0602b ¶
forlaufend
601
dritte, die dann bis zur Auflösung des Deutschen Reichs in Kraft [* 3] blieb, 1681 vereinbart. Danach hatten die Neichsstände zusammen 28000 Mann zu Fuß und 12000 Mann zu Pferde [* 4] als Simplum (Einfaches) zum Reichsheere zu stellen. Diese Stärke [* 5] konnte bei Reichskriegen auf das Doppelte und Dreifache aebracht werden; im franz. Kriege wurde sogar das Fünffache ausgeschrieben. Kleine Reichs- stände gaben oft Geld statt der Mannschaft. Die Zersplitterung des Deutschen Reichs ergab hierbei wunderliche Zahlen. So hatte die Reichsstadt Vuchau 1VZ Infanteristen, die Äbtissin von Guten- zell Z'/z Mann Infanterie und VZ Mann Kavallerie zu stellen; zu einem schwäb. Kürassierregiment tru- gen 61 Neichsstände bei.
Der Rheinbund verpflich- tete die zu ihm gehörigen Fürsten, auf 150 Ein- wohner einen Mann zu stellen. In der Kriegs- verfassung
des Deutschen Vuudes war das in Haupt-, Ersatz- und Neservekontingenten auf I V" Proz. der Bevölkerung
[* 6] festgestellt. Im Deutschen
Reiche setzt sich nach Art. 63 der ReichsvnWung die unter den Oberbefehl des Kaisers gestellte Armee aus
den Kontokorrent
Preußens
[* 7] und der mit ihm durch Militärkonventionen ver- bundenen Staaten, sowie aus den Kontokorrent
Sachsens, Württenlbergs
und Bayerns zusammen. Außerdem wird unter Kontokorrent
auch in mehrern Armeen die Zahl der alljährlich auszuhebenden und in die Truppen-
teile einzustellenden Rekruten verstanden, sodaß man z. V. in Frankreich von dem Rekrutenkontingent des 1.1894 redet. - über
das Kontokorrent
bei der Branntwein- steuer s. d. (Bd.
3, S. 429 a). Kontingentierung, die Festsetzung eines be- stimmten Kontingents (s. d.);
in der Finanz- wissenschaft die dauernde Festsetzung der aus einer bestimmten Steuer jährlich zu ziehenden
Summe, die dann nach den gegebenen Grundlagen auf die Steuerpflichtigen repartiert wird; bei Notenban- ken Feststellung
des Betrags, über welchen hinaus Noten ohne Bardeckung überhaupt nicht oder nicht ohne Versteuerung ausgegeben werden dürfen.
(S. Banknoten, Bd. 2, S. 376 a.)
Über den Begriff der Kontokorrent
bei derBranntweinsteuer s.d. (Vd.3, S.429a).
Kontingenz (neulat.), Zufall, Zufälligkeit (s. d.).
Kontingönzwinkel wird der unendlich kleine Winkel
[* 8] genannt, den zwei aufeinander folgende Tan- genten einer Kurve miteinander
bilden. Das Ver- hältnis des Kontokorrent
zum Vogenelement giebt die Krüm- mung (s. d.) der Kurve in einem ihrer Punkte an. Bezeichnet
p den Krümmungsradius, ä8 das Vogen- element, än den Kontokorrent
, so ist p ^ ^ - Kontinuieren
(lat), fortsetzen;
kontinuier- lich, fortdauernd, stetig (s. Kontinuität);
kon- tinuierlich er Bruch, soviel wie Kettenbruch (s.d.); Kontinuation,Fortsetzung;
kontinuatrv,eine Fortsetzung bezeichnend.
Kontinuität (lat.), Stetigkeit, in der Mathema- tik diejenige Eigenschaft der Größen, nach der sie nicht aus wahrnehmbar gesonderten Teilen Zusam- mengesetzt sind. Bei Größen von dieser Eigenschaft (kontinuierliche Größen sind Raum und Zeit) kann man daher eine Teilung bis ins Unendliche fortsetzen, während bei dendiskreten Größen lZahl- größen) eine Teilung nur bis zur Einheit möglich ist, wenn nicht der Begriff des Gezählten (z. B. Men- schen) aufgehoben werden soll.
Konto, s. Conto. Kontokorrönt(ital. conto corrente; frz.compts courant; engl. account cui'lout, abgekürzt ^.), laufendeNechnung, eine doppelseitige Rechnung über eine zusammenhängende Reihe von Geschäften, welche nicht einzeln, Zug um Zug, geordnet (regu- liert) werden, deren Endergebnis (Saldo, s. d.) viel- mehr in bestimmten Zeiten, meist halbjährlich oder jährlich, festgestellt wird. Die Soll- und Haben- posten verhalten sich wie Forderung und Gegen- forderung.
Insbesondere versteht man unter Kontokorrent
auch den Rechnungsauszug, welcher in be- stimmten Zeitabschnitten den Geschäftsfreunden
zu- geschickt wird, um sie nach Abschluß der Rechnung von dem Ergebnis derselben zu unterrichten und die gegenseitige Übereinstimmung
festzustellen. Mit jemand in Kontokorrent
stehen heißt demnach, mit ihm eine fortlaufende Geschäftsverbindung
unterhalten, die rechnungsmäßig durch Kontokorrent
dargestellt wird. Eine derartige Verbindung können Geschäftsleute
aller Art miteinander unterhalten; sie ist aber vorzugs- weise im Handel und hier ganz besonders im Bank- fache üblich, an
welches man zunächst denkt, wenn vomKontokorre
ntverkehrdie Rede ist.
Banken und Bankiers stehen sowohl untereinander als auch mit Fabrikanten und Kaufleuten aller Art sowie auch zuweilen mit Privatkapitalisten in laufender Rechnung; sie .betreiben das Kontokorrent- geschäft (s. d.). Das Buch, welches in der kauf- männischen Buchführung die Kontokorrent aufnimmt, heißt Kontokorrentbuch (f.d.). Es enthält freilich auch solche Laufende Rechnungen (s. d.), welchen juristisch der Charakter des Kontokorrent abgeht, weil die Posten der- selben einzeln und selbständig reguliert werden. In technischer Beziehung ist die Berechnung des Saldos und die Aufstellung des Rechnungs- auszuges von besonderer Wichtigkeit. Am ein- fachsten ist hierbei der allerdings seltene Fall, daß Zinsen gar nicht berechnet werden und der Saldo sich lediglich durch Subtraktion der schwächern von der stärtern Seite ergiebt.
Die Natur des Kontokorrent als einer gegenseitigen bis zu einem bestimmten Termin laufenden Kreditgewährung bringt es aber mit sich, daß in der Regel auf die Soll- und Habenposten des Kontokorrent Zinsen nach gleichem Zinssatze bis zum Ab- schlußtage des Kontokorrent berechnet werden. Für Bankiers kommt noch der besondere Fall hinzu, daß sie ihren Kunden in laufender Rechnung Kredit geben und für ihr Guthaben höhere Zinsen berechnen, als sie für Guthaben der Kunden gewähren. Auch können die Zinssätze während der Kontokorrentperiode je nach dem Stande des Diskontsatzes wechseln, wo- durch die Zinsberechnung noch komplizierter wird. In beiden Fällen wird die Zinsrechnung nicht in das Kontokorrent selbst aufgenommen, sondern auf einem be- sondern Blatt [* 9] in Form einer Staffelrechnung (s. Beispiel III, S. 602 a) dem Kontokorrent beigegeben. Wer- den die Zinsen nach gleichem Satze für Soll und Haben berechnet und in den Rechnungsauszug selbst aufgenommen (sog. Kolonnenrechnung), so kann man zwei Methoden der Zinsberechnung an- z wenden: die progressive oder deutsche und die i retrograde oder französische Methode. Bei > dcr erstcrn (s. Beispiel I auf der Beilage) nimmt ^ man den Abschlußtag der Rechnung (in unserm Beispiel den als Grundlage der Zins- berechnung und rechnet also auf jeden einzelnen Posten Zinsen für soviel Tage, als er bis zum Abschlußtage zu laufen hat. Die Zinsen werden einfach nur durch Zinszahlen (s. d.) ausgedrückt. Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen. ¶