Prämienreserveanteil einen gewissen.
Zeitwert, bis zu dessen Höhe sie von der Gesellschaft be liehen werden kann, während letztere auf Ver- langen für drei Viertel des Zeitwertes das Doku- ment vom Versicherten zurückkauft, wenn es eine bestimmte Zeit, etwa 3-5 Jahre, bestanden hat- Die Gesellschaften ermutigen indes den Rückkauf nickt, da durch ihn der eigentliche Zweck derL., Ver- sorgung der Hinterbliebenen, verloren geht. Für die Verteilung der Jahresüberschüsse bieten die gegen- seitigen Lebensversicherungsgesellschaftell ihren Mit- gliedern oder die Aktiengesellschaften ihren mit An- teil am Gewinn Versicherten die Auswahl unter ver- schiedenen, mehr oder weniger gleichwertigen Plänen (Dividendenpläne).
Außer der Prämienreserve hat jede vorsicbtige Anstalt noch einen aus den Überschüssen anzusam- melnden Sicherheitsfonds zur Deckung für un- verhofft große überstcrblichkeit (bei Epidemien, u. s. w.) oder direkte Verluste sowie eine Schaden- rcserveund einen Prämienübert r a g. Erstere- ist die Rücklage für angemeldete, aber noch nicht regulierte Todesfälle, letzterer (fehr oftungchöriger- weise beim Rechnungsabschluß mit der Prämien- reserve zusammen in einer Ziffer ausgedrückt) die Summe der für Zeiträume über den Schluß des jeweiligen Rechnungsjahres hinaus vorausbezahl- ten, also noch nicht verdienten Prämien.
Die Urkunden, auf Grund deren derLebcnsver - fich erungs vertrag abgeschlossen wird, sind der- Antrag des Bewerbers und die Police des Ver- sicherers; zum Antrage gehört der Altersnachweis (Geburtsurkunde u. s. w.) und bei einer Reihe von Lebensversicherungsformen ein ärztliches Zeugnis., Der Lebensversicherungsvertrag beruht recht eigent- lich auf Treue und Glauben; der Antrag muß des- halb durchaus wahrhafte Angaben enthalten, denn. er ist die maßgebende Grundlage für den Vertrags- willen des Versicherers; wird der Versicherer ge- täuscht, so sind die Voraussetzungen, unter denen er den Vertrag einging, unzutreffend und es kann von ihm Erfüllung des Vertrags nicht beansprucht werden.
Mit diesem Grundsatze der vom Antrag- steller zu fordernden «Vertragstreue» steht und sällt die rechtliche Grundlage des Vertrags. Macht der- Versicherer sich verbindlich, das Versprochene zu leisten, auck) wenn sich herausstellt, daß er vom An- tragsteller hintergangen ist und daß die Voraus- setzungen des Vertragsabschlusses falsch waren,, so hört der Vertrag auf, Versicherungsvertrag zu sein. Die Unanfechtbarkeit der Police, die- 188ll von einigen deutschen Anstalten (in Amerika, [* 2] und England kannte man sie schon länger) eingeführt wurde, und die übrigens erst nach Ablauf [* 3] einiger Jahre eintritt, aber gegen offenbaren Betrug auch dann nicht schützen soll, wird von anderer Seite bc- stritten. Sie bernht auf dem Gedanken, den Ver- sicherungsnehmer vor dem beunruhigenden Gefühl zu bewahren, daß sich nach seinem Tode Streitig- keiten zwischen der Gesellschaft und seinen Hinter- bliebenen ergeben könnten, welche die letztern der Gefahr ausfetzen, die Versicherungssumme zu ver- lieren. Aus den Angaben des Antragstellers, verbun- den mit dem Altcrsnachweis, dem ärztlichen ¶
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Zeugnis-1038
,3 i -Kl Neue Aufnahmen Abgang im 1.1892 im I. 1892 durch Name der Anstalt Sitz Versich e- hlbar- werdcn Aufgabe der der Personen summe rungs- !^M^ Versiche- rungs- j rung summe 1000 M. l 1000 M. 1000 M. 11 l II 14 l5 16 17 48 /^. Gegenscitigkeits-Anstalten: ! Lebensversichernngs-Van? sür Deutschland Lebensversicherungs-Gesellschaft , Hannoversche Lebensversicherungs-Anstalt Braunschweigische Lebensversicherungs-Anstalt . . . ! Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Sparbank! «Iduna», Lebens-, Pensions- und Leibrenten-Versiche- ! rungs-Gesellschaft ! Lebensversicherungs- und Ersparnis-Vank ! Renten- und Lebensversicherungs-Anstalt ^ Allgemeine Renten-Anstalt Leipziger Gegenseitigkeit ! Allgemeine Versorgungs-Anstalt Bremer Lebensversichcrungs-Bank , . Deutsche [* 5] Lebensversicherung i «Prometheus», Lebens-, Invaliden- und Unfall-Ver- ! sicherungs-Gesellschaft ^ Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine «Besta», Lebensversicherungs-Vank anf Gegenseitigkeit Preußischer Veamtenverein «Deutschland», [* 6] Lebcnsversicherungs-Gesellschaft. . . 1827 1830 1830 1841 1853 1854 1354 1355 1361 1861 1864 1867 1868 1871 1871 1873 1875 1339 Gotha . . . Leipzig . . . . ^ Hannover [* 7] . , . i Braunschweig . ^ Schwerin [* 8] i. M. ^ Halle [* 9] a. S. . . Stuttgart [* 10] , . . Darmstadt [* 11] , , . Stuttgart , . . Leipzig . , . , Karlsruhe [* 12] . . . Bremen [* 13] . . , , Potsdam . . , Berlin [* 14] . . Berlin . , , , Posen Hannover , , . Berlin 4 80? 3 675 77? 84 1926 * 1337 3 803 146 * 1217 771 5 524 * 2 122 * 2 361 * 130 * 2 118 ' 788 " 2 2s0 * 2 941 42 343 33 431 2 778 199 8 335 5 645 30 747 ! 375 ! 4 46? 1948 25 313 6 158 6 191 259 1715 11433 5 565 12 415 5 229 780 87 556 1 394 5 118 ! 163 > 604 i 122 ^ 2 843 ! 372 ! 900 52 ^ 296 ! 138 i 702 24 ' V. Aktien-Gesellschaften: Deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft Berlinische Lebensversicherungs-Gesellschaft Lebensversicherungs-Anstalt der Bayrischen Hypo- theken- und Wechselbant Frankfurter Lebensversicherungs-Gesellschaft . , , . »Ianus», Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gesell- schaft «Tcutouia», Allgemeiue Renten-, Kapital- und Lebeus- versicherungs-Vank «Concordia», Kölnische Lebensversicherungs-Gesell- schaft ' Magdeburger Lcbensversichcruugs-Gescllschaft . . . «Thnringia», Versicherungs-Gesellschast " Germania [* 15] », LebcnZversicherungs-Aktien-Gesellschaft «Providentia», Frankfurter Versicherungs-Gesellschaft «Viktoria», Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesell- l schaft Preußische Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschast . . «Friedrich Wilhelm», Preußische Lebeus- u. Garantie- Vcrsichcrnngs-Aktien-Gesellschaft " Nordstern», Lebensvcrsicherungs-Aktien-Gesellschaft Vaterländische Lebcnsvcrsicherungs-Aktien-Gesellschaft ! Schlesische Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschaft. . «Wilhelma», Allgemeine Versichernngs-Aktien-Gesell- schaft Nürnberger Lebensversichcrungs-Vanl «Nrania», Aktien-Gesellschaft für Kranken-, Nnfall- und Lebensversicherung ' Policen. ^, Prämien für Renten- und 5 28.'i 5 469 1 954 152 3 037 2 021 4 232 144 863 780 4 495 2 221 .i 029 376 183 1 543 450 1791 Summe ^. 36 30? 169124 3l30u 1323 Lübeck 2152 9433 3194 2487 1336 Berlin 2110 10871 2391 3515 1836 München . . . 1732 7585 769 1806 1844 Frankfurt [* 16] a. M. * 1255 5777 1246 1 9.'4 1347 Hamburg . . . 1953 6999 1686 3455 1852 Leipzig . . . , * 2904 11464 1921 4261 1353 Köln 2925 16120 3834 4329 1856 Magdeburg , « 2356 9492 2010 4 34? 1856 , Erfurt . , , * 1473 5521 155? 1633 1857 Stettin * 7741 33375 7102 9691 1357 Frankfurt a. M. 615 3375 1140 1383 1861 Berlin . . . , * 6367 37696 1653 7621 1865 Berlin . , , , * 2525 10409 1012 4746 1366 Berlin ' 2214 5895 1025 2383 186? Berlin * 2331 13093 1071 3 52? 1872 Elberfeld . . . » 1042 5674 567 1583 1372 Vreslau. . . , * 1041 3934 349 1822 1373 Magdeburg . . * 2303 12183 621 2603 1884 Nürnberg [* 17] . . . * 526 2015 76 735 1391 Dresden . . . * 131 570 - 236 Summe ü 46301 211531 33224 64 61? Zusammen ^, und V 83108 400655 65024 ! 102640 ) andere Versicherungen. ¶