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Kreuzstich, s. Stickerei. Kreuzftrebcn oder Schwerter, [* 2] übers Kreuz [* 3] gelegte Strebebänder, welche hauptsächlich bei der Konstruktion der Gerüste und Turmdachstühle an- gewendet werden. Im letztern Falle sollen sie einer Drehung der Turmpyramide durch Wind entgegen- wirken und heißen Andreaskreuze. (S. Turm.) [* 4] Kreuzsupport, eine bei Werkzeugmaschinen, zu- mal Drehbänken, angewendete Vorrichtung zur Ver- stellung des Werkzeugs in verschiedenen Richtungen.
Nachstehende Abbildung Zeigt die Einrichtung eines Kreuzweg für Drehbänke.
Das untere Stück «. ruht auf dem Drehbankbrette und ist auf diesem in dessen Längenrichtung verschiebbar ls. Drehbank). [* 5] Auf dem Teile a befindet sich ein Schieber b, welcher mit Hilfe der am Kopfe sichtbaren Kurbel [* 6] rechtwinklig gegen die Bewegungsrichtung von a verschiebbar ist. Dann folgt ein Drehstück e und auf diesem wiederum ein Schieber ä. Der Drehstahl wird zwischen dem letztern und der obern Platte eingelegt und durch Anziehen ;weier Schrauben [* 7] befestigt. Durch entsprechende Drehung der Kurbeln ist man im stände, das Werk- zeug parallel zur Achsenrichtung (beim Nunddrehen), rechtwinklig gegen dieselbe (beim Plandrehen) oder nach entsprechender Einstellung des Drehstücks c schräg (beim Drehen von Kegelflächen) zu schalten. Kreuzthaler, s. Albertusthaler und Kronen- Kreuzträger, s. Kreuzherren. "Haler. Krcuztritt, diejenige Hirschfährte, bei welcher der Hinterlauftritt den Vorder- lauftritt in der Breite [* 8] halbiert und außerdem so weit zurückbleibt, daß drei Ballen sichtbar werden. lS. beistehende Abbildung.) Kreuzung, die Paarung ver- schiedenartiger Tiere oder ver- schiedener Pflanzenarten.
Das Wort wird aber in sebr verschie- denem Sinne gebraucht, indem man Paarung von Individuen aus verschiedenen Familien, Arten, Varietäten und Nassen darunter be- greift. Wenn Kreuzweg unter verschiedenen Arten vor sich geht, so kann das Produkt, der Bastard, entweder im allgemeinen unter sich unfruchtbar sein, wie Maultier und Maulesel, welche aus der Kreuzweg von Pferd [* 9] und Esel hervorgehen, oder fruchtbar, wie die Bastarde von Hund und Schakal, Mufflon und Hausschaf, Auer- huhn und Birkhuhn (Nackelhuhn) u. s. w. Das Mah der Fruchtbarkeit der Bastarde zwischen verschiedenen Menschenrassen [* 10] ist noch nicht hinlänglich ermittelt; doch scheint es allerdings, daß die Mischlinge sehr verschiedenartiger Nassen, wie der Weihen und Australier, von beschränkter Fruchtbarkeit sind.
Die Kreuzweg verschiedener Nassen geschieht namentlich in der Zucht der Haustiere zu dem Zwecke, gewisse vorteil- hafte Eigenschaften der Zuchttiere einer Nasse auf Artilcl, die man unter K verm die Nachkommenschaft zu vererben und unvorteil- bafte Eigenschaften zu verringern.
Die Kreuzweg wurde bei den landwirtschaftlichen Züchtungen in großem Maßstabe betrieben. Es existieren nur noch einige Urrassen, die unedlcrn sind meist durch Einführung männlicher Zuchttiere aus edlern Rassen «aufge- kreuzt».
Die Paarungsprodukte der Kreuzweg verschiedener Nassen werden zweckmäßig, im Gegensatz zu denen verschiedener Arten (Bastarde), als Blendlinge unterschieden.
Der Kreuzweg gegenüber steht die Inzucht ls. d.).
über Kreuzweg der Pflanzen s. Bastardpflanzen. -
Vgl. H. von Nathusius, Vorträge über Viehzucht [* 11] und Nassenkenntnis (3 Tle., Verl. 1872-80);
Dar- win, 1^6 6ft'60t8 0k ci'088- and 86ifk61'ti1i3Hti0N IN tQ6 v6F6tadi6 kinssäoni (Lond. 1876; deutsch von Carus, Etuttg. 1877).
Kreuzung zweierVegriffe, in der Logik das Verhältnis der Begriffe, gemäß welchem chre Ge- biete teils in-, teils außereinander fallen. So ver- halten sich z. V. die Begriffe Neger und Sklave. Kreuzverband, ein Steinverband [* 12] (s. d.). Kreuzverhör. Aus der strengen Durchführung des Anklageprincips im engl. Strafprozeß ergiebt sich die Übertragung der Beweisaufnahme an die Prozeßbeteiligten, die mehr passive Haltung des Nichters bei derselben.
Jede Partei, Ankläger und Angeklagter, hat den von ihr vorgeführten Zeugen zuerst felbst zu befragen (kxainiuatiou iu cdikt'); dann folgt das Gegenverhör durch die andere Partei, das zunächst mit dem Ausdruck Kreuzweg (crosz-examwa- tiou) bezeichnet wird, dann ein nochmaliges Verhör durch den Veweisführer irs-kxaniiuHtiou).
Der Vor- sitzende Nichter macht nur ausnahmsweise zum Zweck der Klarstellung von seinem Fragerecht Gebrauch. Entsprechende Einrichtungen bestehen im engl. Civil- prozeß.
Das preuß. Gesetz vom ermög- lichte einen Versuch mit diesem Verfahren, indem Art. 77 desfelben dem Schwurgerichtsvorsitzenden die Ermächtigung erteilte, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden An- trag das Verhör der Zeugen zu überlassen.
Obgleich dieser Versuch in der Praris wohl kaum je gemacht ist, ist die Deutsche [* 13] Strafprozeßordnung von 1877, ohne das engl. Verfahren als Regel anzunehmen, insofern einen Schritt weiter gegangen, als nach §. 238 der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger lnicht dem Angeklagten selbst) auf ihren überein- stimmenden Antrag die Vernehmung der von ihnen benannten Zeugen und Sachverständigen überlassen werden muh dergestalt, daß jeder Teil die von ihm benannten zuerst vernimmt, der Vorsitzende aber be- rechtigt bleibt, nach dieser Vernehmung die zur wei- tern Aufklärung erforderlichen Fragen an die Ver- nommenen zu richten, sowie (ß. 240) derjenigen Partei, die die Befugnis der Vernehmung miß- braucht, dieselbe zu entziehen.
Die Osterr. Straf- prozeßordnung von 1873 kennt das Kreuzweg nicht.
Daß im deutschen Verfahren von demselben thatsächlich in irgend erheblichem Maße Gebrauch gemacht wor- den wäre, ist nicht bekannt. Kreuzweg. Der Kreuzweg spielt im Aberglauben fast aller Völker, besonders der Indogermanen, eine große Rolle;
auf einem Kreuzweg soll man mit Geistern, Seelen Verstorbener, Hcren u. s. w. verkehren kön- nen. - In der kath. Kirche Bezeichnung für den Lei- densweg Jesu vom Palast des Pilatus bis Golga- tha (s.d.).
Nachbildungendesselben, die sog. Kreuz- Wegstationen, finden sich in kath. Kirchen und an Wegen, die zu einer auf einer Höhe gelegenen ißt, sind unter (5 aufzusuchen. ¶