992 heit, erschienen an ihr sog.
«Stigmata», d.h.
Blutungen, zuerst an der Seite, dann an den Füßen und
Händen, endlich an der
Stirn und an der Schulter, die dann alle Freitage regelmäßig wiederkehrten. Damit verbanden sich bald stundenlange
Verzückungen. Vom März 1871 an kam dazu ein wunderbares Fasten, wobei die
Kranke angeblich außer der
täglichen
Kommunion keinerlei Nahrung zu sich nahm und keines Schlafes bedurfte. Diese Erscheinungen zogen jahrelang zahlreiche
Besucher, namentlich auch aus der deutschen Geistlichkeit, nach
Bois d’Haine. 1874 und 1875 beschäftigte sich auch die
belgische mediz.
Akademie mit der Sache; ihr Berichterstatter Warlomont sah in der Lardner eine reine
Kranke und bestimmte ihre
Krankheit als «stigmatische
Neuropathie». Als im belg. Kulturkampf der
Bischof Dumont von
Tournai, der besondere
Gönner der Lardner, vom
Papst als geisteskrank abgesetzt wurde, die
Kranke sich aber für den
Bischof gegen den Papst aussprach, wurde sie von den
Ultramontanen fallen gelassen. Sie starb –
Vgl. Die
Biographien auf gläubiger Seite von
Rohling, Louise Lardner, die Stigmatisierte von
Bois d’Haine (1.–8. Aufl., Paderb. 1874);
(Latini), die Bewohner von Latium. Sie gehörten zu einem altitalischen, dem umbrisch-sabellischen
Stamme
zunächst verwandten Volksstamme, der in vorhistor. Zeit wahrscheinlich von Norden
[* 3] her nach Mittelitalien, namentlich nach
Umbrien,
Samnium, Picenum, das Sabellerland und Latium einwanderte und die dort ansässige Urbevölkerung
(wahrscheinlich Ligurer) verdrängte. Die spätere Sage bezeichnet den
Kern des
Volks mit dem (mythischen)
Namen der
Aboriginer
als Ureinwohner; die Bewohner der Umgebung
Roms werden auch Sikeler genannt. Zu den
Aboriginern sollen Arkader unter Euander,
sodann
Trojaner unter
Äneas gekommen und aus der
Vereinigung dieser Elemente das
Volk der Lateiner entstanden
sein, das diesen
Namen von
Äneas zu Ehren des Königs Latinus erhalten habe.
Latinus selbst, den man von Faunus, Picus und
Saturnus abstammen läßt (alten Nationalgottheiten, wie
Janus,
[* 4] und gleich diesem
später zu ältesten Königen Latiums umgedeutet), soll in Laurentum (nahe der
Küste, zwischenOstia und
Lavinium) geherrscht, den
Äneas (s. d.) gastlich aufgenommen und ihm seine Tochter Lavinia, nach der
Äneas die von ihm als Sitz der
Penaten gegründete Stadt Lavinium nannte, zur Gemahlin gegeben haben. Auf
Äneas folgte nach
der Sage sein Sohn
Ascanius (s. d.). Dieser gründete
Albalonga und verlegte dahin seinen Sitz und hatte
zum Nachfolger seinen (nach andern des
Äneas) Sohn Silvius. Von
Albalonga aus soll dann auf dem Palatinischen
BergeRom
[* 5] (s. d.)
gegründet worden sein.
Der
NameLatium erscheint in der ältesten röm. Zeit auf eine kleine Landschaft beschränkt.
Im
Gebirge gegen N. waren die
Sabiner, gegen
NO. die kleinenVölker der
Äquer (oberhalb Präneste) und der
Herniker die Nachbarn der Latiner, gegen S. waren es die
Volsker.
Die Bevölkerung zerfiel in viele kleinere Gemeinden, welche
in offenen
Weilern wohnten, innerhalb ihrer Feldmark aber eine wohlummauerte
Burg(arx) als Zuflucht
bei feindlichen
Angriffen
hatten. Solche Orte waren außer den schon genannten:
Aricia, Lanuvium,
Tibur (jetzt
Tivoli),
Tusculum (unweit
des heutigen
Frascati),
Gabii, Präneste (jetzt
Palestrina) u.a.
Die einzelnen Gemeinden schlossen sich zu Eidgenossenschaften oder Städtebünden zusammen; der bedeutendste dieser
Bünde
war der, an dessen
SpitzeAlbalonga bis zu seiner Zerstörung (angeblich durch den röm. König
Tullus Hostilius)
stand; er bestand
aus 30 kleinen Republiken der Prisci Latini (Altlateiner), wie sie sich im Gegensatz zu den später in
ursprünglich nicht lat.
Städten angesiedelten latinischen Gemeinden nannten. Zu den ältesten
Städten letzterer Art gehören
Veliträ (jetzt
Velletri), Norba, Circei,
Ardea. (S. die Nebenkarte zur Karte: DasAlteItalien,
[* 6] beim
ArtikelItalien.)
Der oberste Magistrat war nach dem Aufhören der königl. Herrschaft ein
Diktator.
Rom selbst, das, obwohl es durch den Hauptbestandteil seiner Bewohnerschaft dem lat.
Volke angehörte, lange dem
Bunde
feindselig gewesen war, schloß sich nach der Zerstörung von
Alba
[* 7] demselben an; thatsächlich übte es dadurch eine Art von
Oberherrschaft über Latium aus, die jedoch mit dem
Sturze des Königtums aufhörte. Ein neuer
Bund kam 493 v.Chr.
durch den röm. Konsul
SpuriusCassius zu stande, und ihm schlossen sich 486 auch die Herniker an. Beide fielen von
Rom ab,
als dieses durch den Andrang der
Gallier 387 v.Chr. dem
Untergang nahe gebracht worden war, und nahmen
eine feindliche
Stellung gegen
Rom ein, bis 358 die Herniker unterworfen, mit den Lateiner aber die alten Bundesverhältnisse erneuert
wurden.
Als indes 341
Rom das Verlangen der Lateiner, daß einer der röm. Konsuln ein Lateiner sei,
zurückwies, erhoben sich diese zum
Krieg, der von
Livius und andern röm. Historikern, die den alten lat.
Bund als ein Unterthanenverhältnis auffassen, irrig als Empörung dargestellt wird. Doch schon 340 wurden die Lateiner, denen
sich die
Volsker und Capuaner angeschlossen hatten, bei Trifanum aufs Haupt geschlagen, und 338 waren alle
Städte Latiums
unterworfen. Dieselben wurden nun teils in das volle röm.
Bürgerrecht aufgenommen, teils wurden sie
Municipien, oder endlich bestanden sie, wie
Tibur und Präneste, als selbständige, aber von
Rom in Form eines Bündnisses
abhängige
Staaten fort.
In den Volskerstädten
Antium und Anxur (von den
Römern Tarracina genannt) wurden röm.
Kolonien angelegt, welche die Landschaft
vom
Meere abschlossen. Das Gebiet der
Volsker und das der südlich von diesen seßhaften
Aurunker wurde,
wie es auch mit dem
Lande derÄquer und Herniker geschehen war, mit zu Latium geschlagen und dieses dadurch bis über den
FlußLiris (jetzt Garigliano) erweitert, wo der
Berg Massicus (jetzt Mondragone) die Grenze gegen
Campanien bildete. Im Gegensatze
zu dem alten Latium nannte man dieses Latium adiectum oder novum.
Die Unterworfenen bildeten ein bestimmtes Ganzes, das die Benennung Nomen Latinum erhielt; dadurch, daß sie einzelne
Vorrechte,
namentlich das
Recht des Handelsverkehrs und der Testamentserbfolge nach röm.
Rechte, das Commercium, hatten, schieden sie
sich von den eigentlichen ital. Bundesgenossen (Socii), mit denen sie
zu Kriegsdienst und
Abgaben verpflichtet waren, und von den Fremden (Peregrini) überhaupt. 90
v Chr., nach dem Marsischen
Kriege, erhielten sämtliche Lateiner das
¶
mehr
röm. Bürgerrecht. Das Recht, das sie bis dahin genossen, wurde aber von den Römern später auch andern Städten gegeben. So
bildete sich unter dem Namen der Latinität das Jus Latii, eine Mittelstufe zwischen der Civität und der Peregrinität, die
auch, nachdem die lat. Städte und Kolonien in Italien in das volle Bürgerrecht aufgenommen worden waren,
und noch lange in der Kaiserzeit für ganze Gemeinden, deren Magistrate allein oder deren Magistrate und Decurionen nach
Bekleidung ihres Amtes die Civität erhielten, und für Einzelne fortbestand. Zu letztern gehörte, als des Commerciums fähig,
eine als Latini Juniani von den Latini coloniarii unterschiedene Klasse von Freigelassenen. –