Acts (engl., spr. helth äckts), Gesundheitspflegegesetze. Die
engl. gesetzlichen Bestimmungen über die öffentliche Gesundheitspflege sind neuerdings in der
Public Health Act von 1875 zusammengefaßt worden. Dieselben haben eine Anzahl von
Behörden begründet, deren Geschäftskreis
folgende Gegenstände in sich begreift:
Wasserversorgung,
Kanalisierung, Verhinderung gesundheitsschädlicher Einwirkungen
(Nuisances, dazu gehören Kellerwohnungen,Rauch,
Vergiftung von
Flüssen durch Fabrikbetriebe oder Kloaken
u. s. w.), die Errichtung von Hospitälern und
Begräbnisplätzen u. s. w. Dazu kommen in den
Städten Verbesserungen (Improvements,
z. B. neue
Straßen,
Brücken,
[* 2] Markthallen
[* 3] u. s. w.),
Beleuchtung,
[* 4]
Straßenreinigung
[* 5] und
Aufsicht über Straßenverkehr.
Für diese Zwecke ist das ganze Land eingeteilt in: 1)
UrbanSanitary Districts (städtische
Bezirke für
Gesundheitspflege) und 2) RuralSanitary Districts (ländliche
Bezirke für Gesundheitspflege). Zu der erstern
Klasse gehören
a. die
Boroughs (s. Municipial Corporations), b. die Local Government Districts und Improvement
Act Districts (s. Local Boards).
Als Rural Sanitary Districts gelten die
Bezirke der
Verbände für Armenpflege
(Unions, s. PoorLaw), die städtische
Behörde.
Für Gesundheitspflege ist daher entweder der
Borough Council, der Local Board oder die Improvement Commissioners die zustehende
Behörde. Die ländliche
Behörde ist der Board of
Guardian (s.
Union). Die
Ausgaben werden in den
Boroughs aus der Stadtkasse
bestritten; sonst sind dieselben von den Kirchspielen (s. Parish) beizusteuern, und die
betreffenden
Steuern werden zusammen mit der Poor
Rate (s. PoorLaw) erhoben.
Außer den oben erwähnten giebt es noch eine
Reihe anderer Gesetze über gesundheitliche Angelegenheiten, so die Gesetze über
Impfzwang, die Verhinderung von Viehseuchen
u. s. w. In neuerer Zeit werden häufig sog. «Adoptive
Acts» in
Bezug auf Gesundheitspflege erlassen. Es sind dies Gesetze, die nur in solchen
Bezirken Geltung
haben, in welchen sie von den zuständigen
Behörden angenommen werden. Zu denselben gehören die Gesetze von 1889 und 1890 zur
Verhütung ansteckender
Krankheiten (52-53 Vict.
c. 72; 53-54. Vict.
c. 34 -. beide in der Hauptstadt obligatorisch), ebenso
wie die
Public HealthActs Amendment
Acts von 1890 (für die ländlichen
Bezirke nur teilweise anwendbar),
welche den Gesundheitsbehörden umfangreiche Befugnisse in
Bezug auf eine Reihe von Gegenständen giebt (gefährliche Telegraphendrähte,
öffentliche
Aborte,
Aborte in Fabriken und Privathäusern, Schlachthäuser, Tauglichkeit von
Gebäuden für Wohnungszwecke,
genügende Anzahl von Ausgängen in
Kirchen, Theatern u. s. w., Stadtuhren, öffentliche Tanz- und Konzertlokale
u. s. w.).
(spr. hihlĕ),Timothy, irischer Politiker,
Anhänger des
Home Rule, geb. zu Bantry in der
GrafschaftCork, wurde Lehrling in einem kaufmännischen
Geschäft und ging nach
London,
[* 6] von wo er für die in Dublin
[* 7] erscheinende
Home
Rule-Zeitung «The Nation» korrespondierte. Im Febr. 1880 begleitete
er
Parnell und
Dillon nach
Amerika,
[* 8] wurde nach seiner Heimkehr wegen einer in Bantry gehaltenen aufrührerischen Rede unter
Anklage gestellt, aber freigesprochen. Im Nov. 1880 ins
Unterhaus gewählt, nahm er sogleich eifrigen Anteil an den
Debatten
im Parlament, wo er die sog. Healy-Klausel in
die irische Landakte hineinbrachte.
Von Okt. 1881 bis März 1882 folgte wieder eine Agitationsreise in
Amerika. 1883 zog er sich durch eine aufrührerische Rede
eine sechsmonatige Gefängnisstrafe zu. Im Nov. 1884 wurde er als Sachwalter an die irische
Barre berufen.
Bei den Neuwahlen
von 1886 wurde er geschlagen, kehrte aber im Febr. 1887 als Abgeordneter für Longford ins Parlament
zurück. 1892 wurde er in Louth gewählt. Bei der Spaltung der irischen Nationalpartei schloß er sich den
Antiparnelliten
an. In seinem
Buch «Why is there an
Irish land question. A word for Ireland» (1886) gab er eine Geschichte der irischen
Landfrage.
undMacdonald-Inseln (spr. hörd, mäckdónnĕld), zwei
Inseln desIndischen Oceans in 53° 10' südl.
Br. und
zwischen 72 und 73° östl. L. Der Firn reicht weit hinab und
Gletscher fließen jeder Einbuchtung zu.
Das Klima ist viel rauher als in
Kerguelenland. Die Robbenfänger schmelzen 4
Monate hindurch Schnee,
[* 10] um Wasser zu. erlangen.
Nares fand im Februar, also im südhemisphärischen Spätsommer, in der Luft und an der Meeresoberfläche 2-4° C. Die
Gruppe ist durch den engl.
Kapitän Macdonald entdeckt worden.
Wehmutter (lat. obstetrix; frz. sage-femme), eine Frau,
welche innerhalb gewisser Grenzen
[* 12] befugt ist, Schwangern, Gebärenden und Wöchnerinnen mit
Rat und That
beizustehen. Der
Beruf der Hebamme läßt sich
bis in die ältesten
Zeiten verfolgen; schon in den heiligen
Büchern der
Inder, Ägypter
und Israeliten und bei den alten griech. und röm. Klassikern wird
ihrer als einer besondern
Klasse gedacht, und
bis in das 17. Jahrh. hinein lag die gesamte
Geburtshilfe
fast ausschließlich in ihren
Händen, wenn auch in einzelnen besonders schwierigen Fällen ab und zu männliche
Ärzte, im
christl.
Abendlande auch Mönche zu
Rate gezogen wurden.
Für den Unterricht der Hebamme wurde gar nicht oder nur sehr dürftig gesorgt, die meisten huldigten einer rohen
Empirie, und nur wenige Wehmütter, wie die
Bourgeois, die kurbrandenb. Hofwehmutter Justine Siegmundin,
Marie
Anne Victorine Boivin, erste an der Maternité in
Paris,
[* 13] Charlotte von Siebold u. a., verdienen durch hervorragende wissenschaftliche
Leistungen rühmende
Anerkennung. Erst seit
Ludwig XIV. wurden die Hebamme wenigstens bei schwierigen Entbindungen mehr und mehr
durch dieGeburtshelfer verdrängt und ein sorgfältigerer Unterricht der Hebamme in staatlichen, an
Universitäten
und in größeren
Städten errichteten Hebammenschulen (Entbindungshäusern,
Gebärhäusern) eingeführt, wie
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