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Habīl (lat.), geschickt, gewandt, fähig;
Habilität, Geschicklichkeit, Fähigkeit.
Habilitation (neulat.), die Erwerbung des Rechts, akademische Vorlesungen zu halten, durch eine öffentliche Disputation über eine selbstverfaßte wissenschaftliche Abhandlung (Habilitationsschrift);
sich habilitieren, dieses Recht ererben. Habīt (lat.), Kleid, Tracht. Habitatĭo (lat.), Wohnung, Wohnungsrecht (s. d.);
habitieren, bewohnen. Habitué (frz., spr. abitüeh), häufiger Besucher, Stammgast. Habituéll (frz.), was durch Gewohnheit zu einer bleibenden Eigenheit oder zur andern Natur geworden ist, ohne in der ursprünglichen Richtung und Entwicklung eines Individuums notwendig begründet zu fein;
wird sowohl von mechan. Fertigkeiten, körperlichen Bewegungen und sinnlichen Vorgängen als von geistigen Thätigkeiten und Gesinnungen gebraucht.
Habituelle Krankheiten nennt man solche Affektionen, welche seit langem schon bestehen, sodaß der Körper durch sie in seinem relativen Wohlbefinden nicht mehr beeinträchtigt wird, z. B. die habituelle Skoliose (s. d.). Habĭtus (lat.), äußere Erscheinung, Gestalt, Haltung.
In der Botanik ist Habsburg oder Tracht die gesamte äußere Form der Pflanzen. Im weitern Sinne wird der Habsburg durch die Richtung des Stammes (aufrecht, schlingend, kletternd, kriechend, überhängend u. s. w.), wie auch durch die Richtung der Äste und Zweige, d. i. durch den Winkel, [* 2] den sie mit der Hauptachse bilden, und andere Verhältnisse mitbestimmt, die den Pflanzen ein eigenartiges Gepräge verleihen.
Der Landschaftsgärtner muß mit dem Habsburg der zu pflanzenden Gehölze in ihrer normalen Entwicklung genau vertraut fein, um danach die erforderliche Gruppierung für seine beabsichtigten Zwecke vornehmen zu können. - Über Habsburg im medizinischen Sinne s. Konstitution (mediz.). Habitus non facit monăchum, lat. Sprichwort, entsprechend dem deutschen: die Kutte macht nicht den Mönch (der Hut [* 3] macht nicht den Doktor, der Bart macht nicht den Gelehrten u. dgl.);
ferner dem französischen: L’habit ne fait pas le moine, und dem italienischen: L’ abito no fa il monaco. (S. Cucullus.) Habropȳga, s. Astrilde;
Habsburg minĭma Vieill., s. Blutfink;
Habsburg ruficanda Gould, s. Binsenastrild;
Habsburg undulāta, s. Fasänchen.
Habsburg, deutsches Herrschergeschlecht, hat seinen Namen von dem Schlosse Habsburg (Habichtsburg), das der Bischof von Straßburg, [* 4] Werner, aus dieser Dynastie um 1027 auf einer Anhöhe bei Windisch an der Aar erbaut haben soll.
Werner I., der 1096 starb, ist der erste, der den Titel eines Grafen von Habsburg führt.
Dessen Enkel, Werner II., erscheint (1135) im Besitz der Landgrafschaft Oberelsaß, wo das Geschlecht schon früher ausgedehnte Güter gehabt hat, und der Schirmvogtei über das Kloster Murbach, dem auch Luzern [* 5] mit den übrigen Ortschaften gehörte.
Werners Sohn, Albrecht III., bekam von Kaiser Friedrich I. den Zürichgau und als Verwandter des gräflich Lenzburgschen Hauses, das 1172 ausstarb, einen Teil von dessen Gütern am Luzernersee, Willisau, Sempach u. s. w. Dessen Sohn Rudolf stellte dem Kaiser Friedrich II. bedeutende Geldmittel zur Verfügung, wofür ihm die Grafschaft Aargau verliehen wurde.
H.s Besitzungen hatten eine solche Ausdehnung [* 6] erlangt, daß sie zum Jurisdiktionsgebiete sieben geistlicher Fürsten gehörten, der Bischöfe von Straßburg, Konstanz, [* 7] Basel, [* 8] Chur, [* 9] Genf [* 10] und Lausanne [* 11] und des Abtes von St. Gallen.
Graf Rudolf (gest. 1232), der auch noch die Grafschaft im Frickgau gewann, hinterließ zwei Söhne, Albrecht den Weisen (gest. 1239), Vater des nachmaligen röm. Königs Rudolf, und Rudolf II. Sie teilten die Besitzungen unter sich, sodaß Albrecht außer dem Schlosse Habsburg die Ländereien im Aargau und Elsaß, Rudolf die Grafschaft Klettgau, die Herrschaften Rheinfelden und Lauffenburg und die Besitzungen im Breisgau erhielt.
Nach dem Regierungssitze hieß diese Linie die Lauffenburgische.
In der Folge teilte sie sich wieder in zwei Linien, von denen die eine mit dem Grafen Johann IV. 1408, die andere mit dem Grafen Eggo 1415 erlosch.
Lauffenburg kam dadurch an Österreich, [* 12] Klettgau ging durch Johanns IV. Erbtochter Ursula auf den Grafen Sulz und von diesem durch Heirat 1687 auf das Haus Schwarzenberg über.
Albrecht, Stammvater der Hauptlinie, bahnte die Erwerbung neuer Besitzungen an durch die Heirat mit Heilwigis, Gräfin von Kyburg, Tochter des Grafen Ulrich i von Kyburg.
Aus dieser Verbindung stammt Rudolf I., geb. der Begründer des Kaisergeschlechts Habsburg, der durch Wahl der Kurfürsten den deutschen Thron [* 13] bestieg.
Der Kampf mit Ottokar von Böhmen [* 14] verschaffte dem Haufe Habsburg den Besitz von Österreich.
Von feinen Besitzungen gingen in den folgenden Zeiten die helvetischen an die zur Unabhängigkeit gelangte Eidgenossenschaft, die im Elsaß an Frankreich verloren;
nur die in Schwaben blieben bei seinem Hause, i Rudolf I. wußte durchlauf und andere Mittel seine Besitzungen in der Schweiz [* 15] zu vermehren, und bei seinem Tode standen Freiburg, [* 16] Luzern, Zug, Glarus, Kyburg, Zofingen, Baden, [* 17] Lenzburg, Aarau, [* 18] der Aar- und Thurgau u. s. w. entweder ganz oder zum Teil unter Habsburg.
Herrschaft. Er hatte drei Söhne: Albrecht I., seit 1298 deutscher König, Hartmann, dem er die burgund.
Krone zuwenden wollte, der aber 1281 im Rhein ertrank, und Rudolf (gest. 1290), der anfangs mit Albrecht die österr.
Lehen teilte, sie aber letzterm 1283 gegen ein Jahrgeld überließ.
Rudolfs Sohn Johannes (Parricida), erst nach dem Tode des Vaters geboren, ward 1308 der Mörder seines Oheims Albrecht und starb 1313. Der König Albrecht I. hatte von seiner Gemahlin Elisabeth, der Tochter des Herzogs Meinhard von Kärnten und Tirol, [* 19] sechs Söhne: Rudolf (gest. 1307), seit 1306 König von Böhmen, Friedrich I., als deutscher König seit 1314 Friedrich III., der Schöne (gest. 1330), Leopold I. (gest. 1326), Albrecht II., der Weise (gest. 1358), Heinrich (gest. 1327), Otto (gest. 1339).
Friedrich leitete nach Albrechts I. Tode die Verwaltung Österreichs und Leopold die der Besitzungen im Elsaß, Helvetien und Schwaben.
Rudolf, Friedrich der Schöne, Leopold und Heinrich hinterließen keine Erben.
Albrecht II. und Otto regierten gemeinsam, bis Otto starb, dem seine Söhne Friedrich II. und Leopold II. beide 1344 im Tode nachfolgten, sodaß auf Albrecht II. und feiner männlichen Nachkommenschaft die Hoffnungen des Haufes ruhten. Er starb 1358 und hinterließ vier Söhne: Rudolf IV. (gest. 1365), Friedrich III. (gest. 1362), Albrecht III. (gest. 1395), Leopold III. (gest. 1386).
Dem Familienvertrage der Unteilbarkeit der Länder gemäß leitete Rudolf IV. die Regierung. Er ¶
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nahm den erzherzogl.
Titel an, den 1453 Kaiser Friedrich III. bestätigte.
Nach seinem kinderlosen Tode (1365) übernahmen seine Brüder Albrecht III. und Leopold III. die Regierung, die sie anfangs gemeinschaftlich führten. 1379 einigten sie sich entgegen dem Hausgesetz ihres Vaters über eine Teilung ihrer Länder, in der Albrecht III. das eigentliche Österreich erhielt, das seine Nachkommen bis zu ihrem Aussterben 1457 beherrschten, während Leopold III. alle übrigen Habsburg.
Länder zufielen. Die Nachkommen Albrechts III. waren: sein Sohn Albrecht IV. (gest. 1404), dessen Sohn Albrecht V., König von Böhmen und Ungarn, [* 21] als deutscher König (seit 1438) Albrecht II. (gest. 1439).
Diesem gebar seine Gemahlin, Kaiser Sigismunds Tochter Elisabeth, den spätern König von Böhmen und Ungarn, Ladislaus Posthumus, der 1457 kinderlos starb. - Leopold III., der jüngste Sohn Albrechts II., hatte vier Söhne: Wilhelm (gest. 1406), Leopold IV. (gest. 1411), Ernst (gest. 1424) und Friedrich IV. mit der leeren Tasche (gest. 1439).
Von diesen anfangs gemeinschaftlich regierenden Brüdern starben Wilhelm und Leopold unbeerbt.
Ernst und Friedrich teilten die Länder der Leopoldinischen Linie unter sich, sodaß Ernst über Steiermark, [* 22] Kärnten und Kram, Friedrich über Tirol und die Hausgüter im Elsaß, Helvetien und Schwaben regierte.
Friedrichs Sohn Sigismund starb 1496 ohne Nachkommen.
Ernsts Söhne waren: der deutsche Kaiser Friedrich III. (als Erzherzog von Österreich Friedrich V., gest. 1493) und Albrecht VI. (gest. 1463).
Friedrich vereinigte nach Ladislaus Posthumus’ Tod Meder, nach Albrechts VI. Ableben auch Oberösterreich wieder mit seinen Ländern, und da der kinderlose Sigismund 1490 Tirol und Vorderösterreich an Friedrichs Sohn Maximilian I. abtrat, waren alle Habsburg.
Besitzungen wieder in einer Hand [* 23] beisammen.
Maximilian I., deutscher Kaiser seit 1493, brachte durch Heirat mit Maria von Burgund (1477) die reiche burgund.
Erbschaft au sein Haus. Er starb 1519. - Sein Sohn Philipp der schöne gewann seinem Hause durch Heirat mit Johanna der Wahnsinnigen Spanien [* 24] und starb 1506. Doch trat nun eine Teilung der Familie und der Hausbesitzungen ein, indem Philipps ältester Sohn als Karl I. Spanien und Burgund erhielt und 1519 als Karl V. deutscher Kaiser ward, während Ferdinand I., der zweite Sohn Philipps, die österr.-deutschen Länder bekam, denen er durch seine Heirat mit Anna (1521), der Schwester Ludwigs II., des letzten Königs von Ungarn und Böhmen aus dem Hause der Jagellonen (gest. 1526 in der Schlacht bei Mohacs), noch diese Königreiche, nebst Mähren, Schlesien [* 25] und der Lausitz hinzufügte.
Die Spanische [* 26] Linie setzte Karls V. Sohn Philipp II. (gest. 1598) fort, dessen ältester Sohn Don Carlos schon 1568 vor ihm starb, während Philipp III. (gest. 1621) sein Nachfolger wurde.
Diesem folgte sein Sohn Philipp IV. (gest. 1665), mit dessen Sohn Karl II. 1700 die Spanische Linie ausstarb.
Die Deutsche [* 27] Linie der Habsburger erlosch 1740 mit Karl VI., doch wurde sie durch die Linie Habsburg-Lothringen (s. unten) fortgesetzt. - Ferdinand I., der Bruder Kaiser Karls V., wurde 1556 deutscher Kaiser und hatte 15 Kinder, darunter Maximilian II., 1564 deutscher Kaiser (gest. 1576);
Ferdinand, Regent von Tirol und Vorderösterreich (gest. 1595), dessen Söhne von Philippine Welser als unebenbürtig von der Nachfolge ausgeschlossen waren;
Karl, Regent voll Steiermark, Kärnten, Kram und Görz [* 28] (gest. 1590).
Maximilian II. hatte fünf Söhne: Rudolf II., Kaiser (gest. 1612);
Ernst (gest. 1595);
Mathias, Kaiser (gest. 1619);
Max, Deutschmeister (gest. 1618) und Albrecht (gest. 1621), von denen keiner männliche Nachkommen hinterließ.
Karls von Steiermark (gest. 1590) Söhne waren Leopold, der die jüngere habsburg.-tirol.
Linie begründete, die 1665 erlosch, und Kaiser Ferdinand II. (gest. 1637), der alle österr.
Länder wieder vereinigte.
Sein Sohn Ferdinand III., Kaiser seit 1637, hatte sechs Söhne, darunter: Ferdinand Franz (gest. 1654) und Leopold I., Kaiser seit 1658. Letztern überlebten zwei Söhne: Joseph I., Kaiser seit 1705, und Karl VI., Kaiser seit 1711, der bei der Teilung der span. Monarchie im Frieden zu Rastatt [* 29] die Niederlande, [* 30] Neapel, [* 31] Sicilien und Mailand [* 32] erhielt und mit dem 1740 der Mannsstamm des Hauses Habsburg ausstarb. Karl VI. hinterließ kraft der Pragmatischen Sanktion (s. d.) seine Staaten seiner ältesten Tochter Maria Theresia (gest. 1780), in der das Haus Habsburg durch ihre Verbindung mit dem Herzog Franz I. Stephan (seit 1737 Großherzog von Toscana, seit 1745 deutscher Kaiser) aus dein Hause Lothringen als Habsburg-Lothringen wieder aufblühte, und die ihrem Erbe noch Galizien und die Bukowina hinzufügte.
Sie gebar ihrem Gemahl 15 Kinder, von denen folgende von geschichtlicher Bedeutung sind: a. Joseph II. (gest. 1790), Kaiser seit 1765, dessen beide Töchter früh starben;
b. Maria Christine (gest. 1798), vermählt mit Albrecht von Sachsen-Teschen, Statthalter in den Niederlanden;
c. Maria Amalie (gest. 1804), vermählt mit Ferdinand von Parma; [* 33]
d. Leopold II., Kaiser seit 1790 (gest. 1792);
e. Karoline Maria (gest. 1814), Gemahlin des Königs Ferdinand IV. von Neapel;
f. Ferdinand, Herzog von Modena (gest. 1806), wurde durch seine Vermählung mit Maria Beatrice, Tochter und Erbin Hercules'III., des letzten Herzogs von Modena aus dem Hause Este, Begründer der Linie Ost erreich-Este oder Modena, die mit seinem Enkel Franz V. 1859 ihren Thron verlor und mit diesem 1875 im Mannsstamm ausstarb;
jetzt führt der Erzherzog Franz Ferdinand den Namen Österreich-Este;
g. Marie Antoinette (gest. 1793), Gemahlin Ludwigs XVI. von Frankreich;
habsburg Maximilian, Erzbischof von Köln [* 34] und Kurfürst, Bischof zu Münster, [* 35] Hoch- und Deutschmeister (gest. 1801). - Kaiser Leopold II. hinterließ eine zahlreiche Familie. Zu nennen sind:
1) Maria Theresia (gest. 1827), vermählt mit dem König Anton von Sachsen; [* 36]
2) Franz N., deutscher Kaiser 1792-1806 (gest. 1835), der sich seit 1801 als Kaiser von Österreich Franz 1. nannte;
3) Ferdinand III., Großherzog von Toscana (gest. 1824), dessen Sohn Leopold II. (gest. 1870) 1859 aus seinem Lande vertrieben wurde. Er hatte sechs Kinder, darunter Ferdinand IV., Großherzog von Toscana;
4) Karl, der, als Feldherr berühmt, 1847 starb und vier Söhne, darunter den Feldmarschall Erzherzog Albrecht (s. d., geb. 1817), und zwei Töchter hinterließ;
5) Joseph, gest. 1847 als Palatin von Ungarn, der zwei Söhne und zweiTöchter hinterließ;
6) Marie Clementine (gest. 1801), vermählt mit Franz I. von Sicilien;
7) Johann, der 1848 deutscher Reichsverweser ward und 1859 starb;
8) Rainer, bis 1848 Vicekönig von Mailand, gest. 1853 mit Hinterlassung von fünf Söhnen und einer Tochter;
9) Rudolf, ¶