in strenger
Weise auch bei den Herrnhutern,
Mennoniten und
Socinianern, etwas milder bei den Quäkern. In
Deutschland
[* 2] war im 19. Jahrh.
die in der evang.
Kirche so gut wie ganz verschwunden. Durch die neueste
Entwicklung, insbesondere durch die von
Reichs wegen
erfolgte Aufhebung des Taufzwanges und der kirchlichenEheschließung hat sich auch in der evang.
Kirche
die Überzeugung mehr und mehr festgestellt, daß eine Wiederherstellung der Kirchendisciplin zur Aufrechthaltung der kirchlichen
Ordnung, besonders in
Bezug auf
Taufe und kirchliche
Trauung (s. d.), notwendig sei. Demgemäß sind mehrfach neuere Vorschriften
hierüber erlassen worden. (S. Kirchenstrafen und Kirchenzucht.)
an vielen
Kirchen der neben dem Küster vorhandene
Beamte, dem untergeordnete Dienstleistungen obliegen.
Als Gesamtbegriff umfaßt der
Ausdruck niedere in der neuern kirchlichen Amtssprache gewöhnlich diese und die Küster, Meßner,
Glöckner, Balgentreter,
Totengräber u. s. w.
(lat. fabrica ecclesiae), Domfabrik, früher das
Bauamt bei größeren Kirchenbauten,
dann die Einkünfte und das Vermögen einer
Kirche
(Kirchenärar), später der
Teil des Kirchenvermögens, der zur Bestreitung
der gottesdienstlichen Bedürfnisse und besonders der Unterhaltung der Kirchengebäude bestimmt war. Die
Verwaltung wird gemeinrechtlich
von dem Pfarrer unter Zuziehung weltlicher Kirchenväter (vitrici, provisores, magistri fabricae) geführt. Doch haben
neuere Gesetze für die katholische wie die evang.
Kirche der
Kirchengemeinde und den von dieser zu wählenden Kirchenräten,
Stiftungsräten (Fabrikräten) ein
Recht der
Kontrolle, der Mitwirkung bei der
Verwaltung oder diese selbst übertragen. (S.
Baulast, kirchliche.) -
Vgl. Beissel, Die
Bauführung des Mittelalters (2. Aufl., Freib. i. Br.
1889);
Neuwirth, Die Wochenrechnungen des
Prager Dombaues
(Prag
[* 3] 1890).
(lat. praecepta ecclesiae), bei den Katholiken gewisse, neben den Sittengeboten
zu beobachtende kirchliche Pflichten: Messehören an allen
Sonn- und Festtagen, Halten der Fasttage, österliche
Beichte und
Kommunion,
Beobachtung der
Geschlossenen Zeit (s. d.).
die
Vereinigung der durch ein bestimmtes
Glaubensbekenntnis verbundenen
Personen für einen bestimmten
Ortsbezirk. Die Abgrenzung der Kirchengemeinde bedarf in
Deutschland allenthalben der Genehmigung des
Staates. Jede Kirchengemeinde hat einen oder mehrere
Pfarrer. Auf der Kirchengemeinde baut sich die
Synodalverfassung (s. d.) auf. In der kath.
Kirche ist die Gemeinde grundsätzlich nur grex audiens et obeoediens, doch hat z. B.
die neuere preuß. Gesetzgebung auch der katholischen Kirchengemeinde aktive Funktionen
der
Verwaltung übertragen (s. Kirchenvorstand). Kreissynode, Provinzialsynode, Generalsynode sind
grundsätzlich als Gemeindevertretung zu betrachten.
alle zum Dienste
[* 4] in der
Kirche oder zu religiösen Handlungen gebrauchten Gegenstände.
Man teilt sie nach dem Material in drei Hauptklassen ein: in Holzgeräte
(Altar,
[* 5]
Chor- und Sitzgestühl u. s. w.),
Metallgeräte
(Glocken, Leuchter, Taufbecken, Reliquiarien, Rauchgefäße, die Geräte des
Altars oder der
Sakramente, nämlich
Kelch und
Patene,
[* 6] Hostienbehälter, Monstranzen, Crucifix
[* 7] u. s. w.) und Gewebe
[* 8] und
Stickereien
(Paramenteu. s. w.). -
Vgl.
Otte, Handbuch der kirchlichen Kunstarchäologie des deutschen Mittelalters (5. Aufl., 2 Bde.,
Lpz. 1883-84).
der
Gesang beim Gottesdienst als
Mittel und Zeichen der
Erhebung zu Gott. Der Kirchengesang ist so alt wie das Bedürfnis
gemeinsamer Erbauung überhaupt.
Schon im
Heidentum gehörten
Gesänge, meist von musikalischen
Instrumenten
begleitet, zum religiösen
Kultus; dasselbe war im alten
Judentum der Fall, wo der
Gesang unter Musikbegleitung den Leviten
übertragen war. Auch im christl.
Kultus wendete man frühzeitig
Musik und
Gesang an. (S. Kirchenmusik.) Im Morgenlande bildete
sich der Kirchengesang zuerst als Wechselgesang der Gemeinde aus (s.Antiphonie, Responsorien), der durch
Ambrosius
(s. d.) von Mailand
[* 9] auch im
Abendlande eingeführt wurde. An die
Stelle des überaus lebhaften
AmbrosianischenGesangs setzte
Papst
Gregor d. Gr. den
Choral (s. d.). Der kirchliche Gemeindegesang ging im Mittelalter allmählich
fast ganz verloren.
In denLeisen (s. d.) entstand zwar ein geistliches
Volkslied in deutscher
Sprache,
[* 10] aber gesungen wurde es
viel weniger in den
Kirchen als im
Freien bei
Wallfahrten und ähnlichen Gelegenheiten. Erst durch
Luther, den Schöpfer des
deutschen
Kirchenliedes (s. d.), wurde der Kirchengesang wieder wesentlich zum
Gemeindegesang und seitdem ist er, unterstützt von der Orgelmusik, nirgends mehr als in der deutschen evang.
Kirche gepflegt und vervollkommnet worden. Die ältere, sog. rhythmische
oder melodische Sangesweise wurde im 18. Jahrh. durch die einförmig getragene verdrängt,
die jetzt meist üblich ist; in neuerer Zeit ist die Wiedereinführung der rhythmischen
Weise von manchen Seiten warm befürwortet,
von andern ebenso entschieden zurückgewiesen worden. Der Pflege des evangelischen Kirchengesang dienen die
neuerlich an vielen Orten gebildeten
Kirchengesangvereine (s. d.).
Die religiösen Liedersammlungen für den Kirchengesang sind in den
Gesangbüchern enthalten.
Luther gab zuerst eine Sammlung von acht
Liedern (vier von ihm, drei von
PaulSperatus, eins von einem unbekannten Dichter) heraus («Etlich Cristlich lider
Lobgesang und Psalm», Wittenb. 1524) und ließ derselben rasch neue vermehrte
Auflagen folgen. Die letzte
von
Luther besorgte und von ihm mit einer neuen Vorrede versehene
Auflage von 1545 («Geystliche Lieder, gedruckt zu
Leipzig
[* 11] durch
Valentin Babst») hatte über 100 Lieder, darunter 37 von
Luther selbst.
Das Luthersche Gesangbuch von 1545 blieb in vielen luth. Gemeinden lange im Gebrauch; doch mehrte sich
die Zahl der
Gesangbücher bald so sehr, daß es deren zu Ende des 16. Jahrh. in
Deutschland schon etwa 200 gab. Die reform.
Kirche benutzte zum kirchlichen
Gesang fast lediglich die alttestamentlichen Psalmen, die von Element Marot und
TheodorBeza
französisch umgedichtet und in dieser Form von
Calvin 1555 als Gesangbuch in die
GenferKirche eingeführt
wurden, mit Melodien nach geistlichen und weltlichen Volksliedern. Der Professor der
RechteAmbrosius Lobwasser in Königsberg
[* 12] übertrug diesen Marot-Bezaschen Psalter ins Deutsche
[* 13] (Heidelb. 1573). Die spätere
Entwicklung des Ge-
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.
¶
mehr
sangbuchwesens war der luth. und der reform. Kirche gemeinsam. In beiden gab seit Ende des 17. und im Laufe des 18. Jahrh.
die wechselnde religiöse Zeitrichtung Anlaß zur Einführung neuer Gesangbücher. Die seit der Mitte des 18. Jahrh. entstandenen
leiden an rationalistischer oder halbrationalistischer Vernachlässigung des kirchlichen Glaubensinhaltes zu Gunsten
einer poesielosen Aufklärung und Moral, denen zuliebe die alten Lieder oft auf geschmacklose Weise verändert wurden.
Das erste Gesangbuch der neuen Richtung gab 1766 Zollikofer für die reform. Gemeinde in Leipzig heraus; es fand bald in ganz
Deutschland (auch in Kopenhagen
[* 15] 1782) Nachahmung, sodaß zu Ende des 18. Jahrh. fast
in allen evang. KirchenGesangbücher dieser Art im Gebrauch waren. Ihnen gegenüber wurde sowohl von seiten des religiösen
Lebens als auch von seiten des poet. Geschmacks eine Reform der Gesangbücher etwa seit dem 4. Jahrzehnt des 19. Jahrh. immer
allgemeiner als Bedürfnis empfunden, und Bunsen (Versuch eines allgemeinen evang. Gesang- und Gebetbuchs,
Hamb. 1833, Allgemeines evang. Gesang- und Gebetbuch, ebd. 1846, neu bearbeitet von A. Fischer, Gotha
[* 16] 1881), Knapp (Evang. Liederschatz, 2 Bde.,
Stuttg. und Tüb. 1837; 4. Aufl. 1891),
Stier (Evang. Gesangbuch, Halle
[* 17] 1835, 1853) u. a. brachten wertvolles Material zur Herstellung anderer, diesem Bedürfnis
entsprechender Gesangbücher herbei.
Aber die kirchliche Reaktion nach 1848 suchte alle neuern Lieder seit der Mitte des 18. Jahrh.
auszuschließen, dagegen die alten mit womöglich allen ihren dogmatischen und sprachlichen Härten wieder aufzunehmen (wofür
die Eisenacher Kirchenkonferenz 1853 mit ihrer Sammlung von «150 Kernliedern» Anleitung
gab) und die so hergestellten Gesangbücher den Gemeinden aufzuzwingen. Es wurden dadurch Gesangbuchsstreite
zwischen Behörden und Geistlichen einerseits und Gemeinden andererseits hervorgerufen, die in manchen Gegenden, namentlich
in der Pfalz und in Hannover,
[* 18] von weittragenden Folgen für die kirchliche Entwicklung geworden sind. In neuester Zeit hat
eine Reihe von Gesangbüchern (wie die in den ProvinzenSchlesien,
[* 19] Brandenburg,
[* 20] Sachsen,
[* 21] Rheinland und Westfalen,
[* 22] Ost- und Westpreußen,
[* 23] im Großherzogtum Weimar,
[* 24] Baden,
[* 25] Hessen)
[* 26] eine im ganzen glückliche Vermittelung zwischen der pietätvollen
Erhaltung des Alten und seiner Anpassung an das religiöse Bewußtsein und an die Sprache der Gegenwart gefunden.
Für die ganze deutsche Armee, soweit sie evangelisch ist, ist ein eigenes EvangelischesMilitär-Gesang- und Gebetbuch
(Berlin)
[* 27] eingeführt. In der röm.-kath. Kirche hat man namentlich in neuerer Zeit in vielen Diöcesen mit Genehmigung der
Bischöfe deutsche Gesangbücher eingeführt. (Vgl. Bäumker, Das kath. deutsche Kirchenlied, 3 Bde., Freib. i. Br.
1883-91.) Auch für den jüd. Kultus wurden deutsche Gesangbücher in verschiedenen Gemeinden eingeführt. (S. Kirchenlied.)