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lebenden Gatten, oder doch wenigstens, sofern Ab- kömmlinge neben ibm zur Erbfolge bernfen sind, lediglich ein Nießbrauchsrecht gewährt. - Der ^oä^ civil und das Vadische Landrecht kennen die Be- rnfnng des Ehegatten, dann aber anf den ganzen Nachlaß, nnr dann, wenn der Erblasser nicht erb- fähige Verwandte lzwölfte Grad) und auch nicht anerkannte (natürliche) Kinder hinterläßt sArt. 767). ^ Das Osterr. Bürgerl. Oesetzb. H. 757-759 ge- wäbrt dem Überlebendell Gatten lediglich das Nieß- drauchsrecht an einem Viertel, sofern aber mehr als drei Kinder vorhanden sind, an einem Kopfteil (er ist insoweit nicht Erbe); neben andern gesetzlichen Erben beruft es ihn zum Erben auf ein Viertel, so- fern aber aus den sechs Linien ein Erbe nicht vorhan- den ist, zum Erben auf die ganze Erbschaft. - Der Deutsche [* 2] Entwurf §. 1971 legt dem Ehegatten ein Erbrecht bei, neben Abkömmlingen auf ein Viertel, neben Verwandten der zweiten Linie und Groß- eltern auf die Hälfte, in Ermangelnng der vorbe- zeichneten auf die ganze Erbschaft.
Daneben gewährt er dem Ehegatten in dem Falle, wenn er auf die Hälfte erbberechtigt ist, noch einen sog. Voraus, iu dem Haushaltsinventare bestehend, das gewöhnlich gebraucht wurde.
Vgl. Motive V, 367 fg. Welche Stellung den unehelichen Kindern, den an Kindcsstatt Angenommenen, den dnrch Reskript Legitimierten in der Erbfolgeordnung angewiesen ist, darüber s. Uneheliche Kinder, Annahme an Kin- desstatt und Legitimation. Wegen der Kinder aus einer Putativehe s. d. über die Erbfolge zum Throne s. Thronfolge. Gesetzliches Pfandrecht, s. Pfandrecht. Gesetzliche Zinsen, s. Zinsen. Gesetzrolle, s. Thora. Gesetzsammlung, Gesetzblatt (frz. Vull^in Verkündigung von Gesetzen kann in keiner andern Weise gültig erfolgen als durch Abdruck in der [* 3] ein Gesetz kann demnach so lange noch keine recht- liche Wirkung äußern, bis die Verkündigung durch die Gesicht erfolgt ist. Im Gegensatz dazu ist der Ab- druck in Zeitungen (z. B. im «Reichsanzeiger» oder andern offiziellen Blättern) nnr thatsächliche Be- kanntmachung ohne Rechtswirtung. Alle sanktio- nierten Gesetze müssen vollständig und nach ibrem richtigeil Wortlaut zum Abdruck kommen, und in die Gesicht darf kein Gesetz aufgenommen werden, wel ckes nicht verfassungsmäßig zu stände gebracht ist. Über die Gesicht des Deutschen Reichs s.Rcichsgesetzblatt. Gesetzsprecher, s. Rechtsprecher. Gefetztafeln, s. Zehn Gebote. Gesicht heißt sowohl das Sehvermögen als das Antlitz. Über Gesicht im erstem Sinne s. Accommoda- tionsvermögen, Auge, [* 4] Sehen. [* 5] in der Bedeutung von Angesicht, Antlitz stacies) heißt die vordere Fläche des Kopfes, also derjenige Teil des Körpers, wo auf dem kleinsten Raume die größte Menge der verschiedenartigsten Organe sich zusammenfindet, dessen Bau daher auch einer der zusammengesetztesten und künstlichsten ist. Man unterscheidet am Gesicht die Stirn, die Augen- brauen, die Augenlider, die Augen, die Nase, [* 6] die Wangen, den Mnnd, die Lippen, die Zähne [* 7] und den Unterkiefer mit dem Kinn. Begrenzt ist es durck die Haare, [* 8] die Schläfe, die Ohren und den Hals. Bei dem männlichen Geschlecht gesellt sich noch der Bart dazu. Ein Teil dieser Organe ist vermöge zahl- reicher unter der Haut [* 9] liegender kleiner Muskeln [* 10] sehr beweglich. Die Haut selbst ist im G. zarter und feiner als an andern Körperteilen, und unter ibr liegt eine verhältnismäßig sehr bedeutende Menge von Gefäßen und Nerven. [* 11] Die Grundlage, das Gerüst des Gesicht bilden das Stirnbein, die Schlä'fen- knochen und die sog. 14 Gesichtstnochen, von denen 6, nämlich die Oberkieferbeine, die Gaumen- beine, die Wangenbeine, die Thränenbeine, die Nasen- beine und die untern Nasenmuscheln paarig, die bei- den letzten aber, das Pflugscharbein und der Unter- kiefer unpaarig, aber symmetrisch gebaut sind, und zu denen noch die 32 Zähne kommen. (S. Schädel.) Von allen diesen Knochen [* 12] ist nur der Unterkiefer be- weglich, die übrigen sind teils unter sich, teils mit den Schädelknochen durch unbewegliches Gelenk ver- bunden. Die ursprüngliche Bildung aller dieser Or- gane und ihr Verhältnis zueinander bringen die Gesichtsbildung hervor, die jedem Menschen so eigentümlich ist, daß er gewöhnlich nur daran erkannt wird. Die Form und die Lage der Muskeln, die größere oder geringere Spannung der Haut bilden im Verein die Gesichts züge oder Mienen, die durch Alter, alldauernde Gemütsstimmungen, Krank- heiten und ähnliche Einflüsse oft gänzlich verändert werden. Der Charakter, oft auch der Wille, momen- tane Aufregungen und länger genährte oder auch bekämpfte Leidenschaften geben den Gesichtsaus- druck. Die Gesichtsfarbe gleicht im allgemeinen der übrigen Hautfarbe und ist somit bei den verschie- denen Menschenrassen [* 13] verschieden, nimmt auch durch gewisse Krantheitszustände (Blutarmut, Gelbsucht, Herz- und Lungenkrankheiten u. a.) verschiedene Nüancierungen an. Dies alles zusammen, Bildung, Züge, Färbung und Ausdruck des Gesicht, begreift man uuter dem Worte Physiognomie (s. d.).
Einen entschiedenen Einfluß auf die Physiognomie haben das Klima und die Abstammung und die aus bei- den resultierende Lebensart und Gewöhnung. Viele Familien, ja ganze Völker, wenn sie sich rein erhal- ten haben, z. B. die Tscherkessen, die Neger, die Es- kimos, haben eine Physiognomie, die der ihrer Fa- milienmitglieder und ihrer Landsleute gleicht. Auf diese Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten ist die Phy- siognomik begründet, die durch Beobachtungen und Schlüsse, wenn auch zuweilen zu sehr unrichtigen, doch im allgemeinen zu sehr überraschenden Resul- taten gelangt.
Auch die ärztliche Diagnostik benutzt die Beobachtung des Gesicht zu dem Zwecke, um von dem Aufdruck, den Zügen, der Bildung und der Farbe desselben Schlüsse auf den Zustand eines in- nern Organs oder des ganzen Körpers zu machen. (S. Hippokratischcs Gesicht.) So wie Leidenschaften und überhaupt Gemütsstimmungen, so äußern aucl) Geisteskrankheiten einen mächtigen und dauernden Einfluß auf die Physiognomie. Diejenigen Tiere, bei denen überhaupt von Gesicht die Rede sein kann, unterscheiden sich in ihrer Ge- sichtsbildung hauptsächlich dadurch von dem Men- schen, daß der untere Teil ihres Gesicht viel weiter nach vorn steht als bei jenem, wodurch der Kopf bedeu- tend an Rundung verliert und sich von der Schön- heit der menschlichen Bildung entfernt. Auf diese Beobachtung ist die von Pet. Camper aufgestellte G csichtslinie gegründet. Er zog nämlich in der Seitenansicht eines Menschen- oder Ticrkopfs eine Linie vom äußern Gehörgang nach der Wurzel [* 14] der obern Schneidezähne oder überhaupt nach dem her- vorragendsten Teile des Oberkiefers und von da eine andere nach dem hervorragendsten Teile der ¶
Gesicht,
[* 3] soviel wie Vision (s. d.).
(S. auch Zweites Gesicht.)