410 gekochten Kartoffeln gefüttert. Sie werden dadurch fleischig, ohne fett zu sein (körnerfett). Zur Erreichung der Fettmast
setzt man die Hühner
[* 2] in geringerer Anzahl in kleinere, halb dunkle Räume und setzt dieselbe
Fütterung fort mit Zusatz von
Mehlbrei oder Mehlnudeln. Die
Fütterung muß zu bestimmten
Zeiten stattfinden. Auch kann man jedes Huhn
in einen Mästkasten setzen, der an einer Seite vergittert ist und dem Huhne keine
Bewegung gestattet; das Füttern geschieht
aus einem vor dem
Gitter stehenden Freßtrog.
Ein anderes
Verfahren besteht in Einführung von Mehlnudeln oder Maiskörnern in den
Kropf vermittelst der
Hand
[* 3] und Zusatz von
löffelweise einzugebendem Öl und von parfümierenden
Gewürzen. Nach 2 bis 3 Wochen solcher Behandlung
ist die
Mästung vollendet. Die gemästeten werden geschlachtet, berupft und von Gedärmen entleert (ausgenommen) auf den
Markt gebracht. (S. auch
Haushuhn.)
Vgl. E. Sabel, Anleitung zur Hühner (2. Aufl.,
Trier
[* 4] 1881);
A. Espanet, Die Züchtung der Hühner
und Kücken,
Truthühner,
Gänse und
Enten
[* 5] (deutsch von E. Sabel, Kaiserslautern
[* 6] 1883).
Tauben,
[* 7] die sich durch huhnartige Gestalt, Körperhaltung und
Bewegung auszeichnen. Man unterscheidet 5
Arten
von Huhntauben:.
1) Die MalteserTaube, ähnelt einem rund und voll gebauten Zwerghuhn, mehr hoch als lang, hat kurzen, abgerundeten Körper,
sehr breiten, kurzen Rücken, aufgestülpten
Bürzel, sehr kurzen, ganz aufrecht getragenen
Schwanz, kleine
hochgetragene Flügel, mit reichem Flaum besetzten Steiß, volle nach vorn gedrückte
Brust, langen, schwanenartig gebogenen
Hals. Es giebt Einfarbige in
Blau, Silberfarbe,
Schwarz,
Weiß,
Braun,
Rot undGelb, Gehämmerte (Geschuppte), Gescheckte und Weißschilde.
2) Die ModeneserTaube ist die kleinste Huhntaube, hat kurzgebauten, abgerundeten Körper, kurzen, gehobenen
Schwanz, flaumfederigen Steiß, gestreckte
Beine, wenig zurückgebogenen
Hals und
Kopf. Färbung und Zeichnung des Gefieders
sind mannigfaltiger als bei andern Haustauben, in Modena unterscheidet man über 150, in zwei große Gruppen gestellte Spielarten:
a. ein-odervollfarbige(schietti) und zwar wirklich einfarbige und farbige
mit gespritzten, geschuppten, gehämmerten oder marmorierten Flügeldecken; b. Farbenköpfe,geflügelte oder Gazzi, weiß
mit farbigem
Kopf, Flügel und
Schwanz.
3) Hühnerschecken, in der
Größe geringer als Malteser, haben gestrecktere Gestalt, weniger kugelig, bei breitem, ziemlich
flachem Rücken mit wenig aufgestülptem
Bürzel, kurzem, schräg aufwärts getragenem
Schwanz und flaumfederigem Steiß.Kopf,
Vorderhals und Oberbrust, Flügelschilde und
Schwanz sind farbig (blau, schwarz, rot oder gelb), alles übrige Gefieder weiß.
4)
Florentiner.
[* 8] Figur, Haltung, Körperbau sind wie bei den Maltesern, sie sind jedoch kleiner als diese, der
Schwanz ist mehr
ausgebreitet und nicht so steil, der
Hals etwas kürzer, der breite Rücken etwas flacher.
Farbe:
Blau,
Schwarz,
Rot,
Gelb, Mehlfahl;
Kopf,
Kinn,
Kehle, Flügel und
Schwanz farbig, übriges Gefieder rein weiß.
5) Die
StrasserTaube steht in der
Größe zwischen
Florentinern und Modenesern.
Kennzeichen: kurzer, gedrungen gebauter Körper,
kurze Flügel, flach getragener
Schwanz, kurzer, aufrecht getragener
Hals, niedrige
Beine, Steiß ohne dichtflaumige Befiederung.
Farbe und Zeichnung wie bei den
Florentinern und Modeneser Gazzi, Zeichnungsfarben sind schwarz,
Blau,
Rot,
Gelb. Die meisten
Huhntauben sind gute Zucht- und Fleischtauben, namentlich auf dem
Lande, wo sie freien Ausflug haben.
Ort auf der gleichnamigen Hochfläche im Distrikt Mossamedes der portug.
KolonieAngola in Westafrika, in hoher und gesunder
Lage, eignet sich zur
Ansiedelung von Europäern, welche mit lohnendem Erfolg
hier
Ackerbau und Viehzucht
[* 9] treiben könnten. Huilla ist mit einer
Straße, die durch
Humpata, der
Niederlassung
der
Boers führt, mit der
Küste (Mossamedes) verbunden.
(spr. üihn),Fluß im nördl.
Frankreich, linker Nebenfluß der Sarthe, entspringt im Depart. Orne, östlich
von
Alençon, und mündet, 132 km lang, unterhalb Le
[* 10]Mans.
[* 11]
(frz., spr. üissĭeh, von dem altfrz. Huis,Thür, das jetzt nur noch in der franz. Gerichtssprache vorkommt:
huis clos, bei verschlossenen
Thüren, d. h. mit
Ausschluß der Öffentlichkeit) bezeichnet im buchstäblichen
Sinne soviel
als Thürhüter, Thürsteher. Huissiers de la chambre du roi hießen die Hofdiener, welchen die
Aufsicht über die
Thüren im Innern des Schlosses anvertraut war. Die Huissier des
Staatsrates und der Staatskanzlei hießen Huissiers de la chaîne,
weil sie eine goldene
Kette um den
Hals trugen.
Früher nannte man Huissiers d'armes die
Diener, die im Zimmer des Königs standen und den Eintretenden die
Thüren aufmachten.
Jetzt heißen Huissier die Bedienten, die sich im Vorzimmer der Minister oder anderer hoher Staatsbeamten
aufhalten, um die
Personen, welche sie empfangen, einzuführen. Auch führen diesen
Namen die Pedelle, die bei den Sitzungen
gewisser Körperschaften, z. B. des
Instituts, des Senats, der Deputiertenkammer u.s.w., den Dienst versehen. In der Gerichtssprache
bedeutete Huissier ursprünglich auch nur die Gerichtsdiener, welche den Zugang zu den Gerichtssitzungen
zu überwachen hatten.
Jetzt ist Huissier die allgemeine Bezeichnung für diejenigen
Beamten, deren
Aufgabe es ist, im
Bezirk des Civilgerichts erster Instanz
ihres Amtssitzes Zustellungen prozessualer wie außerprozessualer
Akte zu bewirken (s. Zustellung), insbesondere Ladungen,Verfügungen
und
Urteile des Gerichts zu vollstrecken, also unsere Gerichtsvollzieher. Die Huissiers audienciares,
welche das Gericht alljährlich aus den Huissiers ordinaires auswählt, haben außerdem noch in den Sitzungen des Gerichts
den Dienst zu versehen, die zu verhandelnden Sachen und die beteiligten
Personen aufzurufen und die
Anordnungen zu vollziehen,
welche der Vorsitzende zur Aufrechterhaltung der Ordnung erläßt.
Die Huissier werden auf Vortrag des Justizministers vom Staatsoberhaupt ernannt, nachdem das Gericht
festgestellt hat, daß die
Bedingungen ihrer Zulassung vorhanden sind. Wie alle
Amter(offices) der sog. ministeriellen
Beamten,
zu denen die Huissier gehören, ist auch das der Huissier in gewissem
Sinne verkäuflich. Die Huissier eines jeden
Arrondissements bilden wie
die
Avoués, die Notare, eine Gemeinschaft; sie wählen aus ihrer Mitte eine Disciplinarkammer, deren Disciplin sie unterstehen.