zu
Würzburg
[* 2] von einer Rotte Unbekannter angefallen und getötet. Dies Ereignis veranlaßte die sog.
Grumbachschen Händel. Grumbach hatte diesen
Anschlag eingeleitet, obgleich es vielleicht nicht in seiner
Absicht lag, den
Bischof
töten zu lassen, da es ihm, wie er behauptete, darum zu thun war, denselben in seine Gewalt zu bringen.
Während der neue
Bischof,
Friedrich von Wiersberg, einen für die
Urheber des
Attentats gefährlichen Prozeß einleitete, arbeitete
Grumbach an kühnen und weitgreifenden polit.
Plänen. Er trat mit dem
Adel verschiedener
Kreise,
[* 3] besonders aber mit dem fränkischen, in
Verbindung und suchte diesen für
den
Gedanken zu gewinnen, die Herrschaft der großen Territorialherren im
Reiche zu brechen und mit den
Waffen
[* 4] in der
Hand
[* 5] die Reichsunmittelbarkeit der ganzen Ritterschaft wiederherzustellen. Zunächst suchte sich Grumbach durch
eine kühne That in den
Besitz seiner
Güter zu setzen und das Zutrauen des
Adels zu erwecken. Er versammelte mit den markgräfl.
Edelleuten Ernst von Mandelslohe und Wilhelm von
Stein einen Haufen von 800 Reitern und 500 Mann Fußvolk,
überfiel mit dieser Schar die Stadt
Würzburg und erzwang, da der
Bischof geflüchtet war, von dem Domkapitel einen
Vertrag, in welchem er und seine Genossen ihre eingezogenen
Güter zurückerhielten und außerdem durch bedeutende Geldsummen
entschädigt wurden. Der
Bischof bestätigte zwar nach seiner Rückkehr den
Vertrag, trat aber, als der
Kaiser jetzt ein Achtsmandat gegen Grumbach erließ von dem
Vertrag wieder zurück.
Um so fester schloß sich nun Grumbach an
JohannFriedrich an. Er zog mit seinem
Anhange Ende 1564 nach Gotha
[* 6] und
verstrickte hier in
Verbindung mit dem Kanzler
ChristianBrück den
Herzog völlig in die Umwälzungspläne. Im Einverständnis
mit dem franz.
Hofe, von dem Grumbach schon 1558 den
Titel eines Reiterobersten der
KroneFrankreich erhalten, machten beide dem
Herzog
zur Wiedererlangung der Kurwürde Hoffnung. Hierdurch brachten sie Kurfürst
August, der schon längst
solche
Anschläge seitens G.s und des Ernestinischen Nachbarn fürchtete, vollends auf.
Unter Kursachsens Einfluß verhängte Maximilian Ⅱ. die
Reichsacht über Grumbach und
JohannFriedrich und beauftragte Kurfürst
August mit der Ausführung. Letzterer rückte noch
Weihnachten 1566 vor Gotha und nahm die Stadt nach einer harten
Belagerung durch
Kapitulation mit den
Bürgern ein, die sich des
Regiments bemächtigt und in einem
Aufstand den G.schen
Anhang gefangen genommen
hatten. Während man den gefangenen
Herzog nach
Wien
[* 7] abführte, wurden Grumbach und der Kanzler
Brück nach einem
Urteil des Kurfürsten 18. April lebendig
gevierteilt, die übrigen.Hauptteilnehmer aber enthauptet. –
Vgl. Ortloff, Geschichte der G.schen
Händel
(4 Bde.,
Jena
[* 8] 1868‒70).
Friedr. Wilh. von, preuß. Staatsmann und
Generalfeldmarschall, ein Sohn des brandenb. Generalkriegskommissars
Joachim Ernst von Grumbkow, geb. zu
Berlin,
[* 9] trat jung in brandenb. Dienste,
[* 10] nahm an den
Kriegen gegen
Frankreich teil und
brachte es hier bereits bis zum Generalmajor. König
Friedrich Wilhelm Ⅰ., der ihm sein unbedingtes
Vertrauen schenkte, ernannte ihn zum Mitglied des
Geh.
Staatsrats, zum
Geh. Etats- und Kriegsminister und zum Generalkriegskommissar.
Als solcher trat Grumbkow an die
Spitze der preuß. Militärverwaltung sowie
des Steuerwesens und entfaltete auf beiden
GebietenHand in
Hand mit dem König eine großartige Reformthätigkeit, die sich einerseits auf eine möglichste
Vermehrung des
Heers und die Vervollkommnung der bald als musterhaft geltenden preuß. Armeeverwaltung,
andererseits auf
Hebung
[* 11] der Steuerkraft des
Landes richtete. Das Kontributions- und Accisewesen, das Zunft- und Kommerzienwesen,
die für
Preußen
[* 12] so wichtige
innere Kolonisation, die
Verwaltung der
Städte wurden durch Grumbkow, stets in Übereinstimmung
mit dem König und zum
Teil nach dessen
Vorschlägen, mannigfach verbessert.
Bei Errichtung des
Generaldirektoriums (1723) wurde Grumbkow Minister des ersten Departements, darauf 1737
Generalfeldmarschall.
Auch auf polit. Gebiete bemühte sich Grumbkow im
Verein mit dem österr. Gesandten
GrafenSeckendorff, der ihn
durch reiche Geschenke gewonnen hatte, den König in das Fahrwasser der kaiserl. Politik hinüberzuziehen
und, trotz allen Undankes des
WienerHofes, ihn hier festzuhalten, sodaß ihm eine Hauptschuld an der unglücklichen auswärtigen
Politik
Preußens
[* 13] unter
Friedrich Wilhelm Ⅰ. beizumessen ist. In
Österreichs Interesse mißbrauchte er das Vertrauen des
Königs, um die Vermählung des Kronprinzen mit einer engl. Prinzessin zu hintertreiben; die
Kluft, die zwischen
Vater und Sohn sich aufgethan hatte, wurde durch G.s Einfluß noch erweitert. In spätern Jahren jedoch,
nachdem der Kronprinz mit Grumbkow Frieden geschlossen hatte, war dieser ehrlich und mit Erfolg bemüht, die Versöhnung
mit dem
Vater anzubahnen und zu befördern. Grumbkow starb zu
Berlin.
(süddeutsch
Öhmd), im engern
Sinne bei Wiesen, welche zweimal gemäht werden, im Gegensatz zum Heu (d.h. dem
getrockneten ersten Schnitt) der ebenfalls in den trocknen Zustand übergeführte zweite Schnitt, der in der Regel Anfang
September vorgenommen wird. Im weitern
Sinne bezeichnet man mit Grummet den getrockneten zweiten Schnitt aller
Futtergewächse, des Klees, der Luzerne, der Esparsette u. s. w. Der Ertrag des Grummet ist
in der Regel ein geringerer als derjenige des Heues, variiert jedoch je nach den
Boden- und Witterungsverhältnissen nicht
unerheblich, von 500 bis 2500 kg pro
Hektar; im
Mittel rechnet man 1500 kg. Das Grummet ist meist etwas reicher
an Nährstoffen als das Heu; es enthält im
Mittel 85 Proz.
Trockensubstanz, darin 12 Proz.
Protein, 3 Proz. Fett, 42 Proz.
stickstofffreie Extraktstoffe, 22 Proz. Rohfaser und 6 Proz.
Asche. Unter Berücksichtigung der Verdaulichkeit der einzelnen
Nährstoffe stellt sich der Gehalt an verdaulichen Nährstoffen auf 7 Proz.
Protein, 1,5. Proz. Fett und 42 Proz. stickstofffreie
Stoffe.
Ultramarin, Saftgrün. Einige dieser Farbstoffe, wie z. B. das Schweinfurter Grün, sind wegen ihres Gehalts an Arsenik nur mit
äußerster Vorsicht zu verwenden. – Über die in der Färberei benutzten grünen Farben s. Färberei (Bd. 6, S. 573b).