Imperialismus
(vom lat. Imperium), die Regierungsweise einer absoluten Monarchie, die sich vorzugsweise auf das Militär stützt, auch Cäsarismus (s. d.) genannt.
(vom lat. Imperium), die Regierungsweise einer absoluten Monarchie, die sich vorzugsweise auf das Militär stützt, auch Cäsarismus (s. d.) genannt.
quarter (spr. -pihriäll), s. Quarter. ^[= (lat., d. i. Viertel), ein bis zur Einführung des metrischen Systems übliches Flüssigkeitsmaß ...]
soviel wie Biebricher Scharlach (s. d.). ^[= ein wichtiger, 1878 entdeckter Tetrazofarbstoff (s. Azofarbstoffe). Man stellt ihn dar, indem ...]
standard (engl., spr. -pihriäll stännd'rd; deutsch Reichsnormal-) bezeichnet die für Großbritannien [* 2] und Irland seit 1826 geltenden Normalmaße, z. B.
Imperial standard yard, d. h. Reichsnormalelle. (S. auch Normalmaß, Normalgewicht.)
(lat.), die den röm. Königen, dann in der Republik den höhern Magistraten, namentlich den Konsuln, Diktatoren und Prätoren, vom Volke durch eine Lex curiata übertragene höchste militärische, richterliche und ausübende Gewalt. Das Wort I. ist ursprünglich mit Potestas, Amtsgewalt, synonym. Von der Zeit aber, wo es neben den höchsten Magistraten noch Magistrate mit beschränkter Befugnis gab (wie namentlich die Censoren), blieb das Wort I. nur für die Magistrate in Geltung, welche wenigstens der Theorie nach die volle höchste Amtsgewalt besaßen, während das Wort Potestas (Macht, Gewalt) insofern, als es die Macht bezeichnete, welche jedem Magistratus seinem Amte gemäß zukam, sowohl in weiterm Sinne die volle als die beschränkte Amtsgewalt bezeichnen konnte, sodaß dann I. und Potestas (im engern Sinne) verschiedene Begriffe wurden.
Das I., als dessen wesentliches Zeichen die Liktoren galten, war mit dem Recht zur Anstellung der höhern Auspizien verbunden. In den spätern Zeiten der röm. Republik ward den Konsuln und Prätoren nach Niederlegung ihres Amtes das I. prorogiert oder verlängert, damit sie als Prokonsuln oder Proprätoren die Provinzen verwalten konnten. Die Juristen der röm. Kaiserzeit unterschieden das imperium merum, d. i. das reine I., das das ius gladii enthielt, d. i. die Gewalt über Leben und Tod, welche der Kaiser den Provinzstatthaltern und den Präfekten der Stadt und des Prätoriums übertrug, und das sich wesentlich auf die bürgerliche Gerichtsbarkeit beziehende imperium mixtum (gemischtes I.).
Impermeabilität
(neulat.), Undurchdringlichkeit (s. d.) ^[= oder Impenetrabilität, die allgemeine Eigenschaft der Körper, vermöge deren ...]
(lat.), s. Verbum. ^[= (lat.), auch Zeitwort, in der Grammatik jedes Wort, das eine Abwandlung durch die verschiedenen ...]
(lat.), ungehörig, unverschämt, frech;
davon das Substantiv Impertinenz.
(lat.), s. Hautkrankheiten ^[= # der Haustiere. Sämtliche Haustiere werden von H. mannigfacher Art heimgesucht. Friedberger-Fröhner ...] [* 3] (Bd. 8, S. 906a).
(lat.), im ältern Prozeßrecht derjenige, welcher im Prozeßverfahren auf einseitiges Vorbringen hin, namentlich in Arrestsachen und in der Erekutionsinstanz, eine Verfügung gegen seinen Gegner (den Impetraten) erwirkte.
(con impeto, ital.), musikalische Vortragsbezeichnung: mit Ungestüm, rasch, feurig.
(lat., «Angriff»),
im jurist. Sinne die leidenschaftliche Erregung, worin der Vorsatz zu einem Verbrechen gefaßt wird, Affekt, im Gegensatz zur ruhigen Überlegung, Prämeditation (s. d.).
Impfgegner, Impfgesetz, Impfinstitut, Impflanzette, Impfling, Impfnadel, Impfrotlauf, Impfstoff, Impfsyphilis, s. Impfung. [* 4]
oder Inokulation, die zufällige oder beabsichtigte Übertragung eines Krankheits- oder Ansteckungsstoffs durch eine kleine Verletzung (einen Schnitt, Stich, eine Excoriation) der äußern Haut [* 5] oder einer Schleimhaut auf ein gesundes Individuum. Man bedient sich der I. in verschiedener Absicht; entweder aus rein wissenschaftlichen Interessen, um experimentell den Nachweis zu führen, ob und durch welche Substanzen (Speichel, Blut, Schleim, Eiter u. dgl.) eine Krankheit auf ein anderes Individuum übertragen werden könne, oder zu diagnostischen Zwecken, um Gewißheit darüber zu erhalten, ob ein krankhafter Prozeß, z. B. ein Geschwür, durch Aufnahme eines kontagiösen Stoffs (z. B. Syphilis) entstanden sei oder nicht; im ausgedehntesten Maße aber als eines prophylaktischen Mittels gegen die Blattern, insofern man durch die künstliche Übertragung des Ansteckungsstoffs der Kuhpocke auf den Menschen die Empfänglichkeit des menschlichen Organismus für das Kontagium der Menschenpocken beträchtlich zu verringern und damit einen wirksamen Schutz gegen die Ansteckung dieser schrecklichen Seuche zu gewähren vermag.
Inwieweit die neuerdings empfohlene I. mit Wut- und Milzbrandgift die Bezeichnung einer wirksamen Schutzmaßregel gegen die Hundswut und den Milzbrand verdient, muß erst noch die Zukunft lehren. (S. Schutzimpfung, Hundswut und Milzbrand.) - Über die von Koch versuchte I. Tuberkulöser s. Tuberkulose.
Schon sehr früh machte man die Beobachtung, daß die Pocken (s. d.) zur Zeit epidemischen Auftretens besonders gefährlich, in sporadisch auftretenden Fällen sowie bei der Übertragung des Blatterngiftes durch kleine Hautverletzungen dagegen ungleich milder und gutartiger verliefen, weshalb die künstliche Einimpfung der Menschenblattern oder die Variolation schon im Altertum geübt wurde. In die Kulturstaaten Europas wurde die natürliche Blatternimpfung durch Lady Montague, die Gemahlin des engl. Gesandten in Konstantinopel, [* 6] 1718 eingeführt und fand hier rasch durch Sutton, Tissot, Hensler, Portal, Hufeland u. a. große Verbreitung.
Freilich stellte sich gar bald heraus, daß die Variolation weder eine ungefährliche Operation war noch die Zahl der Blatternkranken in der Gesamtbevölkerung zu vermindern vermochte; im Gegenteil wurde durch sie periodisch die Sterblichkeit in den großen Städten vermehrt, weil jeder Geimpfte leicht eine Quelle [* 7] der Ansteckung für alle noch nicht Geimpften oder Geblatterten, die in seine Nähe kamen, wurde, weshalb die künstliche Blatternimpfung Ende des 18. Jahrh, immer seltener geübt wurde. In einigen Ländern erhielt sie sich jedoch noch bis zur Mitte dieses Jahrhunderts; in der asiat. Türkei [* 8] wird sie gegenwärtig noch häufig ausgeführt.
Edward Jenner (s. d.), Arzt in Berkeley in Gloucestershire, wurde durch die Beobachtung, daß durch Kuhpocken Angesteckte von Blattern nicht befallen wurden, zu der wichtigen Entdeckung geführt, daß die Überimpfung der Kuhpocken auf den Menschen als zuverlässiges Schutzmittel gegen die so gefürchteten Menschenblattern wirke. Nachdem er zuerst einen achtjährigen Knaben, James Phipps, mit der Kuhpocke einer Melkerin, Sarah Nelmes, geimpft und darauf zweimal vergeblich der Variolation unterworfen hatte, erfolgte rasch nach weitern Prüfungen die allgemeine Verbreitung der Kuhpockenimpfung in England, wo bereits 1799 das erste öffentliche Impfinstitut errichtet wurde, und bis Ende 1800 waren bereits über 12000 Menschen mit humanisierter Lymphe, wie man die vom Menschen ¶
abgenommene Lymphe heißt, geimpft. In Deutschland [* 10] wurde die Vaccination 1799-1800 hauptsächlich durch die Ärzte Ballhorn, Stromeyer, Heim, Hufeland, Sömmering u. a., in Frankreich durch Aubert, in Italien [* 11] durch Sacco eingeführt; durch de Carro in Wien [* 12] gelangte auch Kuhpockenlymphe über Konstantinopel, Bagdad und Bassora nach Ostindien [* 13] und Ceylon. [* 14]
Die Kuhpocken- oder Schutzpockenimpfung, Vaccination (vaccinatio), hat sich im Laufe der Zeit als die großartigste und folgenreichste Leistung auf mediz. Gebiet, als eine segensreiche Wohlthat für das gesamte Menschengeschlecht erwiesen. Nicht nur, daß vordem in Blatternepidemien die Sterblichkeit eine außerordentlich große war (so starben 1796 allein im Königreich Preußen [* 15] an dieser Krankheit weit über 30000 Menschen), sondern die dem Tode Entgangenen blieben oft in schrecklicher Weise verstümmelt, blind, taub, des Gebrauchs ihrer Glieder [* 16] beraubt.
In der Geschichte der Medizin ist keine Thatsache so fest begründet als der Erfolg der Vaccination, namentlich durch die Bemühungen der engl. Regierung, welche alle einschlägigen Erfahrungen und statist. Erhebungen hierüber zusammengestellt, die Gutachten vieler der größten Ärzte gesammelt und die Resultate in einem berühmten Blaubuch («Papers relating to the history and practice of vaccination») niedergelegt hat, welches 1857 dem engl. Parlament vorgelegt wurde und zum gesetzlichen Impfzwang in England führte.
Einen absoluten Schutz gewährt die I. allerdings nicht. Es bleibt immerhin möglich, daß ein Geimpfter (Impfling) ausnahmsweise noch von echten Pocken befallen wird; ebensowenig ist aber auch jemand nach dem Überstehen der wahren Pocken vor einer neuen Erkrankung an denselben gesichert. Die I. gewährt ferner nur auf eine gewisse Zeit Schutz, und zwar im allgemeinen auf 10-12, höchstens 15 Jahre; nach dieser Zeit ist zur weitern Sicherung des Individuums die Wiederholung der I., die Revaccination, notwendig. Bei Ausbruch einer Pockenepidemie namentlich sollten sich alle diejenigen nochmals impfen lassen, bei welchen die frühere I. bereits länger als 8-10 Jahre zurückliegt. Erkrankt eine geimpfte Person während einer Pockenepidemie an den Menschenpocken, so treten diese jedoch in außerordentlich milder Form, als Varioloiden (s. d.) auf.
Außer dem Zweifel an der Wirksamkeit machen die Impfgegner, welche hauptsächlich aus Homöopathen und Naturärzten, Vegetarianern, Pietisten, einzelnen Geistlichen und den Socialdemokraten bestehen, gegen die Vaccination insbesondere noch geltend, daß auch andere Krankheiten durch die I. auf den Impfling übertragen werden können, insbesondere die Skrofulose und die Syphilis. Wenn auch nach den neuern Untersuchungen über das Wesen der Skrofulose (s. d.) die Möglichkeit einer Übertragung auf den Impfling bei fahrlässiger und unvorsichtiger Ausführung der I. zugegeben werden muß, so läßt sich diese Übertragung doch leicht verhüten.
Auch die Bedeutung des Impfrotlaufs (Impferysipels), der von der Impfstelle aus auf verschieden großen Strecken sich verbreiten und dann wirklich eine ernste Gefahr hervorrufen kann, haben die Impfgegner weit überschätzt, denn unter den vielen Millionen von glücklich verlaufenen I. ist die Zahl der in dieser Weise tödlich gewordenen Fälle eine verschwindend geringe. Die Möglichkeit einer Übertragung der Syphilis gleichzeitig mit den Kuhpocken ist zwar gleichfalls nicht absolut in Abrede zu stellen, aber ebenfalls leicht zu vermeiden, wenn man nur von gesunden Kindern aus gesunden Familien impft; in der That fallen die wenigen, sicher beglaubigten Fälle von wirklicher Impfsyphilis nicht der I. als solcher, sondern lediglich nur der schlechten und nachlässigen Handhabung derselben zur Last.
Durch die ausschließliche Anwendung der animalen Lymphe kann jeder Übertragung einer Krankheit auf den Impfling durch den Impfakt mit nahezu absoluter Sicherheit vorgebeugt werden. Es fällt damit ein Haupteinwand der sog. Impfgegner. Auch der weitere Einwand der Impfgegner, daß mehr Kinder an Masern, Scharlach, Krupp u. dgl. erkranken als vor der Einführung der Schutzpockemmpfung, ist hinfällig, denn da seit der Austilgung der verheerenden Menschenpocken die Zahl der Kinder überhaupt größer geworden ist, so hat auch notwendig die Zahl jener Erkrankungen zugenommen. In derselben Weise läßt sich der nämliche Einwand in Bezug auf den Typhus entkräften.
Bezüglich der Ausführung der I. ist, wie schon im oben Erwähnten angedeutet, große Vorsicht in der Auswahl des Impfstoffs erforderlich. Man impft entweder mit frischer Kuhpockenlymphe, die von spontan erkrankten Kühen (s. Kuhpocke) entlehnt oder in eigenen Impfinstituten durch Rückimpfung (Retrovaccination) vom Menschen auf das Kalb regeneriert wird (animale I.), oder man impft nur vermittelst humanisierter Lymphe von gesunden, zum erstenmal geimpften Kindern.
Die alte Streitfrage, welche Methode besser und wirksamer sei, ist noch immer nicht endgültig entschieden; I. mit der wirklichen (originären) Kuhlymphe schlagen häufiger fehl und erregen vielfach viel heftigere örtliche Erscheinungen als die mit humanisierter Lymphe, wogegen die letztere nach der Ansicht vieler Ärzte, nachdem sie durch mehrere Generationen hindurchgegangen, mehr und mehr von ihrer Schutzkraft verliert und deshalb durch zeitweise Rückimpfung auf die Kuh der Auffrischung bedarf.
Die Lymphe von revaccinierten Individuen ist in ihrer Wirkung unsicher und wird deshalb ungern benutzt; auch läßt sich beim Abimpfen von Erwachsenen die Übertragung von andern Krankheiten (Syphilis) nicht so leicht vermeiden als beim Abimpfen von Kindern. Wo man rein animale Lymphe aus gut eingerichteten und gut überwachten animalen Impfinstituten beschaffen kann, wird man dieser, namentlich in größern Städten, aus den eben angeführten Gründen den Vorzug geben; in einzelnen Staaten ist die animale I. bereits obligatorisch eingeführt. In diesen bestehen teils centrale, teils mehrere über das ganze Gebiet verteilte staatliche Anstalten zur Gewinnung animaler Lymphe, als deren hauptsächlichste in Deutschland die in Berlin, [* 17] Dresden, [* 18] Hamburg, [* 19] München [* 20] und Stuttgart [* 21] zu nennen sind.
Bei Verwendung von Menschenlymphe muß dieselbe der Impfblatter am siebenten oder achten Tage entnommen und soll womöglich frisch, direkt von Arm zu Arm, übertragen werden; doch kann man sich auch, wo dies nicht möglich ist, der konservierten Lymphe bedienen, die man nach dem Aussickern aus dem Eiterbläschen entweder unvermischt oder mit Glycerin und Wasser verdünnt (Müllersche Glycerinlymphe) in fein ausgezogenen und luftdicht durch Zuschmelzen oder durch Siegellack verschlossenen Glasröhrchen aufbewahrt. ¶