Jul., schwed.
Maler, geb. zu
Karlskrona,
[* 2] ging nach
Studien an der
StockholmerAkademie (1873) als
Staatsstipendiat nach
Düsseldorf,
[* 3]
Paris,
[* 4]
München
[* 5] und
Rom und
[* 6] bewährte sich bald durch zahlreiche Werke als ein vorzüglicher
Kolorist. Unter seinen Werken sind zu nennen: Jagdnymphe (1875),David und
Saul (1885; beide in der Nationalgalerie
zu
Stockholm),
[* 7]
Frühling (1876),Tod der Kleopatra (1883), Romeo und Julia (Doppelbild, 1886), Die Königin von Saba (1888),Hypatia (1889). Auf
Bestellung König Oskars II. vollendete er 1890–92 zwei kolossale Plafondmalereien im
Treppenhause des
königl. Schlosses zu
Stockholm. Kronberg malt auch reizende Aquarelle. Seit 1881 ist Kronberg Mitglied der
StockholmerAkademie, seit 1885 Professor.
ein bei Langlochbohrmaschinen (s. d.) und Fräsmaschinen benutztes
Werkzeug mit radial stehenden Schneiden auf der Stirnfläche, welche bei der
Drehung ebene
Flächen ausarbeiten.
Nach seiner
Wirkungsweise ist der Kronbohrer eine
Fräse
[* 8] (s. d.).
Schloß bei
Helsingör,
[* 9] auf der dän.
Insel Seeland, in prachtvoller
Lage, wurde 1574–85
unter König
Friedrich II. erbaut, um den Zugang zum
Sund zu beherrschen, hat breite
Gräben,
Kasematten, ein Zeughaus, eine
Gemäldesammlung und wird als
Kaserne benutzt. 1658 wurde Kronborg von den
Schweden
[* 10] unter Wrangel erobert.
die zur
Krondotation (s.d.) ausgewiesenen
Domänen. ^[= # (vom mittellat. domanium; altlat. dominium, d. i. Herrschaft), Bezeichnung für land- oder forstwirt ...]
die
Ausstattung der
Krone,
d. i. des Landesherrn und der landesherrlichen Familie, mit einem
Teile der
Domänen
(s. d.), den Einkünften aus solchen oder einer auf die
Domänen radizierten
Rente zur Bestreitung der landesherrlichen Haus-
und Hofhaltungskosten,
Apanagen u. s. w. Die an- oder ausgewiesenen
Domänen sind unveräußerlich, sie können Staatseigentum
oder Eigentum der landesherrlichen Familie sein. In
Preußen,
[* 11]
Bayern,
[* 12]
Württemberg
[* 13] und
Sachsen
[* 14] sind die
Domänen verfassungsmäßig
Staatseigentum.
Die preuß. Verordnung vom welche durch die preuß.
Verfassung bestätigt ist, hat zum
Unterhalt der königlichen und prinzlichen Hofstaaten specielle
Domänen und Forsten (den
Kronfideikommißfonds) für eine Kronsideikommißrente von 2500000 Thlrn. angewiesen; der
Fonds haftet
für die
Staatsschulden nicht. Die spätern
Erhöhungen der
Civilliste (s. d.) werden aus andern Staatseinkünften an den Kronfideikommißfonds
gezahlt. In Hessen,
[* 15] Oldenburg,
[* 16]
Sachsen-Meiningen,
Altenburg
[* 17] und
Anhalt
[* 18] hat eine
Teilung des Domanialvermögens entweder nur nach
Quoten und dem Eigentum nach oder (Oldenburg und
Anhalt) eine realeTeilung nach Eigentum und Nutzung zwischen
Krone und Land stattgefunden, sodaß hier mit den für die
Krone ausgeworfenen
Domänen die Krondotation gewährt ist; in Oldenburg wird
außerdem zur Ergänzung noch eine
Civilliste gewährt. In andern deutschen
Staaten ist die
Civilliste auf die Gesamtheit der
Domanialeinkünfte radiziert.
Name mehrerer Münzen
[* 22] und dreier Geldeinheiten. Im
DeutschenReich
wird das goldene Zehnmarkstück amtlich
Krone genannt, daher das Zwanzigmarkstück Doppelkrone und das (goldene) Fünfmarkstück halbeKrone. Von dieser
deutschen Krone werden 139 ½
Stück aus dem Pfund feinen
Goldes geprägt; sie ist 9/10 oder 900 Tausendteile fein, sodaß 125,55
Stück ein Pfund wiegen, also ein
Stück 3,9825 g bei einem Gehalt von 3,5842 g Feingold (dem entsprechend
die Zwanzigmarkstücke: 69 ¾
Stück aus dem Pfund feinen
Goldes geprägt und 62,775
Stück ein Pfund wiegend).
Die Prägung von halben Krone ist seit 1879 aufgegeben. Vor
Erlaß des deutschen Goldmünzgesetzes vom und in Gemäßheit
des
Wiener Münzvertrags vom wurden eine Zeit lang von den größern deutschen
Staaten (einschließlich
Österreichs) als Goldmünzen des damaligen deutsch-österr. Münzvereins ganze und halbe Krone als «Vereinshandelsmünzen»
in geringen Mengen ausgeprägt, ohne festen Preis in der damaligen Silberwährung. Die Krone enthielt 1/50 Zollpfd.
(jetzige deutsche Pfund) oder 10 g fein
Gold;
[* 23] die Feinheit war 9/10 oder 900 Tausendteile, sodaß 45 ganze
Krone ein Pfund wogen oder eine Krone 11 1/9 g. Die Krone war = 27 9/10 deutsche
Mark. – In
Dänemark,
[* 24]
Schweden und
Norwegen ist die dort in 100 Öre geteilte Krone (dänisch und norwegisch Krone, schwedisch
Krona) die gegenwärtige Geldeinheit auf
Grund vonStaatsverträgen, und zwar in
Dänemark und
Schweden seit
in
Norwegen seit Man prägt in
GoldStücke zu 20 und 10 K., 900 Tausendteile fein, von den erstern 124, von den
letztern 248 aus dem
Kilogramm fein; jene im Feingewicht von 8 2/31 g, diese von 4 1/31 g.
Schweden hat
auch Fünfkronenstücke in demselben
Münzfuß geprägt.
Die Krone
Gold ist demnach = 25/62 oder 0,4032 g fein
Gold oder 1 1/8 deutsche
Mark. Die Silbermünze ist in
Skandinavien nur noch
Scheidemünze, und es können davon ausgeprägt werden
Stücke zu 2, 1, ½, 2/5, ¼ und 1/10 in drei
verschiedenen Feinheitsgraden und Gewichtsabstufungen. Das silberne
Kronenstück wiegt 7 ½ g, ist 800 Tausendteile fein
und enthält daher 6 g fein
Silber; dieselbe Feinheit und ein verhältnismäßiges Gewicht hat das
Stück zu 2 Krone – Seit 1892 werden
in
Österreich-Ungarn
[* 25] aus
GoldStücke von 20 und 10 K. geprägt. 147,6
bez. 295,2 dieser Münzen wiegen 1 kg,
und 164
bez. 328 enthalten 1 kg Feingold, sodaß diese neue Krone = 0,85061 deutschen
Mark ist.
Das Gewicht der beiden Goldstücke beträgt 6,7751
bez. 3,3875 g, die Feinheit 900 Tausendteile. Bei Zollzahlungen und andern
in Goldwährung zu erfüllenden
Verbindlichkeiten gelten 100 Krone 42 (statt 42,0054) Gulden. Als Geldeinheit
wird die in 100
Heller geteilt. Das 1-Kronenstück besteht aus
Silber und ist Scheidemünze; Gewicht 5 g, Feinheit 835 Tausendteile
(sodaß sein
Münzfuß mit dem des 1-Frankstücks übereinstimmt). Außerdem giebt es 20- und 10-Hellerstücke aus reinem
Nickel, sowie 2- und 1-Hellerstücke aus
Bronze
[* 26] (95 Proz. Kupfer,
[* 27] 4 Proz. Zinn und 1 Proz
Zink). Nach dem
oben erwähnten Verhältnis läuft (Sept. 1893) das 1-Kronenstück zu 50, das 20-Hellerstück
zu 10 und das 10-Hellerstück zu 5 Kreuzern in
Silber- oder Papierwährung um. Von den Münzen der noch bestehenden Guldenwährung
sind bisher nur die 2- und 1/4-Guldenstücke eingezogen. – In
Portugal
[* 28] bildet die Krone oder Corõa die
Einheit der Goldmünze. Sie wird auch in halben, Fünftel- und Zehntelstücken
¶
mehr
ausgeprägt und gilt seit 1854 10 Milreïs. Sie hat ein Feingewicht von 16,2571 g, eine Feinheit von 11/12 oder 916 ⅔ Tausendteilen
und ist daher = 45,3573 deutsche Mark. – Über die britische s. Crown. Auch der Kronenthaler (s. d.) heißt zum Teil Krone. Bis
auf die neuere Zeit herab war die in Frankfurt a. M. (bis und in Basel
(bis 1839) auch ein Gewicht
für verarbeitetes Gold, an ersterm Orte für das achtzehnkarätige (¾ oder 750 Tausendteile feine) Gold, das deshalb Kronengold
hieß, und es entsprach hier die Krone (deren 69 ½ auf eine Mark gerechnet
zwei Sternbilder auf der nürdl. und der südl. Hemisphäre. Die nördliche Krone zwischen
Bootes und Hercules zeigt einen nach Norden
[* 31] offenen Bogen
[* 32] von Sternen vierter Größe mit einem Stern zweiter Größe, Gemma; dieselbe
enthält mehrere merkwürdige Doppelsterne, unter denen sich der Stern γ durch die geringe Entfernung
beider Komponenten auszeichnet. Ferner enthält die nördliche Krone einen der wenigen neu erschienenen sog.
temporären Sterne. Derselbe wurde plötzlich als Stern zweiter Größe wahrgenommen, nahm aber so rasch an Helligkeit
ab, daß er schon am 18. Mai dem bloßen Auge
[* 33] unsichtbar wurde, und erscheint jetzt ähnlich wie vor seinem
Aufleuchten als Stern 9. Größe. Auf Grund spektroskopischer Untersuchungen ist das plötzliche Aufleuchten dieses Sterns wahrscheinlich
dem Ausbruche glühenden Wasserstoffgases zuzuschreiben. Die südliche Krone, ein kleines Sternbild südlich von dem
des Schützen, ist im nördl. Deutschland
[* 34] nicht sichtbar. – Über die bei totalen Sonnenfinsternissen
sichtbare Strahlenkrone der Sonne
[* 35] s. Corona.