Thränenkanälchen und die Ohrtrompeten, und zwar oft bloß um mit dem Katheter
[* 2] zu untersuchen (sondieren), oft
aber auch, um den
Inhalt der Hohlräume zu entleeren oder Flüssigkeiten (auch Luft) in dieselben zu injizieren. Das
Einführen
der Katheter (das
Katheterisieren, der Katheterismus) fordert eine geübte
Hand;
[* 3] eine ungeschickte Handhabung derselben kann
Verletzungen, falsche Wege mit nachfolgender schwerer
Entzündung und
Tod herbeiführen.
Katheterismus, das
Einführen des
Katheters (s. d.). ^[= (grch.), ein chirurg. Instrument, welches in Kanäle und Höhlen des Körpers eingeführt wird, ...]
(grch.), ein von Dulong und Petit erfundener
Apparat zur Messung des Höhenunterschiedes zweier Punkte,
z. B. der
Spiegel
[* 4] zweier kommunizierender Quecksilbersäulen, aus der Ferne. Das Kathetometer besteht aus einem durch eine
Wasserwage horizontal gestellten
Fernrohr,
[* 5] das an einem vertikalen Maßstab
[* 6]
auf und ab geschoben, sowie
in einer horizontalen Ebene gedreht werden kann. Man stellt das
Fernrohr auf die beiden Punkte ein und liest mittels Nonius
[* 7] und
Lupe
[* 8] an dem Maßstabe die entsprechenden
Höhen ab, aus denen sich der gesuchte Höhenunterschied ergiebt.
(grch.), im Gottesdienst der griech.
Kirche der
Teil, während dessen die Gemeinde sitzen darf, bestehend aus
Troparien (s. d.) oder Lektionen, z. B. aus den
Psalmen, die in 20 Kathisma eingeteilt sind.
das eigentümliche, sich geradlinig ausbreitende, von der negativen
Elektrode eines Funkeninduktors
ausgehende Leuchten in luftverdünnten Räumen.
Von einer hohlen
Fläche ausgehende Kathodenstrahlen können sich in einem Punkte sammeln.
Kathodenstrahlen scheinen sich gegenseitig abzustoßen, erregen an den getroffenen KörpernPhosphorescenz u. s. w.
Die Erscheinungen sind von Hittorf, Crookes u. a. studiert worden. (S.
Elektrische Schatten.)
[* 10]
vielfach als gleichbedeutend mit
Katholische Kirche (s. d.) gebraucht, richtiger aber als Bezeichnung
der von der kath.
Kirche vertretenen religiösen
Anschauungen, im Gegensatz zu
Protestantismus. Bei diesem Gegensatz kommen
nicht nur die Verschiedenheiten in einzelnen dogmatischen Punkten (Erbsünde,
Taufe,
Abendmahl, Siebenzahl
der
Sakramente,
Fegefeuer), sondern wesentlich allgemeine religiöse Grundsätze in Betracht, die sich vor allem in der verschiedenen
Auffassung der
Rechtfertigung und des Verhältnisses von
Glauben und Werken beiderseits kundgeben.
Der kath. Standpunkt charakterisiert sich ferner durch das Festhalten an gewissen Grundzügen
der kirchlichen Organisation, die für ihn dogmatische Geltung haben, während sie sich mit dem prot.
Princip nicht vertragen: Geltung der
Tradition neben der
Heiligen Schrift, der wesentliche Unterschied zwischen Priestern und
Laien, die bischöfl.
Verfassung und der Primat des Papstes, das strenge Festhalten an der von den Vorstehern der
Kirche sanktionierten
Lehre
[* 11] und der Gehorsam gegen ihre Gebote, das Verhältnis der
Kirchebez. des Papstes zu den
Staaten, die
Pflicht der Laien, auch in polit.
Dingen sich nach den kirchlichen Vorschriften zu richten, die
Ablehnung der in dem
Syllabus (s. d.) von 1864 verdammten modernen
Ideen. Die besondere Art
des kath.-religiösen Lebens tritt hervor in teils auf kirchlichen Geboten beruhenden,
teils seit dem Mittelalter aufgekommenen Bethätigungen: Messehören, Fasten und
Abstinenz,
Ohrenbeichte,
Ablaß, Verehrung
Marias und anderer
Heiligen und ihrer
Bilder, Prozessionen und
Wallfahrten, Rosenkranz, Klosterwesen,
Bruderschaften u. s. w.
Die Lehrunterschiede behandelte der Katholik J. A. Möhler,
Symbolik (Mainz
[* 12] 1832; neue Aufl., 2 Bde.,
Regensb. 1871, 1881); die
Protestanten F. C.
Baur, Der Gegensatz des und
Protestantismus (2. Aufl., Tüb.
1836) und H.
Thiersch, Vorlesungen über und
Protestantismus (2. Aufl.,
Erlangen
[* 13] 1848); auch die andern Gegensätze
Tschackert,
Evang.
Polemik gegen die röm.
Kirche (2. Aufl., Gotha
[* 14] 1888); Hase,
[* 15] Handbuch der prot.
Polemik gegen die röm.-kath.Kirche
(5. Aufl., Lpz. 1891).
Rechtgläubigkeit, Zugehörigkeit zum
Glauben der kath.
Kirche. ^[= Das mit dem Christentum fast zu allen german. Völkern (mit Ausnahme der Goten) gekommene Wort ...]
Briefe, nach kirchlichem Sprachgebrauch diejenigen apostolischen Sendschreiben, die
nicht wie die Paulinischen an eine einzelne Gemeinde, sondern an einen größern Leserkreis gerichtet sind. Als solche
Briefe
betrachtete man anfangs nur den ersten
Brief des
Johannes und den ersten
Brief des
Petrus. Später ging der
Name auch auf den
Brief des Jakobus, den
Brief des
Judas und den zweiten
Brief des
Petrus über, zu denen man auch den zweiten
und dritten
Brief des
Johannes gesellte, obwohl der letztere einen einzelnen Mann als seinen Empfänger nennt. Jetzt faßt
man unter jenem
Namen sämtliche nicht als paulinisch bezeichnete
Briefe im
Kanon zusammen. Die Echtheit sämtlicher sieben
wird von vielen Seiten beanstandet. –
Kirche, seit dem 2. Jahrh. Bezeichnung der Gesamtheit der sich zum christl.
Glauben Bekennenden im allgemeinen (grch. kath’hólon), im Unterschiede von den christl.
Gemeinden
(«Kirchen», lat. ecclesiae) an einzelnen Orten
(1 Kor. 1,2; 16,1,19). Der
Ausdruck findet sich zuerst
gegen Ende des 2. Jahrh., zu einer Zeit, wo sich innerhalb der ältesten Christenheit des
RömischenReichs eine feste und ihre Einheitlichkeit erstrebende Organisation bildete. Nach Überwindung der anfänglichen
Kämpfe zwischen
Juden- und Heidenchristen sah sich die
Majorität der Christenheit sowohl von außen durch die zerrüttenden
Christenverfolgungen, als von innen her durch das
Aufkommen zahlreicher Sekten getrieben, sich unter
Bischöfen,
als Nachfolgern der
Apostel, auf einen kurzen
Inbegriff der als apostolisch geltenden
Lehre zu einigen.
Die Grundlagen dieser Katholische sah man demgemäß im Festhalten an der überlieferten
Lehre
(Tradition) und in der
Autorität der
miteinander in mehr oder weniger enger
Verbindung stehenden
Bischöfe, deren Einsetzung auf
Christus und
die
Apostel zurückgeführt wurde. Verschiedenheiten in untergeordneten Punkten der kirchlichen Organisation und der gottesdienstlichen
Gebräuche waren dadurch nicht ausgeschlossen. Auftauchende Streitigkeiten über die
Lehre wurden durch
Beratungen und
Beschlüsse
der
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
mehr
Bischöfe, unter denen die der Kirchen apostolischer Gründung besonderes Ansehen genossen, in letzter Instanz durch die allgemeinen
(ökumenischen) Konzilien (s. Konzil) entschieden.
Schon früh traten Verschiedenheiten zwischen dem abendländ. und dem morgenländ. Teile der Katholische hervor; aber die Beschlüsse
der sechs ersten allgemeinen Konzilien wurden von Vertretern beider Teile gefaßt und von beiden Teilen
anerkannt. Die Parteien, die sie nicht anerkannten, wie die Monophysiten (s. d.) und Monotheleten (s. d.),
wurden als von der Katholische ausgeschieden angesehen. In den letzten Jahrhunderten des ersten Jahrtausends bereitete sich aber eine
Trennung des morgenländ. und des abendländ.
Teils der Katholische vor, die 1054 zum Abschluß kam. Der Grund lag weniger in dogmatischen Unterschieden (in dieser
Beziehung war nur der Streit über das Ausgehen desHeiligenGeistes [s. d.] von Bedeutung), oder in disciplinären und liturgischen
Verschiedenheiten (im Morgenlande war z. B. die Priesterehe, die Spendung der Firmung durch
Priester, die Feier des Abendmahls mit gesäuertem Brote üblich), als in der Auffassung der Stellung des
röm. Bischofs, die längst als die des einzigen Bischofs von Patriarchenrang im lat. Westen durch die allmähliche Loslösung
des letztern vom griech. Ostreich eine besonders mächtige geworden war.
Die namentlich auf den Konzilien zu Lyon
[* 19] 1274 und Florenz
[* 20] 1439 gemachten Versuche zur Wiedervereinigung (Union) der griech.
Kirche, auch der Syrier und der Armenier, mit der röm.-kath. Kirche, hatten im allgemeinen keinen dauernden
Erfolg. Zur röm.-kath. Kirche gehören aber als unierte Griechen, Syrier, Armenier u. s. w. diejenigen, die sich dem Papste
unterworfen haben und das röm.-kath. Dogma anerkennen, denen aber vom Papste gestattet ist,
in einem gewissen Umfange ihre alten Gebräuche (Priesterehe, Kommunion unter beiden Gestalten u. s. w.)
und ihre alte Liturgie beizubehalten und eigene Bischöfe zu haben.
Nach der Scheidung der morgenländ. von der abendländ. Kirche wurde in letzterer die Gewalt des Papstes allmählich immer
größer und so die Verfassung der röm.-kath. Kirche eine monarchische. Es kam ferner den mittelalterlichen Ketzereien gegenüber
die Anschauung zur Geltung: alle Getauften seien von Rechts wegen Mitglieder der und darum zum Bekenntnis
ihres Glaubens und zur Beobachtung ihrer
Gebote verpflichtet und die kirchlichen Obern befugt, diejenigen, die sich dessen
weigerten, zu strafen, ja zum Tode zu verurteilen. (S. Inquisition.) Den weltlichen Regierungen gegenüber wurde die
Anschauung zur Geltung gebracht, sie müßten zur Vollstreckung solcher Urteile den «weltlichen Arm» zur Verfügung stellen, ferner
die Rechte der Kirche achten und schützen und keine diesen widersprechenden Verordnungen erlassen; solche Gesetze und Verordnungen
könnten von der Kirche (dem Papste) außer Kraft
[* 21] gesetzt, Fürsten, welche hartnäckig die Rechte der Kirche
mißachteten, die Ketzerei beschützten u. s. w., vom Papste abgesetzt und ihre Unterthanen von ihrer Unterthanenpflicht entbunden
werden.
Die Durchführung dieser Anschauungen wurde zwar später, namentlich nach der Reformation, unmöglich; sie wurde auch bis in
die neueste Zeit innerhalb der Katholische vielfach bestritten, namentlich von den Gallikanern (s.
Gallikanische Kirche); aber theoretisch wurden sie von den Päpsten, der röm. Kurie
und den Kurialisten (s. d.) immer festgehalten. Wenn das Verhältnis der Kurie
zu einzelnen Staaten durch Konkordate (s. d.) geregelt wurde, so wurden diese von vielen Kurialisten
nur als Zugeständnisse angesehen, die den Staatsregierungen auf Widerruf gemacht wurden, von andern freilich als eigentliche
Verträge, aber doch als solche, die der Papst, wenn das Wohl der Kirche es erheische, wieder aufheben könne. – Die Versuche
des Konstanzer und BaselerKonzils (s. diese Artikel), die päpstl. Gewalt einzuschränken und eine «Reform an Haupt und Gliedern»
der Katholische durchzuführen, mißlangen.
Der Reformation des 16. Jahrh. gegenüber wurden die Lehren
[* 22] der auf dem Tridentinischen Konzil (s. d.) fixiert
und dessen Beschlüsse von Pius IV. in dem sog. TrienterSymbol oder Glaubensbekenntnis zusammengefaßt, über den Primat des
Papstes wurden in Trient
[* 23] keine neuen Beschlüsse gefaßt. Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrh. wurde aber die
centralistische Leitung der Katholische vervollkommnet durch die Organisation der Kurie und der röm.
Kongregationen (s. d.). Bis in die neueste Zeit wurde von vielen Katholiken die ältere Anschauung festgehalten, wonach der
Papst, wie in Konstanz
[* 24] ausdrücklich erklärt war, wenigstens unter dem allgemeinen Konzil steht und den Bischöfen ihm gegenüber
eine gewisse Selbständigkeit gewahrt bleibt.
Diese Anschauung wurde namentlich von den Gallikanern vertreten und lag der Opposition gegen die Bullen zu Grunde, die von den
Päpsten gegen die Jansenisten (s. d.) erlassen wurden, namentlich gegen die
BulleUnigenitus Clemens’ XI. Diese freiere Richtung in der Katholische wurde aber von der kurialistischen immer
mehr zurückgedrängt, und auf dem VatikanischenKonzil (s. d.) von 1870 wurde als Dogma der Katholische verkündigt,
daß die früher der Kirche, bez. den sie repräsentierenden allgemeinen Konzilien zugeschriebene Infallibilität (s. d.)
dem Papste, wenn er ex cathedra (s. Cathedra) spreche, ohne Zustimmung der Kirche zukomme, und daß der Papst
eine unmittelbare und ordentliche Gewalt über alle Gläubigen habe, womit die Bischöfe zu bloßen Statthaltern des Papstes
geworden sind. Die vatikanischen Dekrete sind in der röm.-kath. Kirche mit geringen Ausnahmen (s. Altkatholicismus) anerkannt
und ihr Inhalt auch in das sog. TrienterGlaubensbekenntnis (s. oben) eingeschoben worden. Die Tren-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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