Kolonĭapulver,
ein Sprengstoff, der aus etwa 30 Teilen Nitroglycerin und 70 Teilen Schwarzpulver besteht.
ein Sprengstoff, der aus etwa 30 Teilen Nitroglycerin und 70 Teilen Schwarzpulver besteht.
I. Begriff und Arten. Kolonien sind im allgemeinen Niederlassungen oder Ansiedelungen in einem fremden Lande oder unter einem fremden Volke. Die Niederlassung muß dauernd sein und von einer größern Anzahl von Angehörigen derselben Nation ausgehen, die sich ihre heimische Sitte und Sprache [* 2] bewahren und dadurch, meistens in Verbindung mit einer selbständigen Organisation, unter dem fremden Volke eine gesonderte Stellung einnehmen. Dagegen ist die Aufrechterhaltung der frühern Staatsangehörigkeit mit dem Begriff der Kolonien nicht notwendig verbunden. In diesem Sinne sind z. B. die deutschen Ostseeprovinzen, obwohl Teile des Russischen Reichs, deutsche, die Vereinigten Staaten [* 3] von Amerika [* 4] englische Kolonien, weil die ehemaligen Kolonisten ihre Eigenart behalten haben.
Enger ist der völkerrechtliche Begriff der Kolonien, worunter nur solche Niederlassungen zu verstehen sind, die in einer staatsrechtlichen oder völkerrechtlichen Abhängigkeit vom Mutterlande stehen. Nach dem Grade der Abhängigkeit sind hier zu trennen:
1) eigentliche Kolonien, d. h. überseeische Provinzen eines europ. Staates, welche seiner Souveränität völlig unterworfen sind;
2) Protektoratsländer, d. h. überseeische Gebiete mit staatlicher Organisation, über welche ein europ. Staat die Schutzherrschaft ausübt (z. B. die französischen Kolonien Tongking [* 5] und Tunis); [* 6]
3) Interessensphären (s. d.) oder Machtsphären.
Ihrer Entstehungsursache und wirtschaftlichen Eigenart nach unterscheidet man 1) Eroberungskolonien. Sie werden begründet durch Eroberung mit Waffengewalt und sind stets auf die Beherrschung und Ausbeutung des unterworfenen Volks gerichtet. Daher können Eroberungskolonien mit Aussicht auf Erfolg weder in sehr dünn bevölkerten noch in sehr niedrig kultivierten Ländern begründet werden, weil hier die Beherrschung zu geringe Vorteile bieten würde. Derartige Kolonien waren die Herrschaften der Normannen in Unteritalien, der Saracenen in Spanien, [* 7] der Spanier in Mexiko [* 8] und Peru. [* 9] Hierher sind auch die Militärkolonien zu rechnen, wie sie besonders von den Römern angelegt wurden, um unterworfene Länder im Zaume zu halten.
2) Ackerbaukolonien haben die Urbarmachung und Bebauung des neu besiedelten Bodens zum Zweck und sind daher nur dort möglich, wo dem kolonisierenden Volke die Entfaltung seiner physischen und geistigen Energie gestattet ist, für den europ. Landbauer und Viehzüchter also nur in der gemäßigten Zone. Sie erfordern dauernde Ansiedelung ganzer Familien in beträchtlicher Zahl und können nur von einem Lande mit großer Volkszahl und relativ starkem Bevölkerungszuwachs ausgehen, das ihnen den anfangs nötigen Zuschuß an Volkskräften zuzuführen vermag. In Anpassung an die klimatischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des neuen Landes wachsen hier die Kolonisten früher oder später zu einer selbständigen Nation heran, die sich bald auch politisch vom Mutterlande unabhängig zu machen sucht. Typische Beispiele sind die Vereinigten Staaten von Amerika und die englischen in Australien. [* 10] Eine Unterabteilung der Ackerbaukolonien bilden die Viehzuchtkolonien in Steppengebieten, z. B. die Boersstaaten in Südafrika. [* 11]
3) In Handelskolonien ist das Mutterland nur durch eine Anzahl von Handelshäusern und Faktoreien vertreten, und es findet nur ein Austausch der Erzeugnisse dieses Gebietes und seiner Nachbarländer gegen die des Mutterlandes statt. Sie gehen meist aus Niederlassungen von Kaufleuten in Gegenden hervor, die bei großem Reichtum an gewinnbringenden Naturerzeugnissen wegen der Unsicherheit ihrer Rechtsverhältnisse einen ungestörten Warenverkehr nicht zulassen und die Kaufleute zu genossenschaftlicher Vereinigung zum Zweck gemeinsamen Rechtsschutzes nötigen. Derartige Vereinigungen können eine solche Macht erlangen, daß sie die einheimische Bevölkerung [* 12] aus eigener Kraft [* 13] oder unter dem Schutze des Mutterlandes von sich abhängig zu machen vermögen (Englisch-Ostindische Compagnie, s. Ostindische Compagnien). In der neuern Zeit sind solche Kolonien hauptsächlich in tropischen Gegenden angelegt worden, die zur dauernden Aufnahme europ. Bevölkerung nicht geeignet sind.
4) Pflanzungs- oder Plantagenkolonien, welche in wirtschaftlicher Beziehung den Handelskolonien sehr nahe stehen, befinden sich gleichfalls in der heißen Zone und dienen zur Hervorbringung der Kolonialwaren. Die Kolonisten treten hier, wo das Klima ihnen eine anhaltende körperliche Arbeit nicht gestattet, nur als Unternehmer und Leiter der Produktion auf, während für die körperlichen Arbeitsleistungen die eingeborene Bevölkerung oder Arbeiter aus andern Tropengegenden (Kulis in Australien und Westindien, [* 14] Neger in den Südstaaten von Amerika) verwendet werden.
Von untergeordneter Bedeutung sind 5) die Verbrecher- oder Strafkolonien, in welche verurteilte Verbrecher verschickt werden, um sie für die Gesellschaft unschädlich zu machen oder zu bessern. Sobald die deportierten Verbrecher zu ordentlichen Ansiedlern werden, muß die weitere Deportation aufhören, und diese Kolonien verlieren ihren besondern Charakter. In übertragener Bedeutung spricht man auch von Wald- und Moorkolonien, wo es sich um Rodung oder Urbarmachung wüster Strecken des eigenen Landes handelt. (S. Kolonisation, innere.)
II. Bedeutung der Kolonien. Die Gründung von Kolonien erscheint als eine Äußerung der Expansionskraft des Mutterlandes, die durch kühne Unternehmungslust und Überfluß an unbeschäftigten Kapitalien, aber auch durch wirtschaftliche Not und proletarische Übervölkerung hervorgerufen sein kann. Die vorteilhaftesten Bedingungen für eine derartige Expansion bieten die Länder, die entweder nur sehr dünn bevölkert und völlig unkultiviert sind, oder deren Bewohner auf einer niedrigern Stufe der Gesittung stehen.
Hier ist der Grund und Boden noch unentgeltlich oder sehr billig zu haben, und die Naturprodukte können noch zu günstigen Bedingungen eingetauscht werden. Dem fleißigen Arbeiter wird es leicht, einen eigenen Herd zu gründen, die Grundrente steht niedrig, der Arbeitslohn hoch, die überschüssigen Kapitalien des Mutterlandes finden bei hohem Zinsfuß eine gewinnbringende Anlage, Industrie und Gewerbfleiß einen sichern und vorteilhaften Absatzmarkt. Einem an Übervölkerung krankenden Staate gewähren solche Kolonien, deren Klima [* 15] eine größere Auswanderung zuläßt, die nicht bloß wirtschaftlich, sondern auch aus Gründen der innern Politik höchst wichtige Ableitung seiner entbehrlichen Kräfte, ohne ihre produktive Leistungen zu verlieren (s. Auswanderung). Für den Kolonisten
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ist es zudem ein Vorteil, wenn er seine neue Thätigkeit unter Landsleuten und im Zusammenhange mit dem Heimatlande ausüben kann. Andererseits wird auch das Mutterland auf dem Markte seiner eigenen Kolonien wegen der Gleichheit von Sprache, Recht u. s. w. einen Vorsprung besitzen, der sich auch nach polit. Loslösung erhalten wird. So sind die Vereinigten Staaten auch jetzt noch die bedeutendsten Abnehmer engl. Industrieprodukte geblieben. Aber auch solche Kolonien, nach welchen des Klimas wegen eine größere Auswanderung nicht stattfinden kann, können eine Quelle [* 18] des Wohlstandes für jede thatkräftige Nation werden, da der Handel hochstehender Industrieländer nach unkultivierten, aber an Naturprodukten reichen Gebieten hohen Gewinn abwirft. Allerdings birgt eine energische Kolonialpolitik bei dem Wetteifer aller Mächte die Gefahr von polit. Verwicklungen und Kriegen in sich.
III. Geschichtliches. Die früheste aus dem Altertum bekannte Kolonisation ging von den Phöniziern aus, welche vorzugsweise die ältere asiat. Kultur nach dem Mittelmeerbecken trugen, nicht bloß Griechenland [* 19] damit befruchteten, sondern auch Niederlaßungen an der nordafrik. Küste und im südl. Spanien begründeten. Kulturgeschichtlich noch wichtiger war die griech. Kolonisation, durch welche beträchtliche Abzweigungen der griech. Stämme nach dem Pontusgebiet, Unteritalien, Sicilien, Südgallien geführt wurden und hier blühende Sitze hoher Kultur gründeten (s. Griechenland, Bd. 8, S. 321 a, und Großgriechenland). In der Expansionspolitik der Römer [* 20] spielte die Kolonisation nur eine untergeordnete Rolle; sie gründeten in eroberten Gebieten Militärkolonien, seit Unterwerfung Italiens [* 21] auch um arme Bürger mit Grundbesitz zu versorgen, später, besonders in der Kaiserzeit, um die Veteranen anzusiedeln. Von der Bedeutung dieser Kolonien für die Kultur zeugen noch heute zahlreiche Städte Mittel- und Südeuropas.
Aus der Periode des Mittelalters sind die Handelskolonien der Hansa und die kolonisatorischen Eroberungen des Deutschen Ordens und der Schwertbrüder in den Baltischen Provinzen hervorzuheben, während im südl. Europa [* 22] die kolonisatorischen Staatengebilde der Kreuzfahrer und Kolonien der ital. Städterepubliken in Syrien, Palästina [* 23] und dem Pontusgebiet bemerkenswert sind.
Ein neues großes Gebiet wurde der Kolonisation der europ. Kulturstaaten zu Beginn der Neuzeit durch die Entdeckung des Seewegs nach Ostindien [* 24] und die Entdeckung Amerikas und Australiens eröffnet. Spanien nimmt zeitlich in der Reihe der neuern Kolonialmächte die erste Stelle ein. Die größte Ausdehnung [* 25] erreichte sein Kolonialgebiet um die Mitte des 16. Jahrh., wo es die Küsten von ganz Südamerika [* 26] mit Ausnahme des portug. Brasiliens, ganz Westindien, Centralamerika und den südl. Teil von Nordamerika [* 27] bis hinauf nach Kalifornien, bis zu den Quellgebieten des Colorado und Rio [* 28] Grande sowie Florida umfaßte.
Die Kolonialpolitik Spaniens war aber fast nur auf wirtschaftliche Ausbeutung, besonders der reichen Mineralschätze, durch militär.-bureaukratische Verwaltung und durch Monopolisierung des Handels mit dem Mutterlande gerichtet. Das ganze Kolonialgebiet war in Vicekönigreiche und Generalkapitanate eingeteilt, welchen als oberste Behörde im Mutterlande der Rat von Indien vorgesetzt war. Der andauernde Zufluß von Reichtümern, besonders an Edelmetallen aus den Kolonien, führte zur Abwendung Spaniens von eigentlich produktiver Arbeit und damit auch zum Verfall der polit.
Macht, während andererseits auch die Kolonien zu innerer Stärke [* 29] nicht gelangen konnten. Als Spanien seine Herrschaft zur See an England und die Niederlande [* 30] abtreten mußte, verlor es daher auch den größten Teil seiner Kolonien. Während des Napoleonischen Krieges und der folgenden Bürgerkriege sich selbst überlassen, lösten sich die mittel- und südamerikanischen Kolonien vom Mutterlande und verwandelten sich nach und nach in unabhängige Republiken. Aus dem 1810 abgefallenen Vicekönigreich Buenos-Aires bildeten sich die La-Plata-Staaten, aus dem Vicekönigreich Peru die Republiken Peru und Bolivia, [* 31] aus dem Vicekönigreich Neugranada Columbia, [* 32] Venezuela und Ecuador. Chile und Mexiko erkämpften ebenfalls ihre Unabhängigkeit. - Portugal hatte bei seinen Entdeckungsfahrten nach Ostindien vornehmlich die Absicht, den Handel mit den Ländern des Indischen Oceans und mit Ostasien zu monopolisieren. Es nahm daher hauptsächlich nur Küstengebiete in Besitz, so die Westküste und Südostküste von Afrika, [* 33] die Westküste von Indien (Goa), Küstengebiete des Persischen Meers, die Molukken und einzelne Punkte in Hinterindien [* 34] und an der chines. Küste.
Auf das 1500 entdeckte und anfangs wenig beachtete Brasilien [* 35] wurde erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. größerer Wert gelegt, nachdem man dort Gold- und Diamantfelder gefunden hatte. Von 1580 bis 1640 unter span. Herrschaft und in den Kampf dieser Macht mit England und den Niederlanden verwickelt, verlor Portugal einen bedeutenden Teil seiner Kolonien. Durch die 1822 erfolgte Losreißung Brasiliens, den Verlust einzelner Gebiete der afrik. Küste an die Eingeborenen und an die von Arabien hereindringenden mohammed. Seemächte wurde schließlich der ehemaligen Herrlichkeit portug. Kolonialmacht ein Ende gemacht. - Die Holländer benutzten ihren Unabhängigkeitskrieg gegen Spanien, um den mit Spanien vereinigten Portugiesen das mit bewaffneter Macht gehütete Monopol des ostasiat.
Handels größtenteils zu entreißen. Die Ausbreitung der niederländ. Kolonialmacht erfolgte hauptsächlich durch die mit dem Privilegium des alleinigen Handels in allen Gegenden jenseit vom Kap der Guten Hoffnung und der Magalhãesstraße ausgestattete Ostindische Compagnie, welche die Portugiesen (seit 1605) von den Molukken, Ceylon [* 36] Malaka und den Sundainseln vertrieb, dort Handelsniederlassungen begründete und die einheimischen Fürsten allmählich in Abhängigkeit brachte. In Nordamerika gründeten die Niederländer die Kolonie Neu-Niederland, verloren sie aber 1667 an die Engländer.
Vorübergehend nahmen sie auch Teile der brasil. Küste in Besitz, die sie 1661 an die Portugiesen verkauften. Dauernde Spuren haben die Niederlassungen holländ. Kolonisten in Südafrika hinterlassen, die zwar zum Teil unter engl. Herrschaft gekommen (s. Kapkolonie), zum Teil aber zu selbständigen Gemeinwesen (Oranje-Freistaat, Südafrikanische Republik) [* 37] erwachsen sind. Im Gegensatz zu Spanien haben die Niederlande ihren kolonialen Besitzungen einen großartigen wirtschaftlichen Aufschwung, das Emporblühen einer einheimischen Industrie und eines lebhaften Handels zu verdanken. Noch jetzt beruht die Macht Hollands vorwiegend auf seinen überseeischen Besitzungen. - Frankreichs Kolonialpolitik war bis zur Regierung Ludwigs XIV.
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