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I., der
Generalanwalt
(Attorney General) und der Generalfiskal
(Solicitor
General). Seit der
Union (1800) wird I. im brit. Reichsparlament
durch 28 Repräsentativ-Peers im Oberhause vertreten. Die Zahl der irischen Peers setzt sich zusammen aus 2
Herzögen (Dukes), 10 Marquis, 62 Earls, 37 Viscounts
und 64
Baronen. Im
Unterhause hat I. 103
Abgeordnete. Dazu wählen die 32
Grafschaften 85, die
Boroughs 16 und
die
Universität von Dublin
[* 2] 2 Mitglieder. Die Zahl der Wahlberechtigten betrug (1892) 744816.
Über die verfassungsrechtliche
Stellung I.s im Gesamtreich s. auch
Großbritannien
[* 3] und Irland (Bd. 8, S. 417 und 456 b).
Das Wappen ist eine goldene
Harfe
mit silbernen
Saiten im blauen Felde. (S.
Tafel: Wappen
[* 4] der wichtigsten Kulturstaaten,
[* 1]
Fig. 7, wo es das dritte Feld des großbrit.
Wappens
bildet.) Die Nationalfarbe ist eigentlich hellblau, jetzt meist grün, während die prot.
Unionisten orange (zur Erinnerung an Wilhelm III.) oder neuerdings besonders in Ulster den Union Jack (als Symbol des Vereinigten [* 5] Königreichs) lieben. Mächtigen Einfluß haben die Orangelogen (s. d.). Neben der alten histor. Einteilung in die Provinzen Ulster, Connaught, Leinster und Munster besteht die in 32 Grafschaften, Counties. (S. oben, Bevölkerung, [* 6] S. 685.) An der Spitze jeder Grafschaft steht ein Lieutenant, den der Vicekönig ernennt. Die Verwaltung der Grafschaft wird durch den vom Vicekonig ernannten Sheriff ausgeübt.
Ihm zur Seite steht die große Jury von 23 ernannten Personen. Hierzu kommen noch die «Justices of the Peace» und die angestellten Officials (Beamte). Der Unterschied der lokalen Verwaltung liegt darin, daß in England und Schottland die Repräsentation erwählt, in I. aber ernannt wird. I. hat 4 Militärdistrikte mit den Hauptquartieren zu Dublin, Cork, Curragh (permanentes Lager) [* 7] und Belfast, und 8 Subdistrikte mit Depots. Die aktive Truppenmacht zählt (1892) 26941 Mannschaften und Offiziere und besteht ans 12 Artilleriebatterien, 21 Infanterieregimentern und 14 Riflekorps. In Dublin besteht eine Militärakademie (Royal Hibernian Military School).
Gerichtswesen. Die erste Beurteilung von Strafrechtsfällen haben die Petty Sessions Courts, bestehend aus mindestens zwei Friedensrichtern; diese entscheiden geringfügige Vergehen in erster Instanz, wogegen bei Strafen von über 20 Shill. oder Gefängnis von mehr als 1 Monat dem Verurteilten das Recht zusteht, an die Quarter Sessions (in den Boroughs) oder die Recorder's Court (in den Grafschaften) zu appellieren. Diese oder die Assisengerichte sind für größere Verbrechen zuständig.
Den Vorsitz in den Quarter Sessions führt, abweichend von England, ein rechtskundiger, von der Krone ernannter Beamter, der auch in Civilprozessen thätig ist. Die Crimes Act von 1887 enthält Ausnahmebestimmungen, um den überhandnehmenden Agrarverbrechen zu steuern. 1886 wurden 1056, 1887: 883, 1888: 660, 1889: 534, 1890: 519, 1891 gegen 400 Fälle abgeurteilt. Diese Act wurde Sept. 1892 unter Gladstone widerrufen, da bei einer solchen Verringerung ein Ausnahmegesetz unnötig sei. 1892 wurden 3 Proz. Abnahme an Anklagen und Bestrafungen gegen das Vorjahr festgestellt. Höchster Gerichtshof in I. ist der High Court of Justice mit 4 Abteilungen und der Court of Appeal. 1887 wurden angeklagt insgesamt 2694 Personen, darunter 385 Frauen, 1891: 2112 (398 Frauen); verurteilt 1411 und 1255 Personen. Sehr stark ist die Polizeitruppe in I. Es giebt, außer der Schutzmannschaft (1226) in Dublin, 13840 Konstabler.
Finanzen und Armenwesen. I. ist ein armes Land, zumal im Vergleich mit England. Das steuerpflichtige Nationaleinkommen betrug (1891) 14034681 Pfd. St. und zeigt eine Vermehrung von 1,6 Proz. gegen 1881. Der Wert des Grundbesitzes wurde 1873 auf 13,41, 1888 auf 13,45, 1891 auf 13,55 Mill. Pfd. St. berechnet, davon entfallen auf Land 9,94, auf Häuser 3,61 Mill. Pfd. St. Die Bergwerke waren auf 13,19, die Eisenbahnen auf 1,45 Mill. Pfd. St. abgeschätzt. Die Hafenzölle brachten 1891: 2,04, 1892: 2,15 Mill. Pfd. St. Roheinnahme. Andere Abgaben betrugen 1892: 359260 Pfd. St., darunter 115030 Pfd. St. Licenzen für Ausschank von Bier und Spirituosen. An den Ausgaben der Civilverwaltung ist I. mit folgenden Summen beteiligt:
Gehälter | 258679 Pfd. St. |
Oberstes Gericht | 113609 |
Landkommission | 74000 |
Beamte der County Courts | 123325 |
Polizei | 1482416 |
Gefängnisse | 132018 |
Verschiedenes | 194237 |
Öffentliche Erziehung | 859801 |
Nationalgalerie | 2500 |
Queen's College u. s. w. | 6033 |
Im Vergleich zu England und Schottland und Wales ist der Beitrag I.s zur Revenue des vereinigten Königreichs sehr gering bemessen. 1892 betrug die Totalsumme nur 6543037 Pfd. St. Dazu steuerte die Taxe auf Whisky 4158 345 Pfd. St. bei.
Über das Armenwesen s. Großbritannien und Irland (Bd. 8, S. 418) und den Artikel Armengesetzgebung (Bd. 1, S. 894 a).
Litteratur. Kohl, Reisen in I. (Dresd. 1843);
Jul. Rodenberg, Die Insel der Heiligen (2 Bde., Berl. 1860);
Murphy, Ireland industrial, political and social (Lond. 1870);
Maine, Early history of institutions (ebd. 1875);
A. von Lasaulx, Aus I. (Bonn [* 8] 1878);
Murray, Handbook for travellers in Ireland (Lond. 1878);
MacGrath, Pictures from Ireland (3. Aufl., ebd. 1883);
Dennis, Industrial Ireland (ebd. 1887);
Hull, [* 9] Physical geology and geography of Ireland (2. Aufl., ebd. 1891);
The Ireland of to-day (anonym) in «Fortnightly Review», 1893. - Karten: Ordnace Map (1:63360), noch unvollendet.
Geschichte.
1) I. im Mittelalter. - Die ersten bekannten Bewohner des Landes waren Kelten, welche der Insel den Namen Erin, d. i. die westl. Insel, gaben, woraus die Griechen Ierne, die Römer [* 10] Hibernia (s. d.) bildeten. In dem langen Zeitraume, als Britannien röm. Provinz war, sind die geschichtlichen Nachrichten über I. nur sehr spärlich. Die zahlreichen irländ. Chronisten, die indes nicht vor dem 10. Jahrh. schrieben, haben diese frühe Epoche mit den abenteuerlichsten Sagen ausgefüllt. Ihrer Stammverwandtschaft wegen wurden die Irländer bis in das 4. Jahrh. Scoten genannt, und noch bis ins frühe Mittelalter hinein nennen die abendländ. Schriftsteller die Insel Großschottland (Scotia major), auch Scotia Hibernica. Die alten Iren lebten stammweise unter erblichen Häuptlingen, besaßen Grund und Boden gemeinschaftlich und betrieben fast ausschließlich Viehzucht. [* 11] Um ¶
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430 verbreitete unter ihnen Patrick, ein geborener Schotte, das Christentum. Die Ruhe, welche die Insel genoß, begünstigte die Entwicklung eines gelehrten Mönchtums. Schon seit dem 6. Jahrh. wurde I. der Sitz abendländ. Gelehrsamkeit; aus seinen Klosterschulen gingen die Apostel des Festlandes hervor, deren Spuren in den sog. Schottenklöstern noch vorhanden sind; das berühmte Mutterkloster lag auf der Insel Iona. Diese Mönchsbildung, die wenig auf das Volk selbst wirkte, erlosch, als mit dem 9. Jahrh. die Normänner und Dänen, von den Eingeborenen Ostmänner genannt, auf ihren Streifereien auch I. heimsuchten und nach und nach die ganze Insel eroberten. Erst zu Anfang des 12. Jahrh. schüttelten die Irländer unter Brian Boroihme das normänn. Joch wieder ab. Nachdem seit Mitte des 10. Jahrh. auch die Ostmänner das Christentum angenommen hatten, wurde 1152 auf der Kirchenversammlung zu Drogheda die irländ. Gesamtkirche dem päpstl. Stuhle unterstellt und unter den vier Erzbistümern das schon von Patrick gegründete Armagh zum Primat erhoben.
Die Insel zerfiel damals in fünf Königreiche: Leinster, Munster, Ulster, Connaught und Meath, deren jedes wieder in untergeordnete, von abhängigen Häuptlingen regierte Stammgebiete geteilt war. Ein Oberkönig übte eine beschränkte Lehnsherrlichkeit über das Ganze. Häufige Kriege hielten die Eingeborenen in großer Verwilderung und machten sie gegen ausländische Eroberer schwach. Dermod, Fürst von Leinster, hatte O'Rourke, einem untergeordneten Stammhäuptling von Meath, die Gemahlin geraubt, war deshalb mit Hilfe des Oberkönigs Roderich O'Connor von seinen Besitzungen vertrieben worden und suchte 1167 in England Hilfe.
König Heinrich II. von England, der im Einverständnisse mit Papst Hadrian IV. seit längerer Zeit die Eroberung I.s beschlossen hatte, ließ zunächst 1169 durch einige seiner Barone, unter ihnen Maurice Fitz-Gerald, den Dermod wieder einsetzen und erschien, nachdem der vorausgeschickte Graf Strongbow von Pembroke sich Waterfords und Dublins bemächtigt hatte, im Dez. 1171 selbst in I. Da er seine Eroberung auf eine päpstl. Bulle stützte, fiel ihm besonders die Geistlichkeit zu. Die Fürsten von Leinster und Munster unterwarfen sich alsbald der engl. Oberherrlichkeit, und nach hartnäckigem Widerstand mußte sich im Okt. 1175 auch Roderich zu einem Vergleiche verstehen, demzufolge Heinrich den östl., er selbst den westl. Teil der Insel behielt, aber Vasall der engl. Krone und tributpflichtig wurde.
Dieser Friede bestimmte das Schicksal der Insel auf Jahrhunderte. Zunächst setzten sich die engl. Barone mit Gewalt in den Besitz des ihnen verliehenen Landes, vertrieben die eingeborenen Häuptlinge und führten engl. Recht und Verfassung ein. Dieses eroberte Gebiet wurde die Mark (the pale) genannt und blieb in seiner Verwaltung unter einem königl. Statthalter und mit eigenem Parlament sowie in seiner Weiterentwicklung auf das schärfste geschieden von dem an Größe weit überwiegenden nicht unterworfenen sog. Wilden I., in das die Engländer beständig mit weiterer Eroberung vorzudringen strebten.
Kriege mit den Eingeborenen, Willkür, Herrschsucht, Kämpfe der Barone untereinander sowie die argwöhnischen Besorgnisse und die verkehrten Verwaltungsmaßregeln des noch schwachen Königtums machten I. seitdem zu einem Schauplatze der Zwietracht, Unordnung und Verwilderung. Als Rob. Bruce sich die schott. Krone angeeignet hatte und glücklich mit England Krieg führte, wandten sich die irischen Häuptlings an ihn um Beistand gegen den gemeinschaftlichen Feind. Sein Bruder Eduard landete 1315 mit einem Heere und wurde von den Iren zum Könige erhoben; aber nach dreijährigem Kriege, der die Insel furchtbar verwüstete, fiel er im Kampf gegen die Engländer, worauf grenzenlose Verwirrung und Gesetzlosigkeit eintraten. Während des Rosenkrieges nahm I. überwiegend für das Haus York Partei, doch ging während dieses Bürgerkrieges die engl. Herrschaft in I. ganz außerordentlich zurück.
2) Vom Regierungsantritt der Tudors bis zur Union mit England (1485-1801). - Unter dem Neugründer des Staates, Heinrich VII., dem ersten Tudor, trat auch eine Veränderung im Verhältnisse I.s zu England ein. Mit großer Vorsicht suchte Heinrich den verlorenen Einfluß wiederherzustellen; von besonderer Bedeutung war die nach seinem Bevollmächtigten genannte Poynings-Akte (1494), die für die Verfassung und Verwaltung des unterworfenen Gebietes neue Grundlagen schuf und es vor allem in engere abhängige Verbindung mit England brachte, indem sie das irische Parlament in seinen Gesetzesbeschlüssen an die Zustimmung der engl. Regierung band.
Jedoch begriff diese Bestimmung zunächst nur die immer noch kleine Mark. Heinrich VIII. schritt insofern weiter, als er den bisher voll den engl. Königen geführten Titel eines «Herrn von I.» in den eines Königs von I. umwandelte (1542); aber für die Verbesserung der socialen Zustände des Volks that er nichts, und die Reformation, die unter ihm und seinem Sohne Eduard VI. in den engl. Bezirken nur schwache Wurzel [* 13] gefaßt hatte, wurde unter der Königin Maria mit Leichtigkeit ausgerottet.
Elisabeth führte auch in I. die Reformation durch und zog das ganze kath. Kirchenvermögen zu Gunsten des neuen Klerus ein. Schon seit 1560 begannen infolge dieser Gewaltthat fortgesetzte Empörungen, deren Urheber engl. Flüchtlinge, der Papst und der span. Hof [* 14] waren. Besonders gefährlich war der 1595 von Hugh O'Neill, Grafen von Tyrone, unternommene Aufstand, der die Befreiung der Insel vom engl. Joche zum Zwecke hatte und reißende Fortschritte machte. Die Königin schickte im März 1599 ihren Günstling, den Grafen von Essex, nach I.; jedoch vermochte dieser wenig auszurichten; auch der mit Tyrone geschlossene Stillstand hatte keinen Erfolg.
Dafür vollendete sein Nachfolger Lord Mountjoy in wenigen Monaten die Unterwerfung des Landes, nötigte die 1601 bei Kinsale gelandeten Spanier zur Wiedereinschiffung und nahm Tyrone gefangen. Als Elisabeth starb, war ganz I. der engl. Krone unterworfen. Die Unterdrückung des Aufstandes aber hatte einen großen Teil der Urbewohner hingerafft oder zur Auswanderung gezwungen und zu massenhaften Konfiskationen von Grund und Boden geführt, der an engl. Kolonisten vergeben wurde.
König Jakob I. faßte nun den Plan, die Lage I.s durch polit. und sociale Reformen zu verbessern. Er wollte zuvörderst die Willkür der irischen Häuptlinge, die im Laufe der Zeit eigentlich engl. Barone geworden waren, brechen und die Iren überhaupt zu persönlich freien Männern, gleich den Engländern, machen. Zu diesem Zwecke begann jedoch auch er mit Konfiskationen gegen die mächtigen Großen ¶