545 öffentlichem unbefugtem Glücksspiel (s. d.), der verdorbenen Getränke und Eßwaaren, welche feilgehalten
sind, der Fußangeln und verbotenen Waffen, welche gelegt oder geführt werden (§§. 360, 367); oder obligatorisch. Hierher
gehören: Münzfälschung (s. d.), Wilddiebstahl (s. d.),
unbefugtes Fischen von Ausländern in Küstengewässern (s. Fischereischutz), Bestechung (s. d.) bezüglich des Empfangenen
oder seines Werts, ungeaichte oder unrichtige Maße und Gewichte, vorschriftswidrige Schankgefäße (Gesetz
vom betr. die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße), Nachdrucke und ähnliches, gesundheitsschädliche
Nahrungsmittel (s. d.), die Zoll- und Steuerdefraudationen und die Konterbande bezüglich der defraudierten u.s.w.
Gegenstände und oft der gebrauchten Geräte, die gegen Einfuhrverbote bei Viehseuchen eingeführten Viehstücke
(Gesetz vom betr. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen), das unbefugt nachgemachte Reichskassenscheinpapier
(Gesetz vom und Vorräte von Sprengstoffen nach Maßgabe des Sprengstoffgesetzes (s. d.). – Nach Österr. Strafgesetz
(§§. 240, 241) verfallen konfiscierte Waren, Feilschaften, Geräte dem Armenfonds des Orts der begangenen That. Auch die
Kassen und Gerätschaften geheimer Gesellschaften sind verfallen (§. 296). Der Österr. Entwurf von 1889 sieht die Konditionierung vor
bei den Werkzeugen und Produkten des Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens wie das deutsche Gesetz, und bei den Bestechungen.
in Preußen die Zeit von 1862 bis 1866, in der Bismarck, als das Abgeordnetenhaus
die zur Militärorganisation notwendigen Mittel verweigerte, die Regierung ohne gesetzlich festgestelltes Budget weiterführte.
(S. Preußen, Geschichte.)
StaatenvonAmerika, die 11 Südstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, die 1861 die Union für aufgelöst
erklärten und einen Sonderbund bildeten. (S. Vereinigte Staaten von Amerika, Missourikompromiß, Kansas-Nebraska-Bill.)
–
Vgl. J. Davis, Rise and fall of the Confederate government (2 Bde.,
Neuyork 1881);
(mittellat.), Gegenüberstellung, der gerichtliche Akt, bei welchem mehrere Personen, deren Aussagen miteinander
im Widerspruch stehen, zum Zweck der Aufklärung und Beseitigung dieses Widerspruchs
zugleich vorgelassen und angehalten werden,
einander ihre abweichenden Angaben ins Gesicht zu sagen. Die Deutsche Strafprozeßordnung (§. 58) erklärt
im Vorverfahren die Gegenüberstellung mit andern Zeugen oder mit dem Beschuldigten nur dann als statthaft, wenn sie ohne
Nachteil für die Sache nicht bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt werden kann, was namentlich von Rekognition zur Feststellung
der Identität des Angeschuldigten gelten dürfte.
In der ursprünglichen Bedeutung (confusio = Zusammengießung)
wird das Wort noch juristisch gebraucht, s. Commixtio. über Konfusion der Rechte s. Vereinigung.
Hauptort (mit 15000 E., hauptsächlich Mohammedaner) der Landschaft Kong, im Innern des
franz. Protektorats Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) im nordwestl.
Afrika, wurde 1888 zum erstenmal von einem Europäer betreten,
von dem franz. Kapitän Binger (s. d.).
Es ist einer der größten Handelsplätze von Westsudan, mit Baumwollweberei, Färberei
und Pferdezucht und liegt in einer welligen Ebene (700 m).
(lat.), ein durch Vermittelung bewegter Gewässer entstandenes Gestein, das aus lauter nuß- bis über
kopfgroßen, abgerundeten Gesteinsrollstücken (Geröllen, Geschieben) besteht, die durch ein kieseliges, kalkiges, thoniges,
eisenschüssiges oder sandiges Cement miteinander verkittet sind.
Handelsbezeichnung für mehrere aus Benzidin hergestellte Azofarbstoffe (s. d.), die Baumwolle
ohne Beize direkt anfärben. Kongo sind rote, Kongo-Korinth braunviolette Farbstoffe. – Kongo oder Kamphu
heißt auch eine Sorte schwarzen Thees.
Kongo (Congo) oder Zaire, größter Strom Afrikas, an der Westküste mündend, 4200 km lang, mit einem Stromgebiet von 3206050
qkm, nach dem Amazonenstrom der größte der Erde, entspringt 1600 m ü.d.M. als Tschambesi ungefähr in
9° südl. Br. und 32° östl. L. (von Greenwich) zwischen Njassa- und Tanganikasee, umfließt das Südende des Bangweolosees,
dessen Ausfluß er aufnimmt,
mehr
546 geht dann unter dem Namen Luapula nach N. und strömt nach etwa 300 km gewundenen Laufs in den See Meru oder Moero (Mkata), 850 m
ü.d.M. Von hier richtet er seinen Lauf nach NNW., vereinigt sich bei Ankoro unter 6° 30' südl.
Br. und 27° östl. L. mit dem Lualaba (s. d.), dann unter 5° 40' südl. Br. und 26° 45' östl. L. mit
dem Lukuga (s. d.), dem Ausfluß des Tanganikasees, weiter nördlich mit dem Luama, welcher dem Westgebirge des Tanganika entquillt,
und erreicht, angewachsen bis zu einer Breite von 1000 m, in 4° 15' südl. Br. und 26° 16' östl. L. von
Greenwich im Lande Manjema den Ort Njangwe unter der Benennung Lualaba.
Zwischen Njangwe und dem Äquator erhält er, in direkt nördl. Richtung fließend und schiffbar, von rechts zahlreiche unerforschte
Zuflüsse aus dem mächtigen Waldgebiete, darunter den Lira, Ulindi, Lowwa, Munduku (Leopoldfluß) und Lindi. Die teilweise
von Njangwe abwärts durch Stromschnellen gestörte Schiffbarkeit wird durch sieben Katarakte, die Stanleyfälle
(7. Katarakt in 0° 30' nördl. Br.; 450 m ü.d.M.), vollkommen unterbrochen. Unmittelbar nach diesen wendet er sich als schiffbarer
Strom nach NW., dann von dem 23.° östl. L. nach W. und von
dem 20.° fast unausgesetzt nach SSW.
Bis zur Mündung des Kassai fließt er, nach dem Einfluß des Aruwimi bis auf 20 km sich verbreiternd, durch meist dichtbewaldetes,
versumpftes Land, mit einer Unzahl von Inseln übersät. Darauf verengt sich das Flußbett, bis zuletzt das westafrik. Schiefergebirge
fast senkrecht auf die Uferränder stößt. Zwischen der Mündung des Aruwimi und des Kassai, in der tiefsten
Rinne des eigentlichen Kongobeckens, erhält der Strom Zuflüsse, von denen einige ihm den Rang als Hauptstrom streitig machen,
nämlich von rechts den Aruwimi (s. d.), den Rubi (200 km schiffbar), Mongalla (550 m breit an der Mündung, 450 [?] km lang
und 325 km schiffbar), den Mobangi (s. Uelle), Sanga (1560 [?] km lang und 750 km schiffbar), Likuala
(600 [?] km lang und 300 km schiffbar), Alima (s. d.) und Lesini (250 km lang und 150 km schiffbar); von links den
Lomami oder Boloko (800 km schiffbar), Lulongo (960 km schiffbar), Ikelemba, den Ruki (Bussira, Tschuapa,
schiffbar bis 2° 15' und 23° 50'; endlich den Kassai (s. d.) oder Kwa.
Nach der Aufnahme des letztern Flusses verengt sich das von Bergen eingeschlossene Bett auf 3 bis 2 km, bis es sich bei 4° 10'
südl. Br. noch einmal zum Stanley Pool (s. d., 280 m ü.d.M., 60 m tief bei 210 qkm
Fläche) erweitert. Darauf folgen auf einer Strecke von 275 km (bis Boma) 32 größere Wasserfälle oder Stromschnellen, die
sog. Livingstonefälle. Der Strom fällt im ganzen um 255 m. Steil abfallende Felsmassen von 100 bis 300 m zwängen den
vielfach gewundenen Lauf auf 450–300 m, bei den Jellalafällen auf 225 m ein, während zahlreiche tief
eingerissene Flüsse und Bäche in die tobenden Wassermengen sich stürzen.
Bei Vivi enden die Stromschnellen. Zwischen Banana und Shark Point mündet der Kongo, 11 km breit und 300 m tief, mit einem Volumen
von 50000 cbm in der Sekunde, in das Meer, bleibt 22 km seewärts noch durch süßes Wasser auf der Oberfläche, 40 km
durch seine Strömung, 64 km durch eine theegelbliche, und 450 km durch eine bräunliche Färbung bemerkbar. Von der Mündung
aus hat er sich ein unterseeisches, 27 km langes Bett gegraben, dessen 360 m tiefe Sohle von 180 m hohen
Ufern umsäumt wird.
Jährlich setzt der Kongo eine erdige
Masse von 350 Mill. cbm in die Tiefe des Oceans ab. Der Kongo ist schiffbar für große Dampfer
bis Boma und Matadi, dann vom Stanley Pool bis zu den Stanleyfällen (1600 km); in Verbindung mit dem Kassai und Sankuru
gewährt er eine 1265 km lange fahrbare Wasserstraße in das Innere des Kontinents. Die Schiffbarkeit des Kongo mit seinen Nebenflüssen
beträgt im ganzen eine Länge von 11500 km. Sie wird beeinflußt durch ein bedeutendes Steigen
und Fallen des Flusses zweimal im Jahre; an der Mündung ist der höchste Stand im Mai und Dezember, der
niedrigste im März und August. – Die Erforschungsgeschichte des Kongogebietes s. Afrika (Bd. 1, S. 191b).
Litteratur. Burton, Two trips to Gorilla-Land and the Cataracts of the Congo (2 Bde., Lond. 1875);
Johnston, Der Kongo Reise von
seiner Mündung bis Bolobo (aus dem Englischen von W. von Freeden, Lpz. 1884);
Wauters, Le Congo au pointde vue économique (Brüss. 1885);
Stanley, Der Kongo (2. Aufl., Lpz. 1887);
ders., Durch den dunklen Weltteil (3. Aufl., ebd.
1891);
Möller, Pagels, Gleerup, Tre år i Kongo (Stockh. 1887);
Osk. Baumann, Beiträge zur Geographie des Kongo (Wien 1887);
Delcommune
im «Mouvement géographique» (Par. 1893).
Karten: R. Kiepert, Carte du Bassin du Congo (im Maßstabe von
1:4000000, 4. Aufl., Berl. 1886);
Wauters, Carte de la région des chutes entre Matadi et le Stanley Pool (1:600000; im «Mouvementgéographique», 1888);
Habenicht, Specialkarte von Afrika (10 Blatt; 3. Aufl., Gotha 1892).