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Die Ausgaben sind in nachstehender Tabelle zusammengestellt:
Ausgaben | Ordentliche Lire | Außerordentliche Lire |
---|---|---|
Schatzministerium:
I. Kategorie | 780994119 | 12177154 |
---|---|---|
II. " | - | 83001293 |
IV. " | 21599115 | - |
Finanzministerium:
I. Kategorie | 168936733 | 1527162 |
---|---|---|
II. " | - | 1510000 |
IV. " | 29665693 | - |
Justiz- und Kultusministerium:
I. Kategorie | 33320463 | 91566 |
---|---|---|
IV. " | 140822 | - |
I. Kategorie | 8852874 | 26167 |
---|---|---|
IV. " | 171130 | - |
Ministerium des öffentl. Unterrichts:
I. Kategorie | 40072308 | 732884 |
---|---|---|
IV. " | 1154190 | - |
Ministerium des Innern:
I. Kategorie.
Allgemeine Verwaltung | 11891222 | 1008000 |
---|---|---|
Sanitätswesen | 1123309 | 50000 |
Öffentliche Sicherheit | 13136495 | 100000 |
Gefängnisse | 24683619 | 340500 |
Verschiedenes | 1415924 | 17706 |
IV. Kategorie | 1326267 | - |
Ministerium der öffentl. Arbeiten:
I. Kategorie.
Centralverwaltung | 1335983 | 330 |
---|---|---|
Straßen, Kanäle, Häfen | 28138450 | 34311590 |
Eisenbahnen | 1072113 | 455000 |
Verschiedenes | - | 6700000 |
II. Kategorie | - | 500000 |
III. " | - | 30000000 |
IV. " | 394030 | - |
Ministerium der Post u. Telegraphie:
I. Kategorie
Allgemeine Verwaltung | } | 400 |
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Posten | } 52524824 | - |
Telegraphen | } | - |
Verschiedenes | } | - |
IV. Kategorie | 220666 | - |
Kriegsministerium:
I. Kategorie | 231420000 | 4900000 |
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IV. " | 6033329 | - |
Marineministerium:
95799270 | 3940000 | |
---|---|---|
- | 3000000 | |
IV. " | 2651817 | - |
Ministerium für Ackerbau:
I. Kategorie | 9257994 | 1210307 |
---|---|---|
IV. " | 125485 | - |
Die ordentlichen Einnahmen zeigen einen Überschuß von 42, die außerordentlichen einen Fehlbetrag von 70 Mill. Lire. Unter den Ausgaben der einzelnen Ministerien sind besonders wichtig die Erhebungskosten der Steuern mit insgesamt 148,010 Mill. Lire und die Verzinsung der Schulden.
Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinden kommen zumeist von der Konsumsteuer mit (1889) 140984715 Lire; die Zuschläge zu der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer betrugen 118872837, kleinere Steuern und Gebühren warfen 58328689 Lire ab, verschiedene Einnahmen erscheinen mit 9872731 Lire eingestellt, das eigene Vermögen ergiebt ein Einkommen von 45229576 Lire. An obligatorischen ordentlichen Ausgaben hatten die Gemeinden 279341660 Lire, an obligatorischen außerordentlichen 162789198 Lire und an fakultativen 94980855 Lire. Die Gemeinden bedurften daher außerordentlicher Einnahmen, die zum Teil in der Aufnahme neuer Schulden bestanden. Für 1889 wurde die Schuldenlast der Gemeinden auf 1037 Mill. Lire berechnet, 1885 war sie 856 Mill. Lire. Die Provinzen hatten nach dem Voranschlag für 1891: 90400578 Lire effektive Einnahmen und 97869212 Lire effektive Ausgaben und mußten sich daher Kapitalzuschüsse verschaffen. Am waren sie 170439703 Lire schuldig.
Die Staatsschuld bat im ganzen die Höhe von 594,672 Mill. Lire jährlicher Verbindlichkeit erreicht. Sie zerfällt in die 5prozentige (442,788 Mill. Lire) und die 3prozentige Rente (6,408 Mill. Lire; s. Italienische Rente); dazu kommen die Ewige Rente des päpstl. Stuhls (3,22 Mill. Lire), verschiedene besonders eingetragene 3-5prozentige Anleihen von Sardinien, [* 2] Parma, [* 3] Toscana, Modena, Rom und [* 4] dem Königreich I. mit insgesamt 18,064 Mill. Lire, verschiedene Schulden, wie 9 Eisenbahnanleihen, 3prozentige Eisenbahnobligationen, Tiberobligationen, Anleihe zum Bau des Cavourkanals u. s. w. mit 106,801 Mill. Lire. Die schwebende Schuld erfordert 17,385 Mill. Lire. Amortisiert wurden 1891/92 im ganzen 2,324 Mill. Lire. Das Kapital der konsolidierten und amortisabeln Schulden beträgt 11979,718 Mill. Lire, d. i. rund 380 Lire pro Kopf der Bevölkerung. [* 5] Die Verzinsung erfordert jährlich 18 Lire pro Kopf; der Wert der Ausfuhr pro Kopf war (1891) 27 Lire.
Bank- und Geldwesen. Es giebt keine Staatsbank; bis 1893 bestanden sechs Zettelbanken; eine Neuordnung steht bevor. Die wichtigste Notenbank ist die Banca Nazionale nel Regno d' Italia (s. d.). Außerdem bestanden (1890) 159 Kreditgesellschaften, 738 Volksbanken und Kreditgenossenschaften (società cooperative di credito), (1891) je 10 Agrar- und Bodenkreditbanken. Es waren (1891) 341,949 Mill. Lire Staatsnoten und 1121,601 Mill. Lire Banknoten im Umlauf. 1887 wurde für 31,3 Mill. Silber, 1888: 2,4 Mill. Gold, [* 6] 1890: 1,3 Mill. Gold und 1891: 0,65 Mill. Gold ausgeprägt. - I. geHÖrt zur Lateinischen Münzkonvention (s. d.). Die Lira zu 100 Centesimi ist = 1 Fr. = 0,81 M. Maße und Gewichte sind die metrischen.
Armenwesen und Wohlthätigkeitsanstalten. 1880 gab es 21769 milde Stiftungen (Opere pie), über welche die Provinzialdeputation eine gesetzlich bestimmte Aufsicht führt. Dazu kommen noch Kinderheime, Hospize und andere gemeinnützige Anstalten, die unmittelbar von Provinzen, Gemeinden oder Privatpersonen abhängen; außerdem 578 Leihhäuser und 1965 Stiftungen, die Getreide [* 7] ausleihen. Diese 21769 Institute gaben eine Bruttorente von 90 Mill. Lire an, ihr Bruttovermögen wurde auf 1890 Mill. Lire geschätzt.
Dazu kommen 45 Mill. Lire Geschenke und Unterstützungen u. dgl. Die Stiftungen sind in sehr ungleicher Weise über das Land verbreitet; viele Landgemeinden haben oft gar keine oder sehr geringfügige Wohlthätigkeitsanstalten. Nur 1958 Gemeinden hatten Ende 1880 ein Armenpflegebureau, während nach dem Gesetz jede Gemeinde eine solche congregazione di carità haben soll. Auf die Provinzial- und Kreishauptstädte mit einem Viertel der Gesamtbevölkerung kommen drei Viertel der Einnahmen. Unter diesen stehen 1209 Krankenhäuser mit einer Gesamteinnahme von 41979131 Lire obenan (außer 57 Hospizen für unheilbare und chronische Krankheiten); dann kommen 894 Waisenhäuser, 3863 Almosenpflegen, 244 Hospize für alte Leute und ganz Verarmte (case di ricovero e ricoveri di mendicità). Die Kultusausgaben sämtlicher Wohlthätigkeitsanstalten beliefen sich auf 3931574 Lire. Hingegen sind 4 Hospize für Katechumenen mit einer ¶
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Gesamteinnahme von 60457; 3370 milde Stiftungen für Kultus und Wohlthätigkeit mit 6782591, ferner 2359 Kultusinstitute mit 1512173 Lire Gesamteinnahme aufgeführt. Die Gesamteinnahme der Institute, welche Mitgifte verteilen, war 3 Mill. Lire. 1881-92 hat der Wohlthätigkeitstrieb in I. einen Wert von 209466922 Lire zu dem frühern Vermögen hinzugefügt, 387 Stiftungen wurden neu begründet und mit 89681907 Lire ausgestattet. In den Gemeinderechnungen für 1889 figurieren 42 Mill. Lire unter dem Kapitel Wohlthätigkeit und Gesundheitspflege; 20 Mill. Lire wurden von den Provinzen aufgebracht. Der größte Teil dieser Summen ging als Unterstützung an die bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten. Eine Umfrage stellte fest, daß 1887: 6115 Gemeinden an 769809 Personen 10,9 Mill. Lire bares Geld als Unterstützung verteilt hatten;
1727 Gemeinden hatten keine Mittel dazu.
Über Heer und Flotte s. Italienisches Heerwesen.
Über die Kolonien s. Erythräa und Abessinien.
Das Wappen ist ein silbernes Kreuz [* 9] im roten Felde, umgeben von den Großinsignien der Ritterorden; Schildhalter zwei Löwen; [* 10] auf dem mit einem Purpurmantel behängten Schilde ruht die Königskrone. Auf dem Kreuz der Königshelm mit der eisernen Krone. (S. Tafel: Wappen [* 11] der wichtigsten Kulturstaaten, [* 8] Fig. 9 beim Artikel Wappen.) Die Flagge ist grün, weiß, rot senkrecht gestreift; in der Mitte das Wappen. (S. Tafel: Flaggen [* 12] der Seestaaten beim Artikel Flaggen.)
Kirchliche Verhältnisse. Die kath. Kirche besitzt in Rom ihren Mittelpunkt, außer den 6 Kardinalbischöfen dort giebt es in I. 49 Erzbistümer und 221 Bistümer. 76 Bistümer und 12 Erzbistümer stehen unmittelbar unter dem Heiligen Stuhl. Für die Installierung ist das Exequatur des Königs notwendig. Pfarren bestehen (1881) 20465. Kirchen und Kapellen 55263. Die Macht des Klerus ist in steter Abnahme begriffen, seitdem 1850 in Sardinien und 1861 im ganzen Königreich die Privilegien und die besondere kirchliche Jurisdiktion aufgehoben wurden. 1866 wurde die allmähliche Aufhebung aller Klöster beschlossen.
Das Vermögen wird nach bestimmten Grundsätzen auf den Staat übertragen. 1892 hatte man die unbeweglichen Güter von 18528 fortbestehenden religiösen Körperschaften in Besitz genommen und gefunden, daß deren der Steuer auf die Tote Hand unterliegende Rente 25,34 Mill. Lire betrug. Die Rente der aufgehobenen 42529 religiösen Körperschaften belief sich auf 32520843 Lire. Den berechtigten Dritten wurden infolge der Aufhebungsgesetze Liegenschaften im Werte von 138933662 Lire übertragen.
Dem Staate fielen Gebäude zu, die nicht veräußert werden dürfen, im Werte von 85 Mill. Lire und veräußerliche unbewegliche Güter im Werte von 649 Mill. Lire. Von letztern sind auf Versteigerungen oder privatim für 612 Mill. Lire veräußert worden; der Schätzungswert war nur 480 Mill. Lire gewesen. 1892 zahlte der Kultusfond noch an 12148 Mönche und 8918 Nonnen Jahrespensionen von 6,7 Mill. Lire. Die nichtkath. Religionsgemeinschaften (Protestanten und Israeliten) verwalten ihre Angelegenheiten selbständig.
Unterrichts und Bildungswesen. Die geistige Kultur des Volks ist noch unentwickelt, wie die hohen Ziffern der Analphabeten beweisen; doch sind Fortschritte unverkennbar. Von der über 6 J. alten Bevölkerung konnten (1861) 68,09 Proz. männliche und 81,27 Proz. weibliche Personen nicht lesen; 1871 waren es 61,86 und 71,73, 1881: 54,56 und 69,Z2 Proz. Bei der Eheschließung mußten (1891) 41,12 Proz. der Männer und 59,16 Proz. der Frauen mit einem Kreuz unterzeichnen. 1866 waren die Ziffern bedeutend höher (59,96 und 78,9? Proz.). Auch bei den Rekruten zeigt sich der Fortschritt: 1866 wurden 64,0i, 1881:50,77, 1890 beim Landheer 41,10 und bei der Flotte 39 Proz. Analphabeten gezählt.
Auf die verschiedenen Landesteile verteilen sich die Ziffern sehr ungleich. Oberitalien, [* 13] besonders die Provinzen Turin, [* 14] Sondrio und Novara, steht viel günstiger als Unteritalien und die Inseln da. Der öffentliche Unterricht steht unter Aufsicht des Staates; dieser unterhält zum Teil in Verbindung mit den Provinzen und den Gemeinden das gesamte Schulwesen. Privatschulen bedürfen staatlicher Erlaubnis. Im ganzen betrug der Etat des Ministeriums für öffentlichen Unterricht 1890/91: 40,6 Mill. Lire; die Provinzen brachten 5,6, die Gemeinden (einschließlich staatlicher Unterstützungen) 72,237 Mill. Lire auf. Dazu kommen zahlreiche Stiftungen und Schenkungen aller Art.
Der Elementarunterricht ist für Kinder von 6 bis 9 Jahren obligatorisch (Gesetz vom Doch kann der Schulzwang thatsächlich nicht durchgeführt werden, da es an Geld und an Lehrkräften fehlt. 1889/90 gab es 48198 Lehrzimmer, in denen 1189562 Knaben und 999368 Mädchen unterrichtet wurden. Die Zunahme des Schulbesuchs beträgt seit 25 Jahren gegen 80 Proz. Die Schulen zerfallen in zwei Grade. Je eine Schule untern Grades für Knaben und für Mädchen soll jede Gemeinde haben und zwar nicht mehr als 70 Kinder für einen Lehrer.
Gemeinden mit Anstalten für Sekundärunterricht oder solche, die über 4000 E. zählen, sollen Volksschulen höhern Grades errichten. Der Unterricht ist frei. Religionsstunden werden auf Wunsch der Eltern erteilt. Die Kosten des Volksschulwesens (61,768 Mill. Lire) tragen fast ausschließlich die Gemeinden (55,374 Mill. Lire). Privatelementarunterricht wurde in 8196 Lehrzimmern an 62537 Knaben und 122296 Mädchen erteilt. Zur Heranbildung von Lehrkräften dienen 141 staatliche und nichtstaatliche Seminare (Normalschulen genannt) mit 1908 männlichen und 13276 weiblichen Zöglingen.
Der mittlere Unterricht zerfällt in zwei Unterarten. Den humanistischen Unterricht erteilten (1890/91) 180 staatliche und 553 nichtstaatliche Untergymnasien (ginnasi) mit 25698 und 31039 Schülern sowie 113 staatliche und 197 nichtstaatliche Obergymnasien (licei) mit 9007 und 6007 Schülern. Letztere bereiten für die Universitäten vor. Für die technischen Fächer [* 15] bestehen, etwa den deutschen Realschulen entsprechend, 184 staatliche und 213 nichtstaatliche scuole tecniche mit 20523 und 13104 Schülern, für die höhern 54 bez. 19 istituti tecnici mit 6540 und 1260 Schülern; für die Bedürfnisse der Handelsflotte 21 Specialschulen (istituti di marina mercantile). An den Unkosten dieser Anstalten sind Staat und Gemeinden, zum Teil auch die Provinzen und Handelskammern beteiligt.
Für höhern Unterricht dienen 17 staatliche und 4 freie Universitäten. Die erstern haben 1-4 Fakultäten (Macerata hat nur die jurist. Fakultät); die deutsche Einteilung in Semester ist unbekannt. Die Zahlen der Studierenden (1890/91) erhellt aus folgender Zusammenstellung: ¶