wobei der
Invertzucker entsteht (s.
Fruchtzucker), eine entgegengesetzte
Drehung nach links. –
Endlich kommt der
Ausdruck I.
noch in der
Taktik vor. Wird die
Aufstellung einer Truppenabteilung so geändert, daß die einzelnen Unterabteilungen (Sektionen,
Züge), die ursprünglich von rechts nach links nebeneinander gestanden haben, nun von links nach rechts aufeinander
folgen, so steht die
Abteilung in der I.; sie kann dabei im übrigen ebensowohl in Front wie im Kehrt stehen.
wirbellose
Tiere, stellte
Lamarck den Vertebrata oder Wirbeltieren als große
Klasse gegenüber, nachdem
schonBatsch die letztern als «Knochentiere» von den übrigen
Tieren getrennt hatte.
ein lösliches Ferment, das von lebender
Hefe
[* 3] abgesondert wird. Es vermag den nicht gärbaren Rohrzucker
unter
Aufnahme von 1
Molekül Wasser zu spalten und in ein Gemenge von je 1
MolekülFruchtzucker und 1
MolekülTraubenzucker,
die beide gärungsfähig sind, zu zerlegen. (S. auch Gärung.)
(vom lat. investire, bekleiden), im wirtschaftlichen
Sinne die
Anlage, Aufwendung von Kapitalien zu fruchtbringenden Zwecken. Man spricht z. B. davon,
es seien in einem
Gebäude oder dem Bahnkörper einer Eisenbahn so und soviel investiert. Das ungar.
Budget unterscheidet bei
den
Staatsausgaben ordentliche, transitorische
Ausgaben, I. (1893: 15,248 Mill.
Fl.) und außerordentliche gemeinsame
Ausgaben.
Unter I. sind hier fruchtbringende staatliche Kapitalsanlagen zu verstehen, die nicht in das normale
Ausgabenbudget fallen.
Investitionsanleihe, ein besonders in
Österreich
[* 4] gebräuchlicher
Ausdruck, bezeichnet daher eine
Anleihe, die zu wirtschaftlich
fruchtbringenden Zwecken aufgenommen wird, so z. B. die 5prozentige
UngarischeInvestitionsanleihe von 1876, ursprünglich 11191600
Fl. zu Zwecken der Verstaatlichung von Eisenbahnen aufgenommen, seit 1893 in 4prozentige
Ungarische Goldrente
konvertiert, ferner die 4½prozentige
VereinigteUngarischeInvestitionsanleihe von 1888, ebenfalls zu Eisenbahnzwecken im
Nominalbetrage von 30620000 M. aufgenommen.
(«Einkleidung», vom lat.
investire), ursprünglich die feierliche Einweisung in das
Recht desBesitzes irgend einer unbeweglichen Sache.
Sodann bezeichnet
das Wort überhaupt soviel wie
Belehnung (s. d.), im Kirchenrecht aber die
Belehnung des
Bischofs (s. d.)
mit
Ring und
Stab,
[* 5]
d. i. die Einweisung in die
Temporalien des
Amtes. (S. auch Institution.)
der zwischen den Päpsten und den deutschen Königen, insbesondere
Heinrich Ⅳ. und Ⅴ., geführte
erbitterte Streit um die Einsetzung der
Bischöfe und
Äbte.
Bis in die Zeit
Heinrichs Ⅳ. hatten die Könige
jene unbeanstandet eingesetzt und ihnen als
Symbole für ihre Vermählung mit der
Kirche und ihre hirtenamtliche Thätigkeit
Ring und
Stab überreicht. Seit
Gregor Ⅶ. (1073) nahmen nun aber die Päpste das Einsetzungsrecht für sich in
Anspruch. Da
diese kirchlichen Würdenträger aber zugleich Inhaber sehr ausgedehnter Reichslehen waren, und zwar
gerade derjenigen, welche die Könige frei an ihnen ergebene
Personen verleihen konnten, war es denselben unmöglich, nachzugeben. 1111 kam
es zwischen
Heinrich Ⅴ. und Paschalis Ⅱ. zu jenem denkwürdigen
Vertrage, wonach die
Bischöfe und
Äbte auf allen weltlichen
Besitz zu Gunsten des Königs verzichten sollten, und dieser dafür deren Einsetzung in ihr dann
nur noch geistliches
Amt dem Papste freigab.
Aber die Kirchenfürsten, die ihre Hoheitsrechte nicht opfern wollten, machten die Durchführung unmöglich. Der Streit fand
einen vorläufigen
Abschluß im Wormser
Konkordat (s. d.).
Ihre Fürstenrechte verlieh ihnen von da an der König unter Darreichung
des Scepters, während
Ring und
Stab als
Symbole ihrer kirchlichen
Stellung ihnen bei der päpstl.
Weihe überreicht
wurden; in
Deutschland
[* 6] sollte die
Belehnung seitens des Königs, in
Italien
[* 7] und
Burgund die päpstl.
Weihe zuerst stattfinden.
vinoverĭtas (lat.), «im
Weine ist Wahrheit», d. h. der
Wein löst die
Zunge, der Berauschte spricht die Wahrheit;
der
Gedanke kommt schon bei mehrern
griech. Dichtern vor, wird schon von
Alcäus als sprichwörtlich bezeichnet, ebenso von
Plinius, «Naturalis
historia» (ⅩⅣ,
28).
in der neuern Geometrie (nach dem Vorgang des franz. Geometers Desargues 1639) eine bestimmte
Beziehung zwischen drei Paaren von Punkten einer Geraden, die aus zweien dieser Paare und einem Punkte
des dritten den zweiten Punkt des dritten finden lehrt. Ebenso kommt in Betracht eine I. von sechs Geraden einer Ebene, die
einen Punkt gemein haben, und eine I. von sechs Ebenen, die eine Gerade gemein haben. – In der
Medizin bezeichnet I. die
Rückbildung des Körpers im Greisenalter (s.Altersschwäche).
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