und
Alkohol löslich, läßt sich unverändert auf 100° erhitzen, geht bei 170° in
Anhydrid, J2O5, über und zerfällt
bei 300° in
Jod und Sauerstoff. In Berührung mit Wasser wird das
Anhydrid zu gewöhnlicher J. Die J. verbindet sie mit
Basen
zu meist gut krystallisierbaren
Salzen
(Jodaten). Diese entstehen nebenJodmetallen bei Einwirkung von basischen
Oxydhydraten auf
Jod, so z. B.
6KOH + 6J = 5KJ + (JO2)OK + 3H2O
Die
Jodate werden durch Reduktionsmittel leicht in
Jodmetalle verwandelt, so giebt jodsaures Kalium oder Kaliumjodat beim Erhitzen
mit
Kohle Jodkalium und
Kohlensäure.
(Sulfur iodatum), die Mischung vonJod und Schwefel, die sich zusammenschmelzen lassen,
ohne eine chem.
Verbindung einzugehen, oder deren chem.
Vereinigung, wenn sie stattfindet, so lockerer
Art ist, daß sie durch
die gewöhnlichen Lösungsmittel, selbst durch
Abdunsten von
Jod bei mittlerer
Temperatur, aufgehoben wird. J. war früher offizinell.
Silberjodid, AgJ, die
Verbindung des
Jods mit
Silber. J. wird aus Lösungen von Silbernitrat
durch Jodkalium als gelber käsiger Niederschlag gefällt, der sich in
Cyankalium und Natriumthiosulfat, nicht aber in Salpetersäure,
Wasser und
Ammoniak löst. J. findet seiner Lichtempfindlichkeit halber Verwendung in der
Photographie. -
Über das natürliche
J. s.
Jodit.
NJ3, höchst gefährliche, leicht und heftig explodierende
Substanz, die als schwarzer Niederschlag
beim Vermischen von alkoholischer Jodlösung mit konzentriertem
Ammoniak erhalten wird;
J. darf niemals getrocknet werden,
weil die geringste Erschütterung, z. B. schon das Herabfallen eines Stäubchens, ihn zur
Explosion bringen kann.
oder
Jodismus, diejenigen Krankheitserscheinungen, welche durch den übermäßigen Gebrauch von
Jod und
Jodpräparaten hervorgerufen werden. J. kommt am häufigsten in chem. Fabriken bei der gewerbsmäßigen
Beschäftigung mit
Jodpräparaten, ferner bei zufälliger oder absichtlicher
Vergiftung mit der offizinellen
Jodtinkkur und bei dem länger fortgesetzten mediz. Gebrauch von
Jod,
Jodoform und Jodkalium vor. Die akute J. giebt sich durch
eine heftige
Magen- und
Darmentzündung mit brennenden
Schmerzen im
Rachen,
Schlund und
Magen,
[* 3]
Erbrechen, reichlichen
Stuhlentleerungen,
Harnverhaltung, heftigen
Kopfschmerzen, Ohnmachtsanfällen und raschem Kräfteverfall zu erkennen; die erbrochenen
Massen sehen
gewöhnlich mehr oder weniger blau ^[fehlt: aus] (Jodreaktion) und besitzen den specifischen Jodgeruch.
Die chronische J. hat in der Regel einen hartnäckigen Katarrh der Schleimhäute, insbesondere
der
Rachen- und Nasenschleimhaut
(d.
i. den sog.
Jodschnupfen) sowie
Kopfschmerzen, Verdauungsstörungen, Gliederzittern und einen eigentümlichen knötchen-
oder pustelartigen
Hautausschlag
(Jodexanthem), mitunter auch den Schwund gewisser Drüsenorgane (der
Schilddrüse,
der weiblichen
Brustdrüsen, der
Hoden) zur Folge. Die Behandlung besteht bei der akuten
Vergiftung in größern Gaben von Weizen-
oder Stärkemehlkleister, Zuckerwasser, Zuckermagnesia und
Eiweiß, bei dem chronischen
Jodismus in der sofortigen
Unterbrechung der
Jodzufuhr und einer allmählichen Kräftigung des Körpers durch
Bäder, eine milde leichtverdauliche
Nahrung und fleißige Körperbewegung im
Freien.
Jodwasserstoffsäure,Hydrojodsäure, HJ, farbloses, von Wasser ungemein leicht absorbierbares
Gas,
entsteht analog wie
Bromwasserstoff (s. d.) durch Einwirkung von Wasser auf
Jodphosphor. Die wässerige Jodwasserstoffsäure
ist eine farblose, scharf saure Flüssigkeit; verdampft man die verdünnte Säure, so konzentriert sie
sich mehr und mehr, bis ihr Siedepunkt auf 127° C. gestiegen ist; bei letzterer
Temperatur destilliert eine Säure von 1,7
spec.
Gewicht mit einem Gehalt von 57 Proz. J.
AlleOxydationsmittel zersetzen den J. sehr leicht unter Abscheidung von
Jod. In lufthaltigen
Gefäßen aufbewahrt, besonders unter Einwirkung des Lichtes, färbt sich J. durch
Oxydation des
Wasserstoffs
braun von freigewordenem
Jod. J. findet vielfache Verwendung teils zur
Darstellung von
Jodmetallen, teils bei der Bereitung
organischer
Verbindungen. Die
Salze sind denen der Salzsäure oder des
Chlorwasserstoffs ähnlich, in Wasser meist löslich.
Unlöslich sind vor allem das
Jodsilber und das Palladiumjodür, schwerlöslich das
Jodblei.
der Sohn Pethuels. Auf ihn führt sich eins der jüngsten unter den prophetischen
Büchern des Alten
Testaments
zurück. Sein Orakel wurde durch eine große Dürre und schwere Heuschreckenverheerung veranlaßt, die er als
Vorläufer des
Gerichtstages
Gottes auffaßte. Er erneuerte damit die ältern prophetischen Erwartungen von Jahwes Gericht
und dem Eintritt des Messianischen
Reichs. - Kommentare mit
Übersetzungen lieferten Credner
(Halle
[* 4] 1831), Hitzig in der
Schrift
«Die zwölf
KleinenPropheten» (Lpz. 1838; 4. Aufl. 1881), Meier (Tüb.
1841), Wünsche (Lpz. 1872) und Merx
(Halle 1879).
J. I., der
Heilige (523-526), ein Tuscier, wurde von
Theodorich, König der
Ostgoten, an der
Spitze einer Gesandtschaft nach
Konstantinopel
[* 5] gesandt, um
KaiserJustinianus I. um Schonung der
Arianer zu bitten, suchte jedoch diesen zur
Vernichtung derselben zu bestimmen und wurde nach seiner Rückkehr 525 zu Ravenna ins Gefängnis geworfen, wo er auch starb;
sein
Tag ist der 27. Mai.
J. II. (532-535), ein
Römer
[* 6] mit dem
Beinamen Mercurius, bestätigte in den Streitigkeiten der
Theopaschiten (s. Monarchianer)
die Formel: «Einer aus der
Trinität ist gekreuzigt.»
¶
forlaufend
924
I. III. (560-573), aus Rom
[* 8] gebürtig. I. IV. (640 - 642), ein Dalmatier, verdammte 641 auf einer Synode zu Rom die Lehre
[* 9] der
Mo- notheleten und verwarf die von Sergius auf Befehl des Kaisers Heraklius verfaßte Nnionsformel (d:e sog. Ekthesis). I.
V. (685-686), aus Antiochia. I. VI. (701-705), ein Grieche, bewog durch An- drohung göttlicher Strafe
den Herzog von Benevent, Gisulph, zur Rückgabe der dem Exarchat entrissenen Städte. I. VII. (705-707), ebenfalls ein Grieche.
I. VIII. (872-882), ein Römer, verlieh Karl dem Kahlen (875) und nach dessen TodeKarl dem Dicken (881) die Kaiserkrone in der
Hoffnung, da- durch die Verfügung über die Kaiserkrone zu einem Rechte des päpstl.
Stuhls zu machen. Auf den Sy- noden zu Ravenna 877 und zu Troyes 878 entzog er den niedern Klerus der weltlichen Gerichtsbarkeit
und gestattete ihm das unbedingte Appellationsrecht nach Rom. Den von Hadrian II. gebannten Pa- triarchen von Konstantinopel,
Photius (s. d.), er- kannte er an in der Hoffnung, einen günstigen Ver- gleich mit dem griech. Kaiser Bastlius
zu erreichen und die Bulgarei wieder unter röm. Jurisdiktion zu erhalten. Deshalb beschickte
er auch das zweite Konzil zu Konstantinopel (879). Da er sich getäuscht sah, widerrief er feine Anerkennung des Photms und
erklärte das Konzil für nichtig.
Die Ruhe vor den Saracenen mußte er sich durch einen jährlichen Tribut erkaufen. Infolge einer Verschwörung wurde er vergiftet
und dann erschlagen. I. IX. (898-900), aus Tiuoli, ein Benediktiner, stellte die Ehre des Papstes Formosus (s. d.) wieder
her, krönte Lambert von Spoleto Zum röm. Kaiser und gab ihm eine Mitwirkung bei der Papstwahl. I. X.
(914-929), Erzbischof von Bologna und Ravenna; mit ihm beginnt die sog. Pornokratie, die Herrschaft der Vuhlerinnen
auf dem päpstl.
Throne. Er wurde durch feine Vuhlerin Theodora, die an der Spitze der patricischen Partei stand, zum Papst gemacht, zog in eigener
Perfon gegen die Sa- racenen zu Felde, besiegte sie 916 am Garigliano, krönte Berengar zum Kaifer und wurde zuletzt durch
Marozia, die Tochter Theoooras, ins Gefängnis geworfen und dort wahrscheinlich erdrosselt. I. XI. O31-936), Sohn der Marozia
und des Papstes Sergius III., wurde durch Alberich II. (s. d.), einen andern Sohn der Marozia,
gestürzt und in der Engelsburg eingekerkert. I. XII. (955-964), ein Sohn Alberichs II. und Enkel der Marozia, wurde mit 18 Jahren
Papst und änderte zuerst als solcher seinen bisherigen Namen Oktavianum, was seitdem gewöhnlich wurde. Um sich gegen den
König Verengar II. von Italien
[* 10] zu behaupten, rief er 960 den deutfchen König Otto I. zu Hilfe, krönte
ihn als Sieger (962), wurde aber von demfelben wegen Treulosigkeit abgesetzt (963). Er starb, nachdem er sich und seine Würde
durch die gröbsten Ausschweifungen geschändet hatte. I. XIII. (965-972)', ein Römer, vorher Bischof von Narni, wurde von
den röm. Großen vertrieben, vom KaiserOtto I. aber wieder eingesetzt und stand unter de^en besonderm
Schutz. I. XIV. (983-984), vorher Peter, Bischof von Pavia, wurde durch KaiserOtto II., dessen Erz- tanzler er gewesen war, gegenüber
seinem Gegen- papste Bonifacius VII. geschützt, kam aber 983 nach OttosTode in die Hände seines Gegners,
wurde in
einen Kerker der Engelsburg geworfen und starb dort, wahrscheinlich an Gift. I. XV. (985-996), ein Römer, mußte
vor dem röm. Patricius Johannes Crescentius nach Tos- cana fliehen und kehrte erst mit Hilfe Ottos III. zurück. Er vollzog
die erste päpstl.
Kanonisation, die des BischofsUlrich von Augsburg.
[* 11] Vor ihm soll ein Sohn des Römers Ropertus ebenfalls
unter dem Namen I. Papst gewefen sein. I. XVI. (997 - 998), ein calabrischer Grieche Namens Philagathus, wurde nach Gregors
V. Vertreibung durch den Usurpator Johannes Cres- centius auf den päpstl. Stuhl erhoben, aber durch Kaifer Otto III. wieder
gestürzt, auf der Engels- burg in Haft gehalten und geblendet. I. XVII. (1003), aus der MarkAncona,
[* 12] mit
dem Beinamen Sicco. I. XVIII. (1003-9), ein Römer, vorher Fana- sus oder Fasanus. I. XIX. (1024-33), aus dem Hause der Grafen
von Tusculum, erkaufte sich als Laie durch Be- stechung den päpstl.
Stuhl und empfing an einem Tage alle kirchlichen Weihen. König Knut d. Gr. von Dänemark
[* 13] Wallfahrtete zu
ihm und traf mit ihm eine Übereinkunft wegen Verteilung der Pallien, der Zahlung des Zehnten und des Peterspfennigs. Ostern 1027 krönte
er Konrad II. zum Kaifer. I. XX. (1276-77), vorher Peter Iuliani, geb. zu Lissabon,
[* 14] war Arzt, dann Geistlicher, 1275 Kardinal
und Bischof von Tusculum, wurde zu Viterbo von einer einfallenden Decke
[* 15] erschlagen. I. hat Briefe, philof. und mediz.
Schriften hinter- lassen. Er zählte sich, fei es, weil nach der Sage eine Päpstin Johanna (s. d.)
als I. VIII. auf Petri Stuhl gesessen hatte, sei es, weil vor I. XV. (s. d.)
noch ein I. Papst gewefen sein soll, als I. XXI. I. XXII. (1316-34), ein Handwerkerssohn,vorher Jakob von Ossa oderEuse, geb. 1244 zu
Cahors. Gewandt, gelehrt und tüchtiger Kanonist, wurde er Kanzler des Königs Robert von Neapel,später Bischof zu Fre^us, 1310 Erzbischof
von Avignon, Kardinal und Vifchof zu Porto. Er residierte zu Avignon, von wo aus er durch die verrufensten
Finanzkünste und Gelderpressungen den päpstl.
Schatz vermehrte. Ab- hängig von Frankreich, fuchte er den Streit zwischen Ludwig dem Bayer und Friedrich von Österreich
[* 16] zu
benutzen, um die päpstl. Herrschaft über Deutsch- land zu befestigen. Lange vermied er die Entschei-
dung; erst als 1323 der Sieg sich Ludwig zuneigte, erklärte er sich gegen ihn und that ihn in den Bann. Ludwig zog nach Rom und
ließ sich durch Sciarra Colonna krönen. Berühmte Rechtsaelehrte,wie Mar- silius von Padua,
[* 17] sprachen dem Papste das Recht
ab, in bürgerlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen, und der Kaifer lieh 1328 Nikolaus V. zum
Gegenpapst wählen. Kaum hatte aber LudwigItalien verlassen, so nahm I. 1330 Nikolaus V. gefangen, zwang ihn, seiner Würde
zu entsagen, und trennte hierauf durch ein EdiktItalien vom Deutfchen Reiche. I. gab die Clementinen (s. d.) und die Nxtr3.vHFkmt68
(s. d.) heraus, mit denen das Oolpug ^uri8 03.11011101 schließt.
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