In der
Muttermilch verhält sich die Eiweißmenge zu der Menge der stickstofffreien Nahrungsstoffe (auf
Milchzucker berechnet)
wie 1:6,7, in der Kuhmilch, die reicher an
Eiweißstoffen und ärmer an Fett und
Milchzucker ist als die
Muttermilch, wie 1:3,9.
Auch hat dasEiweiß der Kuhmilch andere Eigenschaften als das der
Muttermilch. Immerhin kann durch bestimmte
Veränderungen, welche man mit der Kuhmilch vornimmt, ein günstigeres Verhältnis der Nahrungsstoffe geschaffen werden
(durch Verdünnen der Kuhmilch mit ½
Teil 12,3 proz. Milchzuckerlösung
[Soxhlet] oder mit 1
Teil einer 69 g im
Liter enthaltenden
Milchzuckerlösung [Hofmann-Heubner]).
Ungünstiger ist das Mischungsverhältnis der Nahrungsstoffe bei allen sog.
künstlichen
Kindernahrungsmitteln (s.
Auffütterung der
Kinder). Mit zunehmendem
Alter ändert sich Menge und Mischung der Nahrungsstoffe
in der Kost der
Kinder wieder und nähert sich mehr und mehr der des Erwachsenen; immerhin bleibt aber noch lange Zeit hindurch
die relative Nahrungsmenge und besonders die Eiweißmenge eine größere. Das hohe Eiweißbedürfnis
der
Kinder hat vielfach Veranlassung gegeben zu der
Anschauung, man müßte den
Kindern recht viel eiweißhaltige oder ausschließlich
eiweißreiche Nahrungsmittel
[* 2] darreichen. Dies ist ein grober
Irrtum, da nach den Gesetzen des
Stoffwechsels (s. d.) bei eiweißreicher
Kost die Eiweißzersetzung im Körper steigt, ohne daß ein größerer Eiweißansatz stattfindet. Man
muß den
Kindern auch Fett und leicht verdauliche
Kohlehydrate in entsprechender Menge zur Kost zumischen und auch an dem von
den
Kindern so sehr begehrten Zucker
[* 3] nicht zu viel sparen.
Wegen der geringern Leistungsfähigkeit des kindlichen Verdauungsapparates ist es notwendig, bei der Auswahl der
Nahrungsmittel auf die schwerverdaulichen besonders zu achten, ferner die Zahl der
Mahlzeiten zu erhöhen (5 statt 3) und
namentlich bei den kleinern
Kindern die zuträglichen
Temperaturen der
Speisen einzuhalten. Von den stärker reizenden Genußmitteln,
namentlich von den alkoholischen Getränken, soll in der Kinderernährung so wenig wie möglich Gebrauch gemacht werden.
religiöse. Die Frage der religiösen Erziehung der
Jugend bereitet besonders bei Gemischten
Ehen (s. d.)
große Schwierigkeiten. Die kath.
Kirche will solche
Ehen nur zulassen unter der ausdrücklich, womöglich eidlich übernommenen
Verpflichtung katholischer und droht Kirchenstrafen für die Verletzung dieses Gebotes an, ein Weg, auf welchem ihr die evang.
Kirche jetzt mehrfach, von
Notwehr getrieben, durch
Erlaß von analogen Vorschriften folgte.
Fast allenthalben haben auch die Staatsgesetzgebungen sich mit der Frage beschäftigt, teilweise
in der Art, daß mangels
besonderer Vereinbarungen die
Kinder nach Geschlechtern zu teilen seien
(Bayern,
[* 4]
Osterreich,
Mecklenburg),
[* 5] teilweise in der Art,
daß die
Religion desVaters als des Familienhauptes für die
Kinder entscheidend sein soll
(Sachsen,
[* 6]
Württemberg,
[* 7] Hessen).
[* 8] In
Preußen
[* 9] galt nach dem Allg.
Landrecht das erstere
System; durch Kabinettsorder vom in den westl.
Provinzen
eingeführt durch Kabinettsorder vom wurde das letztere eingeführt und zugleich der
Abschluß von
Verträgen über
die religiöse Kindererziehung bei Nichtigkeit verboten. Im einzelnen bestehen in
Theorie und Praxis viele Streit- und Zweifelsfragen.
(S. auch
Unterscheidungsalter.) An einer gesetzlichen Regelung der religiösen Erziehung von
Kindern solcher Eltern, welche
aus der Landeskirche ausgetreten sind, fehlt es noch. -
Vgl. besonders Hinschius, Kirchenrecht der Katholiken und
Protestanten,
Bd. 4:
System des kath. Kirchenrechts (2 Abteil., Berl.
1886-88);
Hübler, Die religiöse Erziehung der
Kinder aus gemischten
Ehen (Berl. 1888);
von Sicherer, in
Stengels «Wörterbuch
des deutschen Verwaltungsrechts» (2 Bde., Freib. i. Br.
1889-90);
Anstalt, die den Zweck hat, noch nicht schulpflichtige
Kinder (von 3-6 Jahren) durch
Umgang,
Spiel und Beschäftigung zu erziehen. Nach Friedr.
Fröbel (s. d.) soll die Kindergartenerziehung nicht bloß Ersatz
der häuslichen Erziehung für solche
Kinder sein, die der letztern entbehren müssen, sondern er betrachtet sie als die eigentlich
normale Erziehung auf dieser
Stufe und erwartet von ihr das
Heil des menschlichen Geschlechts. Im Gegensatz
zu
Pestalozzi, der die ganze erste Erziehung und sogar den ersten Unterricht dem Hause, vor allem der
Mutter zugewiesen wissen
will, halten die
AnhängerFröbels die häusliche Erziehung überhaupt für ungenügend, weil die Familiengemeinschaft zu
klein sei, das
Kind infolgedessen sich nicht genug als «Gliedganzes» in einem größern
Organismus fühlen lerne, einseitig werde, leicht Schüchternheit, Dünkel, Eigensinn, Menschenscheu u. s. w.
annehme, weil sie nicht eine «Erziehung durch Gemeinschaft zur Gemeinschaft sei».
Der Kindergarten soll nach
Fröbel den
Kindern eine ihrem ganzen Wesen entsprechende Beschäftigung geben, ihren Körper kräftigen,
ihre
Sinne üben, sie sinnig mit der Natur und Menschenwelt bekannt machen, besonders auch
Herz und Gemüt
richtig leiten und zur Einigkeit mit sich führen. Erweiterter Umgang,
Spiele und Beschäftigungen, Sprech- und Sinnesübungen,
Gesang, Erzählen von
Geschichten,
Märchen, Fabeln, Besprechungen von Bildern und wirklichen Gegenständen sind die hauptsächlichsten
Erziehungsmittel des Kindergarten, das rein Schulmäßige jedoch,
Buchstaben und
Ziffern, sollen ihm fern bleiben.
Von den Regierungen trat die österreichische den Kindergarten vom Anfange an freundlich gegenüber, und Mi-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
mehr
nister Stremayr empfahl sie in einem besondern Erlasse vom in welchem er zugleich ihre Einrichtung und die Heranbildung
von Kindergärtnerinnen regelte. In Preußen wurden sie 1851 unter dem Kultusminister von Raumer verboten, weil man sie auf
Grund eines Programms des Demokraten KarlFröbel in Hamburg, den man wahrscheinlich mit Fr. Fröbel verwechselte,
für eine socialistische Einrichtung hielt, die darauf berechnet sei, die Jugend zum Atheismus heranzubilden. Das Verbot wurde
zwar 1860 wieder zurückgenommen, aber selbst der Minister Falk lehnte es ab, Fr. FröbelsSystem vorzugsweise zu empfehlen,
und der Kultusminister von Goßler bekundete zwar sein Interesse für die in einem Erlasse vom
weigerte sich aber für Kindergärtnerinnen u. s. w. staatliche Prüfungen ins Leben zu
rufen.
Vgl. außer den Schriften von Fr. Fröbel: Gruber, Die Pädagogik des Kindergarten (neue Ausg., Lpz. 1873);