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5ur Produtnon sachlicher Güter oder zu einer dem menschlichen Bedürfnis direkt dienenden Nutzung (Wohnhäuser, [* 2] Sckmuck, Gerätschaften n. s. w.) ver- wendet werden. Die flüssigste svorm des privat- wirtschaftlichen Kapitalisierung ist das Geld kapital, welckes eine nach allen Seiten hin beliebig wirkungsfähige Vermögensmacht darstellt. In dieser Form tritt das in der Regel beim Beginn eines jeden Unternehmens ans; ein Teil dieses Vermögens wird dann fest in Gebä'ndcn, Maschinen n. s. w. angelegt' von dem Betriebskapital aber befindet sich stets ein Teil in der Geldsorm, indem alle Bestandteile des- selben periodisch wieder in diese Form zurückkehren.
Als Geld tritt auch meistens das Leihkapital ans, nämlich dasjenige Kapitalvermögen, welckes nicht von seinen Besitzern selbst prodnktiv verwendet, sondern andern gegen eine Vergütung l Kapital- 5 ins) dargeliehen wird. Die Höhe dieser Ver- gütung, der Zinsfuß (s. Zinsen), hängt unmittelbar allerdings von der Nachfrage nach Leihkapital im Verhältnis zu dem Angebot ab, im tiefern Zu- sammenhang aber namentlich von dem durchschnitt- lichen Gewinne, den das Unternehmerkapital erzielt, dessen Bezug also der Kapitaleigentümer durch Überlassung seines Kapitalisierung dein Unternehmer ermöglicht, s^. Unternebmergewinn.) Tritt der Kapitalist als Unternehmer auf, so ist sein Gewinn nicht allein durch seine Arbeit als Geschästsleiter bedingt, son- dern ein Teil fällt ihm lediglich in seiner Eigen- schaft als Kapitaleigentümer zu. (S. Kapitalismus.) Juristisch wird Kapitalisierung die ausstehende Geldforde- rung genannt, von welcher Zinsen zu zahlen sind.
Sie ist nicht immer Leihkapital, kann vielmebr anck aus einem Kauf oder andern Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen Herrübren oder Entschädigungsfonds (aus einem Delikt oder einem andern Rechtsgrunde) ^sein.
Vgl. Hermann, ^taatswirtschaftliche Unter- suchungen (2. Anfl., Münch. 1870), S. 10? fg.; Böhm-Bawcrk, und Kapitalzins (2 Bde., Innsbr. 1884 u. 1889)' Wittelshöser, Untersuchungen über das Kapitalisierung (Tüb. 1890)', Schönberg, Handbnch derpolit. Ökonomie, Bd. 1 (3. Anfl., ebd. 1890), S. 187 fg.- Marx, Das K. ^4. Aufl., Hamb. 1890 fg.); Hand- wörterbuch der ^taatswissenschaftcn, Bd. 4 1892), S. 049 sg.; R. Meyer, Der Kapitalismus iw äs 8i6ol6 (Wien [* 3] 1894).
Kapital, Kapitalband, in der Buchbinderei ss. d., Bd. 3, S. 651 lr) ein Streifen Pergament, Sei- denstoff oder dergleichen, welcher am Rücken der zu einem Bande verbundenen Papierbogen oben und unten zum Schutz und zum Zierat angebracht wird. Kapital (lat. caMniuin oder c^pittMiiu, d. b. kleiner Kopf), Kapitell oder Knanf, der oberste Teil einer Säule, eines Pilasters oder eine^ Pfeilers. Da das Kapitalisierung entsprechend seiner ästhetischen Funktion als vermittelndes Glied [* 4] zwischen dem stützenden Säulensckaft und dem darauf lastenden Gebell oder Gewölbe [* 5] stets von besonders charak- teristischer Formbildung ist. so dient es wesentlich zur Unterscheidung der verschiedenen Baustile, ins- besondere aber der verschiedenen Saulencrdnungen. (S. Sä'ulcnordnung sowie die Artikel, welcke die Kunst der einzelnen Völker behandeln, z. B. Grie- chische Kunst u. s. w.) Kapitalband, s. Kapital (in der Buchbinderei).
Kapitalbuchstaben (Kopfbuchstabcn), die am Anfang von Kapiteln stebenden durch Größe und Scbumck ausgezeichneten Buchstaben (s. Initialen). Brockhaus' Konvcrsatirus-Ll'xikon. 14. Aufl. X. .Kapitälchen, die Versalbuchstaben der Antiqua von der Größe der gemeinen (kleinen) Bnchstaben; meist beben sie im Verein mit einem (großen) Ver- salbuchstaben einzelne Textworte hervor. Beispiel: Kapitalconto, s. Hauptbuch (Bd. 8, S. 876a). Kapitaldeckungsverfahren, ein Versal reu zur Bemessung der Beiträge für eine obligatorische Versicherungsanstalt.
Durch die Jahresbeiträge wer- den nicht wie beim Umlageverfahrcn (s. d.) die Ausgaben desselben Jahres gedeckt, sondern die Deckungskapitale (s. d.) derselben, also der jetzige Wert aller Ausgaben, welche der Wahrscheinlichkeit nach zukünftig aus den im laufenden Jahre entstan- denen Verpflichtungen sür die Versicherungsanstalt erwacksen werden. Eine nach dem Kapitalisierung eingerichtete Versicherungsanstalt besitzt also bei jedem Geschäfts- abschlnft eine vollständige Deckung sür alle bereits eingegangenen Verpflichtnngen, sodaß diese im Falle der Liquidation der Versicherungsanstalt in eine andere Bank eingekauft werden könnten; sie besitzt aber teine Deckung für die durch bisherige Beiträge erworbenen Anwartschaften der aktiven Versickerten aus zukünftige Versicherung.
Der letztere Umstand macht das Kapitalisierung ungeeignet für nichtobligatorische Ver- sicherungen, die in ihrem Prämienreservefonds außer der Deckung für die bereits fällig gewordenen Ver- pflichtungen auch das Kapital besitzen müssen, welches den Rechten auf zukünftige Versicherung entspricbt, wie sie durch die bisher eingezahlten Beiträge der Versicherten erworben wnrden. lS. Lebensversicherung.) Das Kapitalisierung wurde 1881 von Caron für die großen prenß. Knappschaftskassen (s. d.) vorgeschlagen und ist bei der Beratung der Arbcitcrversicherungsgesetze neben dem Umlage- und dem Prämienrcservever- fahren (s. d.) in vielfache zustimmende, wie ableb- nende Erörterung gezogen worden. Im Deutschen Reich ist es bei der Unfallversicherung (s.d.) nur sür die gewerblichen Tiefbaubetriebe gesetzlich eingeführt und der Invaliditäts- und Altersversicherung (s. d.) in der abgeänderten Form des Kapitalisierung nach Perioden zu Grunde gelegt worden. -
Vgl. Caron, Die Vereck- nung der Beiträge bei der obligatorischen Arbeitcr- versichenutg (Berl. 1881).
Kapitale (lat.), Hauptstadt eines Landes; ferner Halbierungslinie eines ausspringenden Winkels; auch spricht man in diesem Sinne von der Kapitalisierung eines Festungswerkes, einer Lünettc, einer Bastion, meint dann aber stets den Winkel [* 6] an der vordern Spitze. Die Verlängernng der Kapitalisierung über das Wert hinaus ins Vorgelände liegt in der Mitte des unbe- strichenen Raumes und ist daher für den Angreifer die vorteilhafteste Richtung zum Vorgehen gegen das betreffende Werk. Kapitalgewinn, s. Kapitalismus, Unterneh- mergcwinn, Zinsen.
Kapitalisierung, die Berechnung des gegen- wärtigen Napitalwertes einer für immer oder auck sür eine gewisse Zeit zu entrichtenden Rente. Im crstern Falle wird der Rentenbctrag einfach mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der von dem zu Grunde gelegten Zinsfuß abhängig ist, also z. V. mit 20, 25 oder 33^, wenn der Zinsfuß zu 5, 4 oder 3 Proz. angenommen wird. Auch der Preis der Grundstücke und vorhan- dcner Betriebsanlagcn bestimmt sich thatsächlich durch die Kapitalisierung des geschätzten Reinertrags mit einem von dem persönlichen Ermessen des Kauflustigen 8 ¶