Temperatur hervorgerufen. Die Hefe
[* 2] kann darin längere Zeit verharren, um dann, in normale
Bedingungen versetzt, in Zuckersäfte
gebracht, zu neuem Wachstum, zu neuer Gärthätigkeit zu erwachen. Wasserfrei gemacht, widersteht
sie der Einwirkung sehr
hoher
Temperaturen, sie verträgt dann eine Wärme
[* 3] von 100° C., ja es werden noch weit höhereTemperaturen
angegeben, denen man sie ohne Schädigung aussetzen kann. Die wachsende Hefe wird durch geringe Mengen von
Chlor,
Brom,
Jod, schwefliger
Säure,
Phenol,
Thymol, Salicylsäure getötet, doch ist sie gegen letztere widerstandsfähiger als andere niedere
Pilze.
[* 4] Man
kann daher, durch mäßigen Zusatz von Salicylsäure, in gärenden Flüssigkeiten die
Vegetation fremderPilze
unterdrücken, ohne die Thätigkeit der Hefe zu hemmen, während ein größerer Zusatz dieser Säure auch die Hefe zum
Absterben bringt.
Außer der angegebenen
Vermehrung durch
Sprossung vermehrt sich die auch durch Sporenbildung, wie die übrigen
Ascomyceten. Bringt
man kräftig vegetierende Hefe auf ein zu ihrer
Ernährung geeignetes
Substrat, z. B. auf eine Möhrenscheibe,
und setzt sie frei dem Zutritt der Luft aus, so hört nach einiger Zeit die
Sprossung auf, die einzelnen Zellen vergrößern
sich, die im Protoplasma vorhandenen
Vakuolen verschwinden, das Protoplasma ballt sich an einzelnen
Stellen zusammen und bildet
in der Zelle
[* 5] zwei, drei oder vier deutlich voneinander gesonderte Klumpen. Letztere überziehen sich
alsbald mit einer Cellulosemembran und werden damit zu eigenen Zellen, zu
Sporen, zu Schlauchsporen oder
Ascosporen, die von
der ursprünglichen Zellmembran, die dadurch zum
Sporenschlauch geworden ist, umhüllt sind. Kommen diese
Sporen mit dem Schlauch
in gärungsfähige Flüssigkeiten, so wird die Hülle zersprengt, dieSporen vergrößern sich und beginnen
durch
Sprossung sich zu vermehren.
Die
Darstellung der Hefe im
Großen, namentlich für Zwecke der
Bäckerei, geschieht in eigenen, zum großen
Teil mit Kornbrennerei
verbundenen Betrieben, den Preßhefefabriken (s. Preßhefe).
Außer den Saccharomycesarten können auch andere
Pilze, wie MucorMucedoL., und Mucor racemosus Fres., Gärung von Zuckerlösungen veranlassen. Doch wird die Gärung schon
durch 2 - 3 Proz.
Alkohol aufgehoben, während sie bei Saccharomycesarten erst durch 15 - 20 Proz.
Alkohol beeinträchtigt
wird. -
Vgl. Jörgensen, Mikroorganismen der Gärungsindustrie (Berl. 1892).
Karl Jos. von, kath. Theolog, geb. zu
Unterkochen inWürttemberg,
[* 6] studierte zu
Tübingen
[* 7]
Philosophie und
Theologie, erhielt 1833 die Priesterweihe,
wurde 1834 Repetent am theol. Konvikt in
Tübingen, 1836 Privatdocent, 1837 außerord., 1840 ord. Professor der
Kirchengeschichte
und christl.
Archäologie an der kath.-theol.
Fakultät daselbst. Hefele war 1842 - 45 Mitglied der württemb. Abgeordnetenkammer
und wurde 1853 geadelt. 1868 wurde er zur
Teilnahme an den Vorarbeiten für das
Vatikanische Konzil vom
Papst nach
Rom
[* 8] berufen, auf dem er, 1869 zum
Bischof von Rottenburg ernannt, zu den entschiedensten Gegnern der Infallibilitätslehre
gehörte.
Seinen
Widerspruch gegen die
Unfehlbarkeit des Papstes begründete er besonders durch den Nachweis, daß Papst Honorius I.
auf dem sechsten allgemeinen
Konzil zu
Konstantinopel
[* 9] (681) als Förderer der monotheletischen
Häresie
verurteilt worden sei. (Vgl. H.s
Schriften:
Causa Honorii papae, Neap. 1870; deutsch von Rump,
Münster
[* 10] 1870, und Honorius und
das sechste allgemeine
Konzil, Tüb. 1870.) Mit der Mehrzahl der oppositionellen
Bischöfe verließ auch Hefele nach Unterzeichnung
einer Verwahrung gegen die Proklamierung des neuen Dogmas
Rom, verkündete dasselbe aber doch mit besonderer
Deutung in einem Hirtenbriefe 1871 und unterwarf sich 1872 ganz den vatikanischen Dekreten. Hefele starb in
Rottenburg. Von seinen Werken sind zu nennen: «Geschichte der Einführung des
Christentums im südwestl.
Deutschland»
[* 11] (Tüb.
1837),
des «Breviloquium des heil.
Bonaventura» (ebd. 1845; 3. Aufl. 1861) und einer Auswahl der Homilien des
Chrysostomus
in deutscher
Übersetzung: «Chrysostomuspostille» (ebd. 1845; 3. Aufl.
1857);
ferner «Der Kardinal
Ximenes und die kirchlichen Zustände
Spaniens am Ende des 15. Jahrh.» (ebd.
1844; 2. Aufl. 1851),
«Beiträge zur
Kirchengeschichte,
Archäologie und Liturgik» (2 Bde., ebd. 1864 - 65)
und vor allem sein bedeutendes Hauptwerk «Konziliengeschichte» (7 Bde.,
Freib. i. Br. 1855 - 74; dazu Bd. 8 von
Hergenröther, ebd. 1887; 2. Aufl. von Bd. 1 -
7, 1873 - 90),
eine Geschichte sämtlicher
Synoden bis zu der von Basel
[* 12] (1431) einschließlich. -
Aug.Wilh., Jurist, geb. zu Schweinitz im ehemaligen sächs.
Kurkreise, studierte in
Leipzig
[* 14] und
Berlin,
[* 15] trat in den
Staatsdienst und wurde 1820
Assessor bei dem Appellationshofe
in Köln,
[* 16] 1823 ord. Professor in
Bonn,
[* 17] 1830 in
Halle,
[* 18] 1832 in
Berlin. 1849 - 52 war er Mitglied der Ersten Kammer, seit 1861 Kronsyndikus
und damit lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses. 1846 - 68 war er auch Mitglied des
Obertribunals.
Er starb Seine Hauptwerke sind: «Die Athenäische Gerichtsverfassung» (Köln 1822),
«Institutionen des röm. und
deutschen Civilprozesses»
(Bonn 1825; in 2. Aufl. als
«System des röm. und deutschen Civilprozeßrechts», ebd. 1843);
ferner:
«Das europ.
Völkerrecht der Gegenwart» (Berl. 1844; 8. Aufl., bearbeitet
von Geffken, ebd. 1888; in franz.
Übersetzung von Bergson, 4. Aufl., ebd. 1883),
«Lehrbuch des gemeinen deutschen
Strafrechts»
(Halle 1833; 6. Aufl., Braunschw. 1857),