strikte Nimar, im S. von dem
Bombayer Distrikt Khandesch, im W. von
Barwani und Dhar und hat (mit einigen Enklaven in Radschputana) 24 928 qkm
mit (1891) 1 009 990 E., hauptsächlich Mahratten und neben diesen andere
Hindu, Mohammedaner, Gond und
Bhil.
Das Land ist
allenthalben fruchtbar, erzeugt Weizen und andere Getreidearten, Hülsenfrüchte,
Zuckerrohr,
Baumwolle,
[* 2] Tabak
[* 3] und besonders
Opium in großer Menge.
Die Militärmacht beträgt 5250 Mann Infanterie, 3300 Mann
Kavallerie und 340 Mann
Artillerie mit 24 Feldgeschützen.-
Gründer des
Staates war der Mahratte Malhār Rāo, ein
Sudra aus der Schäferkaste, welcher
während der ersten Invasion der Mahratten in Nordhindustan 1733 die Stadt I. als
Lehn empfing.
Der bedeutendste
unter seinen Nachfolgern war Dschaßwant Rāo, der 1804 in das eigentliche
Hindustan einfiel, aber 27. Nov. bei Farruchabad vom
brit.
General Lake geschlagen wurde und einen
Teil seines Gebietes an die Engländer abtrat.
Ihm folgte 1811 Malhār Rāo,
der 1817 denKrieg von neuem begann, aber, 21. Dez. bei Mehidpur völlig geschlagen, im
Vertrage von Mandeßar 1818 mit
seinen Besitzungen in die Reihe der brit.
Vasallen trat.
Als er 1833 kinderlos starb, fanden Thronstreitigkeiten statt, bis 1844 Tūkadschl
Rāo
Holkar auf den
Thron
[* 4] gelangte.
Derselbe blieb den Engländern während desAufstandes 1857 treu und
erhielt 1862 unbeschränktes
Recht, einen Nachfolger zu adoptieren. 1886 wurde sein ältester Sohn Schiwadschī Rāo von den
Engländern als
Maharadscha eingesetzt.
(d. h. eingeteilte),
Truppen, die in
Schweden
[* 5] auf
Grund des Indelningsverks von alters her aufgebrachten
Truppen,
welche in Friedenszeit den weitaus größten
Teil (19 Regimenter zu 2
Bataillonen und 5
Bataillone Infanterie, 5 Regimenter
und 1 Jägerkorps
Kavallerie, zusammen 23 567 Mann Infanterie und 3569 Reiter) des stehenden
Heers bilden und bei der Mobilmachung
durch
Einstellung von
Beväring-(Miliz-)Mannschaften auf ungefähr die doppelte
Stärke
[* 6] gebracht werden können.
Die Indelta-Soldaten werden vom ländlichen Grundbesitze gestellt und unterhalten. Die Grundstücke der
einzelnen
Provinzen sind in Gruppen geteilt, deren jede einen Mann zu stellen hat. Der
Soldat erhält einen Torp
(Wohnhaus
[* 7] mit
Acker) und einen jährlichen Lohn in
Geld oder Produkten, daneben,
wenn er zum Dienste
[* 8] berufen wird,
Sold von der Regierung;
seit 1875 beziehen die Offiziere und
Unteroffiziere statt des Einkommens aus dem Torp u. s. w. feste
Besoldung.
Die Mannschaft wird geworben und bleibt, solange sie rüstig ist, im Dienste: Mannschaften von 50 bis 60 Jahren sind nichts
Seltenes. Die Anfänge dieser eigentümlichen Einrichtung reichen
bis in den Beginn des 15. Jahrh. zurück. Der militär.
Wert der Indelta-Truppen wird in
Schweden selbst nicht hoch angeschlagen, doch sind bisher alle Versuche fehlgeschlagen, eine
Reorganisation zu vereinbaren.
(frz.), entschädigen, schadlos halten,
Indemnität (s. d.) ^[= (lat.), d. i. Straflosigkeit, spielt namentlich im engl. Verfassungsleben eine wichtige Rolle. ...] erteilen.
(lat.),
d. i. Straflosigkeit, spielt namentlich im engl. Verfassungsleben
eine wichtige Rolle. Wenn die Regierung irgend etwas gethan hat, wozu ihr nach
der Verfassung ein formelles
Recht nicht zustand, was sie aber im Interesse des
Landes für geboten hielt, so bringen die Minister beim nächsten Parlament
eine Indemnitätsbill (Indemnity-bill) ein, deren
Annahme den Verzicht des Parlaments auf Geltendmachung der Verantwortlichkeit
enthält. Auch in den kontinentalen
Staaten hat sich die gleiche Praxis eingebürgert, insbesondere für
Etatsüberschreitungen unvorhergesehener Art. In neuerer Zeit wurde historisch bedeutungsvoll die I., welche der König von
Preußen
[* 9] in feierlicher
Thronrede vom nach Beendigung des
DeutschenKrieges von 1866 beim Landtage einholte wegen des
während der Konfliktszeit ohne Zustimmung der Landesvertretung geführten
Staatshaushalts. (S.
Preußen und
Konfliktsperiode.)
(engl.) oder Indentgeschäft, Bezeichnung für ein vor etwa 20 Jahren im Verkehr
mit Ostasien aufgekommenes, jetzt auch in anderweitigem Verkehr, z. B. mit
Australien
[* 10] vorkommendes
Geschäft, bedeutet im eigentlichen
Sinne den
Vertrag, durch welchen ein überseeisches, von Europäern geleitetes Handlungshaus einem eingeborenen Händler bestimmte
europ. Waren zu einem in der Landesmünze festgesetzten Preise zu liefern
verspricht. Dieser
Vertrag hat lediglich die Natur eines
Kaufvertrags.
Unter I. versteht man aber auch ferner denjenigen
Vertrag, welchen das überseeische Handlungshaus behufs Anschaffung der
dem eingeborenen Händler zu liefernden Ware mit einem europ. Fabrikanten oder Handlungshause
- in der Regel durch Vermittelung eines in Europa
[* 11] befindlichen
Agenten oder
Vertreters - abschließt. Dieser
letztere
Vertrag kann von so verschiedenartiger rechtlicher Natur sein, als es verschiedene
Anschaffungsgeschäfte im Handelsverkehr
giebt. Insbesondere kann er sich sowohl als
Kauf- wie als Kommissionsgeschäft darstellen.
1830 gegründete, täglich
dreimal inBrüssel
[* 12] erscheinende liberale
Zeitung.
Auflage: 60-80000;
Verleger und Herausgeber: Gaston Berardi.
Es erscheinen auch zwei Wochenausgaben u. d. T.: «L' Indépendance internationale» (mit einer litterar. Beigabe) und «L'
Indépendance d'outre mer» (für das entferntere
Ausland),
außerdem u. d. T. «Le
[* 13] Mouvement économique»
eine besondere Wochenschrift für
Gewerbe,
Handel und Geldwesen. Die
I. b., die früher «L'Indépendant»
hieß und seit 1843 ihren jetzigen
Titel führt, ist das verbreitetste
Blatt
[* 14] in
Belgien
[* 15]
¶
mehr
und hat durch ihre weitverzweigten Beziehungen einen vorwiegend internationalen Charakter.