85 latinorum. Quaestiones de glossar. latin. fontibus, Lpz. 1876, und
Glossaenominum, ebd. 1884). An Löwes (gest. 1883)
Stelle trat Glosse Goetz in
Jena,
[* 2] der drei weitere
Bände (Bd. 2, Lpz. 1888; Bd.
4, 1889; Bd. 3, 1892) zum «Corpus
glossarium latinorum» beigesteuert hat. Erst viel später wurde es üblich, unter Glosse oder
Glossēm auch die Erklärung selbst zu verstehen. Im Mittelalter hießen Glosse einzelne Worte in der Landessprache,
die, meist für den Bedarf der
Klosterschule, erklärend zu schwierigen Worten der lat. Schriftsteller hinzugeschrieben
wurden.
Standen sie zwischen den
Zeilen, so hießen sie Interlinearglossen(glossae interlineare), standen sie am Rande,
Marginalglossen(glossae marginales). Ist jedes Wort eines
Textes mit Glosse überschrieben, so entsteht eine Interlinearversion.
Solche Glosse wurden auch alphabetisch oder sachlich zu Wörterbüchern geordnet. Glosse gehören zu den ältesten
und wichtigsten altdeutschen Sprachdenkmälern; so namentlich die sog. Keronischen und Hrabanischen
Glosse
(Übersetzung eines lat. Wörterbuchs um 740) und der sachliche «Vocabulariuslibellus St.Galli» (um 760). –
Vgl.
Steinmeyer und Sievers, Die althochdeutschen Glosse (2 Bde.,
Berl. 1879
u. 1882).
In der Rechtswissenschaft hat Glosse eine besondere Bedeutung. Als im 11. Jahrh. in
den
Rechtsbüchern Justinians eine neue
Quelle
[* 3] rechtlicher Kenntnisse und reichhaltiger, bestimmter Rechtsvorschriften gefunden
worden war, bestanden die ersten wissenschaftlichen Bemühungen in der Erläuterung dieser
Bücher durch
Interlinear- oder Marginalglossen. Die eine bewundernswürdige Kenntnis des gesamten
Inhalts desCorpus juris bezeugenden
Glosse haben heute noch eine große Bedeutung, weil sie überall die Parallelstellen mitteilen.
Der erste hervorragende
Lehrer und Bearbeiter dieser Art war
Irnerius, gest. vor 1140; seine nächsten
und berühmtesten Nachfolger waren die vier Doktoren Bulgarus, Martinus Gosia,
Hugo und Jacobus de
Porta Ravennate.
Accursius
(s. d.) brachte die Glosse seiner Vorgänger in ein Ganzes
(Glossaordinaria), welches nun allgemein und ausschließend in Gebrauch
kam. Diese Glosse ist auch in den glossierten
Ausgaben des Corpus juris abgedruckt. Die
Glossatoren gewannen
ein solches Ansehen, daß diejenigen
Stücke des röm.
Rechts, welche sie nicht mit ihren Erläuterungen versahen, auch keine
Gültigkeit hatten, nach dem
Satze: «Quicquid non agnoscit glossa, nec agnoscit curia» («Was
die Glosse nicht anerkennt, das erkennt auch das Gericht nicht an»).
Nach
Accursius gewann die formale Kasuistik der Scholastik Einfluß auf die Rechtswissenschaft (Postglossatoren),
bis im 16. Jahrh. mit dem Aufblühen der humanistischen
Studien wieder die philol.-archäol. Behandlung vorherrschend wurde.
Wie das röm.
Recht wurden auch andere
Rechtsbücher des Mittelalters, das päpstl.
Recht(decretum, decretales u. s. w.), die
Lehnrechtsgewohnheiten (libri feudorum) und in
Deutschland
[* 4] der «Sachsenspiegel» glossiert.
(grch.) oder Makroglossie,Zungenvorfall(Prolapsus linguae), angeborene,
seltener durch chronische Entzündungszustände erworbene Vergrößerung der
Zunge, wobei die letztere nicht mehr genügenden
Raum in der Mundhöhle
[* 5] findet, sondern als rundliche, trockne, an ihrer Oberfläche meist rissige oder selbst
geschwürige
Geschwulst mehr oder weniger weit aus dem Munde hervorragt und das
Kauen,
Schlingen und Sprechen außerordentlich
erschwert. Die
Krankheit, deren
Ursachen gänzlich unbekannt sind, entwickelt sich bald rasch und unter periodischen Fiebererscheinungen,
bald langsam und schleichend und kann nur auf operativem Wege (durch Abtragen des vorragenden
Teils vermittelst des
Messers
oder der galvanokaustischen Schneideschlinge) beseitigt werden.
eine eigentümliche Erscheinung religiöser Verzückung in den ältesten Christengemeinden, nicht, wie die
Darstellung des
Lukas vom Pfingstfeste es sagenhaft ausschmückt
(Apostelgesch. 2,1. fg.), ein wunderbares
Reden in fremden, dem
Redenden selbst unbekannten
Sprachen, sondern, wie die
Beschreibung des
Paulus (besonders
1 Kor.
14). beweist, ein Reden in unverständlichen
Lauten, wobei das wache
Bewußtsein zurücktrat. Die älteste Christenheit sah
in diesen ekstatischen Gebetslauten einen Hauptbeweis für das «Herabgekommensein»
des
HeiligenGeistes auf die Betenden, und rechnete die Glossolalie daher unter die
Geistesgaben (s. d.), deren die
Gläubigen gewürdigt worden seien. Späterhin trat die Glossolalie von selbst zurück. Doch traten ähnliche Erscheinungen
noch bei den Kamisarden (s. d.) und Irvingianern (s. d.)
hervor. –
Vgl. Hilgenfeld, Die in der alten
Kirche (Lpz. 1850).
(grch.), Wahrsagung aus der Beschaffenheit der
Zunge. ^[= # (Lingua, Glossa), das flache, vorn spitze, hinten breite Muskelorgan, das frei beweglich auf ...]
Stadt und Municipalborough in der engl.
Grafschaft Derby, am Nordwestrande des
High Peak,
im
Thale des Etherow, der zum Mersey geht, und an einer
Nebenlinie der
Strecke Manchester-Sheffield, hat (1891) 22414 E. Glossop ist
Mittelpunkt der
Baumwollindustrie der Gegend, außerdem wird Bleicherei,
Tuchfabrikation, Färberei und Eisengießerei
[* 6] betrieben.
Unweit davon liegen die großen, stufenförmig aufsteigenden
Teiche, aus denen Manchester
[* 7] sein Wasser
erhält.
Stimmritzenkrampf, s.
Kehlkopf^[= (Larynx, s. Tafel: Der Kehlkopf des Menschen), das Organ der Stimmbildung, liegt in der Mittellinie ...]
(Krankheiten 6).
(grch.,
Stimmritzengeschwulst), die wassersüchtige oder entzündliche Anschwellung der Kehlkopfschleimhaut,
insbesondere der falschen
Stimmbänder und des
Kehldeckels, wodurch der Eingang zum
Kehlkopf außerordentlich verengt und hochgradige
Atemnot oder selbst Erstickungsgefahr erzeugt wird. Das Glottisödem, das sich bald ganz plötzlich, bald langsam
und schleichend entwickelt, entsteht am häufigsten durch
Verbrennung der Rachenschleimhaut (vermittelst
heißer Flüssigkeiten, ätzender Säuren und
Alkalien), durch
Wespen- und
Bienenstiche in der Mundhöhle, durch verschluckte
Fremdkörper (Gräten, Knochensplitter
u. dgl.) oder infolge geschwüriger Prozesse im
Kehlkopf oder seiner nächsten Umgebung
und erfordert bei eintretender
¶
mehr
Erstickungsgefahr sofortiges Einschneiden in die Geschwulst, wodurch die angesammelte wässerige Flüssigkeit entleert und
der Kehlkopfseingang wieder frei wird, oder die Vornahme des Luftröhrenschnitts, durch den die bedrohte Atmung so lange künstlich
unterhalten wird, bis das dem Glottisödem zu Grunde liegende Hindernis wieder beseitigt ist.