eigentümlichen
Geruch. Es wird (früher als offizinell) geraspelt in den
Apotheken vorrätig gehalten, vorzüglich aber zum
Blaufärben und überhaupt in der Färberei sowie zur Tintenfabrikation benutzt. Es enthält einen braunroten Gerbstoff
und eine eigentümliche
Substanz, das
Hämatoxylin (s. d.). Nach dem Ursprung unterscheidet man Honduras-,
Cuba-, Domingo-,
Guadeloupe-, Jamaika-Blauholz;
Deutschlands
[* 2]Einfuhr (meist über
Hamburg)
[* 3] betrug (1892) 472000 Doppelcentner
im Werte von 6¼ Mill. M.
(grch.,
«Blut bewohnende
Tiere») nennt man die im
Blute der Wirbeltiere parasitisch vorkommenden, den Ordnungen
der Fadenwürmer und
Flagellaten angehörigen Geschöpfe. Die
Würmer
[* 4] finden sich nur im geschlechtsunreifen Zustand im
Blute
ausschließlich gleichblütiger (warmblütiger)
Tiere. Am bekanntesten ist Filaria sanguinis hominis Lew.,
die 0,2 bis 0,3
mm lange, im menschlichen
Blute unter den
Tropen der Alten und
Neuen Welt vorkommende Larve von der geschlechtsreifen,
in
Geschwülsten der
Lymphgefäße auftretenden Form Filaria Bancrofti Cobbold (s.
Haarwürmer, S.614 b). Ähnliche Larven (zu
Filaria immitis Leidy und sanguinolentaRud. gehörig) finden sich im
Blute der
Hunde.
[* 5] Im
Blut lebende
Flagellaten
(Haematomonas) treten nur bei kaltblütigen (wechselblütigen)
Tieren auf, bei Fröschen und Fischen. Das
Blut des Schlammpeitzkers
scheint ausnahmslos von ihnen besetzt zu sein.
1) Dorf im
Bezirksamt Neustadt
[* 6]
a. d.
Hardt des bayr. Reg.-Bez. Pfalz, hat (1890) 2199 E., darunter 70
Evangelische, und bedeutenden
Weinbau (350 ha
Weinberge). Berühmt ist der
Hambacher Riesling. Südwestlich vom Dorfe erhebt sich die
alte Kestenburg. Dieselbe gehörte bis 1789 den Fürstbischöfen von
Speyer.
[* 7] 1552 wurde sie durch
Albrecht von
Brandenburg
[* 8] zerstört;
später wieder aufgebaut, war sie von Mönchen bewohnt. 1842 schenkte die Pfalz die erkaufte
Burg dem Kronprinzen, spätern
König
Max Ⅱ. als
Maxburg.
Sie wurde zur Sommerresidenz umgebaut, jedoch nicht vollendet. – Bekannt ist das
Hambacher Fest vom Durch
die Julirevolution hatte die demokratische
Bewegung in
Deutschland,
[* 9] an deren
Spitze Siebenpfeiffer, Wirth, die
AdvokatenSchüler
und Geib standen, neue Anregung gewonnen. Eine
Volksversammlung, auf
Pfingsten nach dem
Hambacher Schlosse berufen, sollte für
die Republik Propaganda machen. Gegen 20000
Menschen, darunter auch
Polen und
Franzosen, kamen dort zusammen.
Reden für
Deutschlands Einheit und republikanische
Verfassung wurden gehalten und
Volkssouveränität proklamiert. Zu offener
Empörung wagte man nicht zu schreiten, das Fest verlief ohne
Störung. Die Bedeutung des
Hambacher Festes liegt darin, daß
damals zum erstenmal eine republikanische Partei in
Deutschland öffentlich hervortrat. Die deutsch-nationale,
konstitutionelle Partei, Rotteck u. a., mißbilligten die
Demonstration. Die Feier gab dem
Bundestage die willkommene Veranlassung
zu den
Beschlüssen vom welche die
Preß- und Versammlungsfreiheit völlig unterdrückten.
Die Leiter des
Hambacher Festes flüchteten ins
Ausland, nur Wirth blieb und wurde zu einer Gefängnishaft
von zwei Jahren verurteilt. Als die Feier 1833 wiederholt werden sollte, hielt bayr. Militär
die Ruine besetzt, und es kam zu einigen Verwundungen. – Die ganze
Bewegung verlief ohne Ergebnis. –
Vgl. Wirth, Das Nationalfest
der
Deutschen zu Hambach (Neustadt 1833);
1)
Freie und Hansestadt,
Bundesstaat des
DeutschenReichs (hierzu eine Karte: Hamburg und Umgegend nebst Beikarte: Übersicht
des Gebietes der
Freien und Hansestadt Hamburg), hat einen Flächenraum von 413,71 qkm und umfaßt das städtische
Gebiet (eigentliche Stadt, Vorstadt St. Pauli und 15
Vororte) mit 76,65 qkm und die 4 Landherrschaften: Geestlande,
Marschlande,
Ritzebüttel und
Bergedorf. Letztere Landherrschaft besteht aus der Stadt
Bergedorf und den sog. Vierlanden und gehörte bis 1867 und
Lübeck
[* 11] gemeinsam. Die Gesamteinwohnerzahl betrug 1885: 518620, 1890: 622530 (308535 männl., 313995
weibl. E.), darunter 571502
Evangelische, 23444 Katholiken, 4831 sonstige
Christen, 17877 Israeliten. Hiervon kamen (1890)
auf das Freihafengebiet überhaupt (10,44 qkm) 5223 E. (3643 auf Schiffen), und hiervon wieder 190 auf das Hafengebiet in
Cuxhaven (0,29 qkm).
Die Bevölkerung gehört dem niederdeutschen
Stamme an; ihre Mundart ist plattdeutsch.
Lage, Bodengestaltung,
Landwirtschaft. Der größte und zusammenhängende
Teil des hamburgischen Gebietes
ist nördlich der
Elbe belegen und wird von den
ProvinzenSchleswig-Holstein
[* 12] und Hannover
[* 13] begrenzt.
Im N., O. und S. dieses
Teiles
liegen mitten im preuß. Gebiete mehrere Landgemeinden und an der Mündung der
Elbe, am linken Ufer derselben das
Amt Ritzebüttel
mit der vorgeschobenen
Insel Neuwerk. Vom Gesamtflächenraum waren (1883) 19562 ha
Acker und Gärten, 3012 ha Wiesen, 7505 ha
Weiden, 1453 ha Holzung und 9840 ha Haus- und Hofräume, Wege,
Gewässer u. s. w.
Der gesamte Ernteertrag belief sich (1892) beim Getreide
[* 14] auf 13476, bei Hackfrüchten 27354, Heu und
Stroh 39655 t. Der
Viehbestand betrug (1892) 16940
Pferde,
[* 15] 13168 Rinder,
[* 16] 12656 Schweine,
[* 17] 5723 Ziegen und 3602 Schafe.
[* 18]
Das Klima ist infolge der
Nähe der See feucht, im
Sommer kühl, im Winter milde.
Verfassung und
Verwaltung. Nach
der Verfassung vom sind die
Träger
[* 19] der
Staatsgewalt der Senat und die Bürgerschaft.
Der Senat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen die Hälfte Juristen sein und sieben von den andern neun dem Kaufmannsstande
angehören müssen. Die Senatoren werden auf Lebenszeit von Senat und Bürgerschaft gemeinschaftlich gewählt. Die
Wahl in
den Senat darf bei
Verlust des
Bürgerrechts wie der öffentlichen
Ämter und Ehrenstellen nicht abgelehnt
werden. Vier
Syndici und zwei Sekretäre sind dem Senat, welcher dieselben selbst erwählt, beigegeben. Ein erster und zweiter
Bürgermeister, jährlich vom Senat in geheimer
Abstimmung gewählt, präsidieren den Senatsversammlungen. Die Bürgerschaft
besteht aus 160 Mitgliedern; von diesen
¶
0700a
¶
0700b
¶
forlaufend
699
werden 80 durch alle steuerzahlenden Bürger, 40 durch die im städtischen Gebiete Grundeigentum besitzenden Bürger und 40 durch
die jetzigen und frühern Mitglieder der Gerichte und Verwaltungsbehörden gewählt. Die Wahl gilt für sechs Jahre, alle
drei Jahre wird die eine Hälfte der Bürgerschaft erneuert. Der aus 20 Abgeordneten bestehende Bürgerausschuß
ist befugt, in einzelnen Fällen Anträge des Senats, namentlich Ausgaben für unvorhergesehene Fälle, zu genehmigen. Im allgemeinen
beruht jedoch die Gesetzgebung auf dem übereinstimmenden Beschlusse des Senats und der Bürgerschaft. Für die Rechtspflege
besteht seit Einführung der Reichsjustizgesetze ein mit Bremen
[* 23] und Lübeck gemeinsames Oberlandesgericht zu
Hamburg (s. unten).
Durch die Verfassung ist eine strenge Verantwortlichkeit der Verwaltungsbehörden gewährleistet. Jede Verwaltungsabteilung
(Deputation.) besteht aus ein bis drei Senatsmitgliedern und einer Anzahl von Bürgern unter dem Vorsitz eines Senatsmitgliedes.
Dies gilt auch von der Finanzdeputation, die früher nur aus Bürgern bestand. Die bürgerlichen Mitglieder der Deputation
bekleiden ihr Amt unentgeltlich und dürfen die Wahl nicht ablehnen. Durch das religiöse Bekenntnis wird
der Genuß der bürgerlichen Rechte in keiner Weise beschränkt.
Das gesamte Schulwesen wird durch die Oberschulbehörde geleitet, welche aus Senats- und bürgerlichen Mitgliedern sowie
aus Schulmännern zusammengesetzt ist. Zum Deutschen Reichstag entsendet Hamburg drei Abgeordnete (Molkenbuhr,
Dietz, Metzger, sämtlich Socialdemokraten). Nach einer mit Preußen
[* 24] abgeschlossenen Militärkonvention wurde das
frühere hamburgische Kontingent aufgelöst, wogegen zwei preuß. Bataillone (s. unten) des 9. Armeekorps Friedensgarnison
der Stadt wurden, um die Militärpflichtigen in sich aufzunehmen.
Das Wappen von Hamburg stellt eine dreitürmige silberne Burg in rotem Felde dar; das Wappenschild wird von
zwei Löwen
[* 25] gehalten und von einem Helm mit Fahnen und Pfauenfedern bedeckt. ^[Abb.] Die Landesfarben sind Weiß und Rot. Die
frühere Handelsflagge (rot mit den drei weißen Mauertürmen) dient gegenwärtig nur noch als Nebenflagge. Finanzen. Der
Hauptteil des Staatsvermögens besteht in den Hafeneinrichtungen und Gebäuden, doch ist auch der sonstige
Grundbesitz des Staates sehr bedeutend.
Die Schulden erscheinen im Vergleich zur Einwohnerzahl sehr hoch, da sie aber zum größten Teil auf produktive Bauten verwandt
sind, so bilden sie keine drückende Last. Die Verschuldung betrug 1870: 121,05, 1880: 139,89, 1884: 152,57 Mill. M.
und steigerte sich infolge der umfangreichen, durch den Zollanschluß veranlaßten Bauten auf 236,81 im J. 1888 und 280,90
im J. 1892. Hiervon entfielen 111,91 Mill. M. auf die seit 1878 eingeführte 3 1/2proz. Staatsrente, 40 Mill. M. kamen auf
3proz. und ebensoviel auf 3 1/2proz.
Staatsanleihen, 11,11 Mill. M. auf Prämienanleihen und der Rest bestand aus temporären Anleihen und ältern
Schulden. Die Einnahmen beliefen sich 1870 auf 16,06, 1880 auf 29,98, 1885 auf 38,34, 1890 auf 58,42 und sind für 1893 im
ordentlichen
Etat auf 65,377 Mill. M. veranschlagt. Hierzu liefern Domänen und Regalien 4,785 Mill. M. (darunter 2,048 Mill.
M. aus Grundmieten und Mieten von Gebäuden, 2,702 von der Stadtwasserkunst, 4,187 von den Gas- und Elektricitätswerken, 1,193
von den Quaianlagen, 1,370 Mill. M. von der Lotterie), ferner Steuern undAbgaben 37,385 Mill. M. (10 Mill. M. Einkommensteuer,
11,159 Grundsteuer, 1,822 Stempelabgabe, 1,420 Tonnengeld, 2,000 Immobilienabgabe, 4,100 vom Zollwesen, 4,831
Mill. M. Anteil von dem Mehrertrag der Zölle); ferner ergaben die Gebühren und sonstigen Einnahmen der Behörden 8,928 Mill.
M., wozu noch der Ausfall im ordentlichen Etat mit 4,279 Mill. M. kam.
Die Ausgaben sind im gleichen Maße gewachsen, in einzelnen Jahren überschritten sie die Einnahmen, meist blieben sie aber
beträchtlich hinter denselben zurück. Es wurden verausgabt 1870: 16,07, 1880: 30,59, 1885: 36,18 und 1890: 51,05 Mill.
M. Für 1893 sind die Ausgaben im ordentlichen Etat auf 65,377 Mill. M. veranschlagt, davon kommen auf Senat und Bürgerschaft
0,762, Finanzverwaltung 15,156 (darunter 11,737 Mill. M. für Verzinsung und Amortisation der Staatsschuld),
ferner auf Handel und Gewerbe 1,449, auf öffentliche Bauten 11,403, auf das Unterrichtswesen 6,343 Mill. M. (und zwar 4,491
Mill. M. für die Volksschulen im städtischen Gebiete), ferner 2,902 auf Justizwesen, 9,638 Mill. M. auf Polizei und andere
innere Angelegenheiten (darunter 4,753 Mill. M. für die Polizeiverwaltung allein), auf öffentliche
Wohlthätigkeit 6,477, Zollwesen 4,274, Reichshaushalt-Etat 3,936 Mill. M. Im außerordentlichen Etat beliefen sich Einnahmen
wie Ausgaben auf 12,477 Mill. M., die zum größten Teil auf das Bauwesen entfielen. Während die Bewilligungen aus Anleihenbez. Überschüsse 1875-79: 28,7 bez. 8,9 Mill. M. betragen hatten, stiegen sie in den nächsten fünf Jahren
auf 108,8 bez. 5,4 und erreichten in den folgenden fünf Jahren 1885-89: 51,1 bez. 16,5 Mill. M. 2) Die Stadt Hamburg, die größte
der Hansestädte und erste Handelsstadt Deutschlands, liegt 53° 33' nördl. Br. und 9° 59' östl. L. von Greenwich, in einer
höhe, die von 1 m (Elbspiegel) bis zu 33 m ansteigt, zum größten Teil am rechten Ufer des nördl. Arms
der hier geteilten Elbe, etwa 110 km von der Mündung derselben in die Nordsee, von Berlin
[* 26] 285, von Bremen 114, von Lübeck 63 km
entfernt, und hat eine Ausdehnung
[* 27] von 9,8 km (O. nach W.) und 10,5 km (S. nach N.) und 50,3 km Umfang.
Von der Gesamtfläche (7665 ha) sind 1950 ha Gebäude und Höfe, 760 ha Straßen, 1080 ha Wasserfläche, 215 ha öffentliche
Anlagen und Begräbnisplätze und 3829 ha gärtnerisch und landwirtschaftlich benutzt. Der mittlere Luftdruck beträgt 760,8
mm, die mittlere Jahrestemperatur 8,0° C. (+ 32,0° C. Maximum, -19,8° C. Minimum), die mittlere
Temperatur des Januar - 0,4, des April 7,16, des Juli 17,3, des Oktober 8,9° C, die Niederschlagshöhe 728 mm. (Hierzu ein
Plan: Hamburg-Altona
[* 28] mit Verzeichnis der Straßen, Plätze und öffentlichen Gebäude.) Bevölkerung.
[* 29] Die ortsanwesende Bevölkerung
der Stadt mit Einschluß der Bewohner auf
¶