Methode des
Rechnens viel Wert gelegt wird. Auch auf eine gute Form der äußern
Darstellung ist zu achten, namentlich wenn
es sich um
Rechnungen handelt, die in die
Handelsbücher eingetragen oder im brieflichen Verkehr versendet werden. (S. auch
Arbitrage.) -
Vgl. Feller und Odermann, Das Ganze der kaufmännischen
Arithmetik (16. Aufl., Lpz. 1891);
der Unterschied zwischen dem Gesamtwerte der Warenaus- und -Einfuhr eines
Landes. Man nennt sie günstig,
wenn dieser Unterschied positiv ist, d. h. das
Ausland einen Saldo zu zahlen hat, ungünstig, wenn er
negativ ist, die Ausfuhr also zur Begleichung der Einfuhr nicht ausreicht. Diese Bezeichnungen hängen noch
mit den
Anschauungen des
Merkantilsystems (s. d.) zusammen, die in der neuern Zeit selbst von den
Anhängern des Schutzzollsystems mehr und mehr aufgegeben sind.
Eine starke Einfuhr von barem
Gelde aus einem
Lande in ein anderes wird in letzterm eine wenn auch nicht für alle Waren gleichmäßige
Preissteigerung hervorrufen, dadurch die weitere Warenausfuhr nach dem erstern erschweren und schließlich vielleicht einen
völligen
Umschlag der Handelsbilanz herbeiführen. Wenn umgekehrt ein Land zeitweise einen merklichen
Teil seines Barvorrates, etwa infolge einer schlechten Ernte,
[* 3] an das
Ausland abgeben muß, so tritt hier eine
Erhöhung des
Geldwertes ein, durch welchen fremde Barvorräte herbeigezogen werden.
Einen
Verlust erleidet das Land dann allerdings, aber nur wegen des Produktionsausfalls, nicht durch die Geldausfuhr als solche.
Gegenwärtig sind es hauptsächlich die großen Centralbanken, welche durch ihre Diskontpolitik den
Ab- und
Zufluß des baren
Geldes regulieren. Überhaupt hängt der letztere gar nicht mehr von der Handelsbilanz im ältern
Sinne ab, die sich
nur auf den Warenhandel bezog, sondern von der
Zahlungsbilanz, für welche auch die auf andere
Weise entstandenen Forderungen
undVerbindlichkeiten in Betracht kommen. Es giebt ja auch gegenwärtig einen internationalen Effektenhandel
von großem
Umfange, durch welchen die aus dem Warenhandel entstehende
Bilanz sowohl vergrößert als vermindert werden kann.
Zugleich haben die Kapitalisten des einen
LandesZinsen oder Dividenden aus andern
Ländern zu beziehen, wodurch ebenfalls die
Zahlungsbilanz beeinflußt wird, sodaß gerade die kapitalkräftigsten
Länder, welche die größte Menge
von ausländischen Werten im Inlande und die bedeutendsten Kapitalanlagen im
Auslande besitzen, oft eine ungünstige Handelsbilanz aufweisen.
Daher erklärt es sich, daß die Warenhandelsbilanz eines so reichen
Landes wie England regelmäßig passiv erscheint.
Der Überschuß der Einfuhr ist aber die Form, in welcher die
Zinsen und der Gewinn der von England in
seinen
Kolonien und im
Auslande angelegten Kapitalien eingehen, sodaß doch kein Barsaldo zu entrichten ist. Übrigens wird
die Warenhandelsstatistik auch aus andern
Gründen meistens eine höhere Wertsumme für die Einfuhr als für die Ausfuhr ergeben.
Denn die Preise der eingeführten Waren setzen sich zusammen aus den im Herkunftslande geltenden und
den Fracht- und Handelskosten bis zum Importlande, während der Wert der Ausfuhr sich einfach nach inländischen
Marktpreisen
bestimmt.
Länder mit lebhaftem
Aktivhandel und bedeutender Schiffahrt werden übrigens den größten
Teil des
Transport- und Handelsbetriebes
bei der Ausfuhr sowohl wie bei der Einfuhr selbst in der
Hand
[* 4] haben und daher noch einen Gewinn erzielen,
der in der Handelsstatistik nicht zum
Ausdruck kommt. Gleichsam als
Barometer
[* 5] für den
Stand derZahlungsbilanz dienen die Wechselkurse.
Die Wechsel auf das
Ausland steigen im Preise, wenn mehr
Zahlungen dorthin zu leisten sind, und bei einem
gewissen Kurse, dem. sog. Metallpunkte (s.
Goldpunkt), wird Abfluß von barem
Gelde eintreten. Umgekehrt zeigt das Sinken der
Kurse der ausländischen Wechsel, daß das Inland vom
Auslande einen Überschuß an Forderungen einzuziehen hat, und es giebt
nun auch einen untern Metallpunkt, nach dessen Überschreitung Barsendungen vom
Auslande her stattfinden. Von
Einfluß auf die Handelsbilanz sind auch die internationalen Währungsverhältnisse.
Länder mit entwerteter
Silber- oder
Papiervaluta finden in dem Goldagio einen Anreiz zur
Vermehrung der Warenausfuhr nach Goldwährungsländern, während umgekehrt
diesen durch das
Silber- oder Papierdisagio die Warenausfuhr nach jenen
Ländern erschwert wird; ein Umstand, der namentlich
von den Bimetallisten zu Gunsten ihrer
Theorie geltend gemacht wird. Die günstige Handelsbilanz der
Länder mit entwerteter
Valuta hat aber wiederum die Wirkung, daß sich ihre
Währung bessert, das Goldagio in ihrem Verkehr mit Goldwährungsländern
also geringer wird. Änderungen in der
Handels- und Zollpolitik der einzelnen
Staaten nach außen können ebenfalls eine wesentliche
Verschiebung der Handelsbilanzverhältnisse hervorrufen.
Briefe, welche auf das vom
Kaufmann betriebene Handelsgewerbe, die von ihm abgeschlossenen
Geschäfte
und deren
ErfüllungBezug haben. (S. Handelskorrespondenz.) Nach dem
DeutschenHandelsgesetzbuch Art. 28 ist
der
Kaufmann verpflichtet, die empfangenen Handelsbriefe aufzubewahren und eine
Abschrift (oder
Abdruck) der abgesandten Handelsbriefe zurückzubehalten
und nach der Zeitfolge in ein
Kopierbuch einzutragen. Die empfangenen Handelsbriefe muß der
Kaufmann 10 Jahre lang nach ihrem Eingang,
das
Kopierbuch 10 Jahre lang vom
Tage der letzten Eintragung aufbewahren, wie sich aus Art. 33 ergiebt.
Die Handelsbriefe einer aufgelösten
Aktiengesellschaft sind nach Beendigung der Liquidation mit den
Handelsbüchern an einem von dem
Handelsgericht zu bestimmenden Orte zur Aufbewahrung auf die
Dauer von 10 Jahren niederzulegen (Art. 246).
Geschäftsbücher, über ihre Einrichtung und die gesetzlichen Bestimmungen über ihre
Führung s.
Buchhaltung. Obwohl dieselben nach der
Deutschen Civilprozeßordnung für den
Kaufmann nicht mehr die ihnen
früher beigelegte gesetzliche Beweiskraft haben, wird der
Richter im Prozeß sich thatsächlich regelmäßig der Überzeugung
nicht verschließen, daß, wenn die ordnungsmäßig geführten Handelsbücher eines soliden
Kaufmanns seine Behauptungen im Prozeß bestätigen,
darin ein erhebliches
Indicium für deren Nichtigkeit liegt, wie denn der
Richter auch darauf allein seine
Überzeugung von der Wahrheit jener Behauptungen gründen kann. Umgekehrt werden aber auch die Handelsbücher, wenn
sie gegen
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