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Grundlinie, soviel wie Basis (s. d.). Grund-Log, s. Log. [* 2] Grundlfee, See in der österr. Bezirkshaupt- mannschaft Gröbming in Steiermark, [* 3] in 709 ni Höhe, ist 425 da groß, 6 km lang, 64 m tief, sehr fischreich und von waldigen Bergen [* 4] umschlossen. Ihn durchstießt einer der drei Quellbäche der Traun. Die Gemeinde Grundrechte (23 meist aus Alpenhütten be- stehende Ortschaften) hat (1890) 1161 E. und zahl- reiche Villen. 1 Km thalaufwärts der To plitz see, kaum ^2 hkin groß und 106 m tief.
Grundluft, Bodenluft, die in den Poren des Bodens enthaltene Luft. Der Boden, auf dem un- sere Wohnungen stehen, ist in den seltensten Füllen aus massivem Gestein; meistens besteht er aus einem ziemlich porösen Material, dessen Poren teils mit Wasser, teils mit Luft erfüllt sind. Sehr lockerer Boden, z. B. Sand-, Kies- oder Geröllboden, kann bis über ein Drittel seines Volumens Luft enthalten. Sie ist atmosphärische Luft, welche aber in ihrer Zusammensetzung mehr oder weniger verändert ist.
Namentlich Zeichnet sich die Grundrechte durch einen durchschnittlich viel höhern Gehalt an Kohlensäure aus (bis Zu mehrern Volumenprozenten gegenüber 0,04 ProZ. in der atmosphärischen Luft), der auf das organische, vorzüglich pflanzliche Leben, das auch in tiefem Bodenschichten vorhanden ist, zurückzu- führen ist. Durch den Regen werden stets organische Stoffe von der Oberfläche in den Boden geschwemmt, es entwickeln sich deshalb im Boden, unter Betei- ligung der verschiedensten Pilze, [* 5] mannigfaltige Zer- setzungsprozesse (Fäulnis, Verwesung, Gärung), durch welche Kohlensäure gebildet wird. Im Win- ter, wo wegen der Kälte die Zersetzungsprozesse langsamer ablaufen, ist der Kohlensäuregehalt der Grundrechte viel geringer als im Sommer.
Nur da, wo alles organische Leben im Boden fehlt, wie in der Wüste, ist der Kohlensäuregehalt der Grundrechte ebenso hoch wie der der atmosphärischen Luft. Die Kohlensäure der Grundrechte ist eine der Quellen für den Gehalt der atmosphärischen Luft an Kohlensäure und die hauptsächlichste Ursache für den Kohlensäure- gehalt der aus dem Boden stammenden Wässer. Daß dieser letztere häufig so bedeutend ist, erklärt sich einfach daraus, daß das Wasser unter stärkerm Luftdruck und in Berührung mit kohlensäurereicher Luft mehr Kohlensäure absorbieren kann.
Luftschich- ten in großer Tiefe des Bodens stehen aber, da der Luftdruck sich leicht durch den porösen Boden fort- pflanzt, unter höherm Luftdruck als oberflächliche. Durch Gasaustausch (Diffusion) [* 6] und unter dem Ein- fluß von Luftdruck- und Temperaturfchwankungen sowie infolge Winddrucks tritt fortwährend in die atmosphärische Luft und diese wieder in die Grundrechte über. Es entsteht dadurch ein beständiger Wechsel der Luft im Boden, wir sprechen daher von Boden- ventilation.
Eine fortwährende Bodenventilation verursachen unsere Häuser, die, weil fast immer wärmer als die umgebende Luft, wie Kamine die Bodenluft ansaugen, am stärksten im Winter, da hier der Unterschied in der Temperatur des Innern der Häuser und im Freien am größten ist. Dieses Ansaugen erfolgt auf beträchtliche Bodenstrecken. So wird verständlich, daß Gase, [* 7] welche sich gelegent- lich der Grundrechte beimischen, z. V. Leuchtgas [* 8] bei Brüchen der Straßenrohrleitungen, auf weite Strecken hin in Häuser eindringen.
Als zuerst bekannt wurde, daß der Boden auf Entstehen und Vergehen ge- wisser epidemischer Krankheiten Einfluß hat, hat man in der Grundrechte den Vermittler für die Übertragung der Krankheitskeime auf den Menschen gesehen. Je- doch mit Unrecht, da spätere Versuche gezeigt haben, daß die Grundluftströmungen viel zu langsam und u gering sind, um feste Körperchen, als welche wir die Krankheitskeime uns denken müssen, entgegen dem Gesetz der Schwere, vom Boden fortzuführen, namentlich nicht wenn der Boden, wie in tiefern Schichten immer, feucht ist.
Litteratur s. Grundwasser. [* 9] Grundmasse, in der Gesteinsmnde diejenige dem bloßen Auge [* 10] dicht und homogen erscheinende Substanz, in der bei den Felsarten mit Porphyr- struktur die größern Krystalle von Quarz, Feldspat, Hornblende [* 11] u. s. w. eingebettet liegen. Die Grundrechte, die demzufolge ein rein makroskopischer Begriff ist, kann unter dem Mikroskop [* 12] eine sehr wechselnde Mineralog. Zusammensetzung und Struktur aufweisen; sie ist bei sehr starker Vergrößerung bald ein völlig granit- ähnliches und durchaus krystallinisches Aggregat winziger Mineralpartikelchen, und zwar meist der- selben, die auch die größern ausgeschiedenen Krystalle bilden, bald wird sie zum größten Teil aus rund- lichen sphärolithischm Kügelchen zusammengesetzt. In andern Fällen stellt sie ein verschieden geartetes Gemenge von krystallinischen Individuen und von amorpher glasiger oder mikrofelsitischer Materie dar, in noch andern bildet diese letztere, nicht individua- lisierte Substanz vorwiegend die Grundrechte. Ihre chem. Zusammensetzung ist in den meisten Fällen nicht sonderlich verschieden von derjenigen des ganzen Gesteins, d. h. von der Vereinigung der Grundrechte und der darin hervortretenden größern Krystalle. Im all- gemeinen ist die Grundrechte erst nach der Ausscheidung der darin liegenden großen Krystalle zur Verfestigung gelangt.
Gründnergemeinden, s. Gründe. Gründonnerstag (lat. äi68 viriäinm, lm-j". donN Huinta, amtlich l6liI. Huiuta in O^'n". vouiini), der Donnerstag vor Ostern, seit dem 7. Jahrh, als Gedächtnistag der Einsetzung des heiligen Abendmahls gefeiert. Die Bezeichnung Grundrechte wird bald von der alten und noch jetzt verbreiteten Sitte, an diesem Tage grüne Kräuter zu genießen, bald von Ps. 23, 2,. einem angeblichen kirchlichen Lcseabschnitt dieses Tages, bald davon abgeleitet, daß an diesem Tage nach beendeter Kirchenbuße die Büßer als Sündlose («Grüne») wieder in die Kirchen- gemeinschast aufgenommen wurden.
Daher heißt der Grundrechte auch Tag der Grünen, äies adFowtiouiz oder inäulAontias, Antlaßtag oder Erlaß tag. Grundrechte, in der polit. Bewegung von 1848 Bezeichnung der Rechte und Freiheiten der Staats- bürger, die man als die Grundlage und Vorbe- dingung eines freiern Zustandes des allgemeinen Staats- oder Volkslebens ansehen zu müssen glaubte, also ungefähr dasselbe, was die Engländer in ihrer N9.FQ3. ^dai-tg., ihrer ^stitlou, ok ri^ktä und Vili ok i'^lit" besitzen, die Franzosen in ihrer ersten Revo- lution «Allgemeine Menschenrechte» (OroitL I'lioiuink) nannten, die Nordamerikaner in ihrer Deciaration okinäspenäencs (s.d.)als einen wesent- lichen Teil in ihre Bundesverfassung aufnahmen, und was teilweise schon fast alle neuern Verfassungen des europ. Festlandes enthielten. Alle 1848 neu ent- stehenden Verfassungen und Verfassungsentwürfe deutscher Staaten enthielten sogenannte Grundrechte. Am wich- tigsten waren die von der Deutschen Nationalver- sammlung zu Frankfurt [* 13] beschlossenen und von der Centralgewalt als Neichsgesetz ¶