allen Fällen des Historik kommt das inländische
Strafgesetz zur Anwendung, auch wenn die hochverräterische Handlung im
Auslande,
sei es von einem Inländer, sei es von einem
Ausländer begangen wurde.
Nur ausnahmsweise wird der gegen ausländische Gemeinwesen begangene
Historik nach deutschem Gesetz bestraft, nämlich dann, wenn in dem andern
Staate die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Die Verfolgung
tritt dann nur auf
Antrag der auswärtigen Regierung ein;
die
Strafe ist Festungshaft von verschiedener
Dauer (§. 102).
Nach österr.
Strafrecht ist die
Strafe des Historik gegen die unmittelbar Beteiligten
Todesstrafe, gegen die
übrigen zeitiger oder lebenslänglicher schwerer Kerker (§§. 58, 59).
Im röm.
Recht war durch die Lex Appuleja jede Verletzung
der Machtstellung des röm.
Volks mit
Strafe bedroht.
Die Peinliche Gerichtsordnung (s.
Carolina) straft die Verräterei (Art.
124) mit Vierteilung, an Frauen mit Ertränken, schwerere Fälle mit vorherigem
Schleifen oder Zungenreißen.
Erst das neuere
Strafrecht hat schärfere
Begriffe. (S. auch Landesverrat.) -
Berg der gleichnamigen Gruppe in den
AllgäuerAlpen
[* 4] (s. Ostalpen), in dem
Aste, der vom
Kreuzspitz östlich gegen den
Lech vorspringt. Der Hochvogel ist 2589 m hoch, besteht aus Dolomit und bildet eine schöngeformte
Felspyramide. Der Gipfel bietet eine prachtvolle Aussicht über die
Alpen vom
Groß-Venediger bis zum
Tödi und von der
Zugspitze
bis zum Sentis. Die Besteigung wird gewöhnlich von Hinterstein (9 km südöstlich von Immenstadt) über
die Berggündelhütte, das Prinz Luitpoldhaus (1850 m) und das Firnfeld der Ostflanke ausgeführt.
oder Samenholzbetrieb, jene Betriebsart der Forstwirtschaft, bei der die durch natürliche oder künstliche
Besamung oder durch Pflanzung begründeten
Bestände unverstümmelt bis zur Ernte
[* 13] fortwachsen und in gleicher
Weise wieder
verjüngt werden
(Hochwald).
Für den Hochwaldbetrieb eignen sich alle
Nadelhölzer,
[* 14] die überhaupt nur als
Hochwald
bewirtschaftet werden können, da sie keine
Ausschläge liefern;
(HartigsBetrieb), ein zusammengesetzter Betrieb der Forstwirtschaft, bei
dem ein Laubstangenholz
so stark gelichtet wird, daß in gleichmäßiger Verteilung nur so viel
Stangen stehen bleiben, als genügen, um einst einen
Dunkelschlag (s. d.) stellen zu können.
heißt im gewöhnlichen Leben der Zustand außergewöhnlicher Anschwellung eines fließenden
Gewässers,
womit in der Regel schadenbringende
Überschwemmung anliegender Ortschaften,
Wälder und
Fluren verbunden ist. Im Wasserbau
bezeichnet Hochwasser die höchste in einem stehenden oder fließenden
Gewässer vorkommende
Erhebung der Wasseroberfläche.
- Hochwasser entsteht durch den plötzlichen Eintritt von Tauwetter im
Gebirge, oder auch dadurch, daß in der Ebene nach anhaltendem
Frostwetter Schneefall und dann sofort Tauwetter eintritt. Auch durch starke Regengüsse kann Hochwasser eintreten.
Bei
Städten, welche an Hochwasser führenden Flußläufen zu tief gelegen sind, überschwemmt das Hochwasser die
zunächst gelegenen
Straßen, erhöht den Grundwasserstand und setzt dadurch auch höher gelegene
Keller
unter Wasser (s. unten). Maßregeln gegen das Hochwasser sind die
Anlage von Deichen oder die Verringerung der Höhe des Hochwasserspiegels
innerhalb der bedrohten Stadtteile. Letztere kann in den seltensten Fällen durch
Verbreiterung des
Flußbettes erfolgen wegen
der dicht an demselben liegenden
Straßen, Quais,
Gebäude u. s. w. Deshalb schreitet man entweder zur
Anlage von
Stauwerken oder von
Umflutkanälen.
Erstere werden oberhalb und unterhalb der in Gefahr stehenden Stadtteile angelegt, haben eine gleichmäßige Abführung des
Hochwasser durch ihre Wehröffnungen zu bewirken und den Hochwasserspiegel innerhalb der Stadt in einer ungefährlichen
Höhe zu halten. Ein
Beispiel hierfür ist die
Senkung des Hochwasserspiegels innerhalb
Berlins durch
Anlage
zweier
Stauwerke (am Mühlendamm und in Charlottenburg)
[* 17] in
Verbindung mit den erforderlichen Schleusen. Die meistens kostspieligen
Umflutkanäle bezwecken, die Hochwassermengen oberhalb der Stadt dem Flußlauf zu entziehen, sie unterhalb wieder in
denselben einzuführen und auf diese
Weise den Flußlauf in der Stadt zu entlasten. Em
Beispiel großen
Stils hierfür ist die Elbumflut bei
Magdeburg
[* 18] in einer Länge von 23 km von Dornburg bis Biederitz mit dem großartigen Schleusenwehr
unterhalb Dornburg bei Pretzien von 125,5 m Länge, welches bei Hochwasser vollständig freigelegt werden kann, um
die Wasserfluten dem
Magdeburg durchfließenden Elbstrom zu entziehen. Außerdem kommt das Hochwasser in Betracht
bei der
Anlage von
Kanalisationen größerer
Städte; nach dem Hochwasserspiegel ist die Höhenlage der
Notauslässe
[* 19] zu bemessen,
welche bei ungenügendem Gefälle ihr Wasser nicht an den Rezipienten abgeben können. Sonst ist die Gefahr vorhanden, daß
bei Hochwasser das Fluhwasser in die
Kanäle dringt und bei
¶
mehr
vorhandener Berieselungsanlage leicht mit dem Kanalwasser zusammen aus der Stadt gepumpt wird, wodurch die Pumpen
[* 21] unnötige
Leistungen verrichten. Die Anlage von Rückstauklappen an den geeigneten Stellen kann dies verhindern. Bei kleinern Wasserläufen,
namentlich Gebirgsbächen, hat man mit Erfolg das Hochwasser durch Anlage von Sammelteichen oder Reservoirs vermindert, die im Anfang
einen Teil der Hochwassermenge aufnehmen können, um ihn dann beim Rückgang des Hochwasser allmählich ablaufen zu
lassen.
Auf Wald und Forstwirtschaft hat das Hochwasser vielfachen Einfluß. Es tritt um so verheerender auf, je mehr die
Gebirge, namentlich die Thalhänge, entwaldet werden. Im Walde wird ein Teil der Niederschläge durch die
Baumkronen, durch das Wurzelgeflecht in Verbindung mit der natürlichen, lebenden und toten Bodendecke an den Hängen zurückgehalten;
wo der Wald fehlt, stießen diese Wässer ungehindert zu Thal,
[* 22] führen oft massenhaften Schutt in die Wildbäche, die dann
ihre verheerenden Wirkungen weit in das Land hinaustragen.
Hiergegen muß durch sorgfältigste Bewirtschaftung der Hochgebirgswaldungen in den Sammelgebieten der
Gewässer vorgegangen werden, und es ist hierbei die Aufforstung öder Strecken und Erhaltung noch vorhandener Wälder in den
Höhenregionen von großer Bedeutung. In der Ebene, in den Überschwemmungsgebieten größerer Ströme, gewährt der Wald Schutz
gegen Unterwaschung der Ufer, namentlich auch gegen die oft verderblich werdenden Eisgänge. Zu diesem
Zweck muß ein schützender Laubholzgürtel als Femelwald, hochwaldähnlicher Mittelwald oder auch im Kopfholz- oder Schneidelholzbetrieb
bewirtschaftet werden. Eichen, Erlen, Ulmen, Schwarz- und Silberpappeln, Baumweiden, teilweise auch Eschen sind geeignete Holzarten.
Auch ist darauf zu achten, daß alles gefällte Holz
[* 23] noch vor der Zeit des Frühjahrswassers aus dem Walde
entfernt wird. Bei sehr plötzlich eintretendem Hochwasser wird das gefällte Holz wohl auch befestigt.
Erwähnenswert sind endlich noch Schutzmaßregeln für das Wild in ganz ebenen, namentlich im Frühjahr oft meilenweit überschwemmten
Gegenden. Für Rehe, Hasen und Fasanen sind künstliche Hügel, sog. Wildberge (Rettungsberge) anzulegen, die über den höchsten
Stand des Wassers hinausragen und mit Futter für das Wild versehen werden. Um diese kostspielige Maßregel
zu vermeiden, wählt man bei der Anlage von Tiergärten, wenn irgend thunlich, ein durch natürliche Hügel dazu geeignetes
Gelände.
Die Schäden des Hochwasser für die durch dasselbe bedrohten Felder können sehr bedeutend sein. Es vernichtet
nicht nur die Ernte, sondern die Wassermassen sind aus den tiefer gelegenen Geländen oft in Jahresfrist nicht fortzuschaffen,
versauern und versumpfen die Ackerfelder und Wiesen oder versanden dieselben.
Zu rechtzeitiger Warnung und wirksamem Schutz der Anwohner von Flüssen pflegte man in frühern Zeiten auf drohende Hochwasser durch
sichtbare und hörbare Signale aufmerksam zu machen. Jetzt sind an deren Stelle meist Hochwassertelegramme
getreten, welche von den zuständigen Wasserbau- und Gemeindeämtern aufgegeben, zum Teil auf besonders zu diesem Zwecke hergestellten
Telegraphenleitungen nach den bedrohten Orten befördert und dort von den gleichen Ämtern durch Anschläge, Boten und andere
geeignete Mittel bekannt
gemacht werden.
Für die Anwohner größerer Flußläufe hat das auch in gesundheitlich er Beziehung Nachteile im Gefolge. Der durch das Hochwasser behinderte
Abfluß des Grundwassers macht sich in raschem Ansteigen des Grundwasserspiegels in den Brunnen
[* 24] im ganzen Bereich der Rückstauung
bemerkbar. Sind die Kellersohlen der Häuser in diesem Bereiche nicht genügend hoch über dem Grundwasser
[* 25] oder nicht genügend isoliert, so verursacht jedes größere Hochwasser das Auftreten von Wasser in den Kellerräumen
und dadurch eine bedeutende Durchfeuchtung der Mauern, also Bedingungen zur Entstehung feuchter Wohnungen. Es wird gewöhnlich
angenommen, daß das in den Uferboden eingedrungene Wasser Flußwasser sei; sind nun die betreffenden
Flüsse
[* 26] durch Abwässer von Städten, Fabrikanlagen u. s. w. verunreinigt, so befürchtet man von diesem Eindringen
von Flußwasser in die Keller und namentlich in die Brunnen die Verbreitung von Krankheiten, hauptsächlich epidemischer Natur,
wie Typhus und Cholera.
In den meisten Fällen jedoch ist das erwähnte Wasser lediglich zurückgestautes Grundwasser ohne jede Beimengung
von Flußwasser; nur wo das Grundwasser tiefer liegt als der Spiegel
[* 27] des Flusses, kann thatsächlich Flußwasser in die Brunnen
des Ufers eindringen. Aber auch dann besteht wenig Gefahr der Verbreitung einer Krankheit, da das Flußwasser bei dem Durchtritt
durch den Boden der Ufer wie durch natürliche Filter gereinigt wird. In neuester Zeit ist namentlich
zur Agitation gegen die Abschwemmung städtischen Unrates und städtischer Fäkalien in offene Flußläufe (s.
Flußverunreinigung), auf eine Gefahr, welche Hochwasser mit sich bringen können, aufmerksam gemacht worden.
Diese Gefahr bestehe darin, daß dergestalt verunreinigte Flüsse bei Hochwasser weite Gebiete Land überschwemmen und so lebende
Krankheitskeime und toter organischer Unrat, der später als Nährboden für diese Keime dienen kann,
über Stadt und Land flußabwärts ausgesät werden könnten. Zur Zeit stehen aber die Beweise für die Berechtigung dieser
Annahme noch aus. - über die Hochwasser des Meers s. Gezeiten.
Vgl. Demontzey, Reboisement et gazonnement des montagnes (Par. 1878; 2. Aufl.
1882);