Wachsarbeiten, Mobilien, Tabletterie-, Holzschnitz- und Drechslerwaren; ferner Eisengießereien, Mühlwerke sowie
Obstbaumzucht.
Bedeutend ist die Ausfuhr von
Gold- und Silberschmuckwaren und silbernen Geräten. 7 km im
SW. zwischen dem Hohenstaufen und
dem
Stauffen die zwei Kuppen des
Rechberges, die eine mit einer Wallfahrtskirche, die andere mit der Ruine des ehemaligen Schlosses
Rechberg oder Hohenrechberg, der Stammburg der
Grafen von
Rechberg. – Gmünd
[* 2] hieß früher Kaisersreuth und machte sich nach dem
Aussterben des hohenstaufischen Hauses reichsfrei. Ungeachtet der innern
Fehden zwischen Patriciat und
Zünften, die selbst
noch zu Anfang des 18. Jahrh, sich erneuten, blieb es selbständig, bis es 1803 anWürttemberg
[* 3] kam. -
Vgl.
Grimm, Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Gmünd (Gmünd 1867);
Kaißer, Führer durch Gmünd und seine Umgebung (ebd. 1882).
1) Stadt im Gerichtsbezirk Schrems der österr. Bezirkshauptmannschaft
Waidhofena. d.
Thaya in Niederösterreich, rechts an der
Leinsitz, in welche daselbst die
Braunau mündet, an den Linien
Wien-Gmünd-Pilsen-Eger undGmünd-Prag (186 km)
der Österr. Staatsbahnen,
[* 4] hat (1890) 1015, als Gemeinde 2331 E., Post,
Telegraph,
[* 5] Reste einer alten Befestigung, Schloß
des Erzherzogs
Rainer mit bedeutendem Grundbesitz, bedeutende Werkstätten der
Franz-Josephsbahn, eine Teppichfabrik, Schmieden,
Sägemühlen und in der Umgegend große Glasfabriken. –
2) Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft
Spittal in Kärnten, hat (1890) 895, als Gemeinde 905 deutsche
E., Post,
Telegraph,
Bezirksgericht (690,50 qkm, 6 Gemeinden, 97 Ortschaften, 8079 deutsche meist kath. E.),
guterhaltene
Mauern und
Thore, schöne got.
Kirche, neues Schloß des
Grafen von Lodron, Eisenhammer,
Blech- und Formeneisenwalzwerk,
Walzwerke,
Handel mit Holz
[* 6] und Vieh. Der
Name der Stadt kommt von ihrer
Lage am Zusammenflusse der
Malta und
Lieser (732 m), und diese
Lage am Ausgange zweier durch landschaftliche Reize ausgezeichneter Hochgebirgsthäler macht sie
zum Zielpunkte vieler Reisenden. Eine Höhe nördlich der Stadt trägt die Reste des alten Schlosses. Nordöstlich von Gmünd, nahe
der
Salzburger Grenze, die Eisengruben Grünleiten,
Altenberg und
Innere Krems, mit mächtigen Lagern vonBraun-,
Magnet- und Spateisenstein, stammen aus dem 15. Jahrh. Die geschmolzenen
Erze werden in Eisentratten verschmolzen, wo
außer dem Hochofen noch eine Frisch- und Puddelhütte sich befindet.
1) Bezirkshauptmannschaft in Oberösterreich, hat 1411,14 qkm und (1890) 54704 (26400 männl., 28304 weibl.)
meist kath. deutsche E., darunter 5568
Evangelische und 79 Israeliten, 9287 Häuser und 13250 Wohnparteien in 17 Gemeinden
mit 216 Ortschaften und umfaßt die Gerichtsbezirke Gmunden und Ischl.
[* 7] –
2) Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft in 422 m Höhe, an dem
Ausflusse der
Traun und dem Nordende
des
Traun- oder
Gmundenersees (s.
Traunsee), gegenüber dem fast senkrecht emporsteigenden
Traunstein (1691
m), an den Linien
Schärding-Ischl-Selzthal und Gmunden-Lambach (27 km) der Österr. Staatsbahnen, Sitz eines Bezirksgerichts (626 qkm, 11 Gemeinden, 138 Ortschaften, 31845 E.),
einer Forst- und Domänendirektion, hat (1890) 1491, als Gemeinde 6476 E., Post,
Telegraph, kath.
Kirche
mit schön geschnitztem
Altar
[* 8]
(1656) von
Schwanthaler, evang.
Kirche (1876), Rathaus,
Sparkasse, Wasserleitung
[* 9] (seit 1892), zahlreiche
Villen und ist bekannt als Kurort und angenehmer Sommeraufenthalt.
Die Kurmittel bestehen in See- und
Solbädern, Alpenkräuter- und Fichtennadelbädern, einem Inhalationssalon, einer pneumat.
Kammer, Molken- und Kaltwasseranstalt (1889: 12453 Kurgäste). Gmunden zählt zu den schönstgelegenen
StädtenÖsterreichs und ist reich an schönen Spaziergängen und herrlichen Gebirgstouren; erwähnenswert die Dampferfahrt
zum
Traunfall. Vom
Kalvarienberge und von den sehr sehenswerten Satorischen
Anlagen aus hat man eine herrliche Aussicht über
den See und das ihn umgebende
Gebirge.
In der Nähe die Schlösser Ebenzweier und Orth (s. d.) sowie
die Villen der Großherzogin von
Toscana, der Herzogin Maria
Theresia vonWürttemberg und des
Herzogs von
Cumberland.
Dampfer
verkehren nach Ebensee (s. d.) am Südufer. Gmunden war schon 1186 eine
mit
Mauern und Wällen umgebene Stadt. Bei Gmunden schlug Pappenheim das
Heer der aufständischen
Bauern in einer entscheidenden
Schlacht. –
Vgl. Ischl und seine Umgebungen.
Unter gleichzeitiger Berücksichtigung G.s (9. Aufl.,
Gmunden 1891);
Wolfsgruber, Führer im Kurort Gmunden am
Traunsee und dessen Umgebung (2. Aufl., ebd. 1887);
ders., Karte des
Traunsees
samt Umgebung (2. Aufl., ebd. 1888);
ders., Die Kurmittel und Kuranstalten von Gmunden (2. Aufl.,
Wien
[* 10] 1890).
Staatsbahnen, hat (1890) 569 E., Post,
Telegraph, eine sehr besuchte Erziehungsanstalt
für Mädchen, eine Lehrerinnenbildungsanstalt, Fabrikation von Backwaren (GnadauerBretzeln).
Gnadau wurde 1767 als Herrnhuterkolonie
gegründet;
die Unitätsbuchhandlung versieht alle
Brüdergemeinen und Missionsstationen der Erde mit
den meist am Orte gedruckten
Schriften.
(lat. gratia; grch. charis), im allgemeinen jedes
unverdiente Wohlwollen des
Höhern gegen den Niedern; insbesondere das
Recht desSouveräns, Vergünstigungen zu erteilen, auf
die ein Rechtsanspruch nicht besteht. (S.
Begnadigung.) In der religiösenSprache
[* 13] ist Gnade die göttliche Güte, sofern sie
an dem
Menschen ohne dessen Verdienst sich wirksam erweist, sodaß für die fromme
Anschauung alles Gute auf göttlicher Mitteilung
beruht und jede Förderung des leiblichen wie des geistigen Lebens unter den
Gesichtspunkt der freien göttlichen Gnade tritt.
Im engern
Sinne heißt Gnade diejenige göttliche Ursächlichkeit, die den
Menschen in das rechte religiöse
Verhältnis zu Gott einsetzt, d. h. ihn durch
Befreiung von
Sünde und Schuld
mit Gott versöhnt, und zur religiös-sittlichen
Lebensvollendung führt. Sofern nämlich der zur Erkenntnis der sittlichen Ordnungen
Gottes oder des göttlichen Gesetzes
herangereifte
Mensch seine Sündhaftigkeit einräumen muß, sich selbst aber durchaus unfähig findet, derselben zu entgehen,
so führt er alle Versöhnung des
Herzensmit Gott und alle dieser Versöhnung entquellenden sittlichen Kräfte
¶
mehr
allein auf die unverdiente göttliche Gnade zurück. Dieser Gegensatz von Sünde und Gnade beherrscht daher für die christl. Frömmigkeit
das Leben des Einzelnen wie der Menschheit und bedingt das Hervortreten der Gesetzesreligion, welche die Sünde vergeblich
bekämpft, und der Erlösungsreligion, welche allein sie wirklich aufhebt. Der auf allen seinen Stufen
in göttlicher Ursächlichkeit begründete Fortschritt von der Knechtschaft des endlichen Subjekts unter dem Gesetz und der
Sünde zu freier, gottversöhnter und gotterfüllter Geistigkeit (Gotteskindschaft), an sich ein rein geistig-innerlicher Vorgang,
erscheint nach altkirchlicher Lehre
[* 15] als Resultat von äußern, übernatürlichen Einwirkungen des göttlichen Geistes (operationes
gratiae), die an äußere göttliche Veranstaltungen zum Heile der Menschen sich anknüpfen.
Schon der ApostelPaulus lehrt, daß bei der gleichen Sündhaftigkeit von Juden und Heiden und bei der allgemeinen Unmöglichkeit
für die Menschen, durch Werke des Gesetzes gerecht zu werden, die Rechtfertigung und sittliche Erneuerung des Sünders allein
durch die Gnade, näher auf dem mittels Christi Tod und Auferstehung durch freie göttliche Gnade dem Glauben
angebotenen Heilswege erfolgen könne. (S. Rechtfertigung.) Die ältern Kirchenlehrer knüpften die Wirksamkeit der göttlichen
Gnade noch bestimmter an die Wunderkraft der Taufe, der von seiten des Menschen die gläubige Aufnahme der kirchlichen Lehrüberlieferung
entsprechen müsse, behaupteten dagegen eine Mitwirkung der auch durch den Sündenfall nicht völlig verloren
gegangenen natürlichen Kräfte des Menschen zum Werke der Bekehrung. (S. Synergismus.) Erst Augustinus stellte im Streite mit
Pelagius (s. Pelagianer) die Lehre auf, daß der durch Adams Fall völlig verderbte und aller Freiheit zum Guten verlustig gegangene
Mensch allein durch die unwiderstehlich wirkende Gnade (gratia irresistibilis) bekehrt werde,
sodaß der göttliche Geist ohne alle Mitwirkung von seiten des Menschen das Werk der Wiedergeburt in der Seele anfange, fortführe
und vollende.
Auch der Glaube (s.d.) erschien auf diesem Standpunkte ausschließlich als ein Werk der göttlichen Gnade Da aber nach der Erfahrung
nur der kleinere Teil des Menschengeschlechts bekehrt wurde, so behauptete Augustinus weiter, daß Gott
nach seinem freien Willen die Menschen, die er zur Seligkeit vorherbestimmt habe, auswähle und sie durch die Gnade bekehre. Dieses
Auswählen nannte man die Gnadenwahl. (S. Prädestination.) Trotz des großen Ansehens des Augustinus blieb doch in der röm.
Kirche der Synergismus die herrschende Vorstellung. Doch war man darüber, wie viel die Gnade thun müsse und
der Mensch mitwirken könne, nicht einerlei Meinung. Besonders über die Frage, ob derMensch die Kraft
[* 16] besitze, sich zum Empfang
der Gnade vorzubereiten, entstand zwischen den Dominikanern als Anhängern des Thomas von Aquino (s.d.), der
es leugnete, und den Franziskanern als Anhängern des Duns Scotus (s.d.) ein langer und heftiger Streit.
Die Konkordienformel (s.d.) setzte jedoch fest, daß der natürliche Mensch, solange ihn die Gnade nicht
bekehrt habe, derselben nur widerstreben könne, in der Bekehrung selbst aber sich schlechthin passiv verhalte. Nur eine sog.
«bürgerliche Gerechtigkeit» (justitia civilis) gestand sie ihm zu, d. h.
die Fähigkeit, grobe, durch das Gesetz verbotene Sünden zu meiden, jedoch nicht aus Liebe zu Gott und MM
Guten. Diese Lehre blieb innerhalb der luth. Kirche die herrschende.
Der Widerspruch, daß der Mensch aus eigener Kraft die Gnade nicht annehmen, wohl aber durch eigene Schuld ablehnen könne, sodaß
dieselbe also gleichwohl nicht unwiderstehlich wirke, wurde von der luth. Dogmatik nur künstlich durch die Behauptung verdeckt,
daß wenigstens dem natürlichen Menschen zunächst freistehe, die Predigt des göttlichen Wortes äußerlich
zu hören und die kirchlichen Sakramente zu gebrauchen, durch welche Mittel (Gnadenmittel) der HeiligeGeist dann insoweit unfehlbar
wirke, daß der Mensch die Freiheit zurückerhalte, die Gnade anzunehmen oder abzulehnen.
Namentlich wurde die Wirksamkeit der Taufe als eine magische Wiederherstellung der Freiheit zum Guten beschrieben.
Die reform. Kirche dagegen hielt an dem konsequenten Augustinismus, namentlich auch an dem Satze von der Unwiderstehlichkeit
der Gnadenwirksamkeit und an der strengen Lehre von der Gnadenwahl fest. (S.Prädestination.) In der röm.kath. Kirche wurde
durch das Tridentinische Konzil (s.d.) festgesetzt, der Mensch müsse durch die Gnade zur Bekehrung geneigt
gemacht werden, könne aber dann dazu mitwirken. Da indes die Dominikaner ihre frühere Lehre festhielten, die Jesuiten aber
synergistisch lehrten, so entstand darüber zwischen beiden ein langer Streit, zu dessen Erledigung der Papst Clemens VIII. 1598 eine
eigene Kommission, die Congregatio de auxiliis gratiac, niedersetzte, die aber keine Entscheidung aussprach.
Der Streit entbrannte aufs neue in Frankreich und den Niederlanden durch das von dem Bischof Jansen (s.d.) von Ypern geschriebene
und nach seinem Tode bekannt gewordene Buch«Augustinus» (1638), worin die strenge, aber von den Jesuiten bekämpfte Theorie des
Augustinus vorgetragen war.
Die neuere Entwicklung der prot. Theologie hat auch die Lehren
[* 17] von der Gnade und Gnadenwahl vielfach umgestaltet.
Während die Supranaturalisten synergistisch lehrten, die Nationalisten aber die Wirksamkeit der Gnade zu einer leeren
Formel herabdrückten, lehrte Schleiermacher, daß die aus dem Gesamtleben der Sünde heraustretenden Christen durch die Gnade mittels
des Glaubens an Christi Person in ein neues Gesamtleben eingepflanzt würden, worin das göttliche Leben
das herrschende Princip, die Sünde aber izumer mehr im Verschwinden begriffen ist.
Die Gnadenwahl beschrieb Schleiermacher als eine zwar unbedingte, aber auf alle ohne Ausnahme sich erstreckende. Die neuere
Vermittelungstheologie hat diese Schleiermacherschen Gedanken mit den ältern kirchlichen Vorstellungen von
der Erbsünde, der übernatürlichen Geisteswirksamkeit und der wunderbaren Kraft des göttlichen Wortes und der Sakramente
notdürftig auszugleichen gesucht, hinsichtlich der Prädestination aber meist synergistisch gelehrt oder doch die Erwählung
vom vorhergesehenen Gebrauch der Gnadenmittel abhängig gemacht. Die Folgewidrigkeiten dieser Theorie¶