forlaufend
schiff-933
baren Sambre, wo der 52 km lange Kanal [* 2] zur Oise abgeht, an der Linie Busigny - Ieumont der Nordbahn, hat (1891) 2948, als Gemeinde 3867 E., Fabrikation von Flaschen, Cichorien, Handel mit Holz, [* 3] Rindvieh, Hopfen [* 4] und Lein. Landsberg [* 5] wurde, nach- dem es Franz I. genommen, 1543 von Karl V. wie- der erobert und 'kam 1659 durch den Pyrenäischen Frieden dauernd an Frankreich.
Landregen, Regenfälle, die sich gleichzeitig über größere Ländergebietc erstrecken.
Landreiter, ein zum Dienst auf dem Lande be- stimmter, berittener Polizeibeamter (Gendarm). Landrente, s. Bodenrente.
Landrentenbanken, s. Vodenrentenbanken.
Landrichter und Landgerichtsrat sind Amtstitel der Mitglieder der Landgerichte (s. d.) und Zwar in der Art, daß in einzelnen deutschen Staaten (z. V. Bayern) [* 6] sämtliche Mitglieder den Titel Land- gerichtsrat, in andern (z. B. in den thüring. Län- dern und den Hansestädten) sämtliche Mitglieder den Titel Landsberg führen, während in Preußen [* 7] und seit 1890 auch in Sachsen [* 8] der Charakter als Landgerichts- rat den ältern Landsberg besonders verliehen wird.
Das Gehalt der Landsberg ist in Preußen, Sachsen und den Hanse- städten dem der Amtsrichter (s.d.) gleich, in Bayern, Württemberg, [* 9] Baden [* 10] u. s. w. höher bemessen.
Das niedrigste Anfangsgchalt erhalten die Landsberg in Olden- burg, Schwarzburg-Sondershausen, Neuß [* 11] ä. L., Schaumburg-Lippe und Lippe [* 12] mit 2400 M., das höchste Gehalt erreichen sie in Hamburg [* 13] mit 10000 M. Sämtliche deutsche Landgerichte haben (einschließlich der Präsidenten und Direktoren) 2177 Mitglieder, sodah bei einer Einwohnerzahl von 45234061 auf durchschnittlich 20 788 ein Landgerichtsmitglied kommt. -
Vgl. Pfasferoth, Jahrbuch der Deutschen Gerichtsverfassung (3 Bde., Verl. 1880-86).
Landro, Ort und Fort in Südtirol, s. Ampezzo. Landrysche Paralyse, eigentümliche Rücken- markskrankheit, s. Lähmung (S. 896 H). Landsalamander, Erdsalamander, Erd- molche (ZkiHina.Qäi'H), Molche oder Urodelen (s. d.), welche die meiste Zeit auf dem Lande leben und daher keinen Schwimmflossenschwanz wie die Wassersala- mander ss. d.), sondern einen drehrunden Schwanz besitzen. In Deutschland [* 14] giebt es zwei Arten.
Der gefleckte oder Feuerfalamander (s^iamHuära, inaculala. ^am-.) ist ein 14-18 cm langer schwarz- gefärbter Molch, der auf dem Rücken und in den Seiten zahlreiche, lebhaft gelbe Flecke in unregel- mäßiger Verteilung trägt. Er lebt in Wäldern an dunkeln feuchten Orten.
Seine Haut [* 15] enthält zahl- reiche Drüsen, die einen scharfen, milchweißen Saft absondern, den sie auf größere Entfernungen aus- spritzen können;
auf die Bindehaut des Auges ge- bracht, erregt er lebhafte Entzündung und enthält einen von Salensky dargestellten Giftstoff (Sala- mandrin).
Weil er unter Umständen so reichlich ab- gesondert werden kann, daß eine kleine glühende Kohle davon erlischt, entstand die Fabel, der Feuersala- mander könne unbeschadet über glühende Kohlen hin - triechen, sei überhaupt unverbrennlich, ja er ver- möge eine große Feuersbrunst zu löschen. Er gebiert lebendige, mit Flossensaum und Kiemenbüscheln aus- gestattete Junge, die er ins Wasser absetzt.
Eine kleinere, ungefleckte Art ist der nur auf den höhern Alpen [* 16] lebende schwarze oder Alpensalaman- der (3lUäinHiiäi-H ati'3. ^a^.);
er gebiert, obgleich er eine ganze Anzahl von Eiern erzeugt, doch nur ein oder zwei von den übrigen Eiern ernährte und voll- kommen entwickelte, durch Lungen atmende Junge, die im Innern der Mutter ihre Verwandlung durch- gemacht haben und nie ins Wasser zu gehen brauchen. 5s verrät sich darin eine bemerkenswerte Anpassung an einen Aufenthaltsort, wo die sonst zur Ent- wicklung der Jungen nötigen Wasserlachen nicht vorhanden sind. Landfassen, im Mittelalter eine Abteilung der Freien, die freien Zinsleute;
nach dem Sachsen- spiegel die Freien, die weniger als eine halbe Hufe oder gar kein Eigen im Lande besaßen.
Später hießen so die Besitzer größerer Güter, namentlich in- sofern sie zu den Landständen gezählt wurden.
Land- sässig nannte man auch die einem Landesherrn unterworfenen Personen, im Gegensatze zu den Reichsunmittelbaren, den Kaiser und Reich un- mittelbar unterworfenen Personen.
Landsassiat hieß das Verhältnis der Forensen, d. h. der Aus- länder, die Grundeigentum im Lande besaßen.
Voll- kommener Landsassiat (iHQä8H88ig.tii8 piomis) war das im Lehnrecht begründete Verhältnis, nach wel- chem der Forense bei dem Gericht der belegenen Sache seinen allgemeinen Gerichtsstand für alle Klagen hatte.
Unvollkommener Landsassiat (lanä- 8388iaw8 inwu3 pisniig) bestand darin, daß der Forense nur bezüglich der seinen Grundbesitz be- treffenden dinglichen Streitigkeiten dem Gericht der belegenen Sache unterworfen war.
Nach §. 24 der Neichs-Civilprozeßordnung ist der Gerichtsstand der belegencn unbeweglichen Sache allgemein anerkannt. Landsberg, polit. Partei, s. Centrum. Landsberg.
1) Landkreis, ohne die Stadt Landsberg, im preuß. Reg.-Bez. Frankfurt, [* 17] hat 1165,15 ykiu und (1890) 61683 (29 788 männl., 31895 weibl.) E., 120 Landgemeinden und 31 Gutsbezirke. - 2) Landsberg an der Narthe, Kreisstadt im Landkreis und Stadtkreis (46,50 ykiu) in der ^ ^ ^ i Neumark, an der schiffbaren M^^r-M^ Warthe und an den Linien Cüstrin-Kreuz und Landsberg-Meseritz (imVau)derPreuß.Staatsbah- nen, Sitz des Landratsamtes für den Landkreis Landsberg, eines Landgerichts (Kammergericht Berlin) [* 18] mit 15 Amtsgerichten (Arnswalde, Värwalde i.d.N., Berlinchen, Cüstrin, [* 19] Driesen, Friedeberg i. d. N., Königsberg [* 20] i. d. N., Landsberg, Lippehne, Neudamm, Neuwedel, Neetz, Soldin, [* 21] Woldenberg, Zehden), eines Amtsgerichts, Hauptsteueramtes und einer Reichsbankstelle, besteht aus der eigentlichen Stadt und fünf Vorstädten und hat (1890) 28 065 (13 629 männl., 14436 weibl. E.), darunter 1272 Katho- liken und 606 Israeliten, in Garnison die 4. Ab- teilung des Feldartillerieregiments General-Feld- zeugmcistcr Nr. 18, Postamt erster Klasse mit Zweig- stelle, Telegraph, [* 22] Marienkirche mit Altarblatt von K. Vegas, ein Denkmal Schleiermachers, der hier 1794-96 Pfarrer war, Kriegerdenkmal, Theater, [* 23] Museum (1884), Gymnasium mit lateinloser Real- schule, 1859 eröffnet, Knaben- und Mädchenbürger- schule, höhere Mädchen-, gewerbliche Fortbildungs-, Zeichcnschule, Hufbeschlaglehranstalt, Provinzial- Landarmen- und Besserungsanstalt, Provinzial- irrenanstalt, Kranken-, Waisen-, Siechenhaus, Hospi- tal und Schlachthaus. An Fabriken bestehen 3 Ma- schinenfabriken und Eisengießereien, mehrere Holz- schneidereien, Kunsttischlereien, Ziegeleien, Stärke-, Posamenten-, mechan. Netz-, Goldleistenfabrik und ¶