Messen und
Börsen,
Banken, Posten,
Telegraphen
[* 2] u. s. w.). Die
Handelsbetriebslehre ist eine Zusammenfassung derjenigen wissenschaftlichen
Regeln, nach welchen der Handelsbetrieb eingerichtet sein soll. Sie ist ein
Teil der Wirtschaftswissenschaft und zwar (wie
die
Lehre
[* 3] vom landwirtschaftlichen Betriebe) der Privatwirtschafts- oder Gewerbelehre. -
Vgl. Noback, Die Handelsbücher (4. Aufl., Lpz.
1886);
Adler,
[* 4] Leitfaden für den Unterricht in der Handelswissenschaft (3. Aufl., ebd. 1892);
Braune, Lehrbuch
der Handelsbücher (4. Aufl., ebd. 1885);
Findeisen, Grundriß der Handelsbücher (4. Aufl., ebd. 1887);
(engl.
trade marks), symbolische Zeichen, welche Fabrikanten und Großhändler an den von ihnen
gelieferten Waren statt der vollen Angabe ihrer Firma anbringen, um die Herkunft derselben aus ihrem
Geschäft, auf welche
die
Käufer oft großes Gewicht legen, kenntlich zu machen. Diese Zeichen erfreuen sich jetzt in fast allen
Ländern eines
ähnlichen gesetzlichen Schutzes, wie die Firmen selbst. (S.
Markenschutz.) Man nennt auch die
Marken und
Nummern, mit welchen die zu versendenden Colli (anstatt mit besondern
Adressen) versehen werden. -
Vgl. Lastig, Markenrecht
und Zeichenregister
(Halle
[* 6] 1889).
(Handelsbillet), früher gebräuchlicher
Name für die den franz.
Billets nachgebildeten kaufmännischen
Anweisungen, über welche setzt das Deutsche
[* 7] Handelsgesetzbuch Bestimmungen enthält (s.
Anweisung, Bd. 1, S. 722 a).
Der
Name kommt noch jetzt hier und da vor als Bezeichnung des kaufmännischen Verpflichtungsscheins («Gegen
diesen Handelszettel zahle ich»).
Die ältesten
Fernwaffen (s. d.) waren der
Wurfspieß,
der ganz aus freier
Hand
[* 8] geworfen, und die Schleuder,
[* 9] deren
Geschosse
[* 10] wenn auch indirekt, durch die Armkraft in
Bewegung gesetzt
wurden, während der
Bogen
[* 11] und die noch später aufkommende
Armbrust
[* 12] ihre Wirksamkeit der Schnellkraft der angespannten
Sehne
verdanken. (S. die Einzelartikel.)
im allgemeinen eine zur Sicherung eines
Rechts ausgefertigte
Urkunde, welche bestimmt ist, dem Berechtigten
eingehändigt zu werden; ferner auch geradezu das in ihr enthaltene
Recht selbst; speciell ein Dokument über einen Rentenkauf.
Handfeste im
Sinne der bremischen
Erbe- und Handfestenordnung vom der revidierten
Erb- und Handfestenordnung
vom mit Abänderungen vom 21. Sept., und bedeutet eine eigentümliche
Hypothek. Das Eigentümliche
liegt darin, daß die Publizität des
Rechts nicht durch öffentlich
Bücher herbeigeführt wird, sondern auf die
Voraussetzung
öffentlicher Aufrufe mit der Wirkung des
Ausschlusses
(Verschweigungssystem) beruht und daß die als
Inhaberpapier ausgefertigt wird. Die
Summe,
für welche die Handfeste ausgefertigt ist, muß durch 150 teilbar sein. Nachdem der Eigentümer die
Ausstellung von Handfeste auf sein
Grundstück bewilligt hat, werden ihm dieselben nach öffentlichem Ausruf und Präklusion und nach Eintrag in die
Akten des
betreffenden Grundstücks eingehändigt. Durch Begebung der Handfeste begründet der Eigentümer
nur das Pfandrecht am Grundstück für den Inhaber.
[* 13] kleine Feuerwaffen, Kleingewehr, diejenigen Feuerwaffen, welche infolge ihres geringen Gewichts durch
einen Mann auch ohne Unterlage gebraucht und ohne Anstrengung fortgeschafft werden können. Die Handfeuerwaffen stehen
gegenwärtig auf einer sehr hohen
Stufe der Vollkommenbeit, durch die namentlich im letzten Jahrh. wiederum
eine Verbesserung der
Geschütze
[* 14] (s. d.) notwendig geworden ist.
Die Hauptteile einer Handfeuerwaffe
[* 15] sind: der Lauf mit dem Verschluß, der gleichzeitig die
Entzündung der
Patrone vermittelt,
der zur Handhabung und zum
Anschlagen dienende Schaft und die zur
Verbindung jener
Teile untereinander bestimmte Garnitur oder
der Veschlag. Von den Zubehörstücken ist zuweilen der Entladestock mit der Handfeuerwaffe dauernd verbunden. Bei Repetier-Handfeuerwaffen
oder Mehrladern tritt noch die Mehrladevorrichtung hinzu, die im Vorder-,
Mittel- oder Hinterschaft (Kolben) angebracht ist.
Einzellader können durch Einfügen eines Patronenmagazins mit oder ohne Patronenzubringvorrichtung in Gelegenheitsrepetierer
verwandelt werden, wobei in letzterm Falle die
Hand des Schützen das Befördern der
Patronen aus dem
Magazin
in die Patroneneinlage ausführen muß.
Ihrer Länge nach unterscheidet man zwei- und einhändige Handfeuerwaffen. Zu den zweihändigen gehören Infanterie-
und Jägergewehre,
Büchsen, Marine-,
Artillerie-, «Extrakorps»-Gewehre und Karabiner. In einzelnen
Staaten sind die Karabiner
mit einem
Bajonett versehen.
Bei den Infanteriegewehren hat fast überall ein mehr oder minder kurzes Seitengewehr
die
Stelle des
Bajonetts eingenommen. Zu den einhändigen Feuerwaffen gehören die
Pistole und der Revolver.
[* 16] Letzterer hat durch
den
Vorteil größerer Feuerbereitschaft die
Pistole vollständig verdrängt. Für Zwecke des Festungskrieges waren lange Zeit
(in
Deutschland
[* 17] bis 1871) schwerere Handfeuerwaffen, sog. Wallbüchsen
oder
Wallgewehre gebräuchlich, die aber abgeschafft wurden, nachdem die Leistungsfähigkeit der neuern Infanteriegewehre
selbst auf größere Entfernungen erheblich gestiegen war.
Geschichtliches. Die Handfeuerwaffen werden zum erstenmal 1364 erwähnt, wo die Stadt
Perugia 500
Büchsen von einer
Spanne Länge verfertigen
ließ. Die älteste, auf uns gekommene Handfeuerwaffe - Handbüchse oder Faustbüchse - fand man 1849 in
den Ruinen des
Tannenberg (Großherzogtum Hessen).
[* 18] Diese
Büchse, die nachweisbar bei der
Belagerung von 1399 gebraucht worden
ist, scheint durch Verkleinerung der damals üblichen
Geschütze entstanden zu sein und zeigt einen bronzenen Lauf von 17
mmKaliber und 33 cm Länge, der hinten in eine Kammer von 10
mm Durchmesser übergeht. Die hier eingebrachte
Pulverladung wurde von oben entzündet, indem man eine
Lunte auf das Zündloch hielt. An dem hintern Laufende ist ein Cylinder
angebracht, in dessen Höhlung ein
Stab
[* 19] als Schaft gesteckt wurde.
¶
mehr
Die nächste Verbesserung der Handfeuerwaffen erstreckte sich auf den Schutz des Zündkrautes gegen Regen u. s. w. und wurde durch einen
drehbaren Deckel bewirkt. Man ging ferner bald zum Schmieden der Läufe aus Eisen
[* 21] über, indem man Platten über einen Dorn
bog oder rollte. Da hierbei an beiden Enden offene Rohre entstanden, kam man auf den Gedanken der Hinterladung.
Jahrhundertelang bemühten sich indessen die Waffentechniker erfolglos, einen gasdichten und beweglichen Abschluß des Laufes
herzustellen.
Notgedrungen ging man daher zu dem Vorderlader zurück. In das rotglühend erhitzte Laufende wurde von hinten ein Eisenkeil
eingetrieben, wodurch ein dauernder Verschluß entstand. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.
wurde dieser Eisenkeil durch die Schwanzschraube ersetzt, die die Festigkeit
[* 22] des Verschlusses vermehrte und gleichzeitig
einen neuen Vefestigungspunkt für den Schaft abgab. Letzterer umschloß den Lauf zur Hälfte auf seiner untern Seite. Das
rückwärtige Ende des Schaftes setzte sich in den meist vierkantigen Kolben fort, der beim Schusse gegen
die Schulter gestützt wurde.
Ein hölzerner Ladestock fand seinen Platz in der untern Seite des Schaftes. Da die Entzündung dieser Handfeuerwaffen stets mit der in
freier Hand geführten Lunte bewirkt werden mußte, war auch durch Anbringung einer Zündpfanne nebst Deckel an der rechten
Laufwand eine erhebliche Verbesserung der Handfeuerwaffen nicht zu erzielen. Die Hauptnachteile
der damaligen Handfeuerwaffen waren:
1) geringe Feuerschnelligkeit;
2) Unmöglichkeit des Zielens, da der Schütze seinen Blick statt auf das zu beschießende Ziel auf die Zündpfanne richten
mußte;
3) mangelhafte Trefffähigkeit infolge des schlechten Mehlpulvers, des großen Spielraums der Bleikugeln, des Festhaltens
der Waffe mit nur einer Hand und des Mangels eines jeden Zielmittels. Aus diesen Gründen blieben die damaligen
Fernwaffen, Bogen und Armbrust, noch lange und anfangs in überwiegender Zahl bestehen.
Die nächste Verbesserung, durch die Auge
[* 23] und rechte Hand für den gezielten Schuß verfügbar wurden, war in der ersten Hälfte
des 15. Jahrh. das Luntenschloß (s. nachstehende
[* 20]
Fig. 1 u. 2). Mit dem an der rechten Seite der Waffe angeschraubten Schloßblech A ist drehbar verbunden der Hahn
[* 24] B, zwischen
dessen Lippen die Lunte eingeklemmt wird.
Die runde Welle des Hahns geht innerhalb des Schloßblechs in ein Viereck
[* 25] über und ist mit dem beweglichen
Lappen der Nuß C verbunden, der einen länglichen Schlitz zeigt. In den letztern greift das aufgebogene vordere Ende der Stange
D ein, die um ihre Achschraube beweglich mit dem Abzug F verbunden ist. Beim Druck gegen den Abzug geht die
Nuß infolge des Druckes der Stange abwärts und mit ihr auch die zwischen den Hahnlippen eingeklemmte
Lunte auf die Zündpfanne. Die Stangenfeder N drückt beständig von unten gegen die Stange; ihr Widerstand muß bei dem Abziehen
überwunden werden. Sobald der Druck gegen den Abzug aufhört, hebt die Feder die Stange und damit den Hahn
von der Zündpfanne weg. Später trennte man
den Abzug von der Stange und legte denselben durch einen Bügel, «Abzugsbügel»,
geschützt in den Schaft.
Die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. gebräuchlichen Handfeuerwaffen waren: der
Haken (Arkebuse) von ungefähr 5 kg Gewicht, der Kugeln von etwa 4 Lot (66 g) verfeuerte. Der Name kommt
von dem an den Lauf geschweißten Haken, der zur Aufnahme desRückstoßes beim Schusse diente. Diese Waffe wurde in Festungen
gebraucht; bei der Verwendung im freien Felde bildete eine Gabel die Unterstützung.
Der Halbhaken, auch Handrohr oder Hakenbüchse
[* 26] genannt, war leichter, schoß 2-2 ½ Lot (36 g) Blei
[* 27] und
wurde meist im Feldkriege, ohne Gabel, verwendet. Doppelhaken und doppelte Doppelhaken bildeten die Mittelglieder zwischen
und Geschützen. Die Feuerbereitschaft des Luntenschlosses war von dem Vorhandensein der brennenden, gegen Regen ungeschützten
Lunte abhängig. Nahm man letztere vom Hahn weg, so konnte zwar bei nächtlichen Unternehmungen das Glimmen
derselben verborgen werden, dafür erforderte aber die Abgabe des ersten Schusses ziemlich viel Zeit.
Gleichzeitig mit der Erfindung des erwähnten Schlosses erscheint das Visier (s. d.).
Das Korn (s. d.) wurde erst später an dem Gewehr angebracht. Es scheint vordem
meist über eine ringförmige Verstärkung
[* 28] gezielt worden zu sein, die die Rohre an der Mündung erhielten.
Hand in Hand mit diesen Verbesserungen ging die Weiterbildung des Schaftes, der einen durch eine Dünnung getrennten Kolben
erhielt. Das Zielen wurde dadurch sehr erleichtert. Die mit dem Luntenschloß versehenen Haken, die frühern Halbhaken, waren
die Waffe der Hakenschützen oder Arkebusiere (s. d.). Jeder derselben führte 12 Ladungen
und außerdem 30 Kugeln, eine kleine Pulverflasche zum Aufschütten des Pulvers auf die Pfanne und mehrere Klafter Lunte.
Der häufigere Gebrauch der Handfeuerwaffen führte zu einer Verstärkung der Rüstungen
[* 29] der Reiterei. Damit entstand
das Bedürfnis nach einer Handfeuerwaffe mit erhöhter Wirkung. Durch HerzogAlba
[* 30] wurde 1521 im span. Heere
die Muskete eingeführt, die ihre Kugeln bis 300 Schritt sandte und beim Schießen
[* 31] auf eine Gabel aufgelegt wurde. Moritz von
Oranien setzte für das niederländ. Heer fest, daß die Muskete 10, der Haken 20 Kugeln auf das Pfund schießen sollte, wonach
sich das Gewicht der Muskete auf 16, das des Hakens auf 10 Pfd. stellte. Gustav Adolf erkannte bald den
großen Wert der Handfeuerwaffen, verringerte die Zahl der Pikeniere und ersetzte sie durch Musketiere. (S. Fechtart,
[* 32] Bd. 6, S. 615 a.)
Er führte Musketen von etwa 10 Pfd. Gewicht ein und beseitigte die Gabel. Die erleichterte Muskete schoß eine 2lötige
Kugel und besaß ein Kaliber von etwa 18,35 mm.
Schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wurden von der Reiterei Papierpatronen geführt, die anfangs nur die Pulverladung
enthielten. Später verband man Kugel und Ladung, indem man erstere am Gußhalse in die Patrone einschnürte. Eine solche Patrone
aus der Zeit von 1586-91 zeigt
[* 20]
Fig. 3 (S. 761 a). Gustav Adolf führte auch bei der
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