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abhängenden Faktor (s. Vautare). Bei Zeitrenten erfolgt die Kapitän durch Diskontierung der künftig fäl- ligen Summen auf die Gegenwart und durch Ad- dition der so berechneten Beträge. Kapitän oder Kapitalifation nennt man auch bisweilen die Ansammlung von privatwirtschaft- lichem Kapitalvermögen, indem das Einkommen nicht vollständig zu konsumtiven Zwecken veraus- gabt, sondern teilweise als Kapital aufgespart wird. Kapitalismus, die kapitalistische Produktions- weise im Gegensatz zu dem Socialismus oder Kol- lektivismus.
Der Kapitaleigentümer nimmt ohne eigentliche Arbeitsleistung einen Teil der Güter, welche die Arbeiter mit den ihnen zu Gebote ge- stellten Mitteln produzieren, als Kapital gewinn für sich in Anspruch, was die Arbeiter zugestehen müssen, weil sie ohne Kapital entweder gar nichts, jedenfalls aber ungleich weniger prodnzieren und erwerben können. Die Arbeiter erhalten also nicht das volle Produkt; sie müssen einen Teil desselben dem Kapitalisten als eine Rente überlassen, die der- selbe lediglich auf Grund seines Besitzes der Pro- duktionsmittel bezieht.
Auf diese Thatsache laufen schließlich alle Anklagen hinaus, die von Proudhon, Marr und den Socialisten und Kommunisten über- daupt gegen das Kapital und die «kapitalistische Pro- duktionsordnung» erhoben worden sind. Es fällt dagegen nicht entscheidend ins Gewicht, daß das Ka- pital selbst ursprünglich durch Arbeit geschaffen ist; denn wenn es auch wirtlich durch die eigene Arbeit des Besitzers entstanden wäre, so würde damit ein dauernder Rentenbezug desselben noch nicht ohne wei- teres gerechtfertigt erscheinen.
Hauptsächlich kommt vielmehr iu Betracht, daß der Kapitalist, auch wenn er nicht unmittelbar mitarbeitet, doch eine wichtige Funktion in der wirtschaftlichen Gesellschaft ausübt; in seiner Hand [* 2] liegt thatsächlich die Initiative und damit die allgemeine Regelung der Produktion, und indem er diese Funktion erfüllt, setzt er sein Kapital gerade wegen der Eigentümlichkeit der bestehenden wirtschaftlichen Ordnung einem nicht geringen Risiko aus. Dazu aber wird er sich nur entschließen, wenn ihm ein Gewinn in Aussicht steht.
Auch in einer kollektivistisch organisierten Gesellschaft, in der also die Produktionsmittel der Gesamtheit gehören wür- den, müßten besondere Organe geschaffen und aus dem Ertrag der Produttion unterhalten werden, welche die Verteilung der Produktivkräfte den Be- dürfnissen der Konsumtion entsprechend zu regeln und zu leiten hätten. Daß diese Methode für die Gesamtheit mit geringerm Aufwand verbunden sein würde als die gegenwärtig bestehende, ist un- bewiesen.
Übrigens geben wissenschaftliche Socia- listen, wie Marr, selbst zu, daß die kapitalistische Produktionsweise ein notwendiges, folglich auch berechtigtes Glied [* 3] in der histor. Entwicklung der menschlichen Kultur ist und gegenüber der frühern Sklavenwirtschaft einen Fortschritt bildet. Kapitän wird auch die Herrschaft des beweglichen Großkapitals ge- nannt. (S. Geldherrschast.) - Litteratur s. Kapital. Kapitalist, s. Kapital und Kapitalismus. Kapitalmarkt, s. Geldmarkt.
Kapitalrente, die aus dem Besitz eines Kapi- tals (s. d.) gezogene Rente; hauptsächlich in der Bedeutung von Zinsen (s. d.). Kapitalrentensteuer, eine Steuer auf den arbeitslos bezogenen Ertrag des Kapitalvermögens. Sie trifft den Ertrag von Geschäftsanteilen an Aktiengesellschaften und genossenschaftlichen Itnter- 'Artik^'l, di? man unter K verm nehmungen und den Zins ausgeliehener Kapitalien ldaher auch Zinsrentensteuer genannt). Die Kapitän stellt sich sonach als eine Ergänzung der Ertrage- steuern (s.d.) dar und ist innerlich berechtigt, insofern der Ertrag im Grund- und Häuserbesitz sowie im Gewerbebetrieb angelegter Kapitalien anderweitig besteuert wird, ohne gleichzeitige entsprechende Be- steuerung der Zinsen bez. Einkünfte aus Leibkapi- talien bez. Geschäftsanteilen.
Das Einkommen der letztern Art verdient in weit höherm Grade eine Besteuerung als das aus der persönlichen Arbeit oder aus der eigenen Vermögensverwaltung hervor- gehende. Die Kapitän stellt günstige Erträge für die Staats- kasse in Aussicht, bietet aber mancherlei steuertech- nische Schwierigkeiten, da sie leicht abgewälzt werden kann, da serner das Erfassen der Steuerobjette ohne die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, die beim Erbgange nachträglich kontrolliert werden mühte, vielfach unmöglich ist.
Auch fübrt sie zu einer ungleichen Belastung der einzelnen Arten der Kapitalanlagen, da die von der Theorie geforderte Zerlegung des Zinses in Risikoprämie, Ämortisa- üonsquote und reinen Zins praktisch nicht durch- geführt werden kann. Neben einer allgemeinen Ein- kommensteuer erhöht die Kapitän die steuerliche Belastung des auf Kapitalbesitz beruhenden (fundierten) Ein- tommens gegenüber dem (unfundierten) Einkommen aus persönlicher Arbeit. Sofern man eine stärkere Belastung des erstern für angemessen bält, muß man eine Kapitän neben der allgemeinen Einkommensteuer an sich als berechtigt anerkennen.
Diese Erwäguug hat neuerlich aucb mebr und mehr dahin geführt, die Kapitän nicht als eigentliche Ertragssteuer, sondern als partielle Einkommensteuer aufzufassen. Diese Form trägt die in Bayeru und Württemberg, [* 4] uud die gleichen Gesichtspunkte sind auch für die in Preußen [* 5] durch das Ergänzungssteuergesetz vom gescbaffene Kapitän maßgebend gewesen. (Vgl. Ergänzungssteuer.) In Hessen [* 6] und Baden [* 7] erscheint die Kapitän neben der allgemeinen Einkommen- steuer als Voraus belastung des Einkommens aus Kapitalbesitz.
Sachseil hat eine besondere Kapitän zur Ieir uicht. Über die in mehrern außerdeutschen Ländern als Ersatz für die Kapitän eingeführte Couponsteuer s. d. Kapitalschaufler, s.'Geweih (Bd. 7, S. 973d). Kapitalsteuer, eine Steuer auf das Einkommen aus Kapitalvermögen (Kapitalrentensteuer, s. d.) oder eine partielle Vermögenssteuer (s. d.), die den werbenden Teil des Vermögens belastet. Kapitalverbrechen, Verbrechen, welcke mit Todesstrafe (s. d.) bedroht sind.
Bei den Römern hießen Kapital^stra fen(cai)iti8 poenas) außer der Todesstrafe alle strafen, die den Verlust des Bürger- rechts oder des Standes der Freien zur Folge hatten. Kapitalzins, s. Kapital und Zinsen. Kapitän (mittellat. cllMÄ!i"n3, von caiut, Haupt),
gleichbedeutend mit Hauptmann (s. d.),
ein Wort, das in den roman. sprachen (frz. capitain"; ital. (Hpitano; span. c^Mau) in seiner allgemeinsten Bedeutung für Oberbefehlshaber gebraucht wurde. So hieß Gonsalvo von Cordova ^L1 Frau c^pitaii, Turrenne I^s Fiauä ca^i Im 16. Iabrh. er- hielt die Benennung eine bestimmtere Grenze, und eo hieß nun in Frankreich der Fübrer einer Compagnie (^piwiuo, bei den Spaniern (^piwn und nach ihm bier die Compagnie c^pita^ia. Als zur Zeit Lud- wigs XIV. die franz. Spracke im Kriegswesen die bisher auch bei den Deutschen vorherrschenden span. und ital. Bezeichnungen verdrängte, nahm man in ißt, sind untt'r C aufzusuchen. ¶