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1860; 2. Aufl. 1865; deutsch von Berg, Lpz. 1868). Die von ihm als Abgeordneter gehaltenen Reden erschienen u. d. T. «I^i'i6M6iitHii'6 reäLvosi'inFkQ over koloniais dkiauFsn 1849-62» (3 Tle., Zalt- bommel 1862-66), vielleicht das Beste, was die niederlä'nd. Litteratur in dieser Gattung besitzt. Hoeven (spr. huv'n), Jan van der, niederländ. Zoolog und Anthropolog, geb. zu Rotterdam, [* 2] studierte in Leiden [* 3] Naturwissenschaften und Medizin, war dann Arzt in Rotterdam, wurde 1826 außerord., 1835 ord.
Professor an der Uni- versität Leiden und starb daselbst Sein Hauptwerk bildet das «llanädoLk äsr vier- Kunä6» (2 Bde., Rotterd. 1827-33; 2. Aufl., Leid. 1846 fg.; deutsch mit Zusätzen von Leuckart, 2 Bde., Lpz. 1850 - 56), in welchem er die ganze Zoologie physiologisch aufzufassen bestrebt ist, aber zugleich auch der Systematik Rechnung trägt. Zahlreiche monographische Arbeiten enthalten teils die von ihm mit de Vriese herausgegebene «^äscdritt voor N3.tuui'l^ii6 (^egoliiedknig 6u ?I^8io1oFi6» Leopoldinisch-Carolinischen Akademie, die «Ns- M0ir63)) der Naturhistorischen Gesellschaft zu Straß- burg, die »'Ii'mi8acti0N8)) der Londoner Zoologischen Gesellschaft, die «Vei-dHiiäeiinZen» der Niederlän- dischen Akademie (darin unter anderm die mehrfach übersetzte Beschreibung des bisher unbekannten männlichen Tiers von Xautiwg ?ompi1iu8) und andere Sammelwerke. Selbständig erschienen außer mehrern kleinern Schriften noch: «1^6c1i6i'(^68 8ur 1'Iii8toir6 nHtur6ii6 st i'anNtoniis ä63 1imui63» (Leid. 1838, mit Tafeln),
«^6(i6V06i-iiiF6n sn Vsr- danäolinFEn» (Amsterd. 1846; deutsch u. d. T. «Er- gebnisse der Naturforschung für das Leben», Verl. 1848),
die «L^äraALii tot äs nNtnur1^1 d^ckie- ä6ni3 v^n ä6n ^6Z6r8tHM))
(Leid. 1842) und die »?kilo80pki3 öooloFicH" (ebd. 1864). Sein älterer
Bruder, Cornelis Pruys
van der
Hof
,
[* 4] geb. Professor der Medicin Zu
Leiden, gest. 5 Dez. 1871, hat mehrere schätzbare pathol. und histor.-mediz.
Schriften veröffentlicht, darunter «Ds 1ii8toriH m6l1iciiiH6»
(Leid. 1842), «O6 liiZtoria uiordoruiii)) (ebd. 1846) und
»O6 ln8t0ii3, in6äicÄin6nt0rum" (ebd. 1847). - Ein zweiter
Bruder,
Abraham des Amorie
van der Hof
, geb.
gest. Professor am Seminar der Remonstranten zu
Amsterdam,
[* 5] gehörte zu den vorzüglichsten Kanzel- rednern der
Niederländer. Hoe von Hoenegg, Matthias, streng luther. Theolog, geb.
um 1580 in
Wien,
[* 6] studierte in Wit- tenbcrg, ward 1602 dritter Hof
prediger des Kur- fürsten
Christian II., 1603
Superintendent
in Plauen,
[* 7] bald darauf Direktor der evang.
Stände des König- reichs
Böhmen,
[* 8] 1612 Obcrhof
prediger des
Kur- fürsten
Johann
Georg I. von
Sachsen.
[* 9] Er starb Hof
v. Hof
gehört zu den heftigsten Gegnern des
Calvinismus und der Melanchthoni- -schen
Richtung.
Außer Predigten und polemischen Schriften gegen die röm. und
die reform.
Kirche sckrieb er noch «Oomniknta.i'ii in ^oaiini8 ^poca.- I^in» (2
Bde., 1610-40).
Hof, ein freier, eingefriedeter Platz, in älterer Zeit und noch setzt vielfach in
Niederdeutschland der eingezäunte
Garten- oder Grasplatz; jetzt versteht man unter Hof
besonders den zu einem
Gebäude gehörigen, neben oder um dasselbe gelegenen
eingeschlossenen Platz. - Landwirtschaftlich bezeichnet man mit Hof
ein ganzes Gut mit Feldern
oder auch nur die sämtlichen, zur Bewirtschaftung des
Hof
gehörigen
Gebäude. (S. auch Hof
system.) In Dörfern mit Rittergut
ist Hof zunächst die
Be- zeichnung für die herrschaftlichen
Gebäude, dann für den herrschaftlichen
Besitz überhaupt; in
Dör- fern ohne Rittergut wird der
Besitzer des giften Gutes oft Hofbau er genannt.
Auf dem Herrenhofe versammelte sich im Mittelalter das Gefolge des Herrn,und so heißtH. auch derInbegriff derer selbst, welche unmittelbar mit dem Dienst- und Gefolgs- herrn in Verbindung stehen; endlich der Sitz eines Fürsten mit seiner Familie und seinen obersten Be- amten. Solche Hofhaltungen waren im frühen Mittelalter sehr einfach. Die Getreuen, welche sich freiwillig oder gegen Empfang eines Beneficiums anschlössen, standen im Frieden wie im Kriege zum Dienste [* 10] ihres Herrn bereit, bildeten seinen Rat in Verwaltungs- und Rechtssachen und versahen sein Hauswesen.
Mit fortschreitender Ausbildung des Fürsten- und Heerwesens errichteten indes auch die höhern Neichsbeamten nach dem Muster der kaiserl. Hofhaltung, welcher wiederum der byzantinische Hof zum Vorbild gedient hatte, gewisse Hofämter, be- fonders die des Marschalls, Kämmerers, Truchsessen und Schenken, unter denen im 11. und 12. Jahrh, die Begünstigtern und Vertrautern aus den Hörigen des Herrn als Ministerialen (s. d.) ein mit der Zeit immer anspruchsvolleres Hofgesinde bildeten.
Weil die Hofdienste mit Lehen oder sonst abhängigen Gü- tern verbunden waren und im allmählich erblichen Besitz bestimmter Familien sich zu bloßen Ehren- ämtern umgestalteten, so stellte sich aufs neue das Bedürfnis heraus, eine mit dem täglichen Dienste beauftragte Dienerschaft zu haben. Dieselbe unter- schied sich aber von den bisherigen Hofbeamten we- fentlich dadurch, daß sie nur mit der eigentlichen Hofhaltung, nicht aber mehr mit Negierungsange- legenheiten betraut war. Da nämlich bei fortschrei- tender Entwicklung der Fürstengewalt die Regie- rungsgeschäfte sich häuften und schwieriger wurden, so sah man die Notwendigkeit ein, dieselben gewissen Behörden zu übertragen.
Doch wußte man dabei immer noch nicht die Begriffe von und Staat ganz zu trennen, wie dies schon die Namen Hof- kanzlei und Hofkammer für die obersten Verwal- tungsbehörden, Hofgerichte für die an die Stelle der alten Land- und Mannengerichte getretenen Iustiz- stellen, Hofrat u. s. w. zeigen. Je mehr nun mit der Zeit das Herrschertum an Ansehen gewann, um so mehr war man beflissen, dies auch in der äußern Erscheinung kundzugeben. Daher wetteiferten be- sonders seit dem Westfälischen Frieden und seit Lud- wig XIV., dessenH ofhaltung bald dem ganzen übrigen Europa [* 11] zum Muster diente, selbst die kleinern Fürsten in Aufstellung eines möglichst glänzenden Hofstaates (s. d.). Den abgemessenen Formen, in welche das Hofleben mehr und mehr eingezwängt wurde, dem sog.Ceremoniell, diente bis in die Mitte des17.Jahrh. das steife spanische, nachher aber das etwas freiere französische zum Muster. Hierdurch wurde unter anderm genau bestimmt, welchen Personen der Zu- tritt bei Hofe, die Hoff ähigkeit, zu gestatten sei. Während anfangs nur die Gefolgschaften, dann die Vasallen und Dienstmannen befähigt waren, die nächste Umgebung des Fürsten zu bilden, wurde es jetzt der an die Stelle derselben getretene Adel sowie die hohe Geistlichkeit, ausnahmsweise wohl auch große Künstler und Gelehrte. Erst in neuerer Zeit 16 5 ¶
Hof,
in der Meteorologie die Erscheinung, wobei die Sonne [* 12] oder der Mond [* 13] von weißen oder gefärbten Ringen umgeben sind.
Man unterscheidet gegenwärtig drei Arten der Ringbildungen: die kleinen Hof oder Aureolen (s. d.), die großen Hof oder Halo (s. d.) und den Bishopschen Ring (s. d.).