lichen, sehr leichten und daher auf Wasser schwimmenden Würfeln in den
Handel. Den wirksamen
Bestandteil aller dieser verschiedenen
Sorten, die in der Heilkunde als zusammenziehende, blutstillende und fäulniswidrige
Mittel sowie zu Zahntinkturen gebraucht
werden, bilden zwei dem Katechu eigentümliche
Stoffe, die
Katechugerbsäure und die
Katechusäure oder das
Katechin (s. d.). Erstere
verhält sich ähnlich wie die gewöhnliche Gerbsäure, wird aber durch
Eisenoxydsalze nicht blauschwarz, sondern graugrün
gefällt, ist in Wasser,
Alkohol und
Äther löslich und soll im K. bis zu 54 Proz. enthalten sein.
Das Katechu ist geruchlos und schmeckt anfangs rein zusammenziehend, dann nicht unangenehm süßlich. Es wird als
Gerbematerial in der Lederfabrikation, zur Erzeugung von
Braun in der
Baumwoll- und Wollfärberei und in der
Pharmacie zur Bereitung der
Katechutinktur
(TincturaCatechu, aus 1
Teil und 5
TeilenSpiritus)
[* 2] angewendet. Die
Orientalen kauen
es, gleich dem
Betel, um das Zahnfleisch zu stärken und den Atemgeruch zu verbessern. Es wird zu diesem
Zweck im östl.
Asien,
[* 3]
Ostindien,
[* 4] auf den ostind. und den
Südsee-Inseln seit den ältesten
Zeiten in großen
Massen konsumiert.
Deutschlands
[* 5] Einfuhr betrug 1892 67523 Doppelcentner im Werte von 3,24 Mill. M.
(grch.), in der alten christl.
Kirche die Gesamtheit derer, die im christl.
Glauben
Unterricht erhielten (s.
Katechetik), aber die
Taufe noch nicht erhalten hatten. Mit ihren Lehrern, den Katecheten, bildeten
sie den
Katechumenat. Sie wurden in verschiedene
Klassen eingeteilt, nahmen beim Gottesdienst einen besondern Platz ein und
durften bei Austeilung des
Abendmahls nicht gegenwärtig sein. (S.
Messe.) Das allgemeineAufkommen der
Kindertaufe brachte diese Einrichtung in Wegfall. Erst im
Protestantismus bezeichnete man wieder als Katechumenen die jungen
Christen,
die durch Unterricht auf die Konfirmation (s. d.) und zur Zulassung zum
Abendmahl vorbereitet wurden. Diesen
Sinn hat das Wort
noch gegenwärtig.
(grch.), eigentlich
Weise der Aussage, Aussageform, ein von
Aristoteles eingeführter
Ausdruck für gewisse
letzte oder Urbegriffe der Erkenntnis, denen alles irgendwie
Denk- oder Aussagbare sich schließlich unterordnen muß.
Aristoteles
stellte als solche auf die
BegriffeSubstanz, Qualität, Quantität, Relation, Ort, Zeit, Wirken,
Leiden,
[* 6]
Lage (oder Verhalten)
undHaben. Diese Zehnzahl ist willkürlich und
Aristoteles selbst legt darauf kein Gewicht, So sind die
beiden letzten Kategorie offenbar nicht von gleich ursprünglichem Charakter wie die übrigen acht;
Aristoteles selbst vernachlässigt
sie meist.
Aber auch die übrigbleibenden stellen, nach Auswahl und
Anordnung, offenbar kein fertiges
Systemdar; es gehört daher mit
zu den Gedankenlosigkeiten der Scholastik, daß sie dies
«System» der zehn Kategorie von Jahrhundert zu Jahrhundert fortschleppte.
Erst Kant unternahm es, die wahren
Stammbegriffe des menschlichen Verstandes oder «reinen Verstandesbegriffe»
nach einem Princip abzuleiten. Es sind nach ihm solche Grundbegriffe, die, als
Ausdruck ebenso vieler ursprünglicher Funktionen
der «synthetischen Einheit», in ihrem
Verein die Möglichkeit oder
Grundgesetzlichkeit der Erfahrung
(d.
i. des in Raum und Zeit Erkennbaren) darstellen.
Eben damit sind sie zugleich die Grundfaktoren, aus denen der Gegenstand in der Erfahrung sich aufbaut, oder die
Faktoren
der Objektivierung der Erscheinungen. Sie und die aus ihnen abgeleiteten Grundsätze sind daher von gültiger
Anwendung in den Grenzen
[* 7] möglicher Erfahrung, nicht aber, wenn man über diese Grenzen hinausgeht und nach den Dingen
an sich
fragt. Als Leitfaden zur
Aufstellung seines Kategoriensystems benutzt Kant eine vierfache
Einteilung der
Urteile (der Quantität
nach in allgemeine, besondere und einzelne, der Qualität nach in bejahende, verneinende und unendliche,
der Relation nach in kategorische, hypothetische, disjunktive, der Modalität nach in problematische, assertorische, apodiktische);
daraus ergaben sich dann zwölf Kategorie, unter denselben vier
Titeln: Quantität, Qualität, Relation, Modalität geordnet: Einheit,
Vielheit,
Allheit;
Auch dies neue Kategoriensystem und seineAbleitung ist sehr bestritten und in der That
von Kant selbst nicht ausreichend begründet. Keiner der bisher versuchten Umgestaltungsversuche ist durchgedrungen. Doch
besteht die
Aufgabe unveränderlich fort, auch hat in jüngster Zeit namentlich H. Cohen (in «Kants
Theorie der Erfahrung», 2. Aufl., Berl. 1885, und «Das
Princip der Infinitesimal-Methode», ebd. 1883) viel zur Klärung und tiefern
Begründung der einzelnen
und entsprechenden Grundsätze beigetragen.
(grch.), eigentlich aussagend, dann bestimmt, unbedingt, gebieterisch. Ein
kategorisches
Urteil heißt bei den Logikern ein solches, in welchem das
Prädikat vom
Subjekt nur einfach (sei es bejahend
oder verneinend) ausgesagt wird (A ist B oder A ist nicht B), im Unterschied vom hypothetischen und disjunktiven
Urteil. Kategorischer Imperativ heißt bei Kant das Sittengesetz, sofern es ein unbedingtes, durch keinerlei Rücksicht
auf sonstige Beweggründe
(Lust oder Unlust) zu beugendes
Soll ausspricht. Das Sittengesetz, will Kant sagen, gebietet nicht
hypothetisch (bedingungsweise): sei gut, wofern du glücklich sein willst, sondern schlechthin, ohne
einschränkende
Bedingung.
(grch.,
d. i. die
Reinen), eine vom Ende des 10. bis zur Mitte des 15. Jahrh. in den
meisten
Ländern des südl. und westl. Europas unter verschiedenen
Namen verbreitete Sekte. Katharer nannten sie sich selbst, weil
sie die reine, ursprüngliche
Lehre
[* 10] Jesu wiederherstellen wollten. Daraus ward in der
Lombardei Gazzari, woraus das deutsche
Wort
Ketzer entstand. Wegen der Verwandtschaft ihrer
Lehre mit der der
Manichäer wurden sie häufig
Manichäer
genannt; wegen ihres ersten Auftretens in
Bulgarien
[* 11] hießen sie
Bulgaren, woraus das franz. Schimpfwort bougre entstand. In
Italien
[* 12] hießen sie
Patarener oder Patariner, Publikaner oder Popelitaner, in den
Niederlanden Piphles. Zuerst finden sie sich
gegen Ende des 10. Jahrh. unter den slaw.
Völkern der Balkanhalb-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
¶
mehr
insel, besonders Bulgariens (s. Bogomilen). Dann drangen sie nach Dalmatien und von hier aus nach Italien vor, wo sie in der
Lombardei zahlreiche Anhänger fanden, vereinzelte sogar in Florenz,
[* 14] Rom und
[* 15] Neapel;
[* 16] namentlich aber hatten sie in Südfrankreich
einen Hauptsitz und gingen dort meistens in die Albigenser (s. d.) über. Die Inquisition und vor allem
die Albigenserkriege brachen ihre Kraft
[* 17] und im 14. Jahrh. wurden sie hier völlig vernichtet.
Nur vereinzelte Anhänger hatten die in England, im Norden
[* 18] Spaniens und in Deutschland
[* 19] (am Niederrhein), wo sie sich Apostoliker
(s. d.) nannten.
Die Lehre der Katharer war ein dem Manichäismus ähnlicher Dualismus; doch giebt es strengere
und mildere Dualisten. Beide lehrten zwei einander entgegenstehende göttliche Wesen, während aber jene den bösen Gott
für gleich ewig hielten wie den guten, sahen diese in ihm einen gefallenen Engel. Der gute Gott schuf die himmlische Welt
mit den himmlischen Menschen; der böse Gott schuf die materiellen Elemente und aus ihnen alle sichtbaren
Dinge. Der gute Gott hat sich im NeuenTestament geoffenbart, der böse im Alten.
Die Sünde hat ihren Grund in der Berührung der Seele mit dem Körper. Deshalb ist es die höchste Pflicht des Menschen, in
peinlicher Ascese sich jeder Befleckung durch den Körper zu entziehen. Zur Kirche der Katharer gehörten streng
genommen nur die «Vollkommenen» (lat. perfecti), die die Weihe des Consolamentum (Geistestaufe) erhalten haben. Sie erhielten
durch Handauflegung den HeiligenGeist und waren verpflichtet, sich von jeder Sünde, d. h. jeder Berührung mit der Welt, frei
zu halten.
Den weitern Kreis
[* 20] bildeten die «Gläubigen» (lat.
credentes), die das Consolamentum noch nicht empfangen hatten. Sie durften Güter besitzen, Krieg führen, heiraten und Fleisch
essen. Die religiösen Gebräuche der Katharer waren höchst einfach und ihr Gottesdienst bestand wesentlich aus der
Predigt. –
Vgl. Ch. U. Hahn,
[* 21] Geschichte der Ketzer im Mittelalter, Bd. 1 (Stuttg.
1845);
Katharer Schmidt, Histoire et doctrine de la secte des Cathares ou Albigeois (2 Bde., Par. 1849);