Pamhat 7728,2 qkm, 248 343 E., Eisenerze, Mühlsteine,
[* 2]
Salz,
[* 3] Mineralwässer,
Acker- und Melonenbau, Vieh-,
Bienenzucht
[* 4] und Salzsiederei.
-
2) Kreisstadt im
Kreis
[* 5] I., 130 km südöstlich von
Charkow, rechts des
Donez, hat (1888) 21533 E., in Garnison die 3. donische
Kosakenbatterie, fünf
Kirchen, eine Realschule, Reste alter Befestigung, Wollwäscherei,Talg- und Wachssiederei,
Töpferei und
Handel mit
Wolle,
Bauholz,
Honig und
Wachs.
oder
Iskra, der Oskios der Griechen und Öscus der
Römer,
[* 7] rechter Nebenfluß der Donau in
Bulgarien,
[* 8] entspringt am Nordabhang des Rilo-Dagh, sammelt seine Quellbäche in dem 960 m hoch gelegenen
Becken von Samakov,
bricht zwischen
Balkan- und Vitosgebirge zum
Becken von
Sofia durch, durchbricht dann in engem gewundenem
Thale in nördl.
Richtung
den
Balkan, durchschneidet das bulgar. Flachland und mündet, weder flöß-
noch schiffbar, oberhalb der Alutamündung.
José Francisco de, span. Satiriker, geb. zu
Vidanes
(Leon), zeichnete sich als Mitglied des
Ordens der
Jesuiten in mehrern
Klöstern als
Lehrer und Prediger
aus und ging 1767 nach der Vertreibung der
Jesuiten aus
Spanien
[* 9] nach
Bologna, wo er arm und gelähmt starb.
Schon in
«La juventud triunfante» (1727) und
«Dia grande de Navarra» (Madr. 1746) zeigte er sich als talentvollen
Satiriker. Eine bleibende
Stelle in der span. Litteratur erwarb ihm seine unter dem
NamenDon Francisco Lobon de Salazar herausgegebene
«Historia del famoso predicator Fray Gerundio de Campazas, alias Zotes» (Madr. 1758),
die in dem ironisch dargestellten
Lebenslaufe des
Helden den bombastischen Kapuzinadenstil, der sich auf
den span. Kanzeln eingenistet hatte, dem Gelächter preisgab und vernichtete.
Die
Inquisition verbot
Schrift und Gegenschriften. Der zweite
Teil erschien erst 1768 und in besserer
Ausgabe 1770 mit dem fingierten
Druckorte Campazas
(d. i. Madrid).
[* 10] Es ist das vorzüglichste Sittengemälde
Spaniens im 18. Jahrh., wenn es auch etwas
eintönig, die Satire mehr witzig als geistvoll ist, und die Nachahmung des
Cervantes stark hervortritt.
In den spätern
Ausgaben
erschien das Werk mit einem dritten
Teile: «Coleccion de varias peizas relativas
á la obra de Fray Gerundio», vermehrt.
Unter seinen
Übersetzungen aus dem
Französischen ist die nach seinem
Tode erst (7
Tle. in 4 Bdn., Madr. 1797 u. ö.)
erschienene des
«GilBlas» von
Lesage berühmt dadurch, daß I. hier die später besonders von Llorente vertretene Behauptung
aufstellte,
Lesage habe den ganzen
Roman einem
Spanier entwendet. (Vgl. Franceson, Essai sur la question de l'originalité de
«GilBlas» (Lpz. 1857.) Die Fortsetzung, welche I. hinzufügte, ist
wenig gelungen. Nach seinem
Tode erschienen auch seine
«Cartas familiares» (6 Bde., Madr.
1790) und «Rebusco de sus obras literarias» (2 Bde.,
ebd. 1797). Eine Auswahl seiner
Werke bildet den 15.
Band
[* 11]
der «Biblioteca de autores españoles» (Madr.
1850). Die beste
Ausgabe des «Fray Gerundio» ist die von Lidforß
(2 Bde., Lpz. 1885); eine deutsche
Übersetzung hatte
Bertuch (ebd. 1773) gegeben. -
Vgl. Goudeau, Les prêcheurs burlesques en Espagne (Par. 1891).
d. i.
«Hingabe» (des
Menschen) an Gott, wurde von Mohammed das aufrichtige
Bekenntnis zu der
durch ihn verkündeten
Religion genannt. Diese forderte den
Glauben an den einzigen allmächtigen Gott
(Allâh), den Mohammed
den
Barmherzigen, Erbarmer
(Al Rahmân al Rahîm) nannte, an die
Vorherbestimmung der Handlungen und
Schicksale der
Menschen durch
Gott, an die Auserwahlung Mohammeds und seine Sendung an die ganze Menschheit als «Beschluß
der
Propheten», an das zukünftige Leben nach dem
Tode und die
Vergeltung der guten und schlechten Handlungen in Paradies und
Hölle, an die
Auferstehung der
Toten und den «jüngsten
Tag».
Mohammed, der sich selbst in der ersten Zeit seines Auftretens als
Reformator und Wiederhersteller der reinen, dem
Abraham
geoffenbartenReligion bezeichnete, knüpfte seine
Lehren
[* 12] an die heiligen
Schriften der
Juden und
Christen
an, von deren
Inhalt er jedoch auf
Grund der Mitteilungen von Mönchen und jüd. Halbgelehrten nur ganz verschwommene und verkehrte
Kenntnis besaß, und von denen er die Meinung verbreitete, daß sie, in denen sein Erscheinen und seinBeruf
vorher verkündigt sei, von den «Schriftbesitzern» (so nannte er
Juden und
Christen) gefälscht worden seien; er forderte die
Anerkennung der alten Offenbarungen
(Thora, Psalter und Evangelium) und den
Glauben an die Sendung der ihm vorangegangenen
Propheten
von
Adam bis
Christus.
Dem
Christentum gegenüber opponierte er scharf gegen den
Glauben an die göttliche Natur Jesu und an die
VaterschaftGottes, dem
Judentum gegenüber gegen die
Fesseln des Ceremonialgesetzes, aus dem er jedoch neben einzelnen Gesetzen
auch das Verbot des Genusses des Schweinefleisches übernahm, wozu er noch das Verbot des Weingenusses fügte. Die
Glaubens-
und Pflichtenlehre Mohammeds hat sich im Laufe seiner Wirksamkeit allmählich entwickelt. Während der
Prophet die
Glaubenslehren bereits in der ersten mekkanischen
Periode verkündete, fällt die Einsetzung der rituellen Gesetze
zumeist in die Zeit seines Aufenthaltes in Medina.
Diese machten anfangs den jüd. Religionsgebräuchen manche
Konzessionen - Fasten am 10.
Tage des 1.
Monats (s. Muharrem), Orientation
gegenJerusalem
[* 13] (s. Kibla) -, die jedoch angesichts des hartnäckigen
Widerstandes der
Juden, die Sache
Mohammeds zu unterstützen, bald aufgehoben wurden. Die vom I. geforderten Grundpflichten sind folgende:
Islam
* 14 Seite 59.714.
1) der
Glaube, daß es keine Gottheit giebt außer
Allah und daß Mohammed der Gesandte
Allahs ist, 2) die Pflicht, fünfmal
täglich den obligaten Gottesdienst (Szalat) zu verrichten, 3) die Almosensteuer (Zakât) an den
öffentlichen Schatz zu entrichten, 4) das Fasten im
Monat Ramadhân, 5) die
Wallfahrt nach Mekka. Für die rituellen Pflichten
wurden gleichzeitig einige begleitende Ceremonien festgesetzt (das Waschen vor dem Gottesdienst, das Rufen zu demselben);
für die
Wallfahrt wurden im allgemeinen die im
Heidentum geübten Gebräuche (s. Haddsch) beibehalten,
jedoch in monotheistischem
Geiste umgebildet und umgedeutet. Neben
¶
mehr
diesen Pflichten wird die Bekämpfung der Ungläubigen (Dschihad) und die gewaltsame Verbreitung der Herrschaft des I. gefordert;
Mohammed eignete seiner Religion den Beruf zu, Gemeingut der gesamten Menschheit, also Weltreligion zu sein, so wie er selbst
nicht nur als Prophet der Araber, sondern der ganzen Menschheit gilt. Die Götzendiener müssen mit Anwendung
der äußersten Mittel zum I. bekehrt werden, durch die Weigerung, ihn anzuerkennen, haben sie das Leben verwirkt; die «Schriftbesitzer»
(Juden, Christen, pers. Feueranbeter und Sabier) mögen gegen Entrichtung einer Toleranzsteuer (Dschizja) geduldet werden.
Die Sittenlehre des I. ist auf der des Juden- und Christentums aufgebaut und dem Wesen nach von ihr nicht
verschieden. Sie kann nur durch ihre Vergleichung mit der socialen und sittlichen Weltanschauung des heidn. Arabertums gewürdigt
werden. Während diese auf das Stämmewesen, auf den Partikularismus innerhalb der einzelnen Stammesgruppen der Araber gegründet
war und einen Kultus des Rachegefühles großzog, lehrte der ursprüngliche I. die Gleichheit aller Rechtgläubigen,
ohne Unterschied des Stammes und der Rasse, verpönte alle mit dem exklusiven Stämmewesen zusammenhängenden Sitten und Gebräuche
und verkündete Versöhnlichkeit und Milde. Er verdammte die barbarischen Gewohnheiten der Araber, besonders die in vielen
Stämmen verbreitete Sitte, neugeborene Mädchen lebendig zu begraben; Mäßigkeit und Ernst wollte er durch das
Verbot des Weingenusses und einiger Glücksspiele befördern.
Nichtsdestoweniger lehnt der I. die Askese entschieden ab; er begünstigt die erlaubten Genüsse des Lebens, Ehelosigkeit ist
ihm zuwider. Die unbeschränkte Polygamie zügelt er durch die Begrenzung auf vier rechtmäßige Ehefrauen und die leichtsinnige
Art der Ehescheidung des arab. Heidentums regelt er durch beschränkende Formen und Gesetze. Die rechtliche
Stellung der Frau hat im I. einen entschiedenen Fortschritt erfahren; die in der mohammed.
Gesellschaft in späterer Zeit auftretende Entwürdigung der Frau ist das Resultat von socialen Einflüssen, die im Verkehr
der zum I. bekehrten Völker begründet sind. Den Harem und die Eunuchenwirtschaft hat nicht der I. geschaffen.
Die Quelle
[* 15] der Lehren des I. ist zunächst der Koran (s. d.), für den derGlaube als wörtliche Offenbarung Gottes gefordert wurde.
Nach dem Tode des Propheten gelangte auch die Anerkennung und Befolgung alles dessen, was von ihm als lehrender Ausspruch (Hadith,
s. d.) oder als Handlungsweise überliefert wurde, als Religionspflicht
zur Geltung. Desgleichen wurde die Anschauungs- und Handlungsweise der ältesten mohammed. Generation als maßgebend für
das religiöse Leben betrachtet.
Diese durch Überlieferung überkommenen Momente nennt man insgesamt Sunna (Brauch); eine natürliche Folge davon ist das Idschmâ'
(s. d.), d. h. der consensus ecclesiae in Bezug auf den Glauben und die Satzung. Zu diesen Hauptquellen
der Glaubens- und Gesetzlehre des I. kam in den gelehrten Schulen das methodische Princip des Kijâs (s.
Fikh), der Folgerung, hinzu. Auf diesem Grunde wurde das System des mohammed. Gesetzes aufgebaut, eine Arbeit, die im 2. Jahrh.
des I. in den theol. Schulen bereits abgeschlossen war.
Sehr früh traten im I. auch die Keime der Sektenbildung hervor. Die Sekten entstanden zu-
nächst aus polit. Parteien,
deren Streitigkeiten sich um die Frage des Imamates (s. Imam) bewegte,
um die Frage, wer berechtigt sei, Nachfolger des Propheten (Chalife) in der Herrschaft über die Gemeinde der Rechtgläubigen
(Muslimun) zu sein. Während die einen sich für das Wahlchalifat erklärten, dem die ersten Nachfolger
Mohammeds die Herrschaft verdankten, und dessen Berechtigung in der allgemeinen Anerkennung (Idschma) der Gläubigen seine
Stütze fand, bekannten sich andere zu dem Grundsatze, daß die Herrschaft über die Rechtgläubigen unmittelbar nach dem
Tode des Propheten dem durch Mohammed selbst hierzu bestimmten Schwiegersöhne Ali zugekommen sei und sich
nach dessen Tode auf seine direkten Nachkommen durch Fâtima, die Tochter des Propheten, vererben müsse.
Jene nennt man Sunniten, diese Schi'iten. Die schi'itische Partei gab sich auch nicht zufrieden, als 750 durch den Sturz der
omajjadischen Dynastie mit den 'Abbâsiden (s. Abbâs) das Princip der Legitimität zum Siege kam und die
Angehörigen der Prophetenfamilie den Thron
[* 16] der Muslimin bestiegen. Offen oder im geheimen bekannte sie sich zu 'alidischen
Prätendenten, und es ist ihrer Propaganda hin und wieder gelungen, in einzelnen Teilen der mohammed. Welt ihre Kandidaten
zu öffentlicher Anerkennung zu bringen (s. Idristden, Fâtimiden).
Aber selbst die Schi'iten bildeten keine geschlossene Einheit; im Laufe der Zeit neigten einzelne schi'itische Gruppen verschiedenen
Linien der vielverzweigten 'alidischen Nachkommenschaft zu, und so entstanden wieder innerhalb des Schi'itentums Parteien,
die auch in dogmatischer Beziehung voneinander abwichen. Während es den einen bloß um das polit. Princip
der Erbfolge zu thun war, das sie mit dem Glauben an besondere Privilegien der 'alidischen Imame als Lehrer der Gläubigen
verbanden, verstiegen sich andere zur Erhöhung der PersonAlis und der Imame in die Sphäre der Übermenschlichkeit.
Dies führte zur Lehre
[* 17] von der Verkörperung der Gottheit in Ali und seinen Nachkommen. Die Abstufung dieser
Anschauungen gab Veranlassung zur Herausbildung verschiedener Sekten innerhalb des Schi'itentums, das in den östl.
Teilen des I., namentlich in Persien,
[* 18] die größte Verbreitung hat. Obwohl nun der Ursprung der schi'itischen Sonderstellung
bloß auf polit. Opposition beruht, haben sich auch hinsichtlich der formalen Übungen des I. Unterschiede
von den Sunniten entwickelt.
Wie die Sunniten erkennen zwar auch die Schi'iten die unbestrittene Geltung der Sunna an, ebenso wie die des Koran. Jedoch wie
sie geneigt sind vorauszusetzen, daß der Koran in seinem ursprünglichen Text die Anerkennung der Privilegien der Prophetenfamilie
(Ahl al-bejt) enthielt und in der sunnitischen Redaktion durch Abu Bekr und 'Othmân durch Hinzufügungen
und Weglassungen gefälscht wurde, so eignen sie nur solchen Überlieferungen Berechtigung und Gültigkeit zu, die auf die
Autorität von Gliedern der Familie des Propheten gegründet sind. Im allgemeinen ist aber die weit verbreitete falsche Voraussetzung
zu vermeiden, daß die Schi'iten bloß den Koran anerkennen, hingegen die Sunna verwerfen. AußerKoran und
Sunna haben bei den Schi'iten die Bescheide der Imame, denen sie Unfehlbarkeit zuerkennen, die größte Wichtigkeit. Ihr Ritus
weist nur unbedeutende Abweichungen vom Ritus des allgemeinen I. aus. Im schi'itischen Gebetsruf (s. Mu'ezzin) kommt neben
¶