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Huitzilopochtli (spr. uitzilopötschtli), Stamm- gott der Mexikaner oder Azteken, der dieselben aus ihrer sagenhasten Urheimat Aztlan in ihre nach- maligen Wohnsitze geführt hat.
Ursprünglich ist es wohl ein Woltendämon oder eine Modifikation des Feuergottes, denn als Waffe und Wahrzeichen führt er die Feuerschlange, den xinncoati. Im besondern aber ist er als Kriegsgott gedacht.
Der Sage nach ist er in mystischer Weise durch einen vom Himmel [* 2] kommenden Federball, den seine Mutter Coatlicue in ihrem Busen barg, empfangen worden und wurde gleich gewappnet geboren.
Dargestellt wird er in Weiher Farbe, gleich andern Wotkendämoncn, zum Teil gestreift.
Und als Helmmaske trägt er den Kopf des Huitzitzilin, des Kolibris. [* 3]
Auf der gro- ßen ^empelpyramide in der Hauptstadt Mexiko [* 4] stand sein Altarschrein Wand an Wand mit dem des Berg- und Negengottes Tlaloc.
Sein Hauptfest, Pan- quetzaliztli («Das Erheben derFahnen») genannt, fiel in den Monat November und wurde durch Kampf- scenen, die bildliche Vorführung der Feuerfchlange und durch Menschenopfer gefeiert.
Der Name be- deutet «der Kolibri-Linke». Im Munde der Spanier wurde das Wort in Uchilobos (spr. utschilobös) entstellt undHeinehatdarausVitzliputzli gemacht. NHns (lat., Genitiv von kic, käse, koc, dieser, diese, dieses), meist abgekürzt d. oder bi^., d. h. dieses, desselben, zu ergänzen msn8i8 (Monats) oder Nnui sJahres) oder lo^i (Ortes). Hukä oderHukkä (vom arab. hukkak), die ind. Tabakspfeife. In ein Thongefäß'(im Hindi cilain genannt) wird der Tabak, [* 5] der gewöhnlich mit etwas Melasse, Gewürz u.dgl. vermischt ist, auf heiße Asche oder ein Stück glühende Kohle gelegt.
Von dort führt ein Rohr den Rauch in eine Kokosnuß- schale, die halb voll Wasser ist, und der Rauch wird dann durch ein Loch an der Seite des Rohres eingeschlürft.
Wegen des dabei entstehenden gur- gelnden Lautes haben die Engländer die auch lluddle-duddls genannt. (S. auch Nargileh.) Huker (holl. iloskel), Name für Hochseefischer- fahrzeuge mit Groß- und Treibermast und Gaffel- segeln.
Der Großmast ist zum Ausbringen des Schleppnetzes zum Umlegen eingerichtet.
Hukergaleafse, s. Galeafse. Hukka, s. Huka. Hu-kou, s. Kiang-si. Hulagu (mongol. Chulagu), Enkel Dschingis- Chans von dessen viertem Sohn Tului, Begründer der mongol. Dynastie in Persien, [* 6] der sog. Ilchane, regierte daselbst, nachdem er das Chalifat von Bag- dad gestürzt hatte (1258), von 1258 bis 1265. Der letzte Herrscher aus dem Geblüt Dschingis-Chans war Togai Timur, gest. 1353. -
Vgl. Hammer- Purgstall, Geschichte der Ilchane, d. i. der Mongolen in Persien (2 Bde., Darmst. 1842-43).
Hulda oder Holda, ein Beiname der großen aerman.
Himmelsgöttin, dernordischenFrigg.
Ihrem Namen nach, der verwandt mit Hel (s. d.) ist, ist sie die Totengöttin, weshalb sie auch an der Spitze der Geisterscharen einherzieht.
In der mitteldeutschen Volksüberlieferung lebt sie als Frau Holle fort. Als Totengöttin sind die elbischen Geister ihr Volk und die Seelen der eingeborenen Kinder bei ihr, in ihren Quellen oder in ihren Höhlen, und zu ibr kehren auch die Seelen der sterbenden Kinder zurück. Wie ihr Gemahl Wodan fährt sie mit ihrem Gefolge durch die Lüfte, den Guten Glück, den Böfen Unglück bringend.
Dadurch wird sie Göttin des Segens der Erde und des Hauses.
Aus ihrer chthonischen Natm erklärt es sich auch, daß sich oft die Hexen in ihrem Gefolge befinden und die Hexenfahrten an vielen Orten Hollenfahrten genannt werden. Huldenvolk, Huldrefolk, s. Elfen. Huldgöttinnen, soviel wie Grazien. Huldigung, ein dem Lehnrecht entstammender Begriff;
sie ist das eidliche Treugelöbnis des Man- nes bei der Investitur und heißt deshalb auch Ho- magialeid (von Iiomo) oder «ni9.Q8c (Mann- schaft). Verschieden davon ist der bereits in frank. Zeit häusig vorkommende Tr e ueid der Unterthanen, welcher nicht nur nach der Thronbesteigung eines neuen Königs, sondern auch nach der Niederwerfung eines Aufstandes oder der Bestellung eines Kron- prätendenten und bei ähnlichen Anlässen gefordert und durch die Grafen oder besondere tönigl. Kom- missare wurde. Nach Ausbildung des Lehnswesens (s. d.) ge- nügte es zur Sicherung der Treue und des Gehorsams, wenn bei jedem Thronwechsel im Reiche der Kaiser und ebenso in jedem Fürstentum oder in jeder Graf- schaft der Fürst oder Graf seine Vasallen Hulde schwören ließ, da ihm dadurch auch die Untervasallen und Hintersassen mit gesichert waren. Als seit dem 14. Jahrh, die Feudalverfassung verfiel und die Landeshoheit sich ausbildete, erschienen an Stelle der Vasallen die sog. Stände (Großgrundbesitzer, Kirchen und Klöster, Städte und andern Kommunen). Da diese in ihren Bezirken Gerichtsgewalt, Polizei, Besteuerung und Militärhoheit ausübten, so war zur Sicherung und Anerkennung der landesherr- lichen Gewalt nur ihr Treuschwur erforderlich, da- gegen wurde in den einzelnen Gutsbezirken dem Gutsherrn von den Gutsunterthanen gehuldigt. Solange die landesherrliche Gewalt nur ein auf privatrechtlichen Titeln beruhendes Agglomerat von Rechten und Befugnissen war, mußte sie bei jedem Regierungswechsel für den Nachfolger gewissermaßen neu begründet oder wenigstens neu anerkannt wer- den und die Hülfe hatte daher eine schwerwiegende jurist. Bedeutung. Aber auch nach der Entwick- lung einer erblichen, alle staatlichen Hoheitsrechte umfassenden Fürstengewalt war die Hülfe von polit. Wichtigkeit. Denn ihr stand gegenüber das Ver- sprechen des Fürsten, die Rechte der Stände und die Gewohnheiten des Landes zu achten und zu schützen, und die Hülfe wurde regelmäßig erst ge- leistet, wenn der Fürst seinerseits dieses Versprechen gegeben hatte. In vielen Territorien war sogar der Rechtssatz durchgedrungen, daß der neue In- haber des Fürstenthrons vor Leistung dieser gegen- seitigen Gelöbnisse keinerlei Regierungsgewalt aus- üben dürfe. Die Hülfe war dadurch ein wirksames Mittel gegen den Absolutismus der Fürsten gewor- den. Seitdem aber im modernen Staate durch Ver- fassungsurkunden und andere Gesetze einerseits die Negierungsrechte des Landesherrn und andererseits die Gehorsamspflichten der Unterthanen staatsrecht- lich festgestellt wordensind,hat dieH.vollständig ihren Sinn verloren. An ihre Stelle ist die Vereidigung der Kammern, der Beamten und des Heers getreten. Wo noch eine Hülfe der alten, sog. feudalen Stände vorkommt, ist sie eine reine Formalität ohne alle rechtliche Bedeutung. In Preußen [* 7] fand sie noch 1840 nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV. statt; 1861 wurde sie durch eine Krönung ersetzt; 1888 fand weder Hülfe noch Krönung statt. Hülfe u. s. w.,s. Hilfe u. s. w. ¶