und anfangs unter seiner
Verwaltung, seit 1893 aber selbständig bestehend, wurden 1889 der Deutsche
[* 2]
Verband
[* 3] kaufmännische Vereine (jetziger
Sitz
Frankfurt
[* 4] a. M.) und 1890 der
Stellenvermittelungsbund kaufmännische Vereine (jetziger Sitz
Frankfurt a. M.) gegründet; ersterer umfaßte
(1893) 75 kaufmännische Vereine mit etwa 100 000 Mitgliedern und bezweckt
Beratung und Förderung der Interessen derDeutschen
kaufmännische Vereine, der Handlungsgehilfen sowie des gesamten Handelsstandes, namentlich hat er mit großem
Erfolg
Anlaß zu statist.
Erhebungen im Handelsgewerbe durch die Reichsregierung gegeben; letzterer zählte 11 aktive und 30 passive
Vereine und dient als
Centralstelle für Stellenvermittelung.
Auch in England giebt es keine kaufmännische Vereine nach Art der deutschen, wohl aber mehrere Gehilfenvereine
mit ausgesprochen wirtschaftlichen Zielen; am bekanntesten sind die Clerks’
Association von
London,
[* 12] Liverpool
[* 13] undGlasgow.
[* 14] –
die örtliche
Vereinigung der ehrbaren Kaufleute (mit
Ausschluß der Minderkaufleute) zur Wahrung ihrer
handelsgewerblichen Interessen. In
Preußen,
[* 18] namentlich in den östl.Provinzen, bildet die Kaufmannschaft eine Korporation
mit landesherrlich genehmigtem
Statut. Ihr Vorstand sind in
Berlin
[* 19] und einigen andern
Städten die
Ältesten der Kaufmannschaft, denen Funktionen
der Handelskammern (s.
Handels- und Gewerbekammern) zugewiesen sind. In
Hamburg heißt die
Vereinigung der Großkaufleute, aus
deren Mitte die Handelskammer gewählt wird, der Kaufmannskonvent oder Ein ehrbarer
Kaufmann. – In
Altona
[* 20] heißt die Institution, die die Interessen von
Handel, Schiffahrt und
Gewerbe vertritt, Königliches
Kommerzkollegium. Die Mitglieder
werden auf Lebenszeit vom Kollegium selbst gewählt und müssen vom Minister für
Handel und
Gewerbe bestätigt werden.
nachProbe oder Kauf nachMuster, ein
Kauf, welcher unter der Verpflichtung des Verkäufers geschlossen ist, daß
die Ware dem vorgelegten
Muster oder der
Probe gemäß sei. (S. Dicta et promissa.) Die Beweispflicht liegt dem Verkäufer
ob, dem
Käufer nur dann, wenn er schuldhafter
Weise die
Probe hat abhanden kommen lassen. Ist die Ware
durch Vermittelung eines Handelsmaklers gekauft, so hat dieser nach Art. 80 des Handelsgesetzbuchs in der Regel die
Probe
so lange aufzubewahren, bis die Ware angenommen oder das
Geschäft in anderer
Weise erledigt ist. Die
Probe ist dem Verkäufer
zurückzugeben. Wo
das nicht ausgemacht, herkömmlich oder wegen der geringen Menge anzunehmen ist, wird
die
Probe nicht gratis geliefert.
Pfarrdorf mit Rittergut des
Grafen Einsiedel in der
Amtshauptmannschaft Rochlitz der sächs. Kreishauptmannschaft
Leipzig, bei
Wolkenburg, hat (1890) 1017 evang. E. und ein altes Schloß, Stammsitz des durch den Prinzenraub
(s. d.) bekannten Kunz von Kaufungen, dessen Geschlecht 1817 erloschen
ist.
Wald, bewaldete Hochfläche
(Buntsandstein) im preuß. Reg.-Bez.
Cassel, unmittelbar südlich von Münden,
zwischen Werra und Fulda,
[* 21] ist im
Mittel 345 m hoch, dacht nach NW. ab und erreicht im O. im
Steinberg 544 und im Bilstein
640 m Höhe. Er ist ein
Teil des Werragebirges (s. d.).
zurProbe, ein unbedingter
Kauf der zur
Probe zu liefernden Ware.
Daran kann sich, wenn dem
Käufer die gelieferte
Ware gefällt, ein
Kauf nach Probe anschließen, sofern der
Käufer ausbedingt, daß die nachbestellte Lieferung der zur
Probe
gelieferten entsprechen soll. Es ist dann erforderlich, daß der
Käufer einen
Teil der ersten Lieferung
als
Probe zurückbehält oder verwahrt.
1) ZusammenfassendeBezeichnung der
Länder zwischen schwarzem und Kaspischem
Meer, wobei die nördlich des
Kaukasus (s. d.)
liegenden Ciskaukasien, die südlich desselben liegenden
Transkaukasien heißen. Sie bilden den Übergang von Europa
[* 22] zu
Asien
[* 23] und werden gewöhnlich zuAsien gezählt. Nimmt man jedoch den Hauptrücken des
Kaukasus als Grenze beider
Erdteile an, so gehört zu
Asien nur
Transkaukasien, außer dem Gebiet
Dagestan und den nördl.
Teilen der Gouvernements
Baku,
Tiflis und des
Schwarzen-Meer-Gebietes (zusammen 41 827,2 qkm), die nördlich des Hauptrückens liegen und also noch (mit
Ciskaukasien) zu Europa gehören. (S. Karte: Kaukasien, beim
ArtikelRußland.) – 2)
Russ. Generalgouvernement
und Militärbezirk, aus den oben genannten
Ländern bestehend, umfaßt:
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
mehr
Die Bevölkerung besteht, außer den kaukas. Bergvölkern (s. Kaukasusvölker), aus 2 326 000 Russen, 994 000 Armeniern,
über 900 000 Georgiern, 1 100 000 Tataren, 8200 Kurden, 4700 Juden, 45000 Griechen, etwa 22 000 Deutschen (15
Kolonien in Ciskaukasien, 8 in Transkaukasien), 12 000 Persern u. s. w. Der größte Teil bekennt sich zur orthodoxen Kirche;
sehr bedeutend ist auch die Zahl der Mohammedaner (Sunniten und Schiiten); die Kalmücken im Gouvernement
Stawropol sind zumeist Buddhisten, und in Eriwan leben gegen 7000 Jesiden. Sitz der Verwaltung ist Tiflis, Generalgouverneur und
Generalkommandant der Armee des Kaukasus der General der Kavallerie Fürst Scheremetjew. – 1785 wurde schon eine russ. Statthalterschaft
Kaukasien errichtet, die sich jedoch nur auf die Nordseite des Kaukasus beschränkte. Sie dehnte sich mit dem
Fortschreiten der Eroberungen (s. Kaukasische Kriege) immer mehr aus und wurde 1882 in das Generalgouvernement Kaukasien umgewandelt.