ganz seinem Lehramt, in welchem er 1858 zum ord. Professor aufrückte. In demselben Jahre begann auch mit seinem Eintritt
in das preuß. Abgeordnetenhaus, dem er seitdem ununterbrochen angehörte, seine parlamentarische
Thätigkeit; 1867–84 war er Mitglied des
Reichstags. In der Konfliktszeit
stand er auf der Seite der liberalen Opposition
und war Berichterstatter über die Militärvorlagen, das Budgetrecht, über das er eine von der fortschrittlichen
durchaus abweichende
Ansicht hatte, und andere Verfassungsfragen.
Später schloß er sich der nationalliberalen Partei an. 1864 erregte er als Verteidiger im großen Polenprozesse die öffentliche
Aufmerksamkeit. 1875 wurde er Mitglied des
Oberverwaltungsgerichts, auch ist er Mitglied des preuß.
Staatsrates.
Im Mai 1888 wurde er von
KaiserFriedrich III. geadelt. Gnade ist ein geistvoller Jurist, fruchtbarer Schriftsteller und eifriger
Förderer aller praktisch-polit. Fragen der Gegenwart. Er hat sich mit regem Eifer an dem Zustandekommen der Reichsjustizgesetze
sowie der kirchenpolit.
Gesetze und der neuen evang. Kirchenverfassung
Preußens
[* 2] beteiligt. Insbesondere ausgezeichnet ist er
aber durch eine umfassende, an Ort und
Stelle gewonnene Kenntnis des engl.
Staats- und Verwaltungsrechts, die ihm einen bedeutenden
Einfluß auf die neuere Verwaltungsgesetzgebung
Preußens gab; die Grundbegriffe dieser Gesetzgebung sind großenteils von
ihm geschaffen. Von seinen zahlreichen
Schriften sind hervorzuheben: «Die formellen
Verträge des neuern röm.
Obligationenrechts» (Berl. 1845),
«Das heutige engl.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht»,
sein Hauptwerk (2
Tle., ebd. 1857–63; 3. Aufl. des 1.
Teils u. d. T.: «Das engl. Verwaltungsrecht der Gegenwart»,
in 2 Bdn., 1883–84; 3. Aufl. des 2.
Teils u. d. T.: «Selfgovernment, Kommunalverfassung und Verwaltungsgerichte in England»,
1871),
«Die
Lage der preuß. Heeresorganisation» (ebd. 1862),
«Soll der
Richter auch über die Frage zu
befinden haben, ob ein Gesetz verfassungsmäßig zu stande gekommen?» (3. Aufl., ebd. 1863),
«Budget und Gesetz nach dem konstitutionellen
Staatsrecht Englands» (ebd. 1867),
«Die Stadtverwaltung der City von
London»
[* 3] (ebd.
1867),
2) Gnesen, poln. Gniezno, Kreisstadt im
Kreis Gnesen, 48 km nordöstlich von
Posen,
[* 9] an den Linien
Posen-Thorn, Gnesen-Öls (160 km) und
der
NebenlinieGnesen-Nakel (75 km) der
Preuß. Staatsbahnen,
[* 10] zwischen Hügeln und Seen, ist Sitz des Landratsamtes, eines Landgerichts
(Oberlandesgericht
Posen) mit 5
Amtsgerichten (Gnesen,
Mogilno,
Tremessen, Wongrowitz, Wreschen), eines Amtsgerichts,
Zoll- und
Steuer-,
Kataster-, Proviantamtes, einer Eisenbahnbau-, Kreisbau- und Wegebauinspektion, eines Generalkonsistoriums und Domkapitels
der Erzdiöcese Gnesen-Posen, einer Reichsbanknebenstelle sowie des Kommandos der 8. Infanteriebrigade.
Die Stadt hat (1890) 18088 (9890 männl., 8198 weibl.) E. (zur HälftePolen), darunter 6327
Evangelische
und 1351 Israeliten, in Garnison (2598 Mann) das 49. Infanterie- und das 12. Dragonerregiment, Postamt erster
Klasse mit Zweigstelle,
Telegraph;
[* 11] eine evang., 9 kath.
Kirchen, darunter den 965 gegründeten
Dom mit kostbaren Gemälden, schönen Kapellen, dem prächtigen,
von
Rauch modellierten Grabmal des heil.
Adalbert und vielen andern Kunstschätzen, eine
Synagoge, ein erzbischöfl.
Palais; ein erzbischöfl. Priesterseminar, königl. simultanes Gymnasium (Direktor Dr.
Schröer, 20
Lehrer, 11
Klassen, 349
Schüler, 1 Vorklasse, 28
Schüler), höhere Mädchenschule, Waisen-,
Kranken- und Siechenhaus;
Kreissparkasse, Darlehnskasse und Vorschußverein. Ferner bestehen ein königl. Landgestüt
(bedeutende Pferdemärkte), 2 Maschinenfabriken, eine Zuckerfabrik, Lederfabriken, 3
Brauereien, Mehl-,
Schneide- und
Ölmühlen, Dampfmolkerei und die Friedrichs-Heilquelle mit Badehaus. Gnesen ist Sitz der 5. Sektion der
Schlesisch-PosenschenBaugewerksberufsgenossenschaft. – Gnesen ist eine der ältesten
Städte des ehemaligen Königreichs
Polen und wurde der Sage nach 550 vom
König
Lech gegründet. Um 990 lebte der heil.
Adalbert als
Bischof hier; zu seinem
Grabe wallfahrtete im
J. 1000
KaiserOtto III. und gründete das Erzbistum; der Erzbischof war als Primas und erster Reichsstand von
Polen bei Thronvakanzen
Reichsverweser bis zur neuenWahl. Im Mittelalter war Gnesen eine Zeit lang Residenz und bis 1320 Krönungsort der Könige. Es
erhielt
deutsches Recht vor 1262. Von 1655 bis 1656 war in den
Händen der
Schweden.
[* 12] Wiederholt wurde die
Stadt, so 1655, 1760 und 1819, durch
Brände heimgesucht. Der Sitz des Erzbischofs ist jetzt in
Posen (s. d.).
Pflanzenfamilie aus der
Abteilung der Gymnospermen (s. d.) mit gegen 40 meist tropischen
Arten, nur wenige
sind in den gemäßigten Zonen, sie bilden in gewissen
Beziehungen den Übergang zwischen den Gymnospermen
und den Dikotyledonen, sowohl im
Baue des Holzkörpers als auch in der Ausbildung der
Blätter;