Jul., schwed. Maler, geb. 11. Dez. 1850 zu Karlskrona, ging nach Studien an der Stockholmer Akademie (1873) als
Staatsstipendiat nach Düsseldorf, Paris, München und Rom und bewährte sich bald durch zahlreiche Werke als ein vorzüglicher
Kolorist. Unter seinen Werken sind zu nennen: Jagdnymphe (1875), David und Saul (1885; beide in der Nationalgalerie
zu Stockholm), Frühling (1876), Tod der Kleopatra (1883), Romeo und Julia (Doppelbild, 1886), Die Königin von Saba (1888),
Hypatia (1889). Auf Bestellung König Oskars II. vollendete er 1890–92 zwei kolossale Plafondmalereien im Treppenhause des
königl. Schlosses zu Stockholm. Kronberg malt auch reizende Aquarelle. Seit 1881 ist Kronberg Mitglied der
Stockholmer Akademie, seit 1885 Professor.
ein bei Langlochbohrmaschinen (s. d.) und Fräsmaschinen benutztes
Werkzeug mit radial stehenden Schneiden auf der Stirnfläche, welche bei der Drehung ebene Flächen ausarbeiten.
Nach seiner
Wirkungsweise ist der Kronbohrer eine Fräse (s. d.).
Schloß bei Helsingör, auf der dän. Insel Seeland, in prachtvoller Lage, wurde 1574–85
unter König Friedrich II. erbaut, um den Zugang zum Sund zu beherrschen, hat breite Gräben, Kasematten, ein Zeughaus, eine
Gemäldesammlung und wird als Kaserne benutzt. 1658 wurde Kronborg von den Schweden unter Wrangel erobert.
Hier wurde bis 1857 der
Sundzoll erhoben.
die Ausstattung der Krone, d. i. des Landesherrn und der landesherrlichen Familie, mit einem Teile der Domänen
(s. d.), den Einkünften aus solchen oder einer auf die Domänen radizierten Rente zur Bestreitung der landesherrlichen Haus-
und Hofhaltungskosten, Apanagen u. s. w. Die an- oder ausgewiesenen Domänen sind unveräußerlich, sie können Staatseigentum
oder Eigentum der landesherrlichen Familie sein. In Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen sind die Domänen verfassungsmäßig
Staatseigentum.
Die preuß. Verordnung vom 17. Jan. 1820, welche durch die preuß.
Verfassung bestätigt ist, hat zum Unterhalt der königlichen und prinzlichen Hofstaaten specielle Domänen und Forsten (den
Kronfideikommißfonds) für eine Kronsideikommißrente von 2500000 Thlrn. angewiesen; der Fonds haftet
für die Staatsschulden nicht. Die spätern Erhöhungen der Civilliste (s. d.) werden aus andern Staatseinkünften an den Kronfideikommißfonds
gezahlt. In Hessen, Oldenburg, Sachsen-Meiningen, Altenburg und Anhalt hat eine Teilung des Domanialvermögens entweder nur nach
Quoten und dem Eigentum nach oder (Oldenburg und Anhalt) eine reale Teilung nach Eigentum und Nutzung zwischen
Krone und Land stattgefunden, sodaß hier mit den für die Krone ausgeworfenen Domänen die Krondotation gewährt ist; in Oldenburg wird
außerdem zur Ergänzung noch eine Civilliste gewährt. In andern deutschen Staaten ist die Civilliste auf die Gesamtheit der
Domanialeinkünfte radiziert.
Name mehrerer Münzen und dreier Geldeinheiten. Im Deutschen Reich
wird das goldene Zehnmarkstück amtlich
Krone genannt, daher das Zwanzigmarkstück Doppelkrone und das (goldene) Fünfmarkstück halbe Krone. Von dieser
deutschen Krone werden 139 ½ Stück aus dem Pfund feinen Goldes geprägt; sie ist 9/10 oder 900 Tausendteile fein, sodaß 125,55
Stück ein Pfund wiegen, also ein Stück 3,9825 g bei einem Gehalt von 3,5842 g Feingold (dem entsprechend
die Zwanzigmarkstücke: 69 ¾ Stück aus dem Pfund feinen Goldes geprägt und 62,775 Stück ein Pfund wiegend).
Die Prägung von halben Krone ist seit 1879 aufgegeben. Vor Erlaß des deutschen Goldmünzgesetzes vom 4. Dez. 1871 und in Gemäßheit
des Wiener Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 wurden eine Zeit lang von den größern deutschen Staaten (einschließlich
Österreichs) als Goldmünzen des damaligen deutsch-österr. Münzvereins ganze und halbe Krone als «Vereinshandelsmünzen»
in geringen Mengen ausgeprägt, ohne festen Preis in der damaligen Silberwährung. Die Krone enthielt 1/50 Zollpfd.
(jetzige deutsche Pfund) oder 10 g fein Gold; die Feinheit war 9/10 oder 900 Tausendteile, sodaß 45 ganze
Krone ein Pfund wogen oder eine Krone 11 1/9 g. Die Krone war = 27 9/10 deutsche
Mark. – In Dänemark, Schweden und Norwegen ist die dort in 100 Öre geteilte Krone (dänisch und norwegisch Krone, schwedisch
Krona) die gegenwärtige Geldeinheit auf Grund von Staatsverträgen, und zwar in Dänemark und Schweden seit 1. Jan. 1875,
in Norwegen seit 1. Jan. 1877. Man prägt in Gold Stücke zu 20 und 10 K., 900 Tausendteile fein, von den erstern 124, von den
letztern 248 aus dem Kilogramm fein; jene im Feingewicht von 8 2/31 g, diese von 4 1/31 g. Schweden hat
auch Fünfkronenstücke in demselben Münzfuß geprägt.
Die Krone Gold ist demnach = 25/62 oder 0,4032 g fein Gold oder 1 1/8 deutsche Mark. Die Silbermünze ist in Skandinavien nur noch
Scheidemünze, und es können davon ausgeprägt werden Stücke zu 2, 1, ½, 2/5, ¼ und 1/10 in drei
verschiedenen Feinheitsgraden und Gewichtsabstufungen. Das silberne Kronenstück wiegt 7 ½ g, ist 800 Tausendteile fein
und enthält daher 6 g fein Silber; dieselbe Feinheit und ein verhältnismäßiges Gewicht hat das Stück zu 2 Krone – Seit 1892 werden
in Österreich-Ungarn aus Gold Stücke von 20 und 10 K. geprägt. 147,6 bez. 295,2 dieser Münzen wiegen 1 kg,
und 164 bez. 328 enthalten 1 kg Feingold, sodaß diese neue Krone = 0,85061 deutschen Mark ist.
Das Gewicht der beiden Goldstücke beträgt 6,7751 bez. 3,3875 g, die Feinheit 900 Tausendteile. Bei Zollzahlungen und andern
in Goldwährung zu erfüllenden Verbindlichkeiten gelten 100 Krone 42 (statt 42,0054) Gulden. Als Geldeinheit
wird die in 100 Heller geteilt. Das 1-Kronenstück besteht aus Silber und ist Scheidemünze; Gewicht 5 g, Feinheit 835 Tausendteile
(sodaß sein Münzfuß mit dem des 1-Frankstücks übereinstimmt). Außerdem giebt es 20- und 10-Hellerstücke aus reinem
Nickel, sowie 2- und 1-Hellerstücke aus Bronze (95 Proz. Kupfer, 4 Proz. Zinn und 1 Proz Zink). Nach dem
oben erwähnten Verhältnis läuft (Sept. 1893) das 1-Kronenstück zu 50, das 20-Hellerstück
zu 10 und das 10-Hellerstück zu 5 Kreuzern in Silber- oder Papierwährung um. Von den Münzen der noch bestehenden Guldenwährung
sind bisher nur die 2- und 1/4-Guldenstücke eingezogen. – In Portugal bildet die Krone oder Corõa die
Einheit der Goldmünze. Sie wird auch in halben, Fünftel- und Zehntelstücken
mehr
ausgeprägt und gilt seit 1854 10 Milreïs. Sie hat ein Feingewicht von 16,2571 g, eine Feinheit von 11/12 oder 916 ⅔ Tausendteilen
und ist daher = 45,3573 deutsche Mark. – Über die britische s. Crown. Auch der Kronenthaler (s. d.) heißt zum Teil Krone. Bis
auf die neuere Zeit herab war die in Frankfurt a. M. (bis 1. Juli 1858) und in Basel
(bis 1839) auch ein Gewicht
für verarbeitetes Gold, an ersterm Orte für das achtzehnkarätige (¾ oder 750 Tausendteile feine) Gold, das deshalb Kronengold
hieß, und es entsprach hier die Krone (deren 69 ½ auf eine Mark gerechnet
zwei Sternbilder auf der nürdl. und der südl. Hemisphäre. Die nördliche Krone zwischen
Bootes und Hercules zeigt einen nach Norden offenen Bogen von Sternen vierter Größe mit einem Stern zweiter Größe, Gemma; dieselbe
enthält mehrere merkwürdige Doppelsterne, unter denen sich der Stern γ durch die geringe Entfernung
beider Komponenten auszeichnet. Ferner enthält die nördliche Krone einen der wenigen neu erschienenen sog.
temporären Sterne. Derselbe wurde 12. Mai 1866 plötzlich als Stern zweiter Größe wahrgenommen, nahm aber so rasch an Helligkeit
ab, daß er schon am 18. Mai dem bloßen Auge unsichtbar wurde, und erscheint jetzt ähnlich wie vor seinem
Aufleuchten als Stern 9. Größe. Auf Grund spektroskopischer Untersuchungen ist das plötzliche Aufleuchten dieses Sterns wahrscheinlich
dem Ausbruche glühenden Wasserstoffgases zuzuschreiben. Die südliche Krone, ein kleines Sternbild südlich von dem
des Schützen, ist im nördl. Deutschland nicht sichtbar. – Über die bei totalen Sonnenfinsternissen
sichtbare Strahlenkrone der Sonne s. Corona.