(lat. collapsus),
Verfall, eigentümliche, im wesentlichen auf plötzlich eintretender großer Schwäche der
Herzthätigkeit beruhende
Störung des Gesamtorganismus. Dieselbe kommt im Verlaufe schwerer fieberhafter
Krankheiten, bei
der
Cholera, bei chronischen
Herz- und Lungenleiden, welche mit fettiger Entartung des Herzfleisches verbunden sind, vor und
charakterisiert sich durch raschen
Verfall der Kräfte und auffallende
Abweichungen der
Eigenwärme.
Der Kollaps beginnt meist mit einer beträchtlichen örtlichen Verminderung der
Eigenwärme; in den leichtern
Graden fühlen sich
die peripherischen
Teile des
Kranken
(Nasen,
Ohren,
Hände, Füße) kalt an, in den schwerern liegt der
Kranke bleich, eingefallen,
mit entstellten Zügen, eiskalt und leichenähnlich da, mit kleinem, kaum merklichem Puls und kaum merklicher
Atmung; dabei ist die
Temperatur der innern Organe entweder gleichfalls vermindert oder unter Umständen bis zu den höchsten
überhaupt vorkommenden
Graden gesteigert.
Dieser Zustand geht entweder nach einigen Minuten ohne Nachteil wieder vorüber oder dauert
Stunden, selbst
Tage lang
(Cholera)
oder führt unerwartet und rasch durch
Herzlähmung zum
Tode. Deshalb ist der Kollaps unter allen Umständen
als ein nicht unbedenkliches Ereignis zu betrachten, welches die größte Sorgfalt und
Aufmerksamkeit beansprucht. Die Behandlung
besteht hauptsächlich in der Anwendung stark excitierender
Mittel aus der Reihe der sog.
Analeptika (s. d.), welche direkt
die Herzthätigkeit anregen, insbesondere in der Darreichung von starkem
Wein,
Cognac, Glühwein, starkem
Kaffee,
Kampfer, Moschus u. s. w., sowie bei fieberhaften
Krankheiten in der möglichst frühzeitigen energischen Bekämpfung
des
Fiebers, da jede anhaltende beträchtlichere
Steigerung der
Eigenwärme außerordentlich schwächend auf die Herzmuskulatur
einwirkt und somit leicht das Eintreten von Kollaps herbeiführen kann.
Jan, czech. Dichter, geb. zu Mossocz im ungar.
KomitatThurocz, studierte von 1812 bis 1815 im evang. Lyceum zu
Preßburg,
[* 2] war dann Hauslehrer, und bezog 1816 die
UniversitätJena,
[* 3] von wo aus er 1817 das Wartburgfest mitmachte. Hier entstand «Die Tochter
des Ruhms» («Slávy dcera»),
ein Sonettenkranz, worin er seine eigenen
Leiden
[* 4] und Freuden, seine Geliebte
und sein Vaterland,
d. i. hier das gesamte Slawentum
(Slawien), besingt (1821).
In den spätern
Ausgaben fügte er immer neue
Sonette hinzu, sodaß deren Zahl schließlich auf 645 anwuchs. Das Werk trug zur Förderung des slaw.
Selbstbewußtseins mächtig bei. 1819 wurde Kollar evang. Geistlicher
in
Pest, schrieb Predigten (2 Bde.,
Pest 1831-44) und machte Forschungsreisen in
Deutschland,
[* 5] der
Schweiz
[* 6] und
Italien.
[* 7]
Beim Beginn der Revolution 1849 wurde er als Vertrauensmann der Regierung nach
Wien
[* 8] berufen und erhielt bald darauf die Professur
für slaw.
Altertümer daselbst. Er starb Kollar gab eine verdienstliche Sammlung
«Volkslieder
der Slowaken in
Ungarn»
[* 9] heraus (2 Bde., Ofen 1823
u. 1827; 2. vermehrte Ausg. 1832
u. 1833),
eine Aufsehen erregende
Schrift«Über die litterar. Wechselseitigkeit zwischen den verschiedenen
Stämmen und Mundarten der slaw. Nation» (anfangs czechisch
geschrieben, dann von ihm selbst ins Deutsche
[* 10] übersetzt,
Pest 1837; 2. Aufl., Lpz. 1844),
«Die Göttin
Slawa und der Ursprung des
NamensSlawen» (1839); ferner seine
«Reisebeschreibung u. s. w.»
(Pest 1843;
Prag
[* 11] 1863) und endlich
«Das
slaw. Altitalien»
(Wien 1853; 2. Aufl.,
Prag 1865). Eine (unvollständige) Sammlung seiner Werke erschien in
Prag (4 Bde.,
1862-63); darin eine Selbstbiographie K.s, seine Jugendzeit umfassend.
(lat. collatio), im Kirchenrechte die Verleihung eines
Kirchenamtes oder einer Pfründe (s.Kollatur);
ferner der Imbiß, den man nach der kath. Fastenverordnung an Fasttagen außer der einen Hauptmahlzeit
abends genießen darf. Der
Name kommt daher, daß in den
Klöstern abends vor dem
Essen
[* 13] ein
Kapitel aus des
JohannesCassianus
«Collationes patrum» vorgelesen wurde. Danach wird überhaupt ein gelegentliches
kleineres
Mahl Kollation genannt. Ferner ist Kollation die Vergleichung einer
Abschrift mit dem Original (s.
Kollationieren).
Uber Kollation (Ausgleichung oder Einwerfung) im
Erbrecht s.
Ausgleichungspflicht und, wegen des franz.
Rechts, Rapport.
(frz.), eine
Abschrift mit dem Original in
Bezug auf Vollständigkeit und Richtigkeit vergleichen.
In der
kaufmännischen
Buchhaltung (s. d.) heißt Kollationieren durch Vergleichung feststellen,
ob die einzelnen Posten aus den Grundbüchern oder dem Journal (s. d.) richtig
auf das Hauptbuch (s. d.) übertragen sind.
Die Übereinstimmung wird gewöhnlich bei den einzelnen Posten durch einen Punkt
(daher auch Punktieren) angedeutet.
Finden sich
Fehler, so verbessert man sie durch
Stornieren (s. d.).
(lat.), das
Recht, eine geistlicheStelle zu besetzen, eine Pfründe oder
Stipendium zu
vergeben. Die
Besetzung geistlicher
Stellen steht regelmäßig den Inhabern der
Kirchengewalt zu, nach kanonischem
Recht rücksichtlich
der geringern Beneficien den
Bischöfen, rücksichtlich der
Bistümer in
Deutschland meist den Domkapiteln unter päpstl.
Bestätigung,
nach prot. Kirchenrecht dem Landesherrn. Ist der Konferierende (der Kollātor) bei der
Kollation an eine
Präsentation Dritter gebunden (s. Kirchenpatronat), so spricht man von collatio non libera, entgegengesetzten
Falls von einer collatio libera. (S. auch Provision.)
(lat.), auch Kollaudierung, eigentlich Lobeserhebung. In
Österreich,
[* 14] der
Schweiz,
Italien und andern
Ländern
versteht man darunter die genaue Prüfung, ob und wie eine ausgeführte Baulichkeit den dem
Vertrage zu
Grunde liegenden Dokumenten entspricht, dann ob und wie weit der Bauunternehmer den übernommenen
Verbindlichkeiten nachgekommen
ist.
im Kirchenrecht die vorzüglich durch den
Tübinger Kanzler
Pfaff vertretene
Lehre,
[* 15] nach welcher die
Kirche ein
Verein freier Mitglieder ist, die ihre Einrichtungen und Angelegenheiten durch gemeinschaftliche
Beschlüsse bestimmen.
Nach dieser
Ansicht ruht die oberste kirchliche Gewalt in der gesamten
Kirchengemeinde (jura collegialia
in sacra), nicht wie nach dem Terri-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶