63 zu verwenden». Der
«Masseverwalter», der nach §. 76
Vertreter der Gläubigerschaft ist, steht zu dieser, die ihm auch (nach
§. 144),
sobald die allgemeine
Liquidierungstagfahrt stattgefunden hat, «besondere Verhaltungsnormen zur
Richtschnur vorzeichnen» kann, in einem etwas andern Verhältnis als der deutsche Konkursverwalter zur Gläubigerversammlung und
zum
Gläubigerausschuß (s.d.). Die Gläubigerschaft kann hier auch von dem erwähnten Zeitpunkte an
ohne weiteres an
Stelle des vom Gericht ernannten
Masseverwalters einen andern bestellen, der in ihrem
Namen die
Geschäfte führt.
Der gewöhnliche Verlauf des
GrünenStars ist der, daß der
Kranke zunächst eine auffallend
rasch zunehmende
Fernsichtigkeitan sich beobachtet, die ihn beim
Lesen zur Benutzung immer stärkerer
Brillen veranlaßt, und
daß sich hierzu eigentümliche periodische
Anfälle von Nebelsehen gesellen, wobei alle Gegenstände wie in einen dichten
Nebel gehüllt erscheinen; häufig ist auch Regenbogensehen (s.d.) vorhanden. Nicht selten stellen sich
heftige
Schmerzen im
Augapfel,
in der
Stirn über dem
Auge
[* 3] und in der ganzen Kopfhälfte auf der Seite des befallenen
Auges, mitunter
auch heftiges
Erbrechen ein.
Diese
Anfälle von Nebelsehen gehen gewöhnlich anfangs rasch vorüber, kehren aber über lang oder kurz wieder und
hinterlassen eine sichtliche
Abnahme des Sehvermögens und eine ganz eigentümliche
Beschränkung des
Gesichtsfeldes, die fast
immer an der Nasenseite beginnt und sich von da immer weiter verbreitet, so daß das Sehfeld endlich nur noch die Gestalt
eines schmalen
Spaltes besitzt, bis auch das centrale
Sehen
[* 4] erlischt und vollkommene
Erblindung eintritt.
Bei heftiger glaukomatöser
Entzündung kann es schon in wenigen Wochen(Glaucoma acutum), ja sogar binnen wenigen
Tagen, selbst
Stunden zur
Erblindung kommen (Glaucoma fulminans). Auch nach Vernichtung des Sehvermögens kann der glaukomatöse Prozeß
noch fortdauern und tiefgreifende
Veränderungen und Schrumpfungen des
Augapfels herbeiführen. Oft werden beide
Augen kurz
nacheinander vom Glaukom ergriffen.
Das Glaukom tritt am häufigsten nach dem 50. Lebensjahre auf, kommt bei Frauen etwas häufiger als bei Männern vor
und befällt mit einer gewissen
¶
mehr
Vorliebe hypermetropische Augen. Bei vorhandener, nicht selten ererbter Anlage wird der Glaukomanfall häufig durch heftige
Gemütserregungen, anhaltende Schlaflosigkeit, Excesse und Schwächezustände jeder Art hervorgerufen. Mitunter tritt das
Glaukom auch im Anschluß an andere Augenkrankheiten
[* 6] (Hornhautnarben, Regenbogenhautentzündung mit umfangreichen Verwachsungen,
Luxation der Linse,
[* 7] Blutungen der Netzhaut u. a.) auf und wird dann als sekundäres Glaukom unterschieden.
Früher galt der GrüneStar als unheilbar; erst A. von Gräfe erwarb sich das unsterbliche Verdienst, die Iridektomie (s. d.),
welche die krankhaft erhöhte Spannung im Innern des Augapfels herabsetzt, in die Behandlung des Glaukom eingeführt und dadurch
die Zahl der Opfer, die diese Krankheit früher forderte, ganz erheblich verringert zu haben. Freilich
muß diese Operation möglichst frühzeitig vorgenommen werden, bevor es noch zu tiefgreifenden Entartungen des Sehnerven gekommen
ist. –