258 das jährliche «Verzeichnis sämtlicher in
Deutschland
[* 2] und den angrenzenden
Ländern gedruckten Musikalien u.s.w.» (1851
fg.) und der «Musikalisch-litterar. Monatsbericht über neue Musikalien u.s.w.»
(1829 fg.).
Die Firma beschäftigt sich auch mit Sortiment (besonders Einfuhr ausländischer Musikalien) und
Kommission (1893: 75 Kommittenten).
schon im
AltertumPersonen, die es sich zur
Aufgabe machten, den
Großen und
Reichen durch
Späße, besonders bei
Tafel, die Zeit zu vertreiben, wie z. B.
Alexander d. Gr., Dionysius von
Syrakus,
[* 3]
Augustus und dessen
Nachfolger sich solche Possenreißer hielten. Dem Mittelalter war es vorbehalten, diesen seltsam-unwürdigen
Beruf weiter
auszubilden und die Narrenschaft zu einem förmlichen unentbehrlichen Hofamt zu erheben. Zu den wesentlichen
Attributen eines solchen
Beamten gehörten:
1) die Narrenkappe auf geschorenem Haupte, meist bunt, mit Eselsohren oder
Hahnenkamm verziert;
2) das sehr verschiedenartig geformte Narrenscepter oder der Narrenkolben;
3) die Schellen, vorzüglich an der Kappe, doch auch an andern
Teilen desAnzugs;
4) ein großer Halskragen. Die übrigen
Teile des
Anzugs aber waren beliebig nach dem
Geschmacke des Herrn.
Außer diesen eingekleideten
Possenreißern, unter denen Triboulet am franz.
Hofe unter König
Franz I. und sein Nachfolger Brusquet, ferner
Klaus Narr,
dessen gesammelte
Schwanke mehrmals im Druck erschienen, bei Kurfürst
Friedrich demWeisen, und Serggan,
der Hofnarr der Königin Elisabeth von England, am bekanntesten sind, gab es noch eine höhere
Klasse derselben, sog. lustigeRäte, kurzweiligeRäte und
Tischräte, meist geistreiche
Männer, die sich des
Vorrechts der freien Rede bedienten, um die Thorheiten
und Gebrechen ihrer Zeit und ihrer Umgebungen aufs unbarmherzigste zu verspotten.
Unter diesen haben sich durch
Geist und Witz besonders hervorgethan Kunz von der
Rosen,
lustiger RatKaiser Maximilians I., John
Heywood, ein fruchtbarer dramat. Dichter und Epigrammatist am
HofeHeinrichs VIII. von England, und
Angely, ein franz. Hofmann.
Auch fehlten zu keiner Zeit an den
HöfenPersonen, denen, ohne daß sie die Narrenschaft zu ihrem
Berufe
machten, das
Vorrecht zugestanden war, durch Witz und beißende
Ausfälle die Gesellschaft ungestraft geißeln zu dürfen,
oder die, wie besonders pedantische Gelehrte, als allgemeines
Stichblatt des Witzes dienten; so der durch seine derben Späße
bekannte kursächs.
General Kyau und der gelehrte Jak.PaulFreiherr von Gundling (s. d.), den König
Friedrich Wilhelm I. von
Preußen
[* 4] mit zahlreichen
Staats- und Hoftiteln überhäufte. Die Geschichte des Hofnarrenwesens bezeichnet den jedesmaligen
Standpunkt der Gesittung der
Höfe, und kein Reichstagsbeschluß, deren im 16. Jahrh. mehrere darüber gefaßt wurden,
vermochte darin etwas zu ändern. Später, als die Derbheit der
Sitten an den
Höfen verschwand, ergötzte
man sich an sog. Kammerzwergen sowie an einfach blödsinnigen oder gebrechlichen
Menschen, deren selbst der gewöhnliche Edelmann
zu seiner Kurzweil nicht mehr entbehren zu können glaubte, eine Erscheinung, die als letztes
Stadium des Narrenwesens endlich
die gänzliche Abschaffung desselben zu Ende des 17. und zu Anfang des 18. Jahrh.
zur Folge hatte.
Unter den deutschen
Höfen hat der kursächsische am längsten,
bis in die
Mitte des 18. Jahrh., besoldete Hofnarren gehalten; am
russ.
Hofe aber stand das Narrenwesen damals noch in seiner
Blüte.
[* 5]
Peter d. Gr. hatte deren noch so viele, daß er sie in
verschiedene
Klassen teilte. –
Max, Schauspieler, geb. in
München,
[* 7] betrat zuerst 1862 in
Weißenburg
[* 8] die
Bühne;
nachdem er auf verschiedenen Wanderbühnen sein
Glück versucht hatte, fand er in Landshut,
[* 9] dann in
Augsburg,
[* 10] später am Schweriner
Hoftheater eine feste
Stellung. 1868 kam er an das
Hamburger Stadttheater, wo er jugendliche Heldenliebhaber mit bestem Erfolg
spielte. Nachdem er am
Frankfurter Thaliatheater eine Zeit lang gewirkt hatte, trat er in das
Ensemble des neu begründeten
MünchenerVolkstheaters ein und wurde eine Hauptstütze desselben. Hofpauer wurde auch in den
Verband
[* 11] des Hoftheaters aufgenommen; er bewährte sich hier wie dort als ein Darsteller von maßvoller und doch sehr wirksamer
Komik. 1879 gründete
er die Gesamtgastspiele der
Münchener, die, ursprünglich auf die Sommermonate beschränkt, jetzt eine
regelmäßige, acht
Monate dauernde Gastspieltournee umfassen.
Außer oberbayr. Volksstücken hat auch die
Dramen von
Anzengruber
in sein Repertoire aufgenommen.
eine durch
KaiserKarl IV. geschaffene Würde, die an die alte
Stellung des Pfalzgrafen im Hofgericht
anknüpfte.
Die Hofpfalzgraf hatten
Vollmacht in gewissen Fällen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und für gewisse königl.
Gnadenakte (Verleihung von
Adelsbriefen, akademischen Würden, Legitimation unehelicher
Kinder u.s.w.).
en-Nahas,Ort in
Darfur, mit gemischter
Bevölkerung,
[* 12] in einer etwa 50 km vom
Berge Dungo entfernten Ebene, am
rechten Ufer des
Bahr el-Fertit, eines Nebenflusses des
Bahr el-Arab.
Die früher berühmten, oft umstrittenen
Kupferminen sind jetzt verlassen und wertlos geworden.
Bezeichnung der Kollegien, welche in deutschen
Staaten seit dem 16. Jahrh. nach dem
Muster des Reichshofrats
behufs der
Beratung von Regierungsangelegenheiten und bald auch gleich diesem mit richterlichen Funktionen beauftragt wurden.
Während anfangs nur die Mitglieder des Kollegiums den
Titel Hofrat führten, erhielten in der Folge auch
andere, nicht zu diesem Kollegium gehörige höhere Staatsbeamte denselben als Auszeichnung. In neuerer Zeit indes, als dieser
Titel auch an andere
Personen erteilt wurde, hat er in seinem Werte verloren und verleiht in manchen
Staaten nur
noch einen untergeordneten Rang.
Einigermaßen eigentümlich stellt sich die Sache in
Österreich.
[* 13] Abgesehen nämlich von dem ehemaligen Reichshofrat, standen
alle obersten
Stellen des österr.
Staates bis 1848 unmittelbar unter dem
Kaiser und hießen sämtliche Referenten derselben
Hofrat. Nur höchst selten wurden auch andere
Personen mit diesem
Titel ausgezeichnet. Seit 1848, wo Staatsministerien
in
Österreich eingeführt wurden, behielten den Hofratstitel nur: die
Räte des obersten Gerichtshofs, die
Räte mehrerer höchster
Hofämter, z. B. des
Obersthofmeister- und Oberstkämmereramtes. Die Referenten des Ministeriums des Äußern und des kaiserl.
Hauses führen den
Titel:
Hof- und¶