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Grabstele, s. Stele. ^[= (grch., "Säule"), im griech. Altertum ein aufrecht stehender Grabstein in Form einer ...] [* 2]
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Grabstele, s. Stele. ^[= (grch., "Säule"), im griech. Altertum ein aufrecht stehender Grabstein in Form einer ...] [* 2]
ein dem Meißel [* 3] (s. d.) ähnliches Werkzeug, jedoch mit hölzernem Handgriff versehen und fast immer unmittelbar von Hand [* 4] (nicht durch Hammerschläge, wie der Meißel) bewegt. Es dient zum Einarbeiten von Verzierungen, Inschriften u.dgl.m. auf Metalloberflächen durch Wegnahme von Spänchen (s. Gravieren).
Die Form der Schneide des Grabstichel entspricht den besondern Zwecken.
s. Kupferstechkunst.
Mordwespen (Sphegidae), eine Familie der stacheltragenden Hautflügler [* 5] mit Arten von sehr verschiedener Größe (wenige Millimeter bis mehrere Centimeter), die entweder einfarbig schwarz sind oder auf schwarzem Grunde gelbe, seltener weiße oder rote Zeichnungen tragen. Sie sind meist gedrungen gebaut, besonders Kopf und Oberkiefer kräftig entwickelt. Gesellig lebende Arten, wie bei Bienen, Faltenwespen und Ameisen, kommen nicht vor, vielmehr höhlt jedes Weibchen in sandiger Erde oder in altem Holze eine Röhre aus, in die das Weibchen Insekten, [* 6] Insektenlarven oder Spinnen [* 7] einträgt, die durch einen Stich gelähmt, aber nicht getötet wurden, sodaß sie, ohne sich bewegen zu können, weiter leben. An eins der eingetragenen Tiere wird das Ei [* 8] gelegt und dann der Bau verschlossen.
Die aus dem Ei ausschlüpfende fußlose Larve verzehrt nacheinander die von der Wespe eingetragenen Beutestücke und verpuppt sich dann in der Röhre, nachdem sie sich mit einem Gespinst umgeben hat. Man kennt etwa anderthalb Tausend Arten der besonders in den wärmern Gegenden zahlreich vorkommenden Grabwespen. Die meisten machen sich durch Vertilgung schädlicher Insekten nützlich; schädlich ist der Bienenwolf (s. d.), der Honigbienen für seine Brut einträgt.
fides (lat.), griechische Treue, sprichwörtlich für Wortbrüchigteit, weil die Griechen für meineidig galten.
Dieselbe Bedeutung hat fides Punica, punische, d. i. karthaginiensische Treue.
(spr. -tschaniza), Hauptstadt des Bezirks Gracanica (636,48 qkm, 43 Gemeinden, 46 Ortschaften, 25747 E.) im bosn.
Kreis [* 9] Dolnja Tuzla, im Thale der zur Bosna gehenden Spreča und an der Linie Doboj-Siminhan (Schmalspurbahn) der Bosn.-Herzegowin.
Staatsbahnen, [* 10] hat (1885) 3350 meist mohammed. E., darunter 601 Griechisch-Orientalische und je 55 Katholiken und Israeliten, Post, Telegraph [* 11] und sechs Moscheen.
sunt, non leguntur (lat., «es ist griechisch, wird nicht gelesen»),
im Mittelalter bei den Lehrern, die selten griechisch verstanden, der übliche Ausdruck, wenn sie bei ihren Vorlesungen auf eine griech. Stelle kamen und diese übersprangen;
daher im weitern Sinne Bezeichnung für etwas, das man als zu schwierig beiseite läßt.
Tiberius und Gajus Sempronius, zwei Brüder, deren auf die Reform des röm. Staates gerichtete Bestrebungen in der röm. Verfassungsgeschichte von hoher Wichtigkeit sind. Mit den durch ihre Gesetzvorschläge (Leges Semproniae) veranlaßten sog. Gracchischen Unruhen beginnt der Kampf zwischen den Parteien der Optimaten und der Populären, durch welchen die Auflösung der Republik und nach einem Jahrhundert ihr Übergang in die Monarchie herbeigeführt wurde.
Die Gracchen gehörten dem alten und vornehmen, wenn auch plebejischen Geschlechte der Sempronier (s. d.) an. Ihr Vater, Tiberius Sempronius ein im Kriegs- und Staatsleben tüchtiger, streng konservativer Mann, der das Konsulat zweimal und einmal die Censur bekleidet hatte, der wegen seiner Siege über die Iberer und Sardinier zweimal triumphieren durfte, war, als sie noch jung waren, gestorben; ihre Mutter Cornelia (s. d.), die Tochter des Publius Cornelius Scipio Africanus des Ältern, eine hochbedeutende Frau, bildete durch sorgfältige Erziehung die Gemüts- und Geistesanlagen ihrer Söhne aus.
Tiberius Sempronius Gracchus, der ältere von diesen (geb. 163 v.Chr.), that seine ersten Kriegsdienste als 16jähriger Jüngling unter dem Gatten seiner Schwester, Publius Cornelius Scipio dem Jüngern, im Kriege gegen Karthago [* 12] (147) und begleitete 137 als Quästor den Lucius Hostilius Mancinus bei dessen unglücklicher Unternehmung gegen Numantia. Bald nach seiner Rückkehr faßte er den von seinem Schwiegervater Appius Claudius und einigen andern edlen Männern der Nobilität gebilligten Plan, dem Mißverhältnis zwischen Reichen und Armen und damit einem Hauptgebrechen des Staates dadurch entgegenzuwirken, daß die Zahl freier Grundbesitzer wieder vermehrt und so zugleich der Ackerbau in Italien [* 13] wieder emporgebracht würde.
Deshalb trat er 133 als Volkstribun mit seinem Gesetzvorschlag, der im wesentlichen eine Erneuerung des alten, längst vergessenen Gesetzes des Lucius Licinius Stolo von 376 (s. Agrargesetzgebung, Bd. 1, S. 219b) war, hervor: Niemand solle mehr als 500 Morgen vom röm. Staatsland (ager publicus) besitzen, doch sollten für jeden Haussohn noch 250, im ganzen aber einer Familie nicht über 1000 Morgen gestattet sein;
was über dieses Maß hinaus im Besitz einzelner sei, solle ihnen, gegen Entschädigung für die auf den Anbau verwendeten Ausgaben, entzogen, in Parzellen von je 30 Morgen geteilt und den ärmern Bürgern als unveräußerliches Eigentum (also eine Art Erbpacht) gegen eine mäßige Abgabe zugewiesen werden.
Obwohl dieses Gesetz kein Privateigentum verletzte, sondern nur auf den Ager publicus sich bezog, d.h. das Land, welches vom Staate dem Besitz einzelner, aber unter stetem Vorbehalt des Eigentums, überlassen worden war, so erregte es doch den heftigsten Widerstand der Optimaten, welche große Strecken Staatslandes, die sie durch ihre Sklaven bebauen ließen, an sich gebracht hatten. Nur durch eine Verletzung der gesetzlichen Formen, indem er seinen Amtsgenossen Marcus Octavius, der, von den Optimaten bestochen, sein Veto gegen den Gesetzvorschlag einlegte, durch das Volk seines Amtes entsetzen ließ, vermochte Tiberius Gracchus den Sieg zu erringen.
Das Gesetz ging jetzt sogar in einer für die Patricier härtern Form durch; mit seiner Ausführung wurden Tiberius und Gajus Gracchus und Appius Claudius beauftragt. Da sich aber Tiberius nun, dem gesetzlichen Herkommen zuwider, auch für das nächste Jahr ums Tribunat bewarb und neue populäre Gesetzvorschläge vorbereitete, brach der Haß der Optimaten in offene Gewaltthat aus. Nachdem der Konsul Publius Mucius Scävola sich geweigert hatte, den Gracchus, den man des Strebens nach der königl. Gewalt beschuldigte, sofort töten zu lassen, folgten am Tage der Tribunenwahl die versammelten Senatoren dem Aufruf des Pontifex Maximus Publius Scipio Nasica und stürmten, mit Knütteln bewaffnet, auf die Gegenpartei los. Im Handgemenge wurde Tiberius Gracchus am Abhange des Kapitols mit 300 seiner Anhänger erschlagen; sein ¶
Leichnam ward in den Tiber geworfen. Dennoch ging die Ackerverteilung fort, freilich nur langsam; an des Tiberius Stelle wurde Publius Crassus Mucianus, nach dessen und des Appius Claudius Tode Marcus Fulvius Flaccus und Gajus Papirius Carbo gewählt. Letzterer schlug als Tribun 131 das Gesetz über Wiederwahl der Tribunen vor, das später, nachdem der jüngere Scipio, eine der stärksten Stützen der Optimatenpartei, 129 ermordet worden war, auch wirklich durchging. Des Flaccus Vorschlag, den Bundesgenossen das Bürgerrecht zu gewähren, wurde jedoch 125 noch beseitigt.
Im J. 123 aber trat Gajus Sempronius Gracchus, der jüngere Bruder (geb. 153), der 126-124 in Sardinien [* 15] Quästor gewesen war und nun Tribun wurde, auf, entschlossen, die Wege seines Bruders, den er an Talenten, besonders an feuriger Beredsamkeit wie auch an leidenschaftlicher Heftigkeit übertraf, zu verfolgen und zugleich seinen Tod zu rächen. Weniger durch die Erneuerung und Herstellung des Ackergesetzes (Lex agraria) in seinem vollen Umfange, als durch ein neues Gesetz, das billigen Getreideverkauf durch den Staat an das Volk (Lex frumentaria) anordnete, gewann er das Volk und durch dasselbe dann das Tribunat auch für das nächste Jahr (122). Während seines Tribunats brachte er in der Volksversammlung, auf welche er einen fast monarchischen Einfluß ausübte, eine Reihe von Gesetzen durch, durch welche die Härte des Militärdienstes gemildert, die Todesstrafe (indem ihre Verhängung dem Volke übertragen wurde) möglichst beschränkt, der Willkür des Senats bei der Verteilung der Provinzen gesteuert, endlich die Geschworenengerichte (quaestiones perpetuae), die bisher in den Händen der Senatoren gewesen waren, den Mitgliedern des Ritterstandes übertragen wurden.
Dagegen scheiterte auch jetzt wieder der von Gajus in Gemeinschaft mit seinem Kollegen Marcus Fulvius Flaccus gemachte Vorschlag, die bisher Meistberechtigten unter den italischen Bundesgenossen zu Bürgern zu machen und den andern italischen Bundesgenossen das bessere Recht jener zu gewähren, und entfremdete dem Gracchus viele seiner Anhänger unter den Altbürgern. Seine Bemühungen, diese besonders auch durch Anlegung von überseeischen Kolonien zu gewinnen, reichten nicht aus, als sein Amtsgenosse Marcus Livius Drusus, welcher im Dienste [* 16] der Optimaten und unter Zustimmung des Senats handelte, dem Volke weit größere Vorteile als in Aussicht stellte.
Auch seine Entfernung von Rom, [* 17] um die neu angelegte Kolonie Junonia-Karthago einzurichten, wußten seine Gegner dazu zu benutzen, seinen Anhang zu schwächen. So wurde er für das J. 121 nicht wieder zum Tribun, dagegen sein entschiedener Feind Lucius Opimius zum Konsul erwählt. Dieser beantragte unter sakralen Vorwänden die Aufgabe der Kolonisation Karthagos und rief am Tage der Abstimmung über diesen Antrag, nachdem bei dem von ihm im kapitolinischen Tempel [* 18] dargebrachten Opfer ein Lictor, der die Gracchaner als «schlechte Bürger» hinwegwies, von einem derselben getötet worden war, die Optimatenpartei zu den Waffen. [* 19]
Als dann die unter der Führung des Flaccus im Tempel der Diana auf dem Aventinischen Berge verschanzte Volkspartei (Gracchus war nur widerwillig und unbewaffnet mitgezogen) die geforderte unbedingte Ergebung verweigerte, ließ Opimius das Zeichen zum Angriff auf den Aventin geben und zugleich jedem, der vor Beginn des Kampfes das Lager [* 20] der Gegner verlassen würde, Straflosigkeit zusichern, eine Maßregel, wodurch die Reihen der Volkspartei sich rasch lichteten. Von den Zurückbleibenden wurden gegen 250 Mann, darunter Flaccus, der sich in einem Hause versteckt hatte, getötet; dem Gracchus gelang es durch die Aufopferung einiger seiner Freunde, auf das rechte Ufer des Tiber zu entkommen, wo man tags darauf im Haine der Furina seinen Leichnam, daneben den eines treuen Sklaven, der wahrscheinlich auf Befehl seines Herrn erst diesen, dann sich selbst getötet hatte, auffand.
Die Leichen der Getöteten wurden in den Tiber geworfen; von den Anhängern des Gracchus, dessen Andenken geächtet ward, aber nur um so lebendiger im Herzen der Volkspartei fortlebte, sollen gegen 3000 mit Todesstrafen belegt worden sein. Aus ihrem konfiszierten Vermögen wurde ein neuer glänzender Tempel der Concordia (Eintracht) errichtet. Erst später wurden den beiden Gracchen von dem Volke Denkmäler errichtet und Kapellen an den Stellen, da sie ihr Blut vergossen, erbaut.
Vgl. Lau, Die Gracchen und ihre Zeit (Hamb. 1854);
Mommsen, Röm. Geschichte (Bd. 2, 8. Aufl., Berl. 1889);
R. Schmidt, Kritik der Quellen zur Geschichte der Gracchischen Unruhen (ebd. 1874);
Neumann, Geschichte Roms während des Verfalls der Republik (2 Bde., Bresl. 1881-84);
Klimke, Die ältesten Quellen zur Geschichte der Gracchen (Beuthen [* 21] 1886);
ders., Beiträge zur Geschichte der Gracchen (Sagan [* 22] 1892).
Die Schicksale der Gracchen wurden in neuerer Zeit vielfach dramatisch bearbeitet.