vorhandener Berieselungsanlage leicht mit dem
Kanalwasser zusammen aus der Stadt gepumpt wird, wodurch die Pumpen
[* 2] unnötige
Leistungen verrichten. Die
Anlage von Rückstauklappen an den geeigneten
Stellen kann dies verhindern. Bei kleinern Wasserläufen,
namentlich Gebirgsbächen, hat man mit Erfolg das Hochwasser durch
Anlage von
Sammelteichen oder Reservoirs vermindert, die im Anfang
einen
Teil der Hochwassermenge aufnehmen können, um ihn dann beim Rückgang des Hochwasser allmählich ablaufen zu
lassen.
Auf
Wald und Forstwirtschaft hat das Hochwasser vielfachen Einfluß. Es tritt um so verheerender auf, je mehr die
Gebirge, namentlich die Thalhänge, entwaldet werden. Im
Walde wird ein
Teil der Niederschläge durch die
Baumkronen, durch das Wurzelgeflecht in
Verbindung mit der natürlichen, lebenden und toten Bodendecke an den Hängen zurückgehalten;
wo der
Wald fehlt, stießen diese Wässer ungehindert zu
Thal,
[* 3] führen oft massenhaften Schutt in die Wildbäche, die dann
ihre verheerenden Wirkungen weit in das Land hinaustragen.
Hiergegen muß durch sorgfältigste Bewirtschaftung der Hochgebirgswaldungen in den Sammelgebieten der
Gewässer vorgegangen werden, und es ist hierbei die
Aufforstung öder
Strecken und
Erhaltung noch vorhandener
Wälder in den
Höhenregionen von großer Bedeutung. In der Ebene, in den Überschwemmungsgebieten größerer
Ströme, gewährt der
Wald Schutz
gegen Unterwaschung der Ufer, namentlich auch gegen die oft verderblich werdenden Eisgänge. Zu diesem
Zweck muß ein schützender Laubholzgürtel als Femelwald, hochwaldähnlicher Mittelwald oder auch im Kopfholz- oder Schneidelholzbetrieb
bewirtschaftet werden.
Eichen,
Erlen,
Ulmen,
Schwarz- und Silberpappeln, Baumweiden, teilweise auch
Eschen sind geeignete Holzarten.
Auch ist darauf zu achten, daß alles gefällte Holz
[* 4] noch
vor der Zeit des Frühjahrswassers aus dem
Walde
entfernt wird. Bei sehr plötzlich eintretendem Hochwasser wird das gefällte Holz wohl auch befestigt.
Erwähnenswert sind endlich noch Schutzmaßregeln für das Wild in ganz ebenen, namentlich im
Frühjahr oft meilenweit überschwemmten
Gegenden. Für
Rehe, Hasen und Fasanen sind künstliche Hügel, sog. Wildberge
(Rettungsberge) anzulegen, die über den höchsten
Stand des Wassers hinausragen und mit Futter für das Wild versehen werden. Um diese kostspielige Maßregel
zu vermeiden, wählt man bei der
Anlage von Tiergärten, wenn irgend thunlich, ein durch natürliche Hügel dazu geeignetes
Gelände.
Die Schäden des Hochwasser für die durch dasselbe bedrohten Felder können sehr bedeutend sein. Es vernichtet
nicht nur die Ernte,
[* 5] sondern die Wassermassen sind aus den tiefer gelegenen Geländen oft in Jahresfrist nicht fortzuschaffen,
versauern und versumpfen die Ackerfelder und Wiesen oder versanden dieselben.
Zu rechtzeitiger Warnung und wirksamem Schutz der Anwohner von
Flüssen pflegte man in frühern
Zeiten auf drohende Hochwasser durch
sichtbare und hörbare Signale aufmerksam zu machen. Jetzt sind an deren
Stelle meist Hochwassertelegramme
getreten, welche von den zuständigen Wasserbau- und Gemeindeämtern aufgegeben, zum
Teil auf besonders zu diesem Zwecke hergestellten
Telegraphenleitungen nach den bedrohten Orten befördert und dort von den gleichen Ämtern durch
Anschläge,
Boten und andere
geeignete
Mittel bekannt
gemacht werden.
Für die Anwohner größerer Flußläufe hat das auch in gesundheitlich er
Beziehung Nachteile im Gefolge. Der durch das Hochwasser behinderte
Abfluß des Grundwassers macht sich in raschem Ansteigen des Grundwasserspiegels in den
Brunnen
[* 6] im ganzen Bereich der Rückstauung
bemerkbar. Sind die Kellersohlen der Häuser in diesem Bereiche nicht genügend hoch über dem Grundwasser
[* 7] oder nicht genügend isoliert, so verursacht jedes größere Hochwasser das Auftreten von Wasser in den Kellerräumen
und dadurch eine bedeutende Durchfeuchtung der
Mauern, also
Bedingungen zur Entstehung feuchter Wohnungen. Es wird gewöhnlich
angenommen, daß das in den Uferboden eingedrungene Wasser Flußwasser sei; sind nun die betreffenden
Flüsse
[* 8] durch
Abwässer von
Städten, Fabrikanlagen u. s. w. verunreinigt, so befürchtet man von diesem Eindringen
von Flußwasser in die
Keller und namentlich in die
Brunnen die
Verbreitung von
Krankheiten, hauptsächlich epidemischer Natur,
wie
Typhus und
Cholera.
In den meisten Fällen jedoch ist das erwähnte Wasser lediglich zurückgestautes Grundwasser ohne jede Beimengung
von Flußwasser; nur wo das Grundwasser tiefer liegt als der
Spiegel
[* 9] des
Flusses, kann thatsächlich Flußwasser in die
Brunnen
des Ufers eindringen. Aber auch dann besteht wenig Gefahr der
Verbreitung einer
Krankheit, da das Flußwasser bei dem Durchtritt
durch den
Boden der Ufer wie durch natürliche Filter gereinigt wird. In neuester Zeit ist namentlich
zur Agitation gegen die Abschwemmung städtischen Unrates und städtischer Fäkalien in offene Flußläufe (s.
Flußverunreinigung), auf eine Gefahr, welche Hochwasser mit sich bringen können, aufmerksam gemacht worden.
Diese Gefahr bestehe darin, daß dergestalt verunreinigte
Flüsse bei Hochwasser weite Gebiete Land überschwemmen und so lebende
Krankheitskeime und toter organischer Unrat, der später als Nährboden für diese
Keime dienen kann,
über Stadt und Land flußabwärts ausgesät werden könnten. Zur Zeit stehen aber die
Beweise für die Berechtigung dieser
Annahme noch aus. - über die Hochwasser des
Meers s. Gezeiten.
Vgl. Demontzey, Reboisement et gazonnement des montagnes (Par. 1878; 2. Aufl.
1882);
ursprünglich jede hohe oder Festzeit des Jahres, z. B.
Weihnachten,
Ostern,
Pfingsten u. s. w., dann vorzugsweise
das Fest mit seinen Gebräuchen, das bei der Schließung der
Ehe (s. d.) begangen wird und je nach den
Zeiten und Völkern sehr verschieden ist. Im
Deutschen hat das Wort Hochzeit das alte
Brautlauf (s. d.) verdrängt.
Bei den alten
Hebräern
bereitete man am Vorabend der Hochzeit im Hause des Bräutigams ein festliches
Mahl. Inzwischen wurde die
Braut von den Brautjungfern
mit Ceremonien in ein
Bad
[* 12] geführt, dann gesalbt und ihr der Gürtel
[* 13] umgeschürzt, der nur von der
Hand
[* 14] des ihr angetrauten Gatten gelöst werden
¶
mehr
durfte. Zum bräutlichen Schmuck gehörte, daß sie verschleiert und mit dem Myrtenkranze geziert war. Die Hochzeit selbst
wurde mit einem Gastmahl, durch Gesang, Musik und Tanz gefeiert und dauerte bei den Reichen gewöhnlich sieben Tage. Verließ
die Braut ihren bisherigen Aufenthaltsort und geschah dies in der Dämmerung, so begleiteten sie unter
dem Klange vieler Instrumente die Brautjungfern, von denen einige brennende Fackeln, die andern aber die Kleider und den Schmuck
der Neuvermählten trugen.
Auch noch gegenwärtig ist es bei den JudenSitte, daß die Brautvor der Hochzeit ein Bad nimmt; doch geschieht dies gewöhnlich in
aller Stille. Am Hochzeitstage selbst streut man dem Brautpaar im Vorhofe der Synagoge Weizenkörner und
Geldmünzen auf das Haupt mit den Worten: «Seid fruchtbar und mehret euch!» - Die ältesten Hochzeitsgebräuche bei den Griechen
beschreibt Homer. Diese begannen mit Heimführung der verschleierten Braut bei Fackelschein unter Flöten- und Harfenspiel
und rauschenden Gesängen und endeten mit einem Festmahle, worauf die Neuvermählten nach dem Brautgemach
geleitet wurden. In späterer Zeit war es bei den Griechen Sitte, daß sich die Verlobten am Tage vor ihrer Vermählung eine
Locke abschnitten, die sie dem Zeus,
[* 16] der Hera,
[* 17] der Artemis
[* 18] und den Parzen weihten, als den Gottheiten, welche Neuvermählte
besonders in Schutz nahmen.
Auch schlachtete man Opfertiere, aus deren Eingeweiden die Wahrsager den Verlobten die Zukunft eröffneten, nachdem man zuvor
zum Sinnbild ewiger Eintracht sorgfältig die Galle entfernt hatte. In der ersten Abendstunde holte der Bräutigam die verschleierte
Braut inBegleitung eines vertrauten Freundes oder Verwandten der letztern mit Fackelträgern aus dem Hause
der Eltern in das seinige ab. War der Bräutigam schon einmal verheiratet, so wurde die Braut durch einen Verwandten in seine
Wohnung gebracht.
Hier wurde das Brautpaar zum Zeichen der Fruchtbarkeit mit Blumen und Kornähren überschüttet. Die Achse des Wagens, in dem
die Braut gefahren war, warf man ins Feuer, zum Zeichen, daß sie nimmer zurückzukehren gedenke. Hierauf
folgte ein Mahl. Nachdem ein Knabe die Füße der Braut gewaschen, genoß das Brautpaar eine Quitte oder einen Granatapfel.
Endlich übergab die Mutter die Braut dem mit Blumen geschmückten Lager;
[* 19] die Gäste stimmten Epithalamien an und zogen sich
zurück. Bei den Spartanern war die Feier weit einfacher. Das Mädchen wurde nach alter Sitte, wenigstens
der Form nach, geraubt, doch erfolgte nicht unmittelbar darauf die Verehelichung. Oft lebte das Brautpaar jahrelang zusammen,
und die diesem Umgange entsprossenen Kinder hießen jungfräuliche.
Bei denRömern wurde die Hochzeit mit einer Menge symbolischer Gebräuche und Ceremonien gefeiert.
Nachdem bei der Verlobung der Hochzeitstag festgesetzt worden war, teilte man das Haar
[* 20] der Braut nach Art der Matronen, und
zwar mit einer Lanze, zur Erinnerung an den Sabinerraub, zog ihr die Toga
[* 21] praetexta (das jungfräuliche Kleid) aus, opferte
der Juno als der Göttin der Ehe, und weihte die Kleider, Kleinodien und Spielsachen der Braut der Venus
oder einem Hausgotte. Zum bräutlichen Schmuck gehörten noch eine Stirnbinde nebst Blumenkranz und der jungfräuliche Gürtel,
den der Mann seiner jungen Gattin am Hochzeitstage löste.
Derselbe bestand aus Lammwolle und war mit einer besondern Schleife
zugeknüpft, die man die Herculesschleife
nannte. Nach Auspizien und Tieropfern, wobei man die Galle entfernte, setzte sich das Paar auf ein Lammfell zur Erinnerung an
die Bekleidung ihrer Vorfahren. Dann ging es, von Fackelträgern und Flötenspielern begleitet, nach dem mit Blumengewinden
verzierten Wohnhause, wo die Braut über die der Vesta geheiligte Hausschwelle gehoben wurde. Zum Zeichen
der Keuschheit hing hier die Braut, die Nocken, Spindel und Wolle bei sich führte, einige wollene Binden auf; zur Abwendung
böser Genien bestrich sie die Thürpfosten mit Schweins- oder Wolfsfett, und sinnbildlich ihre innigste Verbindung andeutend,
berührten Bräutigam und BrautFeuer und Wasser. Auch trug die Braut drei Asse bei sich. Das erste gab sie
gleichsam als Kaufschilling dem Bräutigam; das zweite legte sie auf dem Herde der neuen Heimat nieder; das dritte warf sie
auf einen Kreuzweg. Nach beendigtem Festmahl führten Matronen die Neuvermählten in das Brautgemach, wobei Jungfrauen Epithalamien
sangen, Knaben dagegen leichtfertige Gesänge anstimmten. - Bei den in Polygamie lebenden Orientalen giebt
es so viele Gebräuche als Stämme.
Bei denGermanen scheint in ältester Zeit der Brautraub Sitte gewesen zu sein, wie das bei allen german. Stämmen erhaltene
Wort Brautlauf und die Volksgebräuche der Gegenwart bezeugen. Auch später war die Vermählung eigentlich nur ein rechtlicher
Akt, doch fanden dabei auch religiöse Gebräuche statt. Nachdem der Vater oder der Vormund des Mädchens dieses zugesagt hatte,
kaufte der Bräutigam seine Auserkorene durch den Mundschatz (Rindergespann, Pferde,
[* 22] Schild,
[* 23] Waffen)
[* 24] aus der Vormundschaft
des Vaters und erhielt dadurch den rechtlichen Besitz des Mädchens.
Die Braut wurde dann ausgestattet mit einer Mitgift, die in beweglicher oder liegender Habe bestand. Die
Ehe wurde durch Donars Hammer
[* 25] geweiht, und man trank dabei die Minne des Gottes der Liebeslust und der Fruchtbarkeit; Gebete
wurden für das Glück der Neuvermählten gesprochen und Opfer dargebracht, woran sich das feierliche Mahl schloß. (Vgl. Weinhold,
Die deutschen Frauen im Mittelalter, 2. Aufl., Wien 1882.) Manches erinnert noch jetzt bei an altheidn.
Gebräuche, so die fries. Sitte, der Braut ein Schwert vorzutragen, in Bayern
[* 26] der Johannissegen, der nach der Trauung zuerst
den Neuvermählten und alsdann allen Hochzeitsgästen gereicht wird; auch die Polterabendscherze, die Beschenkung der Braut
mit einem Pantoffel u. a. reichen wohl in die frühesten Zeiten zurück.
Über weitverbreitete abergläubische Meinungen vgl. Wuttke, Der deutsche Volksaberglaube
der Gegenwart (Berl. 1869). Rücksichtlich des Aufwandes, der bei Hochzeit gemacht werden
durfte, wurden im Mittelalter und später die Hochzeitsordnungen erlassen, die indessen durch ihre ungemein häufige Wiederholung
sich als fruchtlos kennzeichnen. Der Luxus, selbst im Bürger- und Bauernstände, war bei dieser Gelegenheit
in der That unglaublich. Das Brautbad mit feierlichem Aufzuge, das sog. Umbitten (d. h. Einladen der Gäste) und
die sog. Einholung, wenn Braut und Bräutigam nicht in demselben Orte wohnten, vollzogen sich unter eigentümlichen Gebräuchen.
Am Tage nach der Hochzeit erschienen die jungen Eheleute in der Kirche, um sich einsegnen zu lassen; diese Sitte
ist jetzt in Wegfall gekommen.
¶