Dieselben haben
ein großes
Gesichtsfeld und gestatten bei Anwendung schwacher Vergrößerungen schwache und dabei ziemlich ausgedehnte Objekte,
wie
Kometen, leicht aufzufinden. (S.
Bahnsucher.)
(grch.), komische Wirkung,
Darstellung. Das Komische hat seinen psychol. Ursprung in einer Inkongruenz der Einzelanschauung
mit dem
Begriff, durch den sie gedacht wird.
Höhern ästhetischen Wert erlangt das Komische erst, wo es
nicht vereinzelt, wie im Witz, sondern im Dienst einer Idee auftritt, und dies geschieht im
Humor (s. d.) im weitesten
Sinne.
Der
Humor verwendet absichtlich oder unabsichtlich die um eine Idee zu heben oder zu vernichten; will er durch
den Gegensatz des Komischen eine bestimmte Idee unterstützen oder erzeugen, so ist er
Humor im engern
Sinne, will er sie bloß
zerstören, ohne etwas an ihre
Stelle zu setzen, wird er zur Satire. –
Außer den Werken über Ästhetik von Vischer, Zimmermann,
Carriere u.a. vgl.
Jean Paul, Vorschule der Ästhetik (2. Aufl., Stuttg.
1813); Hecker, Die
Physiologie und
Psychologie des Lachens und des Komischen (Berl. 1873); Lipps,
Psychologie der (in den «Philos.
Monatsheften», Bd. 24
u. 25, Heidelb. 1886).
(d. i.
Grafschaft, vom lat. comes,Graf; magyar. vármegye, «Burgbezirk»,
oder megye),Name der einzelnen
Bezirke oder Gespanschaften (Ispánschaften)
Ungarns, deren jede unter ihrem
Grafen oder Obergespan
(Ispán) eine selbständige
Verwaltung hat. Sie sind ein Werk
Stephans I. des
Heiligen (995–1038), der die
Verwaltung seines
Reichs nach deutschem
Muster einrichtete und es daher in
Grafschaften einteilte, deren Mittelpunkt eine
vorgefundene oder neuerbaute
Burg war; daher auch der ungar.
Name.
Die
Insassen dieser Komitat waren die
Krieger oder Adligen oder königl.
Diener. Sie saßen auf den
Höfen des Königs, den sie allein
über sich anerkannten und dem sie zum ständigen Kriegsdienste verpflichtet waren. Der
Gaugraf
(Comesparochianus), der an der
Spitze des Komitat stand, war, wie die
Grafen in
Deutschland,
[* 5] im
Kriege der Anführer der Burggrafschaftsmiliz,
im Frieden der Verwalter und oberste
Richter des
Gaues. Die Komitatsverfassung war bis März 1848 eine aristokratische und
wurde 1876 neu geregelt. Gegenwärtig bestehen in
Ungarn
[* 6] 63, in
Kroatien-Slawonien 8 Komitat.
(frz. comité; engl. committee, vom
lat.
committere, beauftragen), eine im
Namen einer größern
Vereinigung handelnde und in der Regel durch deren
Wahl und
Auftrag für
vorbereitende
Geschäfte oder zur Ausführung gefaßter
Beschlüsse gebildete Versammlung. Der Sprachgebrauch unterscheidet
Komitee keineswegs streng und konsequent von den
Ausschüssen, Deputationen,
Kommissionen; doch kann man annehmen,
daß der
Begriff des Komitee der allgemeinste und weiteste unter diesen ist. Comité nannte man in
Frankreich jede Kammersitzung,
die bei verschlossenen
Thüren gehalten wurde. –
Über dasCommittee im engl. Parlament s.
Bill.
In denVereinigten Staaten
[* 7] giebt es sowohl im Repräsentantenhaus wie auch im Senat eine große Anzahl von ständigen Komitee, da
jedes Gesetz herkömmlicherweise in einem Komitee vorberaten wird.
ehemals Gesandter beim
Reichstag zu
Regensburg. ^[= 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Oberpfalz, hat 627,14 qkm und (1890) 29808 (14237 männl., ...]
[* 8]
(Comitia), im alten
Rom
[* 9] die Bürgerversammlungen, in denen das gesamte
Volk, in seine
Abteilungen gegliedert,
auf
Berufung und unter Leitung einer hierzu berechtigten Magistratsperson über einen von dieser fragweise
gestellten
Vorschlag(rogatio) abstimmte.
Außer ihnen gab es noch Contiones
(Volksversammlungen), zu denen das
Volk von irgend
einer Magistratsperson berufen wurde, um Mitteilungen entgegenzunehmen und Reden anzuhören. Die Komitien waren nach
den verschiedenen
Einteilungen des röm.
Volks verschieden.
In den ältesten, Kuriatkomitien(comitia curiata), kamen die ursprünglich allein berechtigten
Patricier
auf dem Comitium, einem Platze zwischen dem
Forum
[* 10] und der Curia, vom Könige oder Zwischenkönige (interrex) berufen, nach
ihrer
Einteilung in 30 Kurien von je 10 Geschlechtern zusammen. Seit
Servius Tullius gingen ihre Hauptvorrechte auf die Centuriatkomitien(comitia centuriata) über. Diese waren Versammlungen der Bürgerschaft nach ihrer militär.
Gliederung außerhalb des städtischen Friedensbezirks (pomerium) auf dem Marsfelde. Es stimmten hier sämtliche unbescholtene
Bürger,
Patricier wie
Plebejer, unter dem regelmäßigen Vorsitze der Konsuln, innerhalb der Vermögensklasse (s.
Census) und Centurie (s. d.), der sie zugeteilt waren.
Die Centuriatkomitien wurden durch den Magistrat mittels
Edikts angesagt, der Gegenstand der
Abstimmung,
die Rogation, hing innerhalb eines vorhergehenden Zeitraums von wenigstens 3 Markttagen, d. h.,
da diese alle 8
Tage stattfanden, von 17
Tagen(trinundinium), öffentlich aus. Nur wenn die
Auspizien (s.
Augurn) günstig waren,
durften die Komitien abgehalten werden. Die
Abstimmung erfolgte zuerst mündlich, in der spätern Zeit der Republik
durch die in eine Stimmliste zu legenden Täfelchen.
Jeder Stimmende erhielt zwei Täfelchen, bei Gesetzesvorschlägen eins mit V(ti) R(ogas) zur Billigung, eins mit A(ntiquo)
zur Verwerfung des
Vorschlags. Die
Strafgerichtsbarkeit kam den Centuriatkomitien allmählich dadurch abhanden, daß das
Volk
die Untersuchung erst von Fall zu Fall, dann für immer, besondern
Kommissionen(questiones) übertrug,
die so zu stehenden Gerichtshöfen wurden. Das
Recht, über Gesetze, sowie das, über
Krieg und Frieden zu beschließen, teilten
die Centuriatkomitien schon seit 472 mit den
Tributkomitien(comitia tributa). Es trat das
Volk in diesen nach Distrikten zusammen,
die durch die geogr.
Abteilung des röm.
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.
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