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(Insignien der römisch-deutschen Kaiser.) ¶
Insignien
(lat.), alle äußern Andeutungen der Macht und der Würde, des Standes, der Amtsgewalt und der Auszeichnung. Die I. der Könige ¶
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bei den Römern waren die goldene Krone, der elfenbeinerne Stuhl und die mit Beilen ihnen vorangehenden 12 Liktoren, die auch
in der röm. Republik beibehalten wurden und hier die Konsuln sowie die übrigen hohen Magistratspersonen
begleiteten. Die I. der römisch-deutschen Kaiser waren die Reichskleinodien, bestehend aus einem vollständigen Ornat in
Unter- und Obergewändern, einer breiten Stola, einem Gürtel,
[* 3] Strümpfen, Sandalen
[* 4] und Handschuhen, Krone, Scepter und Reichsapfel.
Auch drei Schwerter,
[* 5] ein Reliquienkästchen und ein Evangelienbuch gehören dazu. Die einzelnen Stücke stammen aus verschiedenen
Zeiten, die gewebten und gestickten Stoffe sind Arbeiten von Saracenen auf Sicilien, so besonders der prachtvolle Mantel von 1133. Diese
Krönungsinsignien
, welche 1424 der Reichsstadt Nürnberg
[* 6] zur ewigen Aufbewahrung übergeben wurden, befinden sich gegenwärtig
in der k. k. Schatzkammer zu Wien.
[* 7] -
Vgl. Bock, [* 8] Die Kleinodien des heiligen röm. Reiches deutscher Nation (Wien 1860).
(Hierzu Tafel: Insignien.
)
Gegenwärtig bilden Krone und Scepter die I. der europ. Monarchen. Zu den I. der Ritterschaft gehören Helm und Schild [* 9] (s. Heraldik), als I. der Heere sind Fahnen und Adler [* 10] zu betrachten. Ebenso sind die Marschallsstäbe, der Stab [* 11] des Lordmayors in London, [* 12] die Roßschweife der türk. Paschas I. ihrer Würde. Die I. der hohen kath. Geistlichkeit bestehen in Pallium, [* 13] Inful, Stab und Ring, für den Papst insbesondere noch in der Tiara, [* 14] der dreifachen Krone. Die Hand [* 15] ist Insignie der Gerechtigkeit und das Beil die der hohen Gerichtsbarkeit. Dem Begriff nach verschieden von Insignie ist das Symbol (s. d.).