ken" (3 Bde., Stuttg. 1839‒40).
Eine musterhafte kritische
Ausgabe der «Oden» besorgte mit Unterstützung des Klopstock-Vereins
in
Quedlinburg
[* 2]
Franz Muncker (mit Jaro Pawel, 2 Bde., Stuttg.
1889). Einen Kommentar zu den Oden lieferte
Düntzer (6 Hefte, Wenigenjena 1860‒61; 2. Aufl. 1878); derselbe hat auch eine
Auswahl der Oden (Lpz. 1868; 3. Aufl. 1886) veranstaltet
und die «Hermannsschlacht» (ebd. 1876) neu herausgegeben.
Vgl. Klopstock F. Cramer, Klopstock, er und über ihn (2 Aufl., 5 Bde.,
Lpz. 1782‒93);
und seine Freunde. Briefwechsel der Familie Klopstock unter sich und mit
Gleim, Schmidt, Fanny,
Meta u. a. (hg. von
Klamer Schmidt, 2 Bde., Halberst.
1810);
Joh.
Georg Burkhard
Franz, bekannt als Geschichtsforscher der Freimaurerei, geb. zu
Frankfurt
[* 6] a. M.,
widmete sich seit 1805 zu
Heidelberg
[* 7] und Göttingen
[* 8] mediz.
Studien, ließ sich 1810 als praktischer
Arzt in seiner Vaterstadt
nieder und starb Kloß schrieb: «Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung aus den alten und
echten
Urkunden nachgewiesen» (Lpz. 1846; 2. Aufl., Berl.
1855),
die «Geschichte der Freimaurerei in England,
Irland und
Schottland» (Lpz. 1848) und die «Geschichte
der Freimaurerei in
Frankreich» (2 Bde., Darmst.
1852‒53). Seine in ihrer Art einzige Sammlung von freimaurerischen
Büchern und Handschriften, welche
die Grundlage seiner von spätern Werken gleicher Art unerreicht gebliebenen
«Bibliographie der Freimaurerei» (Frankf. 1844)
bildete, ist nach seinem
Tode in den
Besitz des Prinzen
Friedrich der
Niederlande
[* 9] übergegangen, der sie 1862 im Haag
[* 10] aufstellen
ließ und dem Gebrauche der Freimaurerlogen zugänglich machte; neuerdings erscheinen gedruckte Kataloge,
namentlich der
Abteilung für Handschriften.
(lat. claustrum, «verschlossener
Ort», auch monasterium, coenobium),
Gebäude, in dem Mönche oder Nonnen gemeinsam und nach gewissen
Statuten (Regeln) leben.
Nur die röm.-kath., griech.-kath. und
armenische Kirche haben Kloster, während die prot.
Kirche sie verwirft. Die den gleichen
Statuten folgenden Kloster bilden einen
Klosterorden. (S.
Orden,
[* 11] geistliche.) Die nächste unmittelbare
Aufsicht
über ein Kloster wird durch einen vom Ordenskapitel oder vom
Bischofe dazu bestimmten Vorgesetzten geführt, der
Abt
(Äbtissin),
Prior (Priorin), Propst (Pröpstin, Domina),
Superior, Rektor,
Guardian heißt und im
Sinne des kanonischen
Rechts Prälat ist.
Die höhere Instanz bilden die
Kapitel. Die Kloster einer Diöcese stehen unter dem
Bischofe, viele aber unter
dem Ordensgeneral, der dem päpstl.
Stuhle verantwortlich ist (exemte oder eximierte Kloster), auch Visitatoren als
Stellvertreter
ernennen
kann. Die
Geschäfte für die Klosterverwaltung sind unter die Klosterglieder verteilt
(Klosteroffizialen). Dahin
gehören der
Pförtner, Ökonom, Bibliothekar, Lektor,
Kellermeister, Cirkator (Aufseher über die
Arbeits-
und Schlafsäle), Novizenmeister. Unter sich begrüßen sich die Mönche mit dem
AusdruckeBruder
(Frater), die Nonnen mit Schwester
(Soror); ein Mönch, der die Priesterweihe erhalten hat, heißt
Vater (Pater), der Priester, der als Geistlicher im Kloster
thätig ist, der Klostergeistliche.
Geschichtliches. Die Kloster haben ihren Ursprung in dem den Völkern des
Orients eigenen Hange zur
Beschaulichkeit
und in der orient.
Anschauung von der Verdienstlichkeit der Weltflucht für den Himmel.
[* 12] So finden sich schon in der vorchristl.
Zeit in den verschiedensten orient.
Ländern Einsiedler (s.
Anachoreten), und an dieses heidn. Anachoretentum hat sich das
christliche angeschlossen. Die ersten eigentlichen Kloster entstanden im 4. Jahrh.
aus gemeinsamen
Ansiedelungen solcher
Anachoreten in den Wüsten Oberägyptens.
Als
Vater des Mönchtums gilt der heil.
Antonius (s. d.).
Die erste Klosterregel stammt von Pachomius (s. d.). Seine auf der
Nilinsel Tabennä gegründete Mönchskolonie bestand aus mehrern nahe beieinander liegenden Häusern, in deren
jedem eine Anzahl Mönche in Zellen wohnte und das unter einem Vorsteher stand. Anfangs wählten das Klosterleben nur
Männer
freiwillig, doch hatte schon Pachomius auch Frauenklöster gestiftet. Der Ruf höherer Heiligkeit des klösterlichen Lebens
lockte bald auch anderwärts, wie in
Palästina,
[* 13]
Syrien und
Armenien zur
Nachfolge.
Einen ernstern religiösenGeist hat erst der heil.
Basilius (s. d.) um 375 in das klösterliche Leben
eingeführt. Seine Klosterregel wird jetzt noch in den griechischen Kloster von den
Nestorianern, Melchiten, Georgianischen
Religiosen
und Religiosinnen und von den armenischen Mönchen und Nonnen befolgt. Doch gab es im 4. und 5. Jahrh.
noch keine eigentlichen Klostergelübde. Das orient. Mönchstum zeichnet sich aus durch seine absolute
Unfruchtbarkeit für das Leben.
Eine neue Epoche begann für das Klosterleben im 6. Jahrh. durch
Benedikt (s. d.) von
Nursia, der auch
die Verpflichtung der Mönche auf die drei Klostergelübde (s. d.) einführte.
Seiner zweckmäßigen Regel ist es vornehmlich zuzuschreiben, daß die Kloster Wohnsitze der Frömmigkeit, des Fleißes,
der Mäßigkeit, namentlich aber durch Aufbewahrung und
Vervielfältigung der litterar. Schätze des klassischen und kirchlichen
Altertums, durch Jugenderziehung
(Klosterschulen, s. d.) und Pflege der Wissenschaften und Künste Pflanzstätten
der mittelalterlichen Kultur geworden sind. Auch um den Anbau des
Bodens und um die
Bekehrung der german. und slaw. Völkerschaften
haben sich die Kloster große Verdienste erworben. Seit dem 10. Jahrh. nahmen die Mönche,
die als ein besonderer geistlicherStand
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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forlaufend
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(religiosi) betrachtet wurden, zahlreiche Laienbrüder (s. Laien) zur Verrichtung niederer Dienste,
[* 20] namentlich aber zur Ausübung
der verschiedenen Handwerke, in ihren Mauern auf. Zur Förderung dieser ihrer gemeinnützigen Thätigkeit wurden die Kloster mit
Vorrechten aller Art ausgestattet. Je mehr aber ihr Reichtum und Ansehen wuchs, desto rascher gerieten sie in
Verfall. Durch die unter den fränk. Königen eingerissene Gewohnheit, Kloster ihrer
Einkünfte wegen an Grafen und Herren zu verschenken, kamen sie unter die Herrschaft von Laienäbten (s. d.), die, nur auf
den Genuß der Einkünfte bedacht, nichts zur Aufrechterhaltung der Zucht thaten. So schlichen sich allmählich Müßiggang,
Schwelgerei und andere Laster in die Kloster ein.
Das von Chrodegang im 8. Jahrh. eingeführte kanonische Leben (monasteria canonicorum) suchte
diesem Verfalle vorzubeugen, und von den durch Karl d. Gr. zur bessern Bildung der Geistlichkeit gestifteten Klosterschulen wußten
einige den Ruhm ihrer Gemeinnützigkeit auch im 9. und 10. Jahrh. zu behaupten. Dem allgemein
empfundenen Bedürfnisse einer Reform suchte zuerst das Kloster zu Cluny (s. d.) in Burgund abzuhelfen. Viele
in Frankreich, Spanien,
[* 21] Italien und Deutschland
[* 22] ließen sich nach diesem Muster reformieren; andere, wie die Kongregation von Citeaux
(s. Cistercienser), gaben der Regel Benedikts eine neue Gestalt und stifteten im 11. und 12. Jahrh. mehrere Orden
mit Filialklöstern.
Durch die Reformation verminderte sich die Zahl der Kloster beträchtlich; die prot. Fürsten zogen die Güter der verlassenen Kloster zum
Fiskus oder verwendeten sie zur Gründung öffentlicher Bildungsanstalten, zu Pfründen angesehener Geistlicher, auch wohl
zur Versorgung adeliger Fräulein. Auch in den kath. Ländern sanken die Kloster unter dem Einfluß eines neuen
Zeitgeistes immer mehr in der Meinung des Volks. KaiserJoseph II. hob 1781 die Kloster einiger Orden ganz auf und schränkte die übrigen
auf eine bestimmte Zahl von Religiösen ein. In Frankreich wurde die Abschaffung aller und Orden beschlossen.
Diesem Beispiele folgten die dem franz. Reiche einverleibten oder unter seiner Schutzherrschaft stehenden
Länder. Kaum war jedoch Pius VII. in Rom wieder eingezogen, als er die in Italien während der franz. Herrschaft aufgehobenen
Kloster wiederherstellte. Durch Konkordate mit Frankreich, Neapel
[* 23] und Bayern
[* 24] sicherte er das Fortbestehen der in diesen Ländern noch
erhaltenen und die teilweise Wiederherstellung der aufgehobenen Kloster. Bald nahm die Zahl der und ihrer Insassen
in Österreich,
[* 25] Frankreich, Portugal, Spanien und Italien von neuem zu. In Portugal wurden die Kloster zwar durch Dekret vom
in Spanien durch Dekret vom aufgehoben; aber diese Aufhebungsdekrete wurden bald wieder rückgängig
gemacht.
Namentlich seit 1850 vermehrten sich die klösterlichen Niederlassungen überall sehr; so in Österreich seit dem Konkordat
von 1855, vor allem aber in Frankreich unter Napoleon III. und dann wieder unter der Präsidentschaft Mac-Mahons. In Frankreich,
das zu Anfang des 19. Jahrh. gar keine Nonnen zählte, gab es schon vor der Julirevolution wieder 22000 und 1878 128000. In
Preußen
[* 26] hatte sich die Zahl der Mönche und Nonnen seit 1850 verzehnfacht; 1873 zählte man hier 1037 Mönche und 8011 Nonnen,
in Bayern 1094 Mönche und 5054 Nonnen, im ganzen DeutschenReiche gegen 20000 Ordensmitglieder.
Auch in England und Irland wurden neue Kloster gegründet.
Energische Maßregeln gegen das Klosterwesen wurden
zuerst in Italien infolge der polit. Umwälzungen seit 1859 ergriffen. Nachdem man zuerst die auf die um Wissenschaft und
Krankenpflege verdienten beschränkt und namentlich die Bettelorden aufgelöst hatte, hob 1866 ein Gesetz alle Kloster ohne
Unterschied auf. Danach wurden auch in Preußen infolge des Gesetzes vom sämtliche geistliche
Orden und ordensähnliche Kongregationen mit Ausnahme derer, die sich mit Krankenpflege beschäftigten, aufgehoben.
Jedoch läßt das Gesetz vom auch solche Orden zu, die sich der Seelsorge oder einem beschaulichen Leben widmen,
nur bedarf es im einzelnen Fall einer Genehmigung der Minister des Innern und des Kultus. Seitdem hat
die Zahl der Kloster bedeutend zugenommen. In Frankreich knüpft das Dekret vom die staatliche Autorisation der Kloster an
erschwerende Bedingungen und verfügt die Räumung der nicht autorisierten. In Rußland ist die Zahl der Kloster beschränkt.
In Griechenland
[* 27] wurden 1835 auf Antrag der permanenten Synode alle Nonnenklöster bis auf drei, deren Bewohner über 40 Jahr
alt sein müssen, aufgehoben.
Litteratur. Musson, Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (deutscher Auszug von Crome, 10 Bde., Lpz.
1774-84);
C. I.Weber, Die Möncherei oder geschichtliche Darstellung der Klosterwelt (2. Aufl., 4 Bde.,
Stuttg. 1835);
F. von Biedenfeld, Ursprung, Aufleben, Größe, Herrschaft, Verfall und jetzige Zustände sämtlicher Mönchs-
und Klosterfrauenorden (2 Bde., mit Suppl.,
Weim. 1837 u. 1839);
Henrions Geschichte der Mönchsorden, frei bearbeitet von Fehr (Tüb. 1845);
Montalembert, Les moines
d’Occident (5. Aufl., 7 Bde., Par.
1874-77);
Weingarten, Der
Ursprung des Mönchtums (Gotha
[* 28] 1877);
E. Keller, Les congrégations religieuses en France (1880);
Harnack, Das Mönchtum, seine
Ideale und Geschichte (Gieß. 1881; 3. Aufl., ebd. 1886);
Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften
(Wiesb. 1888). Die bauliche Anlage der in früher Zeit lernt man am besten aus dem zu Anfang des 9. Jahrh.
geschaffenen Plan für jenes von St. Gallen kennen. (Vgl. F. Keller, Bauriß des Kloster St. Gallen, Zür. 1844.) Den Mittelpunkt
bildete die Klosterkirche, welche der Regel nach mit dem Chor nach Osten liegt. An die Südseite legt sich
der Kreuzgang an. An diesen lehnt sich östlich der Winterspeisesaal (Calefactorium) und darüber der Schlafsaal (Dormitorium),
südlich der Speisesaal (Refectorium), westlich der Weinkeller und Vorratsspeicher. Um diesen Gebäudeteil und seine Nebenbauten
legt sich ein zweiter Ring: das Pilgerhaus, Pferde- und Ochsenställe, die Werkstätten und Scheuern, alles das,
was zur Verwaltung des Kloster gehört. Im Osten stößt an die Kirche die Schule und der Kapitelsaal mit eigener Kapelle und zwei
kleinen Kreuzgängen, der Kirchhof und der Garten,
[* 29] gegen Norden
[* 30] das Abthaus, das Schülerhaus, das Gasthaus. Dieses System
blieb in der Hauptsache während des ganzen Mittelalters beibehalten. Namentlich die Cistercienser bildeten
es aus, das beweist z. B. die Abtei Clairvaux in Frankreich. Als Beispiel mag das trefflich erhaltene Kloster Maulbronn gelten. Der
Kapitelsaal mit der Kapelle ist an die Ostseite des Kreuzganges gerückt, die Wirtschaftsgebäude liegen ent- Artikel, die
man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.
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