der wesentliche
Inhalt und die Unterscheidungsurkunde des beschädigten Papiers noch erkennbar sind.
Abhanden gekommene oder vernichtete I. unterliegen der
Amortisation im Wege des
Aufgebotsverfahrens mit Ausnahme der
Banknoten,
der
Zins-,
Renten- und Gewinnanteilscheine (in der
Schweiz
[* 2] der verfallenen
Coupons), sofern das Gesetz des Ausstellungsortes
die
Amortisation gestattet. In
Deutschland
[* 3] besteht in dieser
Beziehung ein altes, durch Partikulargesetze
der deutschen
Staaten mit Ausnahme von
Bayern,
[* 4] wenigstens bezüglich gewisser I., bestätigtes Gewohnheitsrecht;
auch der Deutsche
[* 5] Entwurf hat eine entsprechende Bestimmung bezüglich der Forderungen.
Meldet sich infolge
des
Aufgebots ein
Besitzer des aufgerufenen Papiers, so entscheiden zwischen ihm und dem Antragsteller die Regeln über den
Eigentumserwerb (s. d.).
Meldet sich niemand, so wird das Papier für erloschen erklärt und der
Aussteller angewiesen, ein
neues Papier auszustellen oder, wenn die Schuld fällig ist, zu zahlen.
Ein eigentümliches
Verfahren ist in
Frankreich durch Gesetz vom eingeführt, das aber nicht auf franz.
Rente und
auf
Banknoten anwendbar ist.
Derjenige, welcher das
Inhaberpapier verloren hat, kann Einsprache (opposition) gegen die Auszahlung
beider schuldnerischen Anstalt einlegen.
Ist ein Jahr verflossen, ohne daß gegen die
SperreWiderspruch
erhoben ist, so kann der Opponent von dem Präsidenten des Gerichtshofs seines Wohnortes die Ermächtigung zur
Erhebung der
Zinsen und selbst des
Kapitals gegen Sicherheitsleistung oder ohne Sicherheitsleistung zur
Erhebung des
Anspruchs auf
Zahlung
zur Hinterlegungsstelle erlangen. Er kann durch den Gerichtsvollzieher bei dem
Syndikat der Wechselagenten
in
Paris
[* 8]
Sperre einlegen, welche dann spätestens mit Überspringung eines
Tages in einem besondern Journal bekannt gemacht
und täglich abgedruckt wird.
Jede Übertragung des Papiers, welche einen
Tag später als diese
Bekanntmachung an dem Ort des
Geschäfts eintrifft oder mit der Post eintreffen könnte, ist dem Opponenten gegenüber wirkungslos, sofern
der Opponent nachweist, daß er zur
Sperre wirklich berechtigt war.
Nach zehn Jahren hat der Verlierer einen
Anspruch auf
Ausfertigung
eines neuen Inhaberpapiers, wenn sich bis dahin ein dritter Inhaber des verlorenen Papiers nicht gemeldet hat, obschon während
dieser Zeit täglich der
Verlust des Papiers in dem Journal verzeichnet war.
Vgl. Kuntze, Die
Lehre
[* 9] von den I. (Lpz. 1857);
[* 10] (lat.),
Inhalieren, in der Heilkunde die Anwendung gas-, dampf- oder staubförmiger
Arzneistoffe durch die
Atmungsorgane zur
Heilung von
Krankheiten.
Aufgabe und Heilzweck der Inhalationskur oder Inhalationstherapie
ist einesteils die Beseitigung gewisser örtlicher
Affektionen der Luftwege
(Kehlkopf,
[* 11] Luftröhre,
Lungen), insofern es durch
diese Methode ermöglicht wird, die Schleimhaut der Luftwege
bis in die feinsten Verzweigungen der Luftröhre hinein mit den
fein zerstäubten
Arzneimitteln in unmittelbare Berührung zu bringen, andernteils die Erzielung bestimmter Wirkungen auf
den Gesamtorganismus, insofern es leicht gelingt, durch die
I. dem
Blute gasförmige Arzneistoffe, wie z. B.
Amylnitrit,
Chloroform,
Äther, Stickstoffoxydul u. s. w., ungemein schnell durch die dünnwandigen
Blutgefäße der
Lungen zuzuführen und hiermit
auf kürzestem Wege auf das Centralnervensystem, auf die
Gefäßnerven u. s. w. einzuwirken. (S.
Anästhesieren.)
I. in einfacherer Form sind früher schon vielfach im Gebrauch gewesen, so unter anderm das
Einatmen heißer Wasserdämpfe
durch einen
Trichter, die vonThomasBeddoes in England (1754-1808) unter der Bezeichnung
Anemopathie angewendete Einatmung von
Gasen, besonders salpetrigsauren
Dämpfen, die namentlich von Raspail (s. d.) empfohlenen,
in Form von Cigaretten gerauchten Kampferdämpfe, weiterhin die noch heute vielfach gerühmten narkotischen, mit
Belladonna,
Opium und Strammonium versetzten Cigarren gegen asthmatische und katarrhalische
Beschwerdenu. dgl. m. Allein die ausgedehntere
Benutzung arzneilicher Inhalationsmittel datiert erst von dem franz.
Arzt Sales-Girons (1858), welcher in mehrern Schwefelthermen
Frankreichs (zu
Amélie-les-Bains und Bernet, zu Mont-Dore, Royat u. a.) Inhalationssäle (Salles d'aspiration)
für Brustkranke herstellte, in welchen die Luft mit
den derQuelle
[* 12] entströmenden Gasarten gemischt wurde, und bald darauf
auch einen
Apparat (Pulvérisateur des liquides) konstruierte, welcher dazu bestimmt war, medikamentöse Flüssigkeiten in
feinen Wasserstaub zu zerteilen und diesen durch
Einatmen in die Luftröhre einzuführen.
Seitdem sind eine große Anzahl derartiger
Inhalationsapparate beschrieben worden, die sich, abgesehen von unwesentlichen
Abänderungen, hauptsächlich dadurch voneinander unterscheiden, daß bei den einen, den sog.
Pulverisateuren (s. nachstehende
[* 1]
Fig. 1), die medikamentöse Flüssigkeit
(a) aus einer feinen Öffnung (b) durch einen
Strom komprimierter Luft, den man durch Zusammendrücken
eines mit
Ventilen versehenen Gummiballons (c) erzeugt, fortgerissen und als feiner Nebel zerstreut wird
(Apparate von Matthieu,
Bergson,
Listers Sprayapparat u. a.), wohingegen bei den andern, den sog.
Dampfinhalationsapparaten (s. Fig. 2), die gelösten Arzneistoffe durch den in einem kleinen
Kessel (a) vermittelst einer
Spiritusflamme (b) erzeugtenDampf
[* 13] des kochenden Wassers in einer
Glasröhre, welche rechtwinklig zum Dampfrohr
angebracht ist (c), angesaugt und sodann fein gestäubt und durch ein besonderes cylindrisches
¶
mehr
Mundstück von Glas
[* 15] (k) in eine bestimmte Richtung geleitet werden (Apparate von Sigle, Lewin u. a.). Bei der Anwendung dieser
Apparate sitzt der Kranke in angemessener Entfernung vor dem Nebelstrom und zieht mittels tiefer Atemzüge die zu inhalierenden
Arzneistoffe ein; eine solche Sitzung dauert in der Regel 12-15 Minuten.
Weiterhin bedient man sich zur I. auch vielfach der von Curschmann angegebenen Inhalationsmaske. Dieselbe
besteht aus einer Kapsel, welche mit einem Schwamm ausgefüllt ist und vermittelst einer Art Maske aus Hartgummi vor Mund
und Nase
[* 16] gebunden wird; auf den Schwamm wird das zu inhalierende Arzneimittel aufgeträufelt und so längere oder kürzere
Zeit eingeatmet. Ein ähnlicher Apparat ist der Naseninhalator von Feldbausch, zwei kleine Kapseln
[* 17] zur
Aufnahme des einzuatmenden Medikaments, welche in die Nasenöffnung geklemmt werden.
Die günstigste Wirkung entfalten die I. bei allen katarrhalischen und entzündlichen Affektionen der Kehlkopf- und Luftröhrenschleimhaut
bis in deren feinste Verzweigungen hinein, namentlich beim akuten Katarrh, bei welchem sich I. mit
einfachem Wasserdampf, Milch, Lindenblütentee und Ölemulsion nützlich erweisen, während chronische Katarrhe Einatmungen
von Kochsalz, Salmiak, Alaun,
[* 18] kohlensauren Alkalien und Höllensteinlösungen erfordern; bei Lungenblutungen versetzt man die
einzuatmende Flüssigkeit mit Eisenchlorid, Tannin und andern blutstillenden Stoffen, bei starkem Reiz- und Stickhusten, bei
Keuchhusten und Asthma mit Opium, Belladonna, Bittermandelwasser und ähnlichen narkotischen Heilmitteln:
bei Krupp und Diphtheritis leisten Einatmungen von Kalkwasser, Carbolsäure und Milchsäure oft treffliche Dienste.
[* 19]
Weniger bewährt dagegen haben sich die I. gewisser Gasarten, welchen man eine Zeit lang besondere Heilkräfte zuschrieb;
so haben weder die Kohlensäuregasinhalationen, welche reizmildernd auf die Nerven
[* 20] der Atmungsorgane wirken
sollten, noch die gegen den Keuchhusten viel empfohlenen Einatmungen von Leuchtgas,
[* 21] noch die gegen die Lungenschwindsucht angepriesenen
Stickstoffinhalationen die erwarteten guten Erfolge gezeigt. Auch die von Lender in Berlin
[* 22] gegen Blutkrankheiten aller Art,
Gicht und Rheumatismus empfohlenen Ozoninhalationen haben durchaus nicht den gehegten Erwartungen entsprochen.
Dagegen äußern die Einatmungen von Komprimierter Luft (s. d.), die man neuerdings vermittelst der «Pneumatischen
Apparate» von Hauke, Waldenburg,
[* 23] Fränkel u. a. vornehmen läßt, anerkannt auf asthmatische Leiden
[* 24] einen wohlthätigen Einfluß.
Neuerdings hat Weigert gegen die Lungenschwindsucht die I. heißer Luft von 200° C. in der Erwartung empfohlen, daß die
Tuberkelbacillen, welche bei 42° C. absterben, durch so hohe Temperaturen in der Lunge
[* 25] vernichtet würden;
doch hat sich diese Erwartung nicht erfüllt. -
Vgl. Roß, Athmopathy and hydropathy (Lond. 1848; 2. Aufl. 1860);