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desherrn ist hier zwar nie anerkannt, indessen wird der kleine Grundbesitz von den verschiedenen lokalen Jagdberechtigungen des Landesherrn, der Ritter- gutsbesitzer und der Städte belastet. Die Selbstausübung des dem Grundeigentum entfließenden I. ist übrigens meistens beschränkt (s. Jagdbezirk). Kleine Grundbesitzer werden in eine Zwangsgenossenschaft gebracht oder es wird auch wohl den polit. Gemeinden die Verpachtung der Jagd überlassen. Ser Umfang der Jagdberechtigung in Ansehung der derselben unterliegenden Objekte, also die Grenze zwischen jagdbaren und nicht jagdbaren wilden Tie- ren einschließlich anderer Gegenstände (Vogeleier, abgeworfenen Hirschstangen) und den nicht uuter das I. fallenden und Gegenstand freier Zueignung verbleibenden Objekten ebenso wie die Unterschei- dung der hohen, mittlern und niedern Jagd ist in Deutschland [* 2] fast überall von dem lokalen .herkom- men beherrscht, auf welches auch das Preuß.
Allg. Landr. II, 16, §. 31 verweist. Durch §§. 117, 292, 368, Nr. 11 des Deutschen Strafgesetzbuchs ist das I. gegen Eingriffe unter Strafschutz gestellt. In Osterreich liegen die Verhältnisse ähnlich wie in Deutschland.
Vgl. kaiserl. Patent vom Gesetz vom (S. auch Herren- lose Sachen, Iagdfolge, Wildschaden.) Iagdregal, s. Iagdrecht. Iagdritt, Wettritt hinter einem Führer auf einer den Teilnedmern nicht bekannten Hindernisbahn. Jagdschein, Jagdkarte, die von den Ver- waltungsbehörden ausgestellte Bescheinigung zur Erlaubnis für die Ausübung der Jagd.
Sie kann gewissen Kategorien von Personen verweigert wer- den, andern muß sie verweigert werden. Gewöhn- lich ist der I. auf ein Jadr gültig; Tageskarten giebt es im Königreich Sachsen. [* 3] Die für den I. zu zahlende Tare ist in den verschiedenen Ländern nicht übereinstimmend. In manchen Landern sind die Forstbeamten von der Lösung des I. befreit. Iagdsch irm, aus in die Erde gesteckten Väumchen oder aus einem Reisiggestecht, wird auf den Ständen der Schützen bei eingestellton Iaa,en oder überhaupt bei Hochwildjagden angebracht.
In den I. tritt der Schütze, um sich zu decken. Iagdspinnen, Herumschweiferinnen sV^- ßHduuä^e), eine Spinnenabteilung, deren Mitglie- der keine Netze verfertigen, fondcrn ihre Beute im Laufe oder Sprunge erHaschen. Zu ihr gehören die Wolfsfpinnen und Springspinnen. (S. die betreffenden Artikel.) Iagdstock, ein Stock von Hasel u. a., den der Jäger bei eingestellten Jagen als Treiber trägt. Cr «zieht damit zu Holze». Haben die Hirsche [* 4] ge- fegt, so wird der I. entrindet, fönst aber und bei Saujagden behält er die Rinde. In neuerer Zeit nennt man auch I. einen Stock mit Vorrichtung zum Sitzen, welcher auf dem Stand am Treiben oder beim Anstand (s. d.) benutzt wird.
Iagdstück, ein Gemälde, welches entweder eine ganze Jagd oder eine einzelne Scene einer solchen zum Gegenstande hat. Die Darstellung erlegter Beute mit Jagdhunden und ähnlicher bezeichnender Umgebung gilt auch wohl als I., bildet aber zu- gleich den Übergang zum Stillleben oder zum eigent- lichen Tierstück. I. malten Rubens, Snyders, Fyt, Wouverman, Weenix, in neuerer Zeit Laudfeer, Ansdell, Deiker, Fink, Kroner, Gebler, Maffei u. a. Iagdtücher, s. Jagdzeug.
Jagdvergehen, s. Wilddiebstahl. Iagdwiffenfchaft, s. Ia^dkunde. Jagdzeug, die Hilfsmittel zum Einstellen (Einschließen) des Wildes auf kurze Zeit. I. wird angewendet, um Wild in einem eingeschränkten Raum zu erlegen, um dessen Ausbrechen an ge- wissen Seiten zu verhindern oder auch um es lebendig zu sangen. Es giebt dreierlei Arten von I.: 1) Iagdtücher oder dunkles Zeug sind aus grober Leinwand angefertigte Tücher, die in der Regel 160 Schritte, im Gebirge dagegen oft nur 80 Schritte stellen (lang sind).
Unter 80 Schritte dürfen sie nicht stellen. Sie heißen auch «dunkles Zeug», im Gegensatz zu den Iagdnetzen, die auch «lichtes Zeug» genannt werden. Die hohen I. sind wenigstens 3 in hoch, sie sind auf Rollen [* 5] auf- gewickelt, und vier davon machen ein «Fuder» aus. Die Mitteltücher oder «dän. Zeug» sind bei der nämlichen Länge 2,5 m hoch, und es wird auf ein Fuder ein Tuch mehr gerechnet; die Halbtücher stellen ebenfalls auf 160 Schritte Länge 2 in hoch, haben kein Gemäsch und werden nur auf Sauen, Rehe, Füchse u. dgl. gebraucht.
Ein Roll- oder Lauftuch stellt ebenso hoch und weit wie ein hohes Iagdtuch, besteht aber aus je fünf Abteilungen, die durch die Saumleinen und Ringe entweder aus- einander- oder zusammengezogen werden können. Reichen die Jagdtücher nicht aus, so verwendet man auch Lappen (s. unten). Die Iagdtücher werden zu Eingerichteten Jagen (s. d.) benutzt.
Vgl. die nachstehenden [* 1] Fig. 1, 2 u. 3. 3) Iaadnek e oder [* 1] Fig. 1. lichtes Zeug wendete man früher mehr an als nach der Einführung der Iagdtücher. Man unter- scheidet: Hirfchnetze, Prellnetze, Saunetze, Rehnetze, Wolfsnetze u. s. w. Die kleinern Netze oder Garne werden beim Betriebe der Nicderjagd, namentlich zum Fangen der Vögel [* 6] verwendet. Die umstehende [* 1] Fig. 4 verdeutlicht ein Prellnetz. 3) Lappen oder B!endzeug sind lange Schnuren, an denen in ge- ringen Abständen (bis 1 m) Stücke von buntem oder weißem Zeug (Tuch, Leinwand u. s. w.) oder Federn befestigt sind. Danach unterfcheidet man ¶